{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080039,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080039,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.039","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Seerechts\u00fcbereinkommen der Vereinten Nationen","Description":"Botschaft vom 14. Mai 2008 \u00fcber das UNO-Seerechts\u00fcbereinkommen vom 10. Dezember 1982 sowie das \u00dcbereinkommen vom 28. Juli 1994 zur Durchf\u00fchrung des Teils XI des Seerechts\u00fcbereinkommens","InitialSituation":"<p>Das UNO-Seerechts\u00fcbereinkommen ist ein Pfeiler des geltenden V\u00f6lkerrechts und st\u00e4rkt auch das internationale Umweltrecht. Ein weiteres Abseitsstehen der Schweiz ist nicht gerechtfertigt.</p><p>Sieben Zehntel der Erde sind von Wasser bedeckt. Die Weltmeere sind unsere wichtigsten Transportwege, sie bilden eine unabdingbare Nahrungs- und Rohstoffreserve und beeinflussen massgeblich das Klima und die Umwelt auf unserem Planeten. Unser Wohlergehen h\u00e4ngt wesentlich vom Schutz, von der Erhaltung und der verantwortungsbewussten Nutzung der Meere ab. Innerhalb der 200-Seemeilen-Zone leben gut 85\u00a0Prozent der weltweiten Fischbest\u00e4nde; ein Drittel der \u00d6l- und Gasvorr\u00e4te liegen im Offshore-Bereich und in der Tiefsee befinden sich noch unerschlossene grosse Metalllagerst\u00e4tten - unter anderem Kupfer, Nickel, Kobalt und Mangan. Um die Herrschaft und die Ausbeutung der Meere haben die V\u00f6lker seit jeher gestritten. Die Konflikte d\u00fcrften mit dem Klimawandel und der Verknappung der nat\u00fcrlichen Ressourcen zunehmen. F\u00fcr den Wohlstand und das friedliche Zusammenleben der Menschheit ist es entscheidend, dass verbindliche internationale Regeln f\u00fcr Recht und Ordnung auf den Weltmeeren sorgen. Das von der UNO-Generalversammlung am 30. April 1982 in New York verabschiedete Seerechts\u00fcbereinkommen (SR\u00dc) dient diesem Zweck. Es regelt die verschiedenen Meeresnutzungen wie Schifffahrt und \u00dcberflug, Fischerei, Meeresforschung, Meeresumweltschutz und Meeresbergbau; es enth\u00e4lt ferner ein Streitbeilegungssystem und definiert die Hoheitsbefugnisse der K\u00fcsten-, Hafen- und Flaggenstaaten. Ausserdem sieht es die Einrichtung von drei neuen internationalen Institutionen vor: den Internationalen Seegerichtshof mit Sitz in Hamburg, die Internationale Meeresbodenbeh\u00f6rde mit Sitz in Kingston (Jamaika) sowie die Festlandsockelgrenzkommission (ein Ad-hoc-Gremium) in New York.</p><p>Das SR\u00dc ist am 16. November 1994 - nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde - in Kraft getreten. Inzwischen sind dem \u00dcbereinkommen 155 Staaten beigetreten, darunter alle Industriestaaten ausser den USA. Das Vertragswerk umfasst 17 Teile mit insgesamt 320 Artikeln, neun Anh\u00e4nge sowie ein Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen zu Teil XI des SR\u00dc.</p><p>Die Schweiz hat das SR\u00dc am 17. Oktober 1984 unterzeichnet, aber als einer von wenigen Staaten noch nicht ratifiziert. Zwar ist sie Vertragspartei der vier internationalen Seerechts\u00fcbereinkommen von 1958, die in mancherlei Hinsicht Vorl\u00e4ufer des SR\u00dc sind. Doch hat das SR\u00dc die genannten \u00dcbereinkommen \u00e4lteren Datums weitgehend bedeutungslos gemacht. Wegen der markant h\u00f6heren Anzahl der Vertragsstaaten des SR\u00dc erscheint ein Festhalten an den \u00dcbereinkommen von 1958 wenig sinnvoll. Sie d\u00fcrften in absehbarer Zukunft ausser Gebrauch fallen. </p><p>F\u00fcr einen Binnenstaat wie die Schweiz, dessen Wohlstand stark vom Aussenhandel abh\u00e4ngt, ist der garantierte Zugang zum Meer und die unentgeltliche Transitfreiheit durch nationale und internationale Gew\u00e4sser wichtig. Das SR\u00dc bekr\u00e4ftigt und st\u00e4rkt diese Rechte. Die v\u00f6lkerrechtlichen Regeln f\u00fcr die Weltmeere schaffen zudem Rechtssicherheit und Berechenbarkeit, wovon die Schweiz ebenfalls unmittelbar profitiert. Zudem erlaubt die Ratifikation unserem Land, in Zukunft an der Nutzung der Meeresbodensch\u00e4tze zu partizipieren, sollen doch nach neuen Erkenntnissen in den n\u00e4chsten 100 Jahren die kommerziell abbaubaren Erze zu 90\u00a0Prozent aus dem Meeresboden gewonnen werden.</p><p>Grund f\u00fcr die erst in sp\u00e4teren Jahren erfolgte Unterzeichnung und Ratifikation des SR\u00dc durch die Mehrheit der Industriel\u00e4nder war die Ausgestaltung von Kapitel XI (Abbau der Meeresbodensch\u00e4tze). Der Meeresboden und seine Ressourcen wurden zum gemeinsamen Erbe der Menschheit (Common-Heritage-Prinzip) erkl\u00e4rt.</p><p>Gleichzeitig wurde auf Bestreben der Entwicklungsl\u00e4nder im SR\u00dc ein rigides System zur Ausbeutung der Tiefseebodensch\u00e4tze geschaffen, das die Freiheit der Forschung und den potenziellen Abbau der Meeresressourcen einschr\u00e4nkte und diesen der Bewilligung sowie der Aufsicht durch die Internationale Meeresbodenbeh\u00f6rde (vgl. Ziff. 2.7) unterstellte. Die Kritik der westlichen Industriel\u00e4nder bezog sich vor allem auf die unzureichende Ber\u00fccksichtigung ihrer Interessen in den Entscheidverfahren der Internationalen Meeresbodenbeh\u00f6rde sowie auf die Regelungen zu Abgabelasten, Abbaubeschr\u00e4nkungen und Technologietransfer, die nicht ihren ordnungs- und wirtschaftspolitischen Vorstellungen entsprachen. Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems wuchs die Bereitschaft, Kapitel XI einer Revision zu unterziehen. Um eine breite Akzeptanz des SR\u00dc zu erm\u00f6glichen, wurden die strittigen Punkte des Kapitels XI in einer weiteren internationalen Konferenz noch einmal verhandelt. Die Arbeiten m\u00fcndeten in ein Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen (vgl. Ziff. 3), das am 28. Juli 1994 angenommen wurde und durch das Teil XI des SR\u00dc teils durch Ab\u00e4nderung, teils durch einvernehmliche Interpretation den politischen und wirtschaftlichen Anliegen der Industriestaaten weitgehend angepasst wurde. Das Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen zu Kapitel XI des SR\u00dc ist integraler Bestandteil des SR\u00dc. Es ist deshalb zusammen mit diesem zu ratifizieren. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p></p><p>In beiden R\u00e4ten war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten und sie stimmten diskussionslos dem Bundesbeschluss zu.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im St\u00e4nderat mit 43 zu 0 und im Nationalrat mit 194 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229678198383)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"III","Modified":"\/Date(1770757179447)\/","SubmissionDate":"\/Date(1210723200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4804,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}