{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080030,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080030,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.030","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsl\u00e4ndern 2008-2011. Weiterf\u00fchrung","Description":"Botschaft vom 14. M\u00e4rz 2008 \u00fcber die Weiterf\u00fchrung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsl\u00e4ndern","InitialSituation":"<p>In der Botschaft wird ein neuer Rahmenkredit im Umfang von 4500 Millionen Franken f\u00fcr die Weiterf\u00fchrung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsl\u00e4ndern f\u00fcr eine Laufzeit von sp\u00e4testens 1. Januar 2009-31. Dezember 2012 beantragt.</p><p>Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sind Teil der \u00f6ffentlichen Entwicklungszusammenarbeit des Bundes. Die rechtliche Grundlage bilden Artikel\u00a054 der Bundesverfassung und das Gesetz \u00fcber die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanit\u00e4re Hilfe (SR 974.0). Der Kreditantrag wird parallel mit dem Kreditantrag des Eidgen\u00f6ssischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) \u00fcber die Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit vorgelegt. Dies erm\u00f6glicht einen Gesamt\u00fcberblick \u00fcber die wichtigsten Massnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. </p><p>Mit ihrer Entwicklungszusammenarbeit leistet die Schweiz einen Beitrag f\u00fcr eine gerechte und nachhaltige globale Entwicklung. Die Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit des Bundes sind die Minderung der Armut, die F\u00f6rderung menschlicher Sicherheit und die Reduktion von Sicherheitsrisiken sowie die entwicklungsf\u00f6rdernde Gestaltung der Globalisierung. Die Kooperationsbereiche der Entwicklungszusammenarbeit sind 1.) die Unterst\u00fctzung der Armutsminderungsstrategien der Schwerpunktl\u00e4nder, 2.) die Unterst\u00fctzung ausgew\u00e4hlter Regionen mit fragiler Staatlichkeit, Konflikten und Sicherheitsrisiken, 3.) der verbesserte Einbezug der Schwerpunktl\u00e4nder in die nachhaltige globale Entwicklung, 4.) der schweizerische Beitrag zur effizienten und effektiven Gestaltung der multilateralen Entwicklungspolitik, 5.) die Sicherung der Kompetenz zur Durchf\u00fchrung der Entwicklungszusammenarbeit in der Schweiz durch Partnerschaften mit Nichtregierungsorganisationen, Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen und \u00f6ffentlich-private Entwicklungspartnerschaften, 6.) die Koordination der Entwicklungspolitik mit andern Politikbereichen des Bundes.</p><p>Mit der Reduktion von bisher 17 vom Parlament bewilligten Schwerpunktl\u00e4ndern auf 12 ab 1.1.2012 f\u00fchrt die DEZA die geografische Konzentration ihrer Aktivit\u00e4ten weiter. Der Konzentrationsprozess soll langfristig und umsichtig erfolgen, um die Erfolgspositionen Kontinuit\u00e4t und Zuverl\u00e4ssigkeit nicht zu gef\u00e4hrden. Die DEZA f\u00f6rdert die Eigenanstrengungen der Schwerpunktl\u00e4nder und unterst\u00fctzt deren nationale Armutsminderungsstrategien. Mit der Ausrichtung ihrer Aktivit\u00e4ten auf die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) strebt sie eine bessere Arbeitsteilung mit den Empf\u00e4ngerl\u00e4ndern und andern Geberl\u00e4ndern an. Mit der thematischen Konzentration ihrer T\u00e4tigkeit auf 10 Schwerpunktthemen soll die Wirksamkeit der Aktivit\u00e4ten erh\u00f6ht werden. Mit 6 Sonderprogrammen in ausgew\u00e4hlten Regionen mit fragiler Staatlichkeit, Konflikten und Sicherheitsrisiken sorgt sie daf\u00fcr, dass Bev\u00f6lkerungen in entwicklungsbehindernden Situationen nicht ihrem Schicksal \u00fcberlassen bleiben, sondern dass gemeinsam mit ihnen Wege aus den Armutsfallen gefunden werden. Der Schwerpunkt der DEZA-Programme liegt weiterhin bei den \u00e4rmsten und \u00e4rmeren L\u00e4ndern (deren j\u00e4hrliches Durchschnittseinkommen pro Kopf gem\u00e4ss der OECD-Klassifizierung unter 825 $ liegt).</p><p>F\u00fcr die wachsende Zahl von Problemstellungen mit l\u00e4nder\u00fcbergreifender, regionaler oder internationaler Dimension realisiert die DEZA Dreieckszusammenarbeitsformen zwischen der Schweiz, einem fortgeschrittenen Partnerland und einem armen Schwerpunktland und engagiert sich in der Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzierungsinstitutionen, den entwicklungsbezogenen Organisationen der UNO sowie globalen Fonds und thematischen Netzwerken. Der Umfang des Rahmenkredits ist so bemessen, dass er Verpflichtungen erlaubt, die nach langj\u00e4hrigen Erfahrungswerten zu j\u00e4hrlichen Zahlungen f\u00fchren, die einem APD-Ziel von 0,4 Prozent entsprechen. Die Rahmenkreditsperiode ist so bemessen, dass eine Weiterf\u00fchrung ab 2013 gem\u00e4ss dem Bundesratsbeschluss vom Januar 2008 parallel mit der Legislaturplanung erfolgen kann. Wie bisher sollen maximal 3,5 Prozent des Gesamtbetrags f\u00fcr Personalkosten der Zentrale, Koordinationsb\u00fcros, Projekte und Schweizer Personal bei internationalen Finanzierungsinstitutionen oder multilateralen Entwicklungsorganisationen aufgewendet werden.</p><p>Im Anhang zur Botschaft wird \u00fcber die Verwendung der Mittel des noch laufenden zehnten Rahmenkredits (2003-2008) Bericht erstattet. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)    </p>","Proceedings":"<p></p><p>Das Gesch\u00e4ft 08.030 wurde in den R\u00e4ten gemeinsam behandelt mit dem Gesch\u00e4ft 08.028 Entwicklungszusammenarbeit. Finanzierung der wirtschafts- und handelpolitischen Massnahmen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten auf beide Vorlagen unbestritten. Eine Kommissionsminderheit Christoph M\u00f6rgeli (V, ZH) beantragte jedoch die R\u00fcckweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die von der GPK ger\u00fcgten M\u00e4ngel bez\u00fcglich F\u00fchrung der DEZA vorg\u00e4ngig zu beheben. Die Sprecher der Kommission wiesen darauf hin, dass in der Kommission der Grundsatz der Entwicklungszusammenarbeit unbestritten blieb. Kontrovers diskutiert wurde die Frage bez\u00fcglich des Umfangs der Mittel und sehr knapp habe die Kommission entschieden, dass 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) f\u00fcr die \u00f6ffentliche Entwicklung aufzuwenden sei, was den UNO-Millenniumszielen entspreche. Christoph M\u00f6rgeli (V, ZH) begr\u00fcndete seinen R\u00fcckweisungsantrag damit, dass eine einheitliche Strategie der staatlichen Entwicklungshilfe fehle und solange diese nicht vorhanden sei und die Reformen in der DEZA nicht abgeschlossen seien, k\u00f6nnten keine weiteren Mittel gesprochen werden. In der Eintretensdebatte wurden haupts\u00e4chlich die Reform der Entwicklungshilfe und die H\u00f6he der zuk\u00fcnftigen Finanzierung angesprochen, die Notwendigkeit einer S\u00fcdhilfe bleib unbestritten. Mit 132 zu 50 Stimmen wurde der R\u00fcckweisungsantrag der Minderheit M\u00f6rgeli abgelehnt. In der Detailberatung zum Bundesbeschluss \u00fcber die Weiterf\u00fchrung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsl\u00e4nder ging es um die Frage wie viel f\u00fcr die Entwicklungshilfe aufgewendet werden sollte. Die Mehrheit der Kommission wollte den Rahmenkredit schrittweise bis in Jahr 2015 auf 0,7 Prozent des BNE erh\u00f6hen. Die Kommissionssprecher begr\u00fcndeten den Antrag damit, dass es an der Zeit sei, dass sich die Schweiz als grosse Gewinnerin der Globalisierung einen erheblicheren entwicklungsf\u00f6rderenden Beitrag zugunsten der Verlierer leiste. Es sei nicht einzusehen, warum die Schweiz, die sich in einer \u00e4hnlich guten \u00f6konomischen Lage wie die skandinavischen L\u00e4nder befinde, den Schritt zu den 0,7 Prozent nicht wagen wolle. Immerhin seien Wohlstand und Sicherheit der Schweiz von globalen Prozessen abh\u00e4ngig. Eine Minderheit Martine Brunschwig Graf (RL, GE) beantragte dem Antrag des Bundesrates zu folgen und dementsprechend die finanziellen Mittel f\u00fcr die Entwicklungshilfe bei 0,4 Prozent des BNE zu belassen. Kathrin Amacker-Amann (CEg, BL) beantragte die Hilfe bis 2015 auf 0,5 Prozent des BNE steigen zu lassen, dazu m\u00fcsse der Bundesrat dem Parlament eine zus\u00e4tzliche Botschaft und einen zus\u00e4tzlichen Rahmenkredit unterbreiten. Die Minderheit begr\u00fcndete Ihren Antrag damit, dass f\u00fcr eine Aufstockung eine entsprechende Strategie fehle wie die zus\u00e4tzlichen Mittel eingesetzt werden sollten und was die finanziellen Folgen f\u00fcr den Bundeshaushalt bei einer Erh\u00f6hung von 0,4 auf 0,7 Prozent des BNE sind. Bei dieser entscheidenden Frage war es dann aber weder die Linke noch die geschlossen gegen mehr Entwicklungshilfe auftretende SVP-Fraktion oder die Freisinnigen, die den Entscheid ausmachten, sondern die in dieser Frage geteilte Fraktion der CVP, EVP und Gr\u00fcnliberalen. </p><p>In einer ersten Abstimmung zwischen Kommissionsmehrheit und Kommissionsminderheit stimmte der Rat mit 101 zu 82 Stimmen der Minderheit zu und in der zweiten Abstimmung zwischen Kommissionsminderheit und Antrag Amacker stimmte der der mit 97 zu 86 Stimmen ebenfalls der Minderheit zu, womit f\u00fcr die Zeit ab 2009 eine Entwicklungshilfe von effektiv 0,4 Prozent des BNE festgeschrieben wurde. Mit einem Artikel\u00a02bis beantragte die Mehrheit der Kommission den Anteil der multilateralen Hilfe auf 40 Prozent des gesamten Rahmenkredites zu beschr\u00e4nken. Die Mehrheit begr\u00fcndete ihren Antrag mit der weitaus besseren Effizienz der bilateralen Hilfe und zudem sei diese auch mit weniger administrativem Aufwand verbunden. F\u00fcr die Minderheit Christa Markwalder (RL, BE,) tr\u00e4gt die multilaterale Entwicklungshilfe zur L\u00f6sung grosser, komplexer, globaler Probleme bei, bei denen die lokal wirkende bilaterale Hilfe nicht ausreiche. Mit 144 zu 29 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und beschloss den Anteil der multilateralen Hilfe von den vorgesehenen 43 auf 40 Prozent zu senken. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 177 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Beim Bundesbeschluss \u00fcber die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurde mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten der Antrag der Kommissionsmehrheit abgelehnt, womit der Bundesrat die M\u00f6glichkeit h\u00e4tte evaluieren und dem Parlament Bericht erstatten sollen, dass die \u00f6ffentliche Entwicklungszusammenarbeit bis 2015 0,5 Prozent des BNE erreicht. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 183 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war das Eintreten auf die Vorlage ebenfalls unbestritten. In der Eintretensdebatte diskutierte der Rat fast ausschliesslich \u00fcber den Antrag der Aussenpolitischen Kommission, bereits f\u00fcr das n\u00e4chste Jahr einen zus\u00e4tzlichen Rahmenkredit zu fordern, um die Mittel f\u00fcr die Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des BNE anzuheben. Die beiden vom Bundesrat beantragten Rahmenkredite waren unbestritten. Der Pr\u00e4sident der Kommission, Dick Marty (RL, TI) begr\u00fcndete den Antrag damit, dass die Mehrheit der Kommission ein klares Signal geben wolle, die \u00f6ffentliche Entwicklungshilfe auszubauen und die internationalen Zusagen einzuhalten. Im Namen der Finanzkommission legte Philipp St\u00e4helin (CEg, TG) dem Rat dar, dass mit dem zus\u00e4tzlichen Promille zus\u00e4tzliche Mittel von \u00fcber 800 Millionen Franken vorzusehen sind. Bruno Frick (CEg, SZ) beantragte jedoch die R\u00fcckweisung der Vorlage an die Kommission mit dem Auftrag auszuzeigen, wie die von der Kommission beantragten Mehraufwendungen finanziert werden sollen. Mit 24 zu 12 Stimmen wurde der R\u00fcckweisungsantrag Frick abgelehnt. In der Detailberatung beantragte eine Kommissionsminderheit Reimann (V, AG) dem Bundesrat zu folgen und den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Anhebung der Mittel auf 0,5 Prozent des BNE bis zum Jahre 2015 zu streichen und mit einem Einzelantrag wollte Pankraz Freitag (RL, GL) bis zum Jahre 2015 die Mittel auf 0,45 Prozent des BNE erh\u00f6hen. Der Antrag Freitag wurde mit 28 zu 11 Stimmen abgelehnt und mit 25 zu 14 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Den Beschluss des Nationalrates, die multilaterale Hilfe auf h\u00f6chstens 40 Prozent zu begrenzen lehnte der Rat ab. Beide Vorlagen wurden in der Gesamtabstimmung mit 29 zu 6 respektiv 31 zu 3 Stimmen angenommen.</p><p>Bei der Differenzbereinigung im <b>Nationalrat</b> beantragte die Kommissionsmehrheit bei der Anhebung der Mittel auf 0,5 Prozent des BNE bis zum Jahre 2015 dem St\u00e4nderat zu folgen und eine Kommissionsminderheit Walter M\u00fcller (RL, SG) beantragte die Streichung der neuen Bestimmung. Die Minderheit begr\u00fcndete ihre Ablehnung mit der Finanzkrise und ihren Folgen f\u00fcr die Schweiz. Die Bef\u00fcrworter der Erh\u00f6hung argumentierten damit, dass die Entwicklungsl\u00e4nder an st\u00e4rksten von den Folgen der Finanzkrise tangiert sind, obwohl sie daf\u00fcr nicht verantwortlich sind. Mit 102 zu 83 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und damit dem St\u00e4nderat. Der Nationalrat beschloss hingegen mit 120 zu 66 Stimmen am Beschluss festzuhalten, die multilaterale Hilfe auf h\u00f6chstens 40 Prozent zu begrenzen und 60 Prozent f\u00fcr die bilaterale Hilfe zu reservieren. Eine Kommissionsminderheit Christa Markwalder B\u00e4r (RL, BE) hatte beantragt dem St\u00e4nderat zu folgen und diese Bestimmung zu streichen.</p><p>Bei dieser letzten Differenz folgte der <b>St\u00e4nderat</b> mit 30 zu 12 Stimmen dem Beschluss des Nationalrates. Eine Minderheit Peter Briner (RL, SH) lehnte die Begrenzung der multilateralen Hilfe ab mit der Begr\u00fcndung, dass ein fixer Verteilschl\u00fcssel dazu f\u00fchren kann, dass die Schweiz an internationalem Einfluss verliert, wenn sie ihr multilaterales Engagement drosselt. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1228764726560)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":"III","Modified":"\/Date(1770755614177)\/","SubmissionDate":"\/Date(1205452800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}