{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080047,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080047,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.047","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 30. Mai 2008 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Unfallversicherung (Unfallversicherung und Unfallverh\u00fctung; Organisation und Nebent\u00e4tigkeiten der SUVA)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.09.2014</b></p><p><b>Bundesrat f\u00fcr l\u00fcckenlosen und fairen Unfallschutz</b></p><p><b>Der Bundesrat m\u00f6chte das Unfallversicherungsgesetz (UVG) in einigen Punkten revidieren. Unter anderem will er verhindern, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht versichert ist. Ausserdem soll f\u00fcr Katastrophen eine Ereignislimite eingef\u00fchrt werden. Die Anpassungen werden von den Sozialpartnern und Versicherern mitgetragen. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf ans Parlament \u00fcberwiesen. </b></p><p>Das Gesetz \u00fcber die Unfallversicherung hat sich aus Sicht des Bundesrates grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt, und die Finanzierung der Leistungen ist gew\u00e4hrleistet. Die Revision betrifft denn auch lediglich einzelne unbestrittene Schwachstellen. Im Fall von Verletzungen, die den Folgen eines Unfalls \u00e4hnlich sind, sollen Unsicherheiten ausger\u00e4umt werden. Unfall\u00e4hnliche K\u00f6rpersch\u00e4digungen wie Verrenkungen, Knochenbr\u00fcche oder B\u00e4nderrisse sollen neu vom UVG \u00fcbernommen werden, sofern vom Unfallversicherer nicht eine Verursachung durch Abn\u00fctzung und Erkrankung bewiesen wird. </p><p>Klar geregelt wird auch der Versicherungsbeginn. Damit werden auch jene Personen versichert, die zwar einen Arbeitsvertrag besitzen, die Arbeit aber noch nicht angetreten haben. Verbessert wird auch der Unfallschutz von arbeitslosen Personen, indem dieser gesetzlich verankert wird.</p><p>Mit der Revision sollen zudem \u00dcberentsch\u00e4digungen verhindert werden. Lebensl\u00e4nglich ausgerichtete UVG-Renten sollen unter bestimmten Bedingungen beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters gek\u00fcrzt werden k\u00f6nnen. Damit kann verhindert werden, dass eine verunfallte Person gegen\u00fcber einer nicht verunfallten Person im Alter finanziell besser gestellt wird. </p><p>F\u00fcr Katastrophen wird eine Ereignislimite eingef\u00fchrt. F\u00fcr Sch\u00e4den, die \u00fcber diese Limite hinaus gehen, sollen die Versicherer einen Ausgleichfonds schaffen. Dieser w\u00fcrde nach Eintritt eines Grossereignisses \u00fcber einen speziellen Pr\u00e4mienzuschlag ge\u00e4ufnet. Pr\u00e4ziser geregelt wird schliesslich auch die Organisation der Suva, insbesondere die Kompetenzen des Suva-Rats, des sozialpartnerschaftlich zusammengesetzten Verwaltungsrats dieses Unfallversicherers.</p><p>Die Dachverb\u00e4nde der Sozialpartner und die Versicherer als Tr\u00e4ger der Unfallversicherung wurden bei der Vorbereitung der Revision einbezogen. In der Vernehmlassung sind praktisch alle Gesetzesanpassungen auf breite Zustimmung gestossen. Die Botschaft zur Revision des UVG geht nun ans Parlament. Dieses hatte im Fr\u00fchling 2011 einen Teil des ersten Reformpakets des Bundesrates mit dem Auftrag zur\u00fcckgewiesen, die Revision auf das Wesentliche zu beschr\u00e4nken.</p>","Proceedings":"<p><b>Entwurf 1</b></p><p>Mehr als ein Jahr nach Vorliegen der Botschaft beschloss der <b>Nationalrat</b>, auf die Vorlage einzutreten, obwohl diese von seiner Kommission in der Gesamtabstimmung mit 6 zu 5 Stimmen bei 15 Enthaltungen abgelehnt worden war. Allein schon die 35 Minderheitsantr\u00e4ge zeigten, dass in der Kommission kein Kompromiss gefunden werden konnte. Die Berichterstatter nannten als Hauptdifferenzen die Frage nach der Zweckm\u00e4ssigkeit der Revision und die Rolle der verschiedenen Unfallversicherer, d. h. der SUVA und der Privatversicherer. Die CEg-Minderheit Th\u00e9r\u00e8se Meyer (CEg, FR) erkl\u00e4rte, der anf\u00e4ngliche Eintretensbeschluss der Kommission (17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung) und deren Ablehnung des Antrags auf R\u00fcckweisung an den Bundesrat (16 zu 8 Stimmen) habe zwei Dinge bewiesen: dass die Kommission eine Revision f\u00fcr notwendig erachtet und dass die Vorlage des Bundesrates eine geeignete Diskussionsgrundlage darstellt. Der Rat folgte der Minderheit und beschloss letztlich mit 102 zu 80 Stimmen Eintreten. Lediglich die gr\u00fcne und die sozialdemokratische Fraktion sowie ein Drittel der SVP-Fraktion wollten der Kommission nicht mehr die Gelegenheit geben, sich noch einmal mit der Vorlage zu befassen.</p><p>Ein weiteres Jahr sp\u00e4ter, in der Herbstsession 2010, nahm der Nationalrat gegen den Willen der Kommissionsmehrheit mit 108 zu 63 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Antrag von Werner Messmer (RL, TG) an und wies das Gesch\u00e4ft an den Bundesrat zur\u00fcck mit dem Auftrag, den Umfang der Revision noch einmal zu \u00fcberdenken und die Problematik der \u00dcberentsch\u00e4digung unter Einbezug der beruflichen Vorsorge zu pr\u00fcfen. Der R\u00fcckweisungsantrag einer SVP-Minderheit war zuvor mit 121 zu 44 Stimmen abgelehnt worden. Die Sprecher der CEg-Fraktion und der Fraktion der FDP-Liberalen hatten zuvor zur Ablehnung der R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge aufgefordert, da sie einen Kompromiss immer noch f\u00fcr m\u00f6glich hielten. Dieser Aufforderung folgten jedoch lediglich die H\u00e4lfte der CEg-Fraktion und die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion. Die SVP-Fraktion teilte sich, wie von ihrem Sprecher angek\u00fcndigt, gleichm\u00e4ssig in Bef\u00fcrworter und Gegner einer R\u00fcckweisung. Der zust\u00e4ndige Bundesrat Didier Burkhalter bezeichnete den Beschluss des Rates als etwas bizarr, da der Bundesrat nun die Aufgabe habe, eine Revision einzugrenzen, deren Umfang allein auf die \u00c4nderungen der Kommission zur\u00fcckzuf\u00fchren sei.</p><p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> kritisierte der Kommissionssprecher die Art und Weise, wie die Vorlage im Nationalrat behandelt worden war. Mit einer gewissen Frustration beantragte die Kommission dennoch, dem Beschluss der Grossen Kammer zuzustimmen. Die Kleine Kammer folgte diskussionslos dem Antrag ihrer Kommission.</p><p></p><p><b>Entwurf 2</b></p><p>Da die Kommission des Nationalrates beschlossen hatte, nicht auf die Vorlage 1 einzutreten, reichte sie einen Ordnungsantrag ein, wonach die Beratung der Vorlage 2 auszusetzen sei. Der Kommissionssprecher begr\u00fcndete diesen Antrag damit, dass die beiden Vorlagen miteinander verkn\u00fcpft seien und die Beschl\u00fcsse zur Vorlage 1 Auswirkungen auf die Organisation der SUVA haben k\u00f6nnten, deren Neugestaltung Inhalt der Vorlage 2 sei. Die gr\u00fcne und die sozialdemokratische Fraktion wollten die Behandlung der Vorlage 2 nicht aufschieben, weil mit dieser Vorlage die organisatorischen Probleme der SUVA gel\u00f6st und diese dadurch gest\u00e4rkt werden k\u00f6nne. Der <b>Nationalrat</b> schloss sich mit 93 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag seiner Kommission an.</p><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte dem Beschluss des Nationalrates.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.06.2015</b></p><p><b>Nationalrat startet Revision des Unfallversicherungsgesetzes neu </b></p><p><b>(sda) Neustart f\u00fcr die seit Jahren blockierte Revision des Unfallversicherungsgesetzes: Der Nationalrat hat den neuen Vorschlag des Bundesrates fast durchwegs genehmigt. Im ersten Anlauf war die Revision 2011 gescheitert.</b></p><p>Die R\u00e4te wiesen damals einen Teil des Reformpakets an den Bundesrat zur\u00fcck und forderten, die Revision aufs Wesentliche zu beschr\u00e4nken. Die meisten Redner im Nationalrat lobten am Donnerstag die nun entstandene Vorlage. Diese passierte oppositionslos mit 181 zu 0 Stimmen und geht nun an den St\u00e4nderat.</p><p>Die Sozialpartner hatten sich einm\u00fctig gegen die erste Vorlage gewehrt. In den Augen von Baumeisterverband, Gewerbeverband und Gewerkschaften h\u00e4tte von der ersten Version der Vorlage nur die private Versicherungswirtschaft profitiert. In die Arbeit am neuen Kompromiss wurden die Sozialpartner und Versicherer einbezogen.</p><p></p><p>L\u00e4ngere Wartezeit m\u00f6glich</p><p>Die Mehrheit der Sozialkommission (SGK) beantragte eine einzige \u00c4nderung am neuen Vorschlag und kam damit durch: Firmen und Versicherer sollen eine Wartezeit von bis zu 30 Tagen bis zur Auszahlung des Taggeldes an Verunfallte vereinbaren k\u00f6nnen. \"Betriebe k\u00f6nnen damit Pr\u00e4mien sparen mit dem positiven Nebeneffekt, den Unfallschutz zu verbessern\", sagte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH).</p><p>Dem Versicherten d\u00fcrfen gem\u00e4ss dem \u00c4nderungsantrag aber keine Nachteile entstehen. Die Lohnfortzahlung gelte wie im Krankheitsfall, sagte Bortoluzzi dazu. \"Ein nett formulierter Antrag\", hielt Bea Heim (SP/SO) namens der rot-gr\u00fcnen Minderheit dagegen.</p><p>\"Was passiert aber, wenn eine Firma zum Beispiel die L\u00f6hne nicht mehr bezahlen kann\", fragte Heim. Die Minderheit ortete Risiken bei den Versicherten und sah keine Spareffekte f\u00fcr die Firmen. Deshalb h\u00e4tte sie auf den Passus verzichten wollen. Ihr Antrag auf Streichung wurde mit 128 gegen 51 Stimmen abgelehnt.</p><p>Auch Innenminister Alain Berset wehrte sich vergeblich gegen die \u00c4nderung: Die Flexibilit\u00e4t bei der Karenzzeit sei bei der ersten Version der Vorlage derart kontrovers beurteilt worden, dass der Bundesrat darauf verzichtet habe. Die l\u00e4ngere Karenzzeit verpflichte Firmen zu l\u00e4ngeren Lohnzahlungen oder zu einer Zusatzversicherung.</p><p>Mit der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) will der Bundesrat L\u00fccken schliessen. Klar geregelt werden soll etwa der Beginn der Versicherung - als versichert gilt, wer einen g\u00fcltigen Arbeitsvertrag hat. Heute gelten Angestellte erst als versichert, wenn sie sich das erste Mal zur neuen Arbeitsstelle begeben.</p><p></p><p>Pr\u00e4zisere Bestimmungen</p><p>Eine L\u00fccke bei der Deckung kann es deshalb zum Beispiel geben, wenn ein Arbeitsverh\u00e4ltnis mit Ferien oder einem Feiertag beginnt. Gesetzlich explizit verankern und damit verbessern will der Bundesrat auch den UVG-Versicherungsschutz f\u00fcr Arbeitslose.</p><p>Pr\u00e4zisiert werden die Bestimmungen \u00fcber die Deckung von \"unfall\u00e4hnlichen K\u00f6rpersch\u00e4digungen\" wie B\u00e4nder- oder Muskelrissen. Neu soll der Unfallversicherer die Kosten daf\u00fcr \u00fcbernehmen, wenn er nicht nachweisen kann, dass eine Beeintr\u00e4chtigung auf Abn\u00fctzung oder auf eine Krankheit zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.</p><p>F\u00fcr Katastrophen schl\u00e4gt der Bundesrat auf Begehren der privaten Versicherer die Definition einer Ereignis-H\u00f6chstgrenze vor. Um Sch\u00e4den zu decken, die dar\u00fcber hinaus gehen, sollen die Versicherer einen Ausgleichsfonds schaffen. Kommt es zu einer Katastrophe, w\u00fcrde dieser Fonds mit Pr\u00e4mienzuschl\u00e4gen gespiesen.</p><p></p><p>\u00dcberentsch\u00e4digungen verhindern</p><p>Schliesslich sollen mit der Revision \u00dcberentsch\u00e4digungen verhindert werden. Lebensl\u00e4nglich ausgerichtete UVG-Renten sollen bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters gek\u00fcrzt werden. Damit will der Bundesrat verhindern, dass Bez\u00fcger einer UVG-Rente gegen\u00fcber nicht verunfallten Personen nach der Pensionierung im Vorteil sind.</p><p>Gegenstand der Vorlage ist ausserdem die Organisation der Suva. Diese gilt als gr\u00f6sste Tr\u00e4gerin der obligatorischen Unfallversicherung. Sie steht unter der Oberaufsicht der Bundes, ist aber eine weitgehend autonome Institution.</p><p>Zu reden gab die Gr\u00f6sse des Suva-Rates, in dem gem\u00e4ss dem Antrag des Bundesrates je 16 Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und acht Vertreter des Bundes Einsitz nehmen. SVP-Vertreter wollten ein Gremium mit nur 25 statt 40 K\u00f6pfen. Ihr von einem Teil der BDP und einzelnen CVP-Mitgliedern unterst\u00fctzter Antrag kam aber nicht durch.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 08.09.2015</b></p><p><b>St\u00e4nderat bringt Reform der Unfallversicherung auf Kurs </b></p><p><b>(sda) Im Unfallversicherungsgesetz sollen L\u00fccken geschlossen werden. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der St\u00e4nderat den Vorschl\u00e4gen des Bundesrates zugestimmt. Damit kommt die seit Jahren blockierte Revision wieder in Gang.</b></p><p>Das Reformpaket war zun\u00e4chst heftig umstritten gewesen. Das Parlament wies 2011 einen Teil an den Bundesrat zur\u00fcck. Darauf handelten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Kompromiss aus, den auch die privaten Versicherer und die Suva mittragen. Der St\u00e4nderat zeigte sich am Dienstag mit der Arbeit des Bundesrates zufrieden. Er hiess die \u00fcberarbeitete Vorlage oppositionslos gut. </p><p>Mit der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) will der Bundesrat L\u00fccken schliessen. Klar geregelt werden soll etwa der Beginn der Versicherung: Als versichert gilt, wer einen g\u00fcltigen Arbeitsvertrag hat. Heute gelten Angestellte erst als versichert, wenn sie sich das erste Mal zur neuen Arbeitsstelle begeben.</p><p></p><p>Pr\u00e4zisere Bestimmungen</p><p>Eine L\u00fccke bei der Deckung kann es etwa geben, wenn ein Arbeitsverh\u00e4ltnis mit Ferien oder einem Feiertag beginnt. Gesetzlich explizit verankern und damit verbessern will der Bundesrat auch den UVG-Versicherungsschutz f\u00fcr Arbeitslose.</p><p>Pr\u00e4zisiert werden ferner die Bestimmungen \u00fcber die Deckung von \"unfall\u00e4hnlichen K\u00f6rpersch\u00e4digungen\" wie B\u00e4nder- oder Muskelrissen. Neu soll der Unfallversicherer die Kosten daf\u00fcr \u00fcbernehmen, wenn er nicht nachweisen kann, dass eine Beeintr\u00e4chtigung auf Abn\u00fctzung oder auf eine Krankheit zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.</p><p>F\u00fcr Katastrophen schl\u00e4gt der Bundesrat auf Begehren der privaten Versicherer die Definition einer Ereignis-H\u00f6chstgrenze vor. Um Sch\u00e4den zu decken, die dar\u00fcber hinaus gehen, sollen die Versicherer einen Ausgleichsfonds schaffen. Kommt es zu einer Katastrophe, w\u00fcrde dieser Fonds mit Pr\u00e4mienzuschl\u00e4gen gespiesen.</p><p></p><p>Eine Differenz verbleibt</p><p>Nicht einverstanden ist der St\u00e4nderat mit einer \u00c4nderung, die der Nationalrat angebracht hatte. Demnach sollen Arbeitgeber und Versicherer in der Berufsunfallversicherung eine Verl\u00e4ngerung der Wartefrist auf 30 Tage vereinbaren k\u00f6nnen, sofern dem Versicherten kein Nachteil entsteht.</p><p>Die kleine Kammer folgte hierbei ihrer Kommission. Diese hatte argumentiert, unterschiedliche Wartefristen erh\u00f6hten den Verwaltungsaufwand und erschwerten die fr\u00fchzeitige Unterst\u00fctzung der Verunfallten.</p><p>Damit liegt der St\u00e4nderat auf der Linie des Bundesrates. Nach Ansicht von Innenminister Alain Berset verpflichtet die l\u00e4ngere Karenzzeit Firmen zu l\u00e4ngeren Lohnzahlungen oder zu einer Zusatzversicherung. Zudem sei der Vorschlag bereits in der urspr\u00fcnglichen Vorlage kontrovers diskutiert worden, rief Berset im Rat in Erinnerung.</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat hatte argumentiert, mit einer l\u00e4ngeren Wartefrist k\u00f6nnten Betriebe Pr\u00e4mien sparen und gleichzeitig den Unfallschutz verbessern.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 16.09.2015</b></p><p><b>Unfallversicherungsgesetz unter Dach und Fach </b></p><p><b>(sda) Der St\u00e4nderat hat das Unfallversicherungsgesetz \u00fcber die Ziellinie gebracht. Versichert sind k\u00fcnftig auch Personen, die einen g\u00fcltigen Arbeitsvertrag besitzen, aber die Stelle noch nicht angetreten haben. Damit findet die seit Jahren blockierte Reform einen Abschluss.</b></p><p>Es war nicht der erste Anlauf f\u00fcr eine Gesetzesrevision. Das Reformpaket war zun\u00e4chst heftig umstritten gewesen. Das Parlament wies deshalb 2011 einen Teil an den Bundesrat zur\u00fcck. Darauf handelten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Kompromiss aus, den auch die privaten Versicherer und die Suva mittragen. Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch nun eine letzte, technische Differenz zum Nationalrat bereinigt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757157170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1212105600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4804,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}