{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.036","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Gegen Tierqu\u00e4lerei und f\u00fcr einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative). Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 14. Mai 2008 zur Volksinitiative \"Gegen Tierqu\u00e4lerei und f\u00fcr einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)\"","InitialSituation":"<p>Am 26. Juli 2007 reichte der Schweizer Tierschutz STS die Volksinitiative \"Gegen Tierqu\u00e4lerei und f\u00fcr einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)\" ein. Die Initiative sieht eine \u00c4nderung von Artikel\u00a080 der Bundesverfassung (BV) vor, der durch zwei neue Abs\u00e4tze erg\u00e4nzt werden soll:</p><p>Mit Absatz\u00a04 soll in der Verfassung der Grundsatz verankert werden, dass der Bund den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsf\u00e4higen Lebewesen regeln muss.</p><p>Mit Absatz\u00a05, dem Hauptanliegen der Initiative, sollen die Kantone verpflichtet werden, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Interessen der gesch\u00e4digten Tiere in Strafverfahren von Amtes wegen durch geeignete Rechtsbeist\u00e4nde vertreten werden. Mit anderen Worten: Die Initiative m\u00f6chte den gesch\u00e4digten Tieren in Prozessen, die den Vollzug der Tierschutzbestimmungen betreffen, auf der Verfahrensebene eine g\u00fcnstigere Position verschaffen. </p><p>Der von den Initiantinnen und Initianten vorgeschlagene Absatz\u00a04 soll die Stellung des Tieres in der schweizerischen Rechtsordnung regeln. Eine solche Bestimmung ist nicht notwendig. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0122 und 123 BV hat der Bund von seiner Kompetenz bereits Gebrauch gemacht und die Rechtsstellung des Tieres gesetzlich geregelt. Diese wurde durch die Einf\u00fchrung neuer gesetzlicher Bestimmungen verbessert, namentlich im Anschluss an die parlamentarische Initiative Marty \"Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung\".</p><p>Gem\u00e4ss der neuen Strafprozessordnung (StPO), die vom Parlament am 5. Oktober 2007 verabschiedet wurde, haben die Kantone die M\u00f6glichkeit, eine \u00f6ffentliche Tieranw\u00e4ltin oder einen \u00f6ffentlichen Tieranwalt einzusetzen, falls sie dies w\u00fcnschen. Bisher ist allerdings die Institution einer Tieranw\u00e4ltin oder eines Tieranwalts in unterschiedlicher Auspr\u00e4gung erst in drei Kantonen vorgesehen. Die Kantone zu zwingen, einen solchen Mechanismus vorzusehen, w\u00fcrde somit einen unn\u00f6tigen Eingriff in ihre Organisationsautonomie darstellen. </p><p>Der Bundesrat beantragt den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten, die Tierschutzanwalt-Initiative Volk und St\u00e4nden mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)   </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>unterst\u00fctzten die Fraktionen von SP und Gr\u00fcnen die Initiative. Kritisiert wurden Defizite und kantonale Unterschiede beim Vollzug des Tierschutzgesetzes. Angesichts der milden Strafen w\u00fcrden die Interessen der T\u00e4ter h\u00f6her gewichtet als jene der Tiere. Gr\u00fcne sowie einige Mitglieder der CEg-Fraktion bedauerten, dass kein indirekter Gegenvorschlag ausgearbeitet worden war. Sie wollten deshalb die Initiative unterst\u00fctzen, eine CEg-Mehrheit lehnte sie jedoch ab. Namens der BD-Fraktion wies Brigitta Gadient (BD, GR) unter anderem darauf hin, dass die Pflicht zur Einf\u00fchrung eines Tieranwaltes in unn\u00f6tiger Weise in die Organisationsfreiheit der Kantone eingreifen w\u00fcrde. Mit den neuen rechtlichen Instrumenten der Strafprozessordnung werde eine wirkungsvolle Verfolgung von Straftaten erm\u00f6glicht und es werde eine einheitlichere Rechtsanwendung erfolgen. Im Plenum sprachen sich auch einige Landwirte gegen das Obligatorium eines Tieranwaltes aus. Sie empfanden den Tieranwalt als Misstrauensvotum gegen ihren Berufsstand. Gegen die Einzelf\u00e4lle von Tiervernachl\u00e4ssigung auf Bauernh\u00f6fen sei auch ein Tieranwalt machtlos.</p><p>Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard verwies auf die neue Strafprozessordnung, die 2011 in Kraft treten wird. Diese sieht in den Kantonen die M\u00f6glichkeit einer spezialisierten Staatsanwaltschaft f\u00fcr die Verfolgung von Tierschutzdelikten vor. Zudem m\u00fcsse nach dem neuen Tierschutzgesetz jeder Kanton eine Fachstelle f\u00fcr Tierschutz schaffen. Diese Beh\u00f6rdenstellen sollen die Rechte der Tiere wahrnehmen.</p><p>Namens einer Minderheit der Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) beantragte die Gr\u00fcnliberale Tiana Moser (CEg ZH), dem Volk die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Die Einsetzung eines Tieranwalts, der laut Initiativtext in allen Kantonen vor Gericht die Interessen der gesch\u00e4digten Tiere zu vertreten h\u00e4tte, sei keine Versch\u00e4rfung des Tierschutzgesetzes. Vielmehr w\u00fcrde ein obligatorischer Tieranwalt den Vollzug geltenden Rechts verbessern und f\u00fcr eine konsequentere Ahndung von Verst\u00f6ssen sorgen. Die Rechtsanwendung in den Kantonen w\u00fcrde einheitlicher.</p><p>Die Mehrheit des Nationalrates lehnte die Initiative jedoch ab. Mit 107 zu 47 Stimmen bei 12 Enthaltungen empfahl dieser dem Volk, die Initiative abzulehnen. F\u00fcr Annahme der Initiative waren alle Gr\u00fcnen sowie eine klare Mehrheit der SP-Fraktion. Auch 5 Mitglieder der CEg- sowie 2 der SVP-Fraktion empfahlen dem Souver\u00e4n die Initiative zur Annahme.</p><p>Wie Bundesrat und Nationalrat beurteilte auch der <b>St\u00e4nderat</b> die Initiative als ungeeigneten Ansatz f\u00fcr einen besseren Tierschutz. Unter anderem wurde geltend gemacht, dass die Rechtstellung der Tiere in letzter Zeit verschiedentlich verbessert worden sei - zum einen durch neue zivilrechtliche Bestimmungen, zum anderen durch die vor einem Jahr in Kraft getretene neue Tierschutzgesetzgebung, gem\u00e4ss der die Kantone Widerhandlungen von Amtes wegen verfolgen m\u00fcssen. F\u00fcr die Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) wies Hermann B\u00fcrgi (V, TG) zudem darauf hin, dass die neue eidgen\u00f6ssische Strafprozessordnung, welche voraussichtlich 2011 in Kraft treten wird, es den Kantonen freistelle, ob sie einen \u00f6ffentlichen Tieranwalt einsetzen wollen oder nicht. Die Verpflichtung, wie sie die Initiative vorsehe, bringe einen unn\u00f6tigen Eingriff in die kantonale Organisationsautonomie. Wie im Nationalrat verwies Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard auch im St\u00e4nderat auf die im Tierschutzgesetz vorgesehenen neuen kantonalen Fachstellen, denen auch Parteirechte gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnten. Damit habe man den richtigen Hebel, um die Interessen der Tiere bestm\u00f6glich zu sch\u00fctzen.</p><p>Anita Fetz (S, BS) engagierte sich im St\u00e4nderat f\u00fcr die Initiative. Mit der Institution des Tieranwalts signalisiere man der \u00d6ffentlichkeit, dass die W\u00fcrde des Tieres wichtig sei. Mit dem Tierschutzgesetz sei zwar die Strafverfolgung bei Widerhandlungen versch\u00e4rft worden. Das Problem sei jedoch das herrschende Vollzugsdefizit. Viele Misshandlungen von Tieren w\u00fcrden nicht geahndet, weil die Beh\u00f6rden zum Teil zeitlich \u00fcberfordert seien. Es gehe also darum, den bereits gesetzlich festgelegten Rechtsschutz mittels Tieranwalt durchzusetzen.</p><p>Auch This Jenny (V, GL) sprach sich f\u00fcr die Initiative aus. Es hapere beim Gesetzesvollzug in den Kantonen. Verst\u00f6sse gegen das Tierschutzgesetz w\u00fcrden in aller Regel schlecht oder gar nicht geahndet. Leider machten die Kantone von ihrem Recht, einen Tieranwalt einzusetzen, keinen Gebrauch. Und es sei bezeichnend, dass sich so viele Tierhalter so vehement dagegen wehren w\u00fcrden. Das m\u00fcsste eigentlich ein Alarmzeichen sein. Die Missst\u00e4nde seien teilweise tats\u00e4chlich herzzerreissend.</p><p>In der Schlussabstimmung empfahl der <b>Nationalrat</b> die Initiative mit 130 zu 50 Stimmen zur Ablehnung. Die b\u00fcrgerlichen Parteien votierten fast geschlossen f\u00fcr Ablehnung, einige Mitglieder der CEg-Fraktion, zwei Drittel der SP-Fraktion sowie fast alle Gr\u00fcnen bef\u00fcrworteten die Initiative. Der <b>St\u00e4nderat</b> empfahl Ablehnung mit 30 zu 6 Stimmen.</p><p></p><p>D<b>ie Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 7. M\u00e4rz 2010 mit 70,5\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253873000563)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|52","Category":"I","Modified":"\/Date(1779237704450)\/","SubmissionDate":"\/Date(1210723200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4804,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Umwelt"}}