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Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 27. August 2008 zur Volksinitiative \"Gegen den Bau von Minaretten\"","InitialSituation":"<p>Die Volksinitiative \"Gegen den Bau von Minaretten\" ist am 8. Juli 2008 eingereicht worden. Sie verlangt eine Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a072 der Bundesverfassung mit einem dritten Absatz, der die Errichtung neuer Minarette in der Schweiz umfassend und ausnahmslos verbietet. Das Initiativkomitee argumentiert, das Minarett als Bauwerk habe keinen religi\u00f6sen Charakter, sondern sei ein Symbol jenes religi\u00f6s-politischen Machtanspruchs, der zur Verfassung und Rechtsordnung der Schweiz im Widerspruch stehe. Ein Verbot, Minarette zu errichten, tangiere die Religionsfreiheit nicht.</p><p>Artikel\u00a0139 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung verlangt, dass die Bundesversammlung eine Initiative f\u00fcr ganz oder teilweise ung\u00fcltig erkl\u00e4rt, wenn sie gegen zwingende Bestimmungen des V\u00f6lkerrechts verst\u00f6sst. Eine entsprechende Pr\u00fcfung insbesondere mit Blick auf unab\u00e4nderliche Bestimmungen in den wichtigsten Menschenrechtspakten (EMRK, UNO-Pakt II) zeigt, dass die Initiative kein zwingendes V\u00f6lkerrecht verletzt und deshalb g\u00fcltig ist. Die Initiative verst\u00f6sst allerdings klar gegen eine Reihe international garantierter Menschenrechte, so gegen die Artikel\u00a09 (Religions- und Weltanschauungs-freiheit) und 14 (Diskriminierungsverbot) der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie gegen die Artikel\u00a02 (Diskriminierungsverbot) und 18 (Religions- und Weltanschauungsfreiheit) sowie m\u00f6glicherweise auch Artikel\u00a027 (Minderheitenschutz) des UNO-Paktes \u00fcber die b\u00fcrgerlichen und politischen Rechte (UNO-Pakt II). Der absolute und ausnahmslos formulierte Initiativtext l\u00e4sst eine v\u00f6lkerrechtskonforme Auslegung kaum zu, sodass die Verfassungsbestimmung, sollte sie in Kraft treten, mit den genannten Menschenrechtspakten kollidieren w\u00fcrde.</p><p>Das Volksbegehren, das gem\u00e4ss den Initiantinnen und Initianten die schweizerische Gesellschaftsordnung sch\u00fctzen soll, steht im Widerspruch zu zahlreichen in der Bundesverfassung verankerten Grundwerten unseres Staates, so zum Prinzip der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV), der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV), der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV), dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 2 BV) und dem Gebot der Beachtung des V\u00f6lkerrechts (Art. 5 Abs. 4 BV). </p><p>Die Verankerung eines fl\u00e4chendeckenden, ausnahmslos geltenden Verbotes der Errichtung neuer Minarette in der Bundesverfassung w\u00e4re ein v\u00f6llig unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Eingriff nicht nur in zentrale Grundrechte, sondern auch in die kantonalen Kompetenzen. Die lokalen Beh\u00f6rden sind am besten in der Lage, \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit oder Unzul\u00e4ssigkeit der Errichtung solcher Bauten zu entscheiden, wobei sie sich auf geltende kantonale und kommunale Bestimmungen namentlich im Bereich des Bau- und Raumplanungsrechts st\u00fctzen k\u00f6nnen. Diese Ordnung hat sich bew\u00e4hrt, und es besteht \u00fcberhaupt kein Grund, f\u00fcr die Beurteilung religi\u00f6ser Bauten davon abzuweichen, zumal wenn dies wie im vorliegenden Fall noch dazu f\u00fchren w\u00fcrde, dass eine Religionsgemeinschaft gegen\u00fcber allen anderen diskriminiert w\u00fcrde. Das vorgeschlagene Bauverbot f\u00fcr Minarette w\u00e4re ausserdem auch denkbar ungeeignet, die von den Initianten angegebenen Ziele zu erreichen. Verfassungsfeindliche, gewaltt\u00e4tige Aktivit\u00e4ten extremistisch-fundamentalistischer Kreise, die sich auf den Islam berufen, k\u00f6nnten dadurch in keiner Weise bek\u00e4mpft oder verhindert werden, denn deren Planung, Organisation und Ausf\u00fchrung sind nicht an bestimmte Bauwerke gebunden. Ein Verbot im Sinne der Initiative k\u00f6nnte vielmehr den religi\u00f6sen Frieden gef\u00e4hrden, da sie von der muslimischen Bev\u00f6lkerung als diskriminierender Akt aufgefasst werden m\u00fcsste. Die Bundesverfassung und die gesamte schweizerische Rechtsordnung gelten f\u00fcr die hier lebenden Musliminnen und Muslime ebenso wie f\u00fcr alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes. </p><p>Die Angeh\u00f6rigen dieser Glaubensgemeinschaft k\u00f6nnen sich nicht auf religi\u00f6se Vorschriften beispielsweise der Scharia berufen, um sich unserem staatlichen Recht zu entziehen. Wenn sie in rechtlicher Hinsicht keinen Sonderstatus beanspruchen k\u00f6nnen, so haben sie aber selbstverst\u00e4ndlich auch das Recht auf gleiche Behandlung mit anderen hier lebenden Personen und Religionsgemeinschaften. Die Initiative missachtet diesen Anspruch.</p><p>Ein Bauverbot im Sinne der Initiative w\u00fcrde auch im Ausland auf Unverst\u00e4ndnis stossen und dem Ansehen der Schweiz schaden. Dies k\u00f6nnte sich negativ auf die Sicherheit schweizerischer Einrichtungen und die \u00f6konomischen Interessen unseres Landes auswirken.</p><p>Der Bundesrat beantragt, die Volksinitiative \"Gegen den Bau von Minaretten\" sei Volk und St\u00e4nden ohne Gegenvorschlag mit Antrag auf Verwerfung zu unterbreiten. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte die von der SVP-Fraktion unterst\u00fctzte Volksinitiative nach \u00fcber f\u00fcnfst\u00fcndiger Debatte in der Schlussabstimmung mit 132 zu 51 Stimmen bei 11 Enthaltungen ab. Wie der franz\u00f6sischsprachige Berichterstatter der Kommission, Antonio Hodgers (G, GE), ausf\u00fchrte, wahrt die Initiative zwar die Einheit von Form und Materie, stellt aber v\u00f6lker- und landesrechtliche Probleme. Sie verst\u00f6sst gegen die Menschenrechte und gegen verschiedene fundamentale Grunds\u00e4tze der Bundesverfassung. In den Augen der Kommissionsmehrheit stellt die Initiative indes keinen Verstoss gegen das \"Jus cogens\", d.h. gegen die zwingenden Bestimmungen des V\u00f6lkerrechts dar. Eine Minderheit um Andreas Gross (S, ZH) beantragte, die Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren, weil in ihren Augen die Zustimmung zu dieser Initiative voraussetzen w\u00fcrde, dass die Schweiz die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention k\u00fcndigt und aus dem Europarat austritt. Die Grosse Kammer lehnte diesen Antrag allerdings mit 128 zu 53 Stimmen ab. Sowohl die Mitglieder der CVP als auch jene der Freisinnigen und Liberalen waren der Meinung, dass hier das Volk entscheiden m\u00fcsse. Zahlreiche Rednerinnen und Redner sowohl aus dem linken als auch aus dem rechten Lager sprachen sich jedoch daf\u00fcr aus, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen, da sie den Religionsfrieden gef\u00e4hrde. Nach den Worten von Hugues Hiltpold (RL, GE) wird mit einem Angriff auf eine Religion die betroffene Gemeinschaft unweigerlich in eine Igelstellung gedr\u00e4ngt, und Jacques Neyrinck (CEg, VD) meinte, dass jemand, der eine Religion bek\u00e4mpfe, nicht davor zur\u00fcckschrecke, alle Religionen zu bek\u00e4mpfen. Auf Seiten der Bef\u00fcrworter betonte Oskar Freysinger (V, VS), dass die Initiative weder die Moscheen noch die Koranschulen bek\u00e4mpfe, da diese f\u00fcr die Religionsaus\u00fcbung notwendig seien; im Visier der Initiative sei etwas, das f\u00fcr die Religionsaus\u00fcbung unn\u00f6tig sei und gar ein etwas aggressives Symbol darstelle. In verschiedenen Wortmeldungen der SVP wurde hervorgehoben, dass in gewissen islamischen L\u00e4ndern christliche Kirchen nicht geduldet und weltweit - ganz besonders in islamischen L\u00e4ndern - viele Christen verfolgt w\u00fcrden. Nach einer Diskussion \u00fcber den Islamismus wurde der Minderheitsantrag Jasmin Hutter (V, SG), die Initiative sei anzunehmen, mit 129 zu 50 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte der Grossen Kammer und lehnte die Initiative nach einer zweist\u00fcndigen Debatte mit 36 zu 3 Stimmen ab. Als Verfechter der Initiative meldete sich einzig Maximilian Reimann (V, AG) zu Wort. Er f\u00fchrte an, dass viele islamische L\u00e4nder den Bau von Kirchen verbieten w\u00fcrden und somit keine gegenseitige Toleranz bestehe. Die Gegner der Initiative betonten, dass die Initiative sich nicht eigne, den Fundamentalismus zu bek\u00e4mpfen und dass sie im Gegenteil die \u00c4ngste und die fremdenfeindliche Gesinnung st\u00e4rke und dem Religionsfrieden und der Religionsfreiheit schade. Kern der Debatte bildete schliesslich die Frage, ob die Initiative die G\u00fcltigkeitsvoraussetzungen erf\u00fclle. Rege diskutiert wurde der Antrag Theo Maissen (CEg, GR), die Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. F\u00fcr Dick Marty (RL, TI) stellen die Glaubens- und die Religionsfreiheit absolut unanfechtbare und nicht verhandelbare Werte dar. Das Parlament sei f\u00fcr die Wahrung der fundamentalen Grunds\u00e4tze verantwortlich und m\u00fcsse deshalb diese Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4ren. Luc Recordon (G, VD) unterst\u00fctzte diese Meinung, indem er darauf hinwies, dass das Volk wie jeder Verfassungsgeber zwar in der Sache stets frei, formell aber an das zwingende V\u00f6lkerrecht gebunden sei. Christine Egerszegi-Obrist (RL, AG) und Urs Schwaller (CEg, FR) waren wie die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass sich das Volk zu jeglichem Thema \u00e4ussern d\u00fcrfe und man ihm vertrauen m\u00fcsse. Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf bekr\u00e4ftigte diese Meinung und f\u00fcgte an, dass diese Initiative keine zwingenden Bestimmungen des V\u00f6lkerrechts verletzte und deshalb gem\u00e4ss Bundesrat f\u00fcr g\u00fcltig erkl\u00e4rt werden soll. Schlussendlich wurde der Antrag Maissen mit 24 zu 16 Stimmen verworfen. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wird der Bundesbeschluss vom Nationalrat mit 132 zu 51 Stimmen und vom St\u00e4nderat mit 39 zu 3 Stimmen angenommen. </b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 29. November 2009 mit 57,5\u00a0Prozent Ja-Stimmen und von 17 Kantonen und 5 Halbkantonen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244802829757)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2831","Category":"I","Modified":"\/Date(1770757761890)\/","SubmissionDate":"\/Date(1219795200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}