{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080077,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.077","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des schweizerischen Finanzsystems","Description":"Botschaft vom 5. November 2008 zu einem Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des schweizerischen Finanzsystems","InitialSituation":"<p>Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission (EBK) haben am 15. Oktober 2008 ein Massnahmenpaket beschlossen, um das Schweizer Finanzsystem zu stabilisieren und das Vertrauen in den Schweizer Finanzmarkt nachhaltig zu st\u00e4rken.</p><p>Dieses Paket wurde n\u00f6tig, weil die seit Sp\u00e4tsommer 2007 andauernde, vom amerikanischen Immobilienmarkt ausgehende Finanzkrise sich Mitte September 2008 deutlich versch\u00e4rft und auch Staaten erfasst hat, in welchen keine \u00dcberhitzungserscheinungen auf den Immobilienm\u00e4rkten feststellbar sind. Die Finanzkrise hat staatliche Massnahmenpakete zur Stabilisierung des Finanzsystems und zur Rettung einzelner Finanzinstitute in historischen Gr\u00f6ssenordnungen nicht nur in den USA, sondern in praktisch allen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern sowie in weiteren wirtschaftlich bedeutenden Industriestaaten notwendig gemacht. Seit Ausbruch der Krise mussten die f\u00fchrenden Notenbanken ausserdem mit umfangreichen, international abgesprochenen Massnahmen die Liquidit\u00e4tsversorgung sicherstellen, weil der anhaltende Vertrauensverlust zu einem Austrocknen des Interbanken-Geldmarktes gef\u00fchrt hatte.  Die starken Verwerfungen auf den globalen Finanzm\u00e4rkten haben sich in der Schweiz haupts\u00e4chlich auf die beiden stark auf dem amerikanischen Markt engagierten Grossbanken ausgewirkt. Die anderen Banken der Schweiz wurden von der Krise in einem weitaus geringeren Mass und lediglich \u00fcber indirekte Kan\u00e4le erfasst.  </p><p>Von den Schweizer Grossbanken wurde die UBS AG trotz ihrer \u00fcber dem internationalen Durchschnitt liegenden Kapitalisierung deutlich st\u00e4rker getroffen als die Credit Suisse. Die Verwundbarkeit der UBS AG manifestierte sich gegen Ende des 3. Quartals 2008 in einer verschlechterten Liquidit\u00e4tssituation, einem stark erh\u00f6hten Abfluss von Kundengeldern, einer nach wie vor unbefriedigenden Ertragsentwicklung und einer trotz Gegenmassnahmen immer noch problematisch hohen Exponierung in illiquiden Aktiven. Es war nicht auszuschliessen, dass die Bank bei sich weiter verschlechternden M\u00e4rkten in eine versch\u00e4rfte Vertrauenskrise h\u00e4tte geraten k\u00f6nnen. Dies h\u00e4tte das schweizerische Finanzsystem und die gesamte Schweizer Volkswirtschaft massiv belastet.</p><p>Die Grossbanken sind f\u00fcr die Schweizer Volkswirtschaft von systemischer Bedeutung.  Im inl\u00e4ndischen Kreditmarkt halten sie zusammen einen Marktanteil von 35\u00a0Prozent. Bei den Einlagen ist der Marktanteil \u00e4hnlich. Zudem entf\u00e4llt ein Drittel der Verbindlichkeiten auf dem inl\u00e4ndischen Interbankenmarkt allein auf die UBS AG.  </p><p>Bei einem Ausfall einer Grossbank w\u00e4ren Haushalte und Unternehmen infolge der Blockierung ihrer Konten und der Unterbrechung ihrer Kreditbeziehungen nicht mehr in der Lage, laufende Ausgaben und Investitionen zu t\u00e4tigen. Die Einlagenversicherung k\u00f6nnte die negativen Folgen nur bedingt auffangen, da die durch das Gesetz vorgesehene Obergrenze von 4 Milliarden lediglich einen kleinen Teil der bei der UBS AG gehaltenen privilegierten Einlagen deckt. Der Ausfall einer Grossbank w\u00fcrde daher zumindest kurzfristig die Liquidit\u00e4tsversorgung gef\u00e4hrden und das Zahlungssystem der Schweiz destabilisieren. \u00dcber den Interbankenmarkt w\u00fcrden auch die anderen Schweizer Banken erhebliche Verluste auf ihren Forderungen gegen\u00fcber der UBS AG erleiden. Die volkswirtschaftlichen Konsequenzen w\u00e4ren insgesamt gravierend. Aufgrund von internationalen Studien muss davon ausgegangen werden, dass der Ausfall einer Bank von der Gr\u00f6sse der UBS AG kurzfristig Kosten f\u00fcr die Volkswirtschaft in der H\u00f6he von 15-30\u00a0Prozent des BIP (75-150 Mrd. Fr.) verursachen k\u00f6nnte. Der langfristige Wachstumsverlust wird gar auf 60\u00a0Prozent-300\u00a0Prozent des BIP gesch\u00e4tzt (300-1500 Mrd. Fr.).</p><p>Vor diesem Hintergrund haben der Bundesrat, die SNB und die EBK ein Massnahmenpaket erarbeitet, in dessen Zentrum die Stabilisierung der UBS AG steht. Ziel ist es, die Funktionsf\u00e4higkeit des gesamten schweizerischen Finanzsystems nachhaltig zu gew\u00e4hrleisten. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat eine rasch wirkende Verst\u00e4rkung des Einlegerschutzes. Flankiert wird dieses Paket von Regulierungs- und Aufsichtsmassnahmen bez\u00fcglich der Entsch\u00e4digungssysteme durch eine entsprechende Anreicherung der laufenden Aktienrechtsrevision sowie durch spezifische Vorkehrungen von der EBK f\u00fcr die Finanzbranche im Allgemeinen und die UBS AG im Besonderen. Im Weiteren wird die EBK bereits im November 2008 gegen\u00fcber den beiden Grossbanken strengere Eigenmittelvorschriften erlassen. Im Fr\u00fchjahr 2009 will der Bundesrat dem Parlament ausserdem eine grundlegende Revision des Einlagensicherungssystems unterbreiten. Schliesslich hat er sich bereit erkl\u00e4rt, im Bedarfsfall f\u00fcr neue mittelfristige Bankverbindlichkeiten von Schweizer Banken auf dem Kapitalmarkt zu garantieren.</p><p>Das schweizerische Massnahmenpaket setzt damit dort an, wo im schweizerischen Finanzsystem die Hauptprobleme liegen, stimmt aber gleichzeitig in den wesentlichen Punkten mit dem Aktionsplan der G7-Staaten \u00fcberein: Die Massnahmen dienen dazu, ein wichtiges systemrelevantes Institut zu st\u00fctzen und durch St\u00e4rkung der Eigenkapitalbasis und Bereinigung der Bilanz das Vertrauen in dieses Institut wieder herzustellen. Gleichzeitg werden der Schutz f\u00fcr Einleger aller Banken in der Schweiz gest\u00e4rkt. Schliesslich reduzieren die ergriffenen Massnahmen die Risiken f\u00fcr die Steuerzahlenden.</p><p>Der Teil des Pakets, der auf die UBS AG selbst ausgerichtet ist, beinhaltet zwei aufeinander gestimmte Massnahmen:</p><p>Die erste, in der Kompetenz der SNB liegende Massnahme besteht in der \u00dcbertragung illiquider Aktiven der UBS AG an eine Zweckgesellschaft f\u00fcr einen maximalen Betrag von 60 Milliarden US-Dollar. Damit wird der Bank zus\u00e4tzliche Liquidit\u00e4t zugef\u00fchrt. Gleichzeitig wird sie auf diese Weise von Risiken entlastet. Diese k\u00f6nnen von der SNB besser getragen werden, insbesondere weil diese \u00fcber eine l\u00e4ngerfristige Perspektive verf\u00fcgt und daher mit der Verwertung dieser Aktiven zuwarten kann, bis sich die M\u00e4rkte wieder erholt haben. Diese Unterst\u00fctzungsmassnahme ist an diverse Bedingungen gekn\u00fcpft, u.a. an die Ausstattung der Zweckgesellschaft mit einem Eigenkapital von h\u00f6chstens 6 Milliarden US-Dollar durch die UBS AG.  </p><p>Mit der zweiten Massnahme wird die Eigenkapitalbasis der UBS AG durch die Zeichnung einer Pflichtwandelanleihe in der H\u00f6he von 6 Milliarden Franken durch den Bund gest\u00e4rkt. Diese Rekapitalisierung schliesst direkt an die Entlastung der UBS AG von illiquiden Aktiven an und erm\u00f6glicht es ihr, die Zweckgesellschaft mit dem n\u00f6tigen Eigenkapital auszustatten, ohne die eigene Kapitalbasis durch die damit verbundene Abschreibung zu schm\u00e4lern. Trotz intensiver Bem\u00fchungen ist es der UBS AG nicht gelungen, das daf\u00fcr notwendige Kapital am Markt zu erhalten.  F\u00fcr den Bund hat die Pflichtwandelanleihe den Vorteil, dass sein Engagement angemessen und sicher entsch\u00e4digt wird (Coupon von 12,5 %) und dass er - zumindest vorerst - nicht Miteigent\u00fcmer der Bank wird. Dies h\u00e4tte f\u00fcr den Bund nicht nur gr\u00f6ssere Risiken zur Folge, sondern w\u00e4re angesichts der Interessenkonflikte zwischen der Miteigent\u00fcmerschaft an einer Grossbank und der Aufgabe, dem gesamten Finanzplatz zu guten Rahmenbedingungen zu verhelfen und eine wirksame Finanzmarktaufsicht zu garantieren, auch ordnungs- und wettbewerbspolitisch problematisch.  </p><p>Der Bundesrat strebt daher an, seine Beteiligung zeitlich zu befristen. Es braucht dazu eine klare Exit-Strategie, die u.a. die M\u00f6glichkeit beinhaltet, dass sich der Bund bereits w\u00e4hrend der Laufzeit der Anleihe von seinem Engagement trennt.</p><p>In der Vereinbarung mit der UBS AG werden eine Reihe von Rechten von Bund, EBK und SNB bzw. Pflichten der UBS AG festgehalten, so insbesondere die regelm\u00e4ssige Durchf\u00fchrung von Investorengespr\u00e4chen und das zus\u00e4tzliche Recht der SNB, innerhalb der Bank jederzeit \u00dcberpr\u00fcfungen des Risikomanagements durchzuf\u00fchren, solange der Bund an der UBS AG beteiligt ist. Schliesslich wird die UBS AG verpflichtet, ihre Entsch\u00e4digungssysteme im Einvernehmen mit der EBK neu auszurichten.</p><p>Die rechtliche Grundlage f\u00fcr die Massnahme zur St\u00e4rkung der Eigenmittelbasis der UBS AG bildet eine Verordnung nach den Artikeln 184 Absatz\u00a03 und 185 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung. Der Bundesrat hat damit der Dringlichkeit der Kapitalerh\u00f6hung angesichts der ung\u00fcnstigen Entwicklungen an den Finanzm\u00e4rkten Rechnung getragen. Die Bewilligung des erforderlichen Kredites zulasten des Nachtrags II zum Voranschlag 2008 erfolgte mit Zustimmung der Finanzdelegation. Er wird mit der vorliegenden Botschaft den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten zur nachtr\u00e4glichen Genehmigung unterbreitet.</p><p>Als dritte unmittelbar wirkende Massnahme dr\u00e4ngte sich angesichts der durch die Staaten weltweit angehobenen Garantien f\u00fcr Bankeinlagen eine Anpassung des schweizerischen Einlegerschutzes auf. Rasch umsetzen l\u00e4sst sich eine Erh\u00f6hung der Limiten im Bankengesetz f\u00fcr die einzelnen gesch\u00fctzten Einlagen und f\u00fcr die Systemobergrenze.  </p><p>Der Bundesrat legt daher gleichzeitig mit der vorliegenden Botschaft eine Botschaft zur entsprechenden \u00c4nderung des Bankengesetzes vor.  </p><p>Das Massnahmenpaket ist f\u00fcr SNB, Bund, Kantone und die Volkswirtschaft zweifellos mit gewissen Risiken verbunden. Angesichts der verschiedenen eingebauten Sicherungen und gemessen an den weitaus h\u00f6heren Risiken eines Verzichts auf Massnahmen zur St\u00e4rkung des Finanzsystems erachtet der Bundesrat diese aber als absolut vertretbar:</p><p>-         In Bezug auf die SNB sind zwar die zuk\u00fcnftigen Wertver\u00e4nderungen der von der UBS AG \u00fcbernommenen Aktiven schwierig abzusch\u00e4tzen. Diese sind indes schon stark abgeschrieben worden. Die UBS AG zahlt ausserdem 6 Milliarden US-Dollar in die Zweckgesellschaft ein, und sie erstattet einen Zins (Geldmarktzinssatz plus Risikopr\u00e4mie von 250 Basispunkten), der \u00fcber den Refinanzierungskosten der SNB liegen d\u00fcrfte. Macht die Gesellschaft Gewinn, so erh\u00e4lt die SNB zuerst eine Milliarde, erst der Rest wird mit der UBS AG geteilt. Im Verlustfall wird die SNB mit bis zu 100 Millionen UBS-Aktien entsch\u00e4digt.</p><p>-         Allf\u00e4llige Wertverluste von \u00fcber 10\u00a0Prozent w\u00fcrden bei der SNB zu einer Abnahme der Aussch\u00fcttungsreserve f\u00fchren. Diese betrug Anfang 2008 rund 23 Milliarden Franken. Gest\u00fctzt auf eine zwischen EFD und SNB abgeschlossene Vereinbarung vom 14. M\u00e4rz 2008 werden daraus dem Bund (1/3) und den Kantonen (2/3) insgesamt 2,5 Milliarden Franken j\u00e4hrlich ausgerichtet. Angesichts der hohen Reserve und der Risikoabsicherung der SNB ist aus heutiger Sicht nicht mit einer Reduktion oder gar einer Sistierung der j\u00e4hrlichen Gewinnaussch\u00fcttung zu rechnen. Sollte dieser Fall wider Erwarten eintreten, so wird der Bundesrat zusammen mit den Kantonen L\u00f6sungen f\u00fcr eine m\u00f6glichst faire Lastenverteilung erarbeiten. F\u00fcr den Bundeshaushalt f\u00fchrt die Zeichnung der UBS-Pflichtwandelanleihe zu Ausgaben in der H\u00f6he von 6 Milliarden Franken. Da es sich bei der Finanzkrise um eine aussergew\u00f6hnliche, vom Bund nicht zu steuernde Entwicklung handelt, beantragt der Bundesrat, diesen Zahlungsbedarf als ausserordentlich anzuerkennen. Die Aufgabenerf\u00fcllung des Bundes wird somit zumindest kurzfristig nicht beeintr\u00e4chtigt. Die Ausgabe sollte auch nicht zu einem dauerhaften Anstieg der Bundesschuld f\u00fchren, da ihr gleichzeitig ein Nettozinsertrag von 600 Millionen Franken pro Jahr (w\u00e4hrend 21/2 Jahren) sowie der Erl\u00f6s aus einer sp\u00e4teren Ver\u00e4usserung der Anleihe bzw. der Aktien gegen\u00fcbersteht. Zeichnet sich fr\u00fchestens ab 2011 ab, dass die Zins- und Ver\u00e4usserungseinnahmen nicht zur Refinanzierung der urspr\u00fcnglichen Investitionsausgabe ausreichen, soll die verbleibende Differenz durch strukturelle \u00dcbersch\u00fcsse in der ordentlichen Finanzrechnung ausgeglichen werden. </p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)      </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde das Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des schweizerischen Finanzsystems, so wie es der Bundesrat entworfen hatte, angenommen. Beide eingereichten Vorst\u00f6sse auf R\u00fcckweisung wurden klar abgelehnt, auch weil die Linke sich im Gegensatz zu den Gr\u00fcnen f\u00fcr ein Eintreten ausgesprochen hatte. In der darauf folgenden Detailberatung der von Links-Gr\u00fcn geforderten Sondersession wurden alle Minderheitsantr\u00e4ge, die ebenso s\u00e4mtlich von Links-Gr\u00fcn eingereicht wurden, abgelehnt. Die Vorst\u00f6sse zielten vorab auf die Bedingungen der Bundeshilfe ab. So forderte die links-gr\u00fcne Minderheit vergeblich Beschr\u00e4nkungen der Entl\u00f6hnung der Topkader und die Sistierung von Parteispenden seitens der UBS AG f\u00fcr die Zeitdauer der Bundeshilfe. Auch der zu verordnende Verzicht auf Auszahlung von Dividenden w\u00e4hrend der Zeit der Staatshilfe fand bei den b\u00fcrgerlichen R\u00e4ten kein Geh\u00f6r. Denkbar knapp fiel der Entscheid in der Frage der R\u00fcckforderung ausbezahlter Boni aus. Der Vorstoss wollte die UBS dazu verpflichten, unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Entsch\u00e4digungen in der Vergangenheit zur\u00fcckzufordern. Der Vorstoss wurde nur dank Stichentscheid der Nationalratspr\u00e4sidentin abgelehnt (91 Stimmen f\u00fcr die Mehrheit, 90 f\u00fcr die Minderheit); ein beachtlicher Teil der b\u00fcrgerlichen Ratsmitglieder hatte sich mit Links-Gr\u00fcn f\u00fcr den Minderheitsantrag ausgesprochen. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 116 zu 55 Stimmen die legislatorische H\u00fcrde dann m\u00fchelos; die Linke, die alle ihre Vorst\u00f6sse abgelehnt sah, votierte mit den Gr\u00fcnen und vereinzelten Mitgliedern der SVP gegen die Vorlage.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> waren dieselben Punkte, das heisst die Frage der Entsch\u00e4digungen und der Boni, die Frage der Parteispenden und die Frage nach der R\u00fcckforderung bereits ausbezahlter Entsch\u00e4digungen Thema der Detailberatung. Eintreten war in der \"chambre de refl\u00e9xion\" unbestritten. Und auch im St\u00e4nderat wurde der Vorstoss, welcher die R\u00fcckforderungsverpflichtung der UBS AG in den Beschluss aufnehmen wollte, durch den Stichentscheid des Ratspr\u00e4sidenten entschieden. Allerdings fiel hier die Entscheidung zugunsten der Minderheit aus. Dies blieb denn auch die einzige Differenz gegen\u00fcber dem Nationalrat; auch im St\u00e4nderat wurden alle anderen Vorst\u00f6sse abgelehnt. In der Gesamtabstimmung votierten 22 R\u00e4te f\u00fcr und 2 R\u00e4te gegen die Vorlage. Es wurden 7 Enthaltungen gez\u00e4hlt. </p><p>Damit ging die Vorlage nochmals in den <b>Nationalrat</b> zur Differenzbereinigung. Der gegen\u00fcber dem St\u00e4nderat leicht modifizierte Vorstoss - man sprach nun nicht mehr von unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen, sondern von ungerechtfertigten Entsch\u00e4digungen - wurde jedoch erneut und deutlich klarer abgelehnt. Ein Stichentscheid der Ratspr\u00e4sidentin wurde nicht mehr n\u00f6tig, da die B\u00fcrgerlichen nun geschlossener gegen die Vorlage stimmten. Die Mehrheit erzielte 102 Stimmen, die Minderheit deren 78. Somit hielt der Nationalrat an seinem Entscheid, die Vorlage des Bundesrats in diesem Punkt nicht zu ver\u00e4ndern, fest. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> kippte in der folgenden kurzen Differenzbereinigung seinen Entscheid. Mit 17 Stimmen f\u00fcr die Mehrheit und 14 gegen diese folgte er nun den Ratschl\u00e4gen seiner vorberatenden Kommission und \u00fcbernahm wie der Nationalrat auch die Version des Bundesrates. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229299200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"II/III/IV","Modified":"\/Date(1770754518550)\/","SubmissionDate":"\/Date(1225843200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}