{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080068,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080068,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.068","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Revision FHG. Erg\u00e4nzungsregel zur Schuldenbremse","Description":"Botschaft vom 19. September 2008 \u00fcber die Erg\u00e4nzungsregel zur Schuldenbremse (FHG-Revision)","InitialSituation":"<p>Mit der Schuldenbremse hat der Bund ein Instrument eingef\u00fchrt, das den Anstieg der Verschuldung infolge von Defiziten im ordentlichen Haushalt wirksam unterbindet. </p><p>Mit dem ausserordentlichen Haushalt verbleibt jedoch eine m\u00f6gliche Verschuldungsursache.</p><p>Gem\u00e4ss dem Regelwerk der Schuldenbremse haben ausserordentliche Einnahmen und Ausgaben keinen Einfluss auf den ordentlichen Haushalt. Damit wird sichergestellt, dass einmalige oder unvorhersehbare Transaktionen nicht zu grossen Schwankungen in den ordentlichen Ausgaben f\u00fchren und somit die Stetigkeit der staatlichen Aufgabenerf\u00fcllung gef\u00e4hrden. Eine derartige Ausnahmeregelung ist f\u00fcr die langfristige Durchsetzbarkeit einer Ausgabenregel n\u00f6tig, weil innerhalb einer solchen Regel nicht alle Eventualit\u00e4ten aufgefangen werden k\u00f6nnen. Die Handhabung des ausserordentlichen Haushalts in der jetzigen Ausgestaltung der Schuldenbremse bewirkt jedoch, dass die nominellen Bundesschulden auch bei einer schuldenbremsekonformen Finanzpolitik ansteigen k\u00f6nnen. Die unterbreitete Revision des Finanzhaushaltgesetzes bel\u00e4sst zwar den ausserordentlichen Haushalt als Sicherheitsventil der Schuldenbremse, verhindert aber durch eine Erg\u00e4nzung der bestehenden Regel einen schleichenden Schuldenanstieg.</p><p>Die Grundidee der beantragten Erg\u00e4nzungsregel besteht darin, Defizite des ausserordentlichen Haushalts \u00fcber den ordentlichen Haushalt mittelfristig zu kompensieren. Als Steuerungsgr\u00f6sse dient das \"Amortisationskonto\", das neu eingef\u00fchrt werden soll. Darin werden die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben erfasst. </p><p>Weist es einen Fehlbetrag auf (d.h. \u00fcberschreiten die ausserordentlichen Ausgaben die ausserordentlichen Einnahmen), so ist dieser w\u00e4hrend der sechs folgenden Rechnungsjahre durch \u00dcbersch\u00fcsse im ordentlichen Haushalt abzutragen.</p><p>Die vorgeschlagene Erg\u00e4nzungsregel erf\u00fcllt alle wesentlichen Anforderungen:</p><p>Erstens ist sie verfassungskonform. Sie erf\u00fcllt den verfassungsm\u00e4ssigen Grundauftrag (Art. 126 Abs. 1 BV), die Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht zu halten. Die Verfassungsbestimmungen zur Schuldenbremse sehen ausserordentlichen Zahlungsbedarf explizit vor. Diese \"Privilegierung\" ausserordentlicher Ausgaben ist mit der Erg\u00e4nzungsregel weiterhin gew\u00e4hrleistet, da die Pflicht zur Amortisation ausserordentlicher Ausgaben nur dann besteht, wenn im ordentlichen Haushalt keine Fehlbetr\u00e4ge auf dem Ausgleichskonto abzutragen sind. Die Sanierung des ausserordentlichen Haushalts erfolgt \"nachrangig\" zum ordentlichen Haushalt. Zweitens ist die Erg\u00e4nzungsregel flexibel, weil sie Bundesrat und Parlament keinerlei Vorgaben macht, wie der Amortisationsbetrag auf die vorgegebene Amortisationsfrist von sechs Jahren verteilt werden muss. Dadurch kann kurzfristigen finanzpolitischen Restriktionen Rechnung getragen und die gesamtwirtschaftliche Situation geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigt werden. Drittens ist sie dank der Flexibilit\u00e4t und der Nachrangigkeit auch konjunkturvertr\u00e4glich.</p><p>Mit der Erg\u00e4nzungsregel wird mittelfristig ein Schuldenanstieg durch ausserordentliche Ausgaben verhindert. In \u00dcbereinstimmung mit der Schuldenbremse erzwingt auch die Erg\u00e4nzungsregel keinen Schuldenabbau. Im Vordergrund steht das Ziel, die nominellen Schulden des Bundes zu stabilisieren und damit das Verh\u00e4ltnis der Schulden zur volkswirtschaftlichen Wertsch\u00f6pfung (die Schuldenquote) stetig zu verringern. Wie die Schuldenbremse gibt die Erg\u00e4nzungsregel indessen lediglich ein Mindestziel vor. Bundesrat und Parlament k\u00f6nnen im Rahmen der Budgetierung und Finanzplanung jederzeit ein ehrgeizigeres Ziel im Sinne eines nominellen Schuldenabbaus ins Auge fassen. Letztlich sei darauf hingewiesen, dass sich bei einer gesetzeskonformen R\u00fcckzahlung der \u00fcber die Tresorerie gew\u00e4hrten Darlehen an den Arbeitslosenversicherungsfonds und der Vorsch\u00fcsse an den Fonds f\u00fcr Eisenbahngrossprojekte, die Bruttoschulden des Bundes um weit \u00fcber zehn Milliarden zur\u00fcckbilden werden.</p><p>In der Vernehmlassung ist die Erg\u00e4nzungsregel zur Schuldenbremse im Grundsatz auf breite Zustimmung gestossen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat</b> w\u00fcrdigte Kommissionssprecher Philipp St\u00e4helin (CEg, TG) die Erg\u00e4nzungsregel als ein flexibles und verfassungskonformes Instrument, welches tauglich sei, den ausserordentlichen Bundeshaushalt mittelfristig ausgeglichen zu gestalten. Insbesondere zwei Aspekte hatte die Kommission vor der Ratsdebatte besprochen: Erstens die m\u00f6gliche, mit der Erg\u00e4nzungsregel einhergehende Einschr\u00e4nkung der Budgethoheit des Parlamentes; und zweitens den Fall der Rekapitalisierung der UBS AG (08.077) via ausserordentlichem Haushalt. Die Kommission verwies in Sachen Budgethoheit auf die Flexibilit\u00e4t der Erg\u00e4nzungsregel. Diese sieht vor, dass Fehlbetr\u00e4ge im ausserordentlichen Haushalt durch \u00dcbersch\u00fcsse in den folgenden 6 Jahren im ordentlichen Haushalt kompensiert werden m\u00fcssen. Den Budgetkompetenzen des Parlamentes blieben so ein weiter Raum erhalten, fasste St\u00e4helin die Konsultationen in der Kommission zusammen. Und auch in Sachen Rekapitalisierung UBS AG w\u00fcrde sich die Erg\u00e4nzungsregel, w\u00e4re sie denn bereits umgesetzt, bew\u00e4hren. Denn die Regel sieht ja eine Amortisation \u00fcber 6 Jahre hinweg vor. Zudem, erg\u00e4nzte Bundesrat Hans-Rudolf Merz, handle es sich bei den 6 Milliarden CHF f\u00fcr die UBS AG um den Kauf einer Pflichtanleihe, die nur im unwahrscheinlichsten Falle g\u00e4nzlich abzuschreiben sei. Die Kommissionsmehrheit sprach sich denn auch f\u00fcr Eintreten aus; eine linke Kommissionsminderheit beantragte Nichteintreten. </p><p>Anita Fetz (S, BS) f\u00fchrte 3 Gr\u00fcnde an, weshalb die Minderheit Nichteintreten beantragte: Erstens sei es der falsche Zeitpunkt, um ein solches Instrument einzuf\u00fchren. Finanzkrise und Rezession w\u00fcrden eben erst beginnen ihre Wirkungen zu entfalten. Zweitens habe man bisher nur wenig Erfahrung mit der bereits eingef\u00fchrten Schuldenbremse sammeln k\u00f6nnen. Diese sei noch nicht \u00fcber einen kompletten Konjunkturzyklus in Kraft und deswegen den Beweis des effektiven Nutzens noch schuldig. Und drittens wende sich die Minderheit gegen eine erneute Beschneidung der Budgetkompetenz des Parlamentes. Wer hier f\u00fcr Eintreten und f\u00fcr die Erg\u00e4nzungsregel votiere, gestehe insgeheim ein, dass er oder sie die Verantwortung bez\u00fcglich der Bundesfinanzen nicht selber wahrnehmen k\u00f6nne, so die Sprecherin der Minderheit. Mit 27 gegen 8 Stimmen entschied der Rat jedoch f\u00fcr Eintreten und ging zur Detailberatung \u00fcber. </p><p>Die Detailberatung verlief wenig kontrovers. Es lagen keine Minderheitsantr\u00e4ge vor. Die Ratsvoten waren allesamt knappe Erl\u00e4uterungen zu den durch die Kommission eingef\u00fcgten leichten Ver\u00e4nderungen in der Revision des Finanzhaushaltgesetzes. Mit 26 zu 7 Stimmen wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen. </p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> lag ein Antrag auf Nichteintreten seitens einer links-gr\u00fcnen Minderheit vor. Die Argumente f\u00fcr das beantragte Nichteintreten lagen \u00e4hnlich wie im St\u00e4nderat: Die Wirksamkeit der Schuldenbremse sei noch nicht erwiesen; die Schuldenbremse habe sich noch nicht \u00fcber einen ganzen Konjunkturzyklus bew\u00e4hrt; die Mischung aus Steuergeschenken, Rezession und Schuldenbremse sowie Erg\u00e4nzungsregel hungere den Bundeshaushalt unn\u00f6tig aus; die Erg\u00e4nzungsregel sei unn\u00f6tig, weil die Schulden in den letzten Jahren nominal von 130 auf 120 Milliarden CHF reduziert worden seien und schliesslich verhindere die Erg\u00e4nzungsregel eine aktive Konjunkturpolitik. B\u00fcrgerliche und Bundesrat Hans-Rudolf Merz sahen dies jedoch anders. Die Wirksamkeit sei erwiesen; die Schuldenbremse und die zu besprechende Erg\u00e4nzungsregel seien im Gegenteil sehr konjunkturvertr\u00e4glich. Im Gegenteil: Einige b\u00fcrgerliche Voten forderten einen \u00e4hnlichen Mechanismus gegen die Verschuldung auch f\u00fcr den Bereich der Sozialausgaben. Mit 117 zu 60 Stimmen entschied der Rat auf Eintreten. Die Ratslinke stimmte geschlossen f\u00fcr Nichteintreten. </p><p>Der Nationalrat musste in der nun folgenden Detailberatung \u00fcber drei Minderheitsantr\u00e4ge befinden, die allesamt abgelehnt wurden. Sie betrafen die Frage, welche ausgewiesenen ausserordentlichen Einnahmen oder Ausgaben auf das Amortisationskonto gebucht werden; und sie betrafen die Frage der Dauer des Schuldenausgleichs per ordentlichem Haushalt. Eine links-gr\u00fcne Minderheit wollte diese auf 10 Jahre festsetzen, die SVP-Fraktion beantragte eine K\u00fcrzung auf 4 Jahre und die Kommissionsmehrheit beantragte mit dem Bundesrat und dem St\u00e4nderat die Frist auf 6 Jahre zu belassen, was so beschlossen wurde. </p><p>Mit geringf\u00fcgigen Differenzen ging die Vorlage zur\u00fcck an den <b>St\u00e4nderat</b>, welcher nach einer knappen Erl\u00e4uterung seitens des Kommissionssprechers diese \u00c4nderungen mit 33 zu 9 Stimmen nachvollzog und somit die Differenzen bereinigte. </p><p>Mit 129 gegen 61 Stimmen passierte die Vorlage auch die <b>Schlussabstimmung</b> im <b>Nationalrat</b>. Wie bereits in den Eintretensdebatten stimmte Links-Gr\u00fcn geschlossen gegen die Revision, die B\u00fcrgerlichen geschlossen daf\u00fcr. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237559607470)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770756188553)\/","SubmissionDate":"\/Date(1221782400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}