{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080062,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080062,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.062","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Arbeitslosenversicherungsgesetz. 4. Revision","Description":"Botschaft vom 3. September 2008 zur \u00c4nderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes","InitialSituation":"<p>Um das finanzielle Gleichgewicht der Arbeitslosenversicherung wieder herzustellen, sollen der normale Beitragssatz von 2 auf 2,2 Prozent erh\u00f6ht sowie die Leistungen um rund 500 Mio. Franken reduziert werden. Zur Entschuldung soll der Beitragssatz zeitlich befristet von 2,2 auf 2,3 Prozent erh\u00f6ht und ein Solidarit\u00e4tsbeitrag von 1 Prozent eingef\u00fchrt werden.</p><p>Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) vom 25. Juni 1982 wurde in Folge des starken Anstiegs der Arbeitslosigkeit Anfang der 90er-Jahre im Jahr 1995 bedeutend revidiert. Mit der Schaffung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren wurden die Vermittlung von arbeitslosen Personen professionalisiert, die Versicherung stark auf die Wiedereingliederung ausgerichtet und der gesetzliche Rahmen f\u00fcr ein breites Instrumentarium an Integrationsmassnahmen gesetzt. Seither ist es der Arbeitslosenversicherung (ALV) m\u00f6glich, auf Verschlechterungen der Arbeitsmarktlage schnell und bedarfsgerecht zu reagieren. Mit der Revision vom 22. M\u00e4rz 2002 wurde ein neues Finanzierungskonzept eingef\u00fchrt, das einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben der Versicherung \u00fcber einen Konjunkturzyklus anstrebte. Dabei wurde eine konjunkturunabh\u00e4ngige Arbeitslosigkeit von durchschnittlich 100 000 Personen unterstellt. Diese Zahl hat sich als zu tief erwiesen. Trotz guter Konjunkturlage und einem R\u00fcckgang der Arbeitslosigkeit hat die ALV 2007 mit der R\u00fcckzahlung der Fehlbetr\u00e4ge nicht beginnen k\u00f6nnen. Die Darlehensschuld betr\u00e4gt weiterhin 4,8 Mrd. Franken. Bei einer Abk\u00fchlung der Wirtschaft w\u00fcrde so die Schuldenobergrenze nach Artikel\u00a090c Absatz\u00a01 AVIG rasch \u00fcberschritten. Gem\u00e4ss dieser Bestimmung ist vom Bundesrat zwingend eine Beitragserh\u00f6hung zu beschliessen, wenn die Schulden einen bestimmten Betrag \u00fcbersteigen. Die Revision strebt daher eine m\u00f6glichst schnelle finanzielle Sicherung der ALV an.</p><p>Die Revision geht vom Gedanken aus, dass die ALV sich in der letzten Rezession bew\u00e4hrt hat, und es keinen Anlass gibt, die Grundleistungen zu ver\u00e4ndern. Hingegen sollen dort Einsparungen angestrebt werden, wo sich aufgrund der heutigen gesetzlichen Vorgaben unerw\u00fcnschte Ergebnisse zeitigen. In diesem Sinne verfolgt die Teilrevision drei Hauptziele:</p><p>- den Rechnungsausgleich,</p><p>- die Entschuldung,</p><p>- die St\u00e4rkung des Versicherungsprinzips durch das Beseitigen von Fehlanreizen und die Steigerung der Effizienz der Wiedereingliederungsmassnahmen.</p><p>Diese Ziele sollen gem\u00e4ss dem Beschluss des Bundesrates vom 22. November 2006 durch ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zwischen Mehreinnahmen und Einsparungen erreicht werden. Die Umsetzung soll im Wesentlichen folgende Massnahmen umfassen:</p><p>- Die Finanzierung der Versicherung wird auf eine h\u00f6here durchschnittliche Arbeitslosenzahl ausgerichtet.</p><p>- F\u00fcr den Ausgleich der laufenden Rechnung wird der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte erh\u00f6ht. Gleichzeitig sind Sparmassnahmen in mindestens derselben finanziellen Gr\u00f6ssenordnung vorgesehen.</p><p>- Die Kostensenkung wird vor allem mittels St\u00e4rkung des Versicherungsprinzips durch das Beseitigen von Fehlanreizen und durch Steigerung der Effizienz der Wiedereingliederungsmassnahmen erreicht.</p><p>- F\u00fcr die Entschuldung wird zeitlich befristet eine zus\u00e4tzliche Beitragserh\u00f6hung von 0,1 Prozentpunkten und ein Solidarit\u00e4tsbeitrag von 1 Prozent auf dem bisher nicht versicherten Einkommensteil zwischen dem H\u00f6chstbetrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes (heute 126 000-315 000 Fr.) eingef\u00fchrt.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war der gesetzgeberische Handlungsbedarf in allen Lagern unbestritten. Der Rat trat auf die Vorlage ein, ohne dass ein anders lautender Antrag gestellt worden w\u00e4re.</p><p>Wie der Berichterstatter der vorberatenden Kommission, Urs Schwaller (CEg, FR), darlegte, hatte die Kommission vor dem Hintergrund der einsetzenden Wirtschaftskrise vor ihrer Detailberatung s\u00e4mtliche Zahlen aus der Botschaft aufdatieren und die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und deren finanzielle Auswirkungen in drei Szenarien durchrechnen lassen. Er wies darauf hin, dass die der vorangegangenen dritten AVIG-Revision zugrunde gelegte durchschnittliche Anzahl von hunderttausend Arbeitslosen, die einer konjunkturneutralen Arbeitslosenquote von 2, Prozent entspricht, in den letzten Jahren stets \u00fcbertroffen worden war und im April 2009 einen vorl\u00e4ufigen H\u00f6chststand von 3,8 Prozent erreichte. Gem\u00e4ss der drei Szenarien, denen unterschiedliche Annahmen \u00fcber die weitere Entwicklung der Arbeitslosenzahlen zugrunde lagen, w\u00fcrde ohne die beabsichtigte Revision der Schuldenberg der Arbeitslosenkasse in den n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahren auf 13,3 bis 17,3 Milliarden Franken anwachsen. Alleine bis Ende 2009 sei mit einem Anstieg der Schuld von rund 5 Milliarden auf 6,3 Milliarden Franken zu rechnen. In Anbetracht des sich weiter verschlechternden wirtschaftlichen Umfeldes und der bereits angeh\u00e4uften Schuld der Arbeitslosenversicherung sei dringender Handlungsbedarf gegeben. Durch die Vorlage des Bundesrates und die weiter f\u00fchrenden Antr\u00e4ge der Kommission w\u00fcrden auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite rund 1,4 Milliarden Franken eingespart, was ein wesentlicher Schritt hin zu einer langfristigen Gesundung der Arbeitslosenkasse darstelle.</p><p>In der Detailberatung folgte der St\u00e4nderat \u00fcber weite Strecken dem Vorschlag des Bundesrates, wobei er auf Antrag seiner Kommission zus\u00e4tzliche Abstriche bei den Leistungen beschloss. Antr\u00e4ge der Kommissionslinken, die Kompensationen auch auf der Einnahmenseite vorsahen, blieben ohne Erfolg. Ein Antrag der Kommissionsminderheit Anita Fetz (S, BS), der verlangte, den Beitragssatz des versicherten Verdienstes um 0,3 Prozent anstatt um 0,2 Prozent zu erh\u00f6hen, um dadurch Spielraum f\u00fcr moderatere Abstriche auf der Leistungsseite zu erhalten, lehnte der Rat mit 28 zu 8 Stimmen ab. Ein weiterer Minderheitsantrag Anita Fetz (S, BS), der forderte, bis zur \u00c4ufnung des Ausgleichsfonds auf 1 Milliarde Franken einen Beitragssatz von 2,7 Prozent anstatt 2,3 Prozent festzuschreiben, scheiterte mit 30 zu 6 Stimmen. Auf der Leistungsseite versch\u00e4rfte der St\u00e4nderat die Vorlage hingegen in mehreren Punkten. So beschloss er mit 28 zu 8 Stimmen, dass arbeitslose Personen bis zum 30. Altersjahr auch Arbeiten annehmen m\u00fcssen, die nicht auf die F\u00e4higkeiten oder auf die bisherige T\u00e4tigkeit des Versicherten R\u00fccksicht nehmen. Zudem beschloss er mit 23 zu 14 Stimmen f\u00fcr Arbeitslose ohne Unterhaltspflichten die Wartezeit auf das erste Taggeld - je nach versichertem Verdienst - abgestuft um bis zu 20 Tage zu verl\u00e4ngern. Schliesslich beschloss er ohne Gegenantrag, die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung zu streichen, wonach Beratungskosten von Banken, die hinsichtlich einer beruflichen Selbst\u00e4ndigkeit Kredite gew\u00e4hren, durch die Versicherung \u00fcbernommen werden k\u00f6nnen.</p><p>Minderheitsantr\u00e4ge der Kommissionslinken, die verlangten, die Anzahl versicherter Taggelder nach oben und die minimale Beitragsfrist nach unten zu korrigieren, Verdienste aus einer erstmaligen Teilnahme an einer \u00f6ffentlich finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahme weiterhin zu versichern oder erwerbslose M\u00fctter von der Nachweispflicht f\u00fcr Arbeitsbem\u00fchungen zu befreien, wurden deutlich abgelehnt. Ebenso chancenlos blieb ein Einzelantrag, der die bisherige Praxis beibehalten wollte, im Falle von Zwischenverdiensten die Kompensationszahlungen bei der Berechnung des versicherten Verdienstes auch in der Folgerahmenfrist zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat der Vorlage mit 30 zu 8 stimmen zu.</p><p></p><p>Der <b>Nationalrat </b>reduzierte in seiner Erstberatung die Leistungen der Arbeitslosenkasse noch weitergehend als der St\u00e4nderat und nahm zudem auch \u00c4nderungen auf der Einnahmeseite vor. </p><p>Nachdem die Vorlage durch die vorberatende Kommission in der Gesamtabstimmung aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden abgelehnt worden war, beantragte diese Nichteintreten mit dem Eventualantrag, die Detailberatung durchzuf\u00fchren, falls der Rat auf die Vorlage trotzdem eintreten sollte. Eine Kommissionsminderheit Zisyadis (G, VD) beantragte, die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, einen Entwurf auszuarbeiten, welcher eine Mehrfinanzierung \u00fcber Beitragss\u00e4tze von 2,4 Prozent sowie \u00fcber einen definitiven Solidarit\u00e4tsbeitrag von 0 Prozent f\u00fcr L\u00f6hne zwischen dem H\u00f6chstbeitrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes vorsah. Nach einer kontroversen Eintretensdebatte trat der Nationalrat mit 126 gegen 60 Stimmen auf die Vorlage ein. Den R\u00fcckweisungsantrag lehnte er mit 128 zu 60 Stimmen ab. Ein Ordnungsantrag von Roger Nordmann (S, VD), der verlangte, das Gesch\u00e4ft zur Durchf\u00fchrung einer neuen Detailberatung an die Kommission zur\u00fcckzuweisen, wurde mit 116 zu 59 Stimmen abgelehnt. Mit 112 zu 60 Stimmen angenommen wurde hingegen ein von drei Ratsmitgliedern eingereichter gleich lautender Ordnungsantrag (Baader Caspar (V, BL)/Bischof (CEg, SO)/Schneider-Ammann (RL, BE)), der forderte, die f\u00fcr die Revision zentralen Bestimmungen \u00fcber Beitragsbemessung und Beitragssatz erst am Schluss zusammen mit den in den \u00dcbergangsbestimmungen vorgesehenen kurzfristigen Sanierungsmassnahmen zu beraten.</p><p>Bei der Festlegung der pers\u00f6nlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine Anspruchsberechtigung auf Versicherungsleistungen stimmte der Nationalrat \u00fcber weite Strecken dem St\u00e4nderat zu. Mit 114 zu 65 Stimmen stimmte er dessen Beschluss zu, dass arbeitslose Personen bis zum 30. Altersjahr auch Arbeiten annehmen m\u00fcssen, die nicht auf die F\u00e4higkeiten oder auf die bisherige T\u00e4tigkeit des Versicherten R\u00fccksicht nehmen. Der Antrag der Kommissionsmehrheit, nach dem Personen mit Familienverpflichtungen von dieser Bestimmung ausgenommen werden sollten sowie Minderheitsantr\u00e4ge, die verlangten die Regelung nur bei Personen bis zum 25. Altersjahr anzuwenden bzw. ganz auf diese Bestimmung zu verzichten, lehnte der Rat deutlich ab. Mit 93 zu 84 und mit 103 zu 86 Stimmen nur knapp abgelehnt wurden zwei Minderheitsantr\u00e4ge Leutenegger Oberholzer (S, BL), die forderten, erwerbslose M\u00fctter f\u00fcr 14 Wochen nach der Niederkunft von der Nachweispflicht f\u00fcr Arbeitsbem\u00fchungen zu befreien bzw. f\u00fcr Personen \u00fcber 60 Jahre eine reduzierte Nachweispflicht vorzusehen. Weiter schloss sich der Nationalrat dem Beschluss des St\u00e4nderates an, f\u00fcr Arbeitslose ohne Unterhaltspflichten die Wartezeit auf das erste Taggeld - je nach versichertem Verdienst - abgestuft bis zu 20 Tage zu verl\u00e4ngern. Der Antrag einer Kommissionsminderheit Rennwald (S, JU), die Wartezeit gem\u00e4ss geltendem Recht generell bei 5 Tagen zu belassen, wurde mit 116 zu 69 Stimmen abgelehnt. Durch die Annahme des Antrags einer weiteren Kommissionsminderheit Spuhler (V, TG) verl\u00e4ngerte der Rat die Wartezeit auch f\u00fcr weitere Personengruppen. So beschloss er mit 98 zu 87 Stimmen, diese f\u00fcr Schulabg\u00e4ngerinnen und -abg\u00e4nger auf mindestens 260 Tage auszudehnen. Korrekturen nahm der Rat auch bez\u00fcglich der H\u00f6he und der H\u00f6chstzahl der Taggelder vor. Mit 93 zu 88 Stimmen stimmte er dem Antrag einer Kommissionsminderheit Schneider-Ammann (RL, BE) zu, die forderte, die Taggelder nach einer Bezugsdauer von 260 und von 330 Tagen jeweils um 5 Prozent zu k\u00fcrzen. Auf Antrag der Kommissionsmehrheit beschloss er mit 123 zu 64 Stimmen zudem, die Anzahl der Taggelder so zu beschr\u00e4nken, dass nach einer Beitragszeit von 18 Monaten h\u00f6chstens 400 Taggelder geltend machen kann, wer \u00fcber 30 Jahre alt ist oder Unterst\u00fctzungspflichten gegen\u00fcber Kindern hat und h\u00f6chstens 520 Taggelder beziehen kann, wer das 55. Altersjahr zur\u00fcckgelegt und eine Beitragszeit von 24 Monaten ausweisen kann. Ein Minderheitsantrag der Kommissionsrechten, der die Anzahl Taggelder senken und die n\u00f6tige Beitragsdauer ausdehnen wollte, wurde indessen noch deutlicher abgelehnt, als ein Minderheitsantrag der Kommissionslinken f\u00fcr die Beibehaltung des geltenden Rechts. Schliesslich stimmte der Rat mit 123 zu 65 Stimmen einem Kommissionsantrag zu, nach dem Personen bis zum zur\u00fcckgelegten 25. Altersjahr ohne Unterhaltspflichten Anspruch auf h\u00f6chstens 130 Taggelder haben. Mit 103 zu 53 Stimmen beschloss der Rat, die Strafbestimmungen dahingehend zu versch\u00e4rfen, dass im Falle von betr\u00fcgerischem Bezug oder betr\u00fcgerischer Gew\u00e4hrung von Versicherungsleistungen an der Stelle der vom Bundesrat und vom St\u00e4nderat vorgesehenen Geldstrafe von 180 Tagess\u00e4tzen auch eine Gef\u00e4ngnisstrafe von bis zu 6 Monaten ausgesprochen werden kann.</p><p>Abschliessend befasste sich der Rat mit der Einnahmeseite und fasste Beschl\u00fcsse zur Frage der Beitragsbemessung und des Beitragssatzes. Entgegen vier Minderheitsantr\u00e4gen aus der Kommissionslinken und -rechten, die den Beitragssatz weiter anheben bzw. absenken wollten, folgte er mit 120 zu 62 Stimmen der Kommissionsmehrheit, die analog Bundesrat und St\u00e4nderat einen Beitragssatz von 2,2 Prozent bis zum massgebenden, auf den Monat umgerechneten H\u00f6chstbetrag des versicherten Verdienstes der obligatorischen Unfallversicherung beantragt hatte. Der Antrag einer Kommissionsminderheit Kaufmann (V, LU), der verlangte, dass nur bezugsberechtigte Personen beitragspflichtig sind, wurde mit 92 zu 92 Stimmen und mit Stichentscheid der Pr\u00e4sidentin abgelehnt.</p><p>Schliesslich stimmte der Rat mit 120 zu 60 Stimmen einer durch identische Einzelantr\u00e4ge von Caspar Baader (V, BL), Pirmin Bischof (CEg, SO) sowie Johann Schneider-Ammann (RL, BE) vorgeschlagene Erg\u00e4nzung der \u00dcbergangsbestimmungen zu, wonach bis zur Erreichung eines Eigenkapitals des Ausgleichsfonds von 0,5 Milliarden Franken auf dem Betrag zwischen dem H\u00f6chstbetrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes bis zum Ende des betreffenden Jahres ein Beitrag von 1 Prozent erhoben wird.</p><p>Einem weiteren, durch dieselben Antragsteller vorgeschlagenen Zusatz der \u00dcbergangsbestimmungen, wonach bis zur Erlangung dieses Ziels die Kompetenz des Bundesrates zur Erh\u00f6hung des Beitragssatzes h\u00f6chstens 0,3 Lohnprozente betr\u00e4gt und ihm gleichzeitig die Kompetenz abspricht, auf dem Betrag zwischen dem H\u00f6chstbetrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes einen Beitrag von 1 Prozent zu erheben, stimmte der Nationalrat mit 120 zu 70 Stimmen zu.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 119 zu 61 Stimmen an.</p><p></p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>St\u00e4nderat</b> in weiten Teilen den Beschl\u00fcssen des Nationalrates. Bei einigen Differenzen hielt die kleine Kammer jedoch an ihrem bisherigen Standpunkt fest oder nahm \u00c4nderungen vor: Die Beschl\u00fcsse des Nationalrates bez\u00fcglich der Verl\u00e4ngerung der besonderen Wartezeiten wurden gestrichen, ohne dass ein anderer Antrag gestellt worden w\u00e4re. Ebenfalls gestrichen wurde die vom Nationalrat beschlossene K\u00fcrzung der Taggelder um 5 Prozent nach einer Bezugsdauer von 260 bzw. 330 Tagen, mit der Begr\u00fcndung, dass eine K\u00fcrzung der Taggeldh\u00f6he f\u00fcr Langzeitarbeitslose unter Umst\u00e4nden ungerecht sein k\u00f6nne, wenn ein Versicherter trotz Bem\u00fchungen keine Arbeit finde.</p><p>Bei der Festlegung der H\u00f6chstzahl der Taggelder wollte die Kommissionsmehrheit an der vom Bundesrat vorgeschlagenen Abstufung festhalten. Entgegen dem Beschluss des Nationalrates sollten auch Personen, die noch nicht 30 Jahre alt sind oder keine Unterst\u00fctzungspflicht gegen\u00fcber Kindern haben, anspruchsberechtigt sein. Zudem schlug die Kommissionsmehrheit einen Kompromiss f\u00fcr die unter 25-J\u00e4hrigen ohne Unterst\u00fctzungspflichten vor. In Abweichung zum Nationalrat sollten diese anstelle von 130 maximal 200 Taggelder erhalten. Dem widersetzte sich eine Minderheit Anita Fetz (S, BS), welche f\u00fcr diese Gruppe keine zus\u00e4tzliche Einschr\u00e4nkung vornehmen wollte und deshalb verlangte, den neuen Absatz zu streichen. Jugendliche sollten den gleichen Anspruch auf Taggelder haben wie Erwachsene und nicht schlechter gestellt werden, da gerade sie in der Krise besonders von Arbeitslosigkeit betroffen seien. Der Mehrheitsantrag obsiegte mit 29 zu 12 Stimmen.</p><p>Schliesslich verzichtete die Kleine Kammer auf die vom Nationalrat vorgeschlagene Einf\u00fcgung eines Strafmasses von bis zu sechs Monaten Gef\u00e4ngnis im Falle eines betr\u00fcgerischen Bezugs mit der Begr\u00fcndung, dass im Sinne einer koh\u00e4renten Legiferierung diese Erg\u00e4nzung im Strafgesetzbuch zu erfolgen habe und beschloss ebenfalls Festhalten am Vorschlag des Bundesrates.</p><p>Nach einer erneuten l\u00e4ngeren Debatte, der zuvor eine Sonderdebatte zum Thema Arbeitslosigkeit vorangegangen war, schwenkte der <b>Nationalrat</b> auf die Linie des St\u00e4nderates ein. Mit 120 zu 53 Stimmen folgte er der kleinen Kammer und sah von einer K\u00fcrzung der Taggelder um jeweils 5 Prozent nach einem Leistungsbezug von 260 bzw. 330 Tagen ab. Ebenso verzichtete er auf die Verl\u00e4ngerung der besonderen Wartezeiten. Dabei fiel die Entscheidung mit 94 zu 86 Stimmen jedoch knapp aus. Auch bei der K\u00fcrzung der Taggelder f\u00fcr unter 30-J\u00e4hrige ohne Kinder schloss sich die Grosse Kammer dem St\u00e4nderat an, indem sie einem Minderheitsantrag Rennwald (S, JU), der verlangte, auf eine Einschr\u00e4nkung nach Alter beim Anspruch auf Taggelder zu verzichten, mit 96 zu 82 Stimmen zustimmte. Zudem beschloss der Rat bei unter 25-J\u00e4hrigen ohne Unterst\u00fctzungspflichten der Kompromissl\u00f6sung des St\u00e4nderats zu folgen, indem er einen Einzelantrag Bischof (CEg, SO), welcher den Anspruch auf 200 Taggelder beschr\u00e4nken wollte, annahm. Dabei setze sich dieser zun\u00e4chst mit 100 zu 81 Stimmen gegen den Antrag der Mehrheit und in einer zweiten Abstimmung mit 121 zu 61 Stimmen gegen den Minderheitsantrag durch. Der Rat schuf zwei Differenzen. So beschloss der Nationalrat sowohl bei der Datenbekanntgabe an die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden, als auch bei den Strafbestimmungen an seinem Entscheid festzuhalten.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> bereinigte die zwei verbleibenden Differenzen, welche die Datenbekanntgabe bei Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern sowie die Strafbestimmungen betrafen, indem er den Beschl\u00fcssen des Nationalrates diskussionslos folgte.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> \u00e4usserte die SVP-Fraktion ihre Unzufriedenheit mit dem Resultat der Vorlage und k\u00fcndigte an, sich in der Schlussabstimmung mehrheitlich der Stimme zu enthalten. Die Ratslinke lehnte die Revision des AVIG grunds\u00e4tzlich ab und stellte in Aussicht, zusammen mit den Gewerkschaften das Referendum zu ergreifen, falls die Vorlage angenommen werde. </p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 91 zu 64 Stimmen bei 37 Enthaltungen und im St\u00e4nderat mit 32 zu 12 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung am 26. September 2010 mit 53,4\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1268992420487)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1779237126997)\/","SubmissionDate":"\/Date(1220400000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}