{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080066,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080066,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.066","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Strafbeh\u00f6rdenorganisationsgesetz","Description":"Botschaft vom 10. September 2008 zum Bundesgesetz \u00fcber die Organisation der Strafbeh\u00f6rden des Bundes (Strafbeh\u00f6rdenorganisationsgesetz, StBOG)","InitialSituation":"<p>Am 5. Oktober 2007 hat das Parlament die Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO) verabschiedet. Diese vereinheitlicht die Verfahrensbestimmungen f\u00fcr den Bund und die Kantone, ohne jedoch die Organisation der Strafbeh\u00f6rden des Bundes (Polizei, Staatsanwaltschaft, gerichtliche Beh\u00f6rden und Vollzugsbeh\u00f6rden) zu regeln. Die Organisation der Strafbeh\u00f6rden des Bundes muss deshalb noch an die neuen strafprozessualen Vorgaben angepasst werden. Bei dieser Gelegenheit soll sie ausserdem neu in einem einzigen Erlass geregelt werden, dem Bundesgesetz \u00fcber die Organisation der Strafbeh\u00f6rden des Bundes (Strafbeh\u00f6rdenorganisationsgesetz; StBOG)</p><p>Das neue StBOG enth\u00e4lt im Wesentlichen erg\u00e4nzende Bestimmungen zur StPO f\u00fcr den Bereich der Bundesrechtspflege, dar\u00fcber hinaus aber auch einige erg\u00e4nzende Verfahrensbestimmungen. Namentlich bestimmt es die Strafbeh\u00f6rden des Bundes und ihre Bezeichnung, Wahl, Zusammensetzung, Organisation und Befugnisse, soweit die StPO oder andere Bundesgesetze diese nicht regeln, sowie die Aufsicht.  Dabei integriert das StBOG das geltende Strafgerichtsgesetz vom 4. Oktober 2002 (SGG) weitgehend unver\u00e4ndert, sodass das SGG aufgehoben werden kann.</p><p>F\u00fcr die Organisation der Strafbeh\u00f6rden des Bundes sieht das StBOG im Vergleich zum geltenden Recht insbesondere folgende Neuerungen vor:</p><p>Das eidgen\u00f6ssische Untersuchungsrichteramt wird aufgehoben und das Vorverfahren wird allein von der Bundesanwaltschaft gef\u00fchrt. Dies f\u00fchrt zu einer Verfahrensbeschleunigung.  Innerhalb der Bundesanwaltschaft werden die Verantwortlichkeiten klar geregelt. Dem Bundesanwalt oder der Bundesanw\u00e4ltin steht ein umfassendes Weisungsrecht zu. Er oder sie ist damit als Vorsteher beziehungsweise Vorsteherin der Bundesanwaltschaft daf\u00fcr verantwortlich, dass diese effizient organisiert ist.  </p><p>Die Leitenden Staatsanw\u00e4lte und Staatsanw\u00e4ltinnen haben ihrerseits ein umfassendes Weisungsrecht ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegen\u00fcber. Demzufolge sind s\u00e4mtliche Staatsanw\u00e4lte und Staatsanw\u00e4ltinnen weisungsgebunden.</p><p>Weiter wird die Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft verbessert, indem eine ungeteilte Aufsicht vorgesehen ist. Neu soll die Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft ausschliesslich dem Bundesrat zukommen. Er kontrolliert in erster Linie, ob die Bundesanwaltschaft die gesteckten Ziele erreicht. Die Kontrolle findet regelm\u00e4ssig und ereignisunabh\u00e4ngig statt. Der Bundesrat kann der Bundesanwaltschaft ausserdem generelle Weisungen \u00fcber die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erteilen. Ausgeschlossen sind hingegen konkrete Anweisungen in Einzelf\u00e4llen betreffend Einleitung, Durchf\u00fchrung und Abschluss eines Verfahrens, die Vertretung der Anklage vor Gericht und die Ergreifung von Rechtsmitteln. Diese Einschr\u00e4nkung bietet Gew\u00e4hr f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden.</p><p>Neu erkl\u00e4rt der Bund f\u00fcr die Anordnung und Genehmigung s\u00e4mtlicher Zwangsmassnahmen die kantonalen Zwangsmassnahmengerichte am Sitz der Bundesanwaltschaft oder ihrer Zweigstellen f\u00fcr zust\u00e4ndig. Dies zum einen, weil ein eigenes Bundes-Zwangsmassnahmengericht angesichts der zu erwartenden Gesch\u00e4ftslast Haftsachen in F\u00e4llen der Bundesgerichtsbarkeit wegen der Distanzen und der engen zeitlichen Vorgaben - das Zwangsmassnahmengericht entscheidet innert 48 Stunden - eine dezentrale Gerichtsorganisation vorgesehen werden.</p><p>Schliesslich bilden die im Umsetzungsbericht Strafverfolgung auf Bundesebene vom 16. April 2007 (EffVor2) gewonnenen Erkenntnisse Grundlage f\u00fcr das neu zu schaffende Gesetz. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p><p></p><p>Die Kommission f\u00fcr Rechtfragen beantragt einstimmig ein anderes Modell als dasjenige der Bundesratsvorlage. Die Grundz\u00fcge sind die folgenden:</p><p> - Die Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft soll von einem Sondergremium wahrgenommen werden.</p><p>  - Der Bundesanwalt oder die Bundesanw\u00e4ltin und die beiden Stellvertretenden Bundesanw\u00e4lte und Bundesanw\u00e4ltinnen werden von der Vereinigten Bundesversammlung gew\u00e4hlt und gelten somit als Magistratspersonen, was der Leitung der Bundesanwaltschaft eine besondere Legitimation verleiht.</p><p> - Die Bundesanwaltschaft soll in ihrer T\u00e4tigkeit von der Exekutive vollkommen unabh\u00e4ngig sein. (Quelle: Bericht der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates)          </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> stand das im Bericht der Kommission erl\u00e4uterte neue Modell im Zentrum der kurzen Debatte. Die neuen Bestimmungen betreffend die Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft und die Wahl des Bundesanwaltes oder der Bundesanw\u00e4ltin waren in der Kommission einstimmig gutgeheissen worden und wurden nun auch vom Plenum ohne Opposition angenommen. Das Modell der Kommisson sei keine Misstrauenserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Bundesrat und auf gar keinen Fall gegen\u00fcber den aktuellen Bundesr\u00e4ten, erkl\u00e4rte Dick Marty (RL, TI) als Pr\u00e4sident der vorberatenden Subkommission. Gewisse Vorkommnisse h\u00e4tten klar gezeigt, dass eine zu grosse N\u00e4he zwischen Bundesrat und Bundesanwaltschaft der Glaubw\u00fcrdigkeit beider Instanzen schaden w\u00fcrde. Das jetzt vorgeschlagene Modell k\u00f6nne auch als Pilotprojekt betrachtet werden und als Ausgangspunkt dienen f\u00fcr die noch bevorstehende Diskussion der Aufsicht \u00fcber die dritte Gewalt. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf akzepierte im Namen des Bundesrates die neue L\u00f6sung aus pragmatischen Gr\u00fcnden; sachlich richtig w\u00e4re nach wie vor die Variante des Bundesrates. Nach Auffassung des Bundesrates werde nun der Bundesanwaltschaft eine zu grosse Unabh\u00e4ngigkeit einger\u00e4umt, und mit der Wahl des Bundesanwaltes durch die Bundesversammlung bestehe die Gefahr der Verpolitisierung. Eine gewisse Gefahr sehe der Bundesrat auch darin, dass \u00fcberhaupt keine wirksame Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft ausge\u00fcbt werde. </p><p>Der Gesetzentwurf wurde mit 37 zu 0 Stimmen verabschiedet.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> stiess das neue Aufsichtsmodell auf Widerstand. Die Rechtskommission beantragte mit 15 zu 6 Stimmen, dem St\u00e4nderat zu folgen. Der Rat hingegen beschloss auf Antrag einer von Luzi Stamm (V, AG) angef\u00fchrten Minderheit mit 95 zu 82 Stimmen Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Unterst\u00fctzung fand die Minderheit vor allem bei den Fraktionen BDP, Ceg und SVP. Die Vertreter der Minderheit f\u00fchrten aus, dass es keinen Grund gebe, wegen einem Einzelfall - dem Konflikt zwischen dem fr\u00fcheren Bundesrat Blocher und dem damaligen Bundesanwalt Roschacher - ein funktionierendes System aufzugeben. Das neue Modell sei kompliziert und f\u00fchre zu einer Verpolitisierung. Es stelle sich auch die Frage der Verfassungsm\u00e4ssigkeit. Bundesr\u00e4tin Widmer-Schlumpf erkl\u00e4rte, der Bundesrat k\u00f6nne mit beiden Modellen leben, und wies wie schon in der kleinen Kammer auf den zeitlichen Druck hin: das Gesetz sollte zusammen mit der neuen Strafprozessordnung auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Eine Differenz entstand noch bei den vorgeschlagenen \u00c4nderungen im Bundesgerichtsgesetz. Dort folgte der Rat bei Artikel\u00a0119b mit 88 gegen 79 Stimmen einem Antrag einer Minderheit, wonach das Bundesgericht Berufungen gegen Entscheide des Bundesstrafgerichts beurteilen und somit eine weitere Instanz mit voller Kognition das erstinstanzliche Urteil \u00fcberpr\u00fcfen kann.</p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat dem Entwurf mit 167 zu 1 Stimme zu. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt ohne Diskussion an seinem Aufsichtsmodell fest und stellte sich auch gegen den Beschluss des Nationalrates bei Artikel\u00a0119b BGG.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> sprach sich schliesslich mit 88 zu 81 Stimmen f\u00fcr das st\u00e4nder\u00e4tliche Modell aus, hielt aber an seinem Entscheid betreffend Artikel\u00a0119b BGG fest.</p><p>Die Frage der Berufung gegen Entscheide des Bundesstrafgerichts blieb bis zuletzt umstritten. Nachdem der <b>St\u00e4nderat</b> seine Haltung einstimmig bekr\u00e4ftigt hatte, f\u00fcgte sich der <b>Nationalrat</b> diesem Entscheid mit 115 zu 64 Stimmen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im St\u00e4nderat mit 43 zu 0 und im Nationalrat mit 137 zu 54 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1268993246960)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"III","Modified":"\/Date(1770756947237)\/","SubmissionDate":"\/Date(1221004800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}