{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080080,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080080,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.080","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Gegen die Abzockerei. Volksinitiative. OR. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 5. Dezember 2008 zur Volksinitiative \"Gegen die Abzockerei\" und zur \u00c4nderung des Obligationenrechts (Aktienrecht)","InitialSituation":"<p>Die Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" will von den Initiantinnen und Initianten als \u00fcberh\u00f6ht empfundenen Verg\u00fctungen des obersten Managements von b\u00f6rsenkotierten Aktiengesellschaften Einhalt bieten. Dieses Ziel wird prim\u00e4r durch die Verbesserung der Corporate Governance angestrebt. Die Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re sollen vermehrt auf die Verg\u00fctungspolitik des obersten Kaders Einfluss nehmen k\u00f6nnen. </p><p>Zu diesem Zweck verlangt die Initiative ausschliesslich f\u00fcr b\u00f6rsenkotierte Aktiengesellschaften Folgendes:</p><p>- Die Generalversammlung stimmt j\u00e4hrlich \u00fcber die Gesamtsumme der Verg\u00fctungen des Verwaltungsrates, der Gesch\u00e4ftsleitung und des Beirates ab.</p><p>- Das Pr\u00e4sidium, die Mitglieder sowie der Verg\u00fctungsausschuss des Verwaltungsrates werden j\u00e4hrlich und einzeln von der Generalversammlung gew\u00e4hlt.</p><p>- Es ist nur noch eine unabh\u00e4ngige Stimmrechtsvertretung zul\u00e4ssig, Organ und Depotstimmrechtsvertretung werden untersagt.</p><p>- Pensionskassen ber\u00fccksichtigen bei der Aus\u00fcbung ihres Stimm- und Wahlrechts das Interesse der bei ihnen versicherten Personen und legen offen, wie sie abgestimmt und wen sie gew\u00e4hlt haben.</p><p>- Um an der Generalversammlung nicht mehr pers\u00f6nlich teilnehmen zu m\u00fcssen, k\u00f6nnen sich die Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re zur Aus\u00fcbung ihres Stimm- und Wahlrechts elektronischer Kommunikationsmittel bedienen.</p><p>- Organmitglieder erhalten keine Abgangsentsch\u00e4digungen und Verg\u00fctungen im Voraus. Firmenk\u00e4ufe und -verk\u00e4ufe d\u00fcrfen nicht mit zus\u00e4tzlichen Pr\u00e4mien f\u00fcr die Organmitglieder honoriert werden.</p><p>- In Konzernverh\u00e4ltnissen d\u00fcrfen Organmitglieder nicht bei mehreren Konzernunternehmen gleichzeitig als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Beraterinnen und Berater t\u00e4tig sein.</p><p>- Die F\u00fchrung der Gesellschaft darf nicht an eine juristische Person delegiert werden.</p><p>- Die Statuten enthalten Bestimmungen \u00fcber die H\u00f6he der Kredite, Darlehen und Renten an Organmitglieder. Auch Erfolgs- und Beteiligungspl\u00e4ne werden in den Statuten geregelt. Die Dauer der Arbeitsvertr\u00e4ge der Gesch\u00e4ftsleitungsmitglieder und die zul\u00e4ssige Anzahl externer Mandate der Organmitglieder werden ebenfalls aus den Statuten ersichtlich.</p><p>- Widerhandlungen gegen die Vorschriften der Initiative werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe in der H\u00f6he von maximal sechs Jahresverg\u00fctungen bestraft.</p><p>- Die Forderungen der Initiative sollen auf Gesetzesstufe innerhalb eines Jahres nach Annahme durch Volk und St\u00e4nde umgesetzt werden.</p><p>Die Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" verlangt f\u00fcr die Verbesserung der Corporate Governance erhebliche Eingriffe in die Privatautonomie, Sonderregelungen, Verbote und strafrechtliche Sanktionen. Angestrebt wird damit eine Reduktion der Verg\u00fctungen des obersten Managements.</p><p>Das Bed\u00fcrfnis, die Corporate Governance zu verbessern, ist einer der Gr\u00fcnde, die den Anstoss zur laufenden Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts gaben. Der Entwurf des Bundesrates vom 21. Dezember 2007 (Entwurf 1) enth\u00e4lt Neuerungen, die das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Organen der Gesellschaft, eine erh\u00f6hte Transparenz bei den Verg\u00fctungen des obersten Managements und der gesellschaftsinternen Vorg\u00e4nge sowie die Sicherung der Stellung der Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re als Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer des Unternehmens bezwecken. Im Vergleich zur Initiative ist die Revisionsvorlage umfangreicher und erfasst grunds\u00e4tzlich s\u00e4mtliche der rund 180 000 Aktiengesellschaften des schweizerischen Rechts, unabh\u00e4ngig davon, ob deren Beteiligungspapiere an einer B\u00f6rse kotiert sind oder nicht. In der vorliegenden Botschaft werden dem Parlament zudem weitergehende Gesetzes\u00e4nderungen unterbreitet, die eine angemessene Antwort auf die Verg\u00fctungsproblematik liefern sollen und den Entwurf 1 erg\u00e4nzen. (Dieser erg\u00e4nzende Entwurf wird im Folgenden als Entwurf 2 bezeichnet.)</p><p>In mehreren Punkten stimmen der Entwurf zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts einschliesslich der Antr\u00e4ge, die in der vorliegenden Botschaft enthalten sind (erg\u00e4nzter Entwurf) und Initiative \u00fcberein. Wo Abweichungen bestehen, ist der erg\u00e4nzte Entwurf insgesamt massvoller und weniger rigoros. Er verzichtet auf einengende Statutenbestimmungen, Verbote und Strafen. Dadurch bleibt den Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4ren auch in Zukunft gen\u00fcgend Raum, um die Gesellschaft nach ihren Bed\u00fcrfnissen zu gestalten. Angesichts dieser Ausf\u00fchrungen betrachtet der Bundesrat den erg\u00e4nzten Entwurf als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\".</p><p>Gibt die Schweiz ihr liberales Gesellschaftsrecht zugunsten schwerf\u00e4lliger und restriktiver Vorschriften auf, so verliert sie damit einen wichtigen Standortvorteil gegen\u00fcber dem Ausland. Die Folge w\u00e4ren vermehrte Gr\u00fcndungen im Ausland, Sitzverlegungen ins Ausland und weniger Zuz\u00fcge von Unternehmen in die Schweiz. Damit verbunden w\u00e4ren der Verlust von Arbeitspl\u00e4tzen und Steuerausf\u00e4lle.</p><p>Bei einer Annahme der Initiative dr\u00e4ngte sich erneut eine vertiefte \u00dcberarbeitung des Aktienrechts auf. Als Folge davon m\u00fcsste mit zeitlichen Verz\u00f6gerungen und Rechtsunsicherheiten gerechnet werden. Die Umsetzung der Initiative w\u00fcrde zudem in verschiedenen Rechtsgebieten gr\u00f6ssere Anpassungen n\u00f6tig machen, da sich die geforderten Neuerungen nicht nahtlos in das System des geltenden Rechts einf\u00fcgen.</p><p>Aufgrund dieser \u00dcberlegungen beantragt der Bundesrat den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten, die Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig empfiehlt er den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten, dem indirekten Gegenvorschlag zuzustimmen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p><b>Die Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" will die als \u00fcberh\u00f6ht empfundenen Verg\u00fctungen des obersten Managements b\u00f6rsenkotierter Aktiengesellschaften einschr\u00e4nken. Zur Erreichung dieses Ziels soll die Corporate Governance durch eine unternehmensinterne St\u00e4rkung der Aktion\u00e4rsstellung verbessert werden.</b></p><p><b></b></p><p><b>Die Ratsmitglieder unterst\u00fctzten zwar das Initiativanliegen, waren aber mehrheitlich der Meinung, dass mit einer Umsetzung des Initiativtextes die unternehmerischen Freiheiten zu stark eingeschr\u00e4nkt w\u00fcrden, weshalb ein Gegenentwurf erforderlich sei. Die beiden Kammern behandelten nach- und nebeneinander verschiedene direkte und indirekte Gegenentw\u00fcrfe, was der \u00dcbersichtlichkeit der Ratsarbeit nicht zugute kam. Schliesslich einigten sich die R\u00e4te auf einen indirekten Gegenentwurf (vgl. Gesch\u00e4ft 10.443), der am 16. M\u00e4rz 2012 angenommen wurde. Nicht einigen konnten sie sich hingegen \u00fcber eine Regelung auf Verfassungsstufe. Da der Nationalrat sich in der Schlussabstimmung gegen den Bundesbeschluss \u00fcber die Volksinitiative und den direkten Gegenentwurf aussprach, wird die Initiative Volk und St\u00e4nden ohne Abstimmungsempfehlung des Parlaments unterbreitet werden. Sollte die Initiative verworfen werden, wird der - referendumsf\u00e4hige - indirekte Gegenentwurf im Bundesblatt ver\u00f6ffentlicht.</b></p><p></p><p>In der Debatte wurde die Situation von allen Ratsmitgliedern gleich beurteilt. Sie waren der Meinung, dass angesichts der Missbr\u00e4uche bei einigen Verg\u00fctungen von Spitzenmanagern die Volksinitiative von Thomas Minder gute Erfolgsaussichten haben d\u00fcrfte. Die verschiedenen Rednerinnen und Redner hielten die Initiativanliegen denn auch f\u00fcr unterst\u00fctzenswert. Allerdings zogen die beiden Kammern unterschiedliche L\u00f6sungsans\u00e4tze vor: Der St\u00e4nderat sprach sich f\u00fcr einen indirekten, der Nationalrat f\u00fcr einen direkten Gegenentwurf aus.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> gelangte in der Sommersession 2009 wie der Bundesrat zur Auffassung, dass die Initiative zu weit gehe und zur Ablehnung empfohlen werden m\u00fcsse, wof\u00fcr er sich denn auch mit 26 zu 10 Stimmen aussprach. Er strebte einen indirekten Gegenentwurf an und pr\u00fcfte die entsprechenden Vorschl\u00e4ge des Bundesrates im Rahmen der Vorlage 1 der Aktienrechtsrevision (08.011). Allerdings nahm der St\u00e4nderat daran so viele \u00c4nderungen vor, dass die von ihm verabschiedete Vorlage nach den Worten von Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf kaum noch eine glaubw\u00fcrdige Alternative zur Initiative darstellte.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> pr\u00fcfte die Initiative in der Fr\u00fchjahrssession 2010. Er schuf bereits zu Beginn eine erhebliche Differenz zum St\u00e4nderat, indem er mit 101 zu 91 Stimmen den Ordnungsantrag einer Kommissionsminderheit um Hans Kaufmann (V, ZH) ablehnte, welcher verlangte, die Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" gemeinsam mit der als indirekten Gegenentwurf ausgestalteten Vorlage zur Aktienrechtsrevision zu behandeln. Nationalrat Kaufmann war der Meinung, dass die Initiative zur\u00fcckgezogen werden k\u00f6nnte, wenn deren Forderungen in die Aktienrechtsrevision aufgenommen w\u00fcrden. Der Rat war wie seine Kommission der Meinung, dass der Alternativvorschlag zur Initiative eine Regelung auf Verfassungsstufe vorsehen muss. Er nahm mit 128 zu 59 Stimmen einen von der RK-N ausgearbeiteten direkten Gegenentwurf an, welcher die Initiativforderungen weitgehend aufnahm. Gem\u00e4ss den Berichterstattenden sollte mit dieser L\u00f6sung erstens vermieden werden, dass das Gesch\u00e4ft im Parlament h\u00e4ngen bleibt und zweitens dem Stimmvolk eine geeignete Alternative vorgelegt werden. Die Sozialdemokraten und die Gr\u00fcnen unterst\u00fctzten sowohl die Initiative als auch den direkten Gegenentwurf. Sie waren der Meinung, dass sich mit der Initiative missbr\u00e4uchliche Verg\u00fctungen, goldene Fallschirme und \u00fcberm\u00e4ssige Boni bek\u00e4mpfen lassen, w\u00e4hrend der direkte Gegenentwurf eine - wiewohl bescheidene - Verbesserung der heutigen Situation biete. Die Fraktionen CVP/EVP/glp, BDP und FDP-Liberale lehnten die Initiative ab, weil sie die Schweizer Wirtschaft zu sehr einschr\u00e4nke und extrem sch\u00e4digen w\u00fcrde. Hingegen unterst\u00fctzten sie den direkten Gegenvorschlag, der bez\u00fcglich Verg\u00fctungen den legitimen Forderungen der Volksinitiative Rechnung trage, ohne dabei die Unternehmen mit allzu strengen Vorschriften zu belasten. Die SVP-Fraktion wollte die Initiative ohne direkten Gegenvorschlag zur Volksabstimmung bringen. Nachdem sie mit ihrem Antrag, den direkten Gegenentwurf (Art. 1a) zu streichen, nicht durchgekommen war, enthielt sie sich bei der Stellungnahme zur Abstimmungsempfehlung (Art. 2) der Stimme. Der Nationalrat stimmte der Empfehlung, sowohl die Initiative als auch den direkten Gegenentwurf anzunehmen, schliesslich mit 66 zu 62 Stimmen zu, da sieben Mitglieder der Fraktion CVP/EVP/glp mit den Sozialdemokraten und Gr\u00fcnen gestimmt hatten.</p><p>Dieser direkte Gegenentwurf \u00fcberzeugte allerdings den <b>St\u00e4nderat</b> nicht. Seiner Meinung nach geh\u00f6ren solche pr\u00e4zisen Bestimmungen nicht in die Verfassung. Er bef\u00fcrwortete nach wie vor einen Gegenentwurf auf Gesetzesstufe und wollte seiner Kommission mehr Zeit f\u00fcr die Umsetzung der parlamentarischen Initiative \"10.443 Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative 'gegen die Abzockerei'\" einr\u00e4umen. Er verl\u00e4ngerte deshalb die Behandlungsfrist der Volksinitiative, ohne n\u00e4her auf den Bundesbeschluss einzugehen. Der Nationalrat folgte schliesslich diesem Beschluss mit 98 zu 91 Stimmen, allerdings unter starkem Widerstand der Sozialdemokratischen und der Gr\u00fcnen Fraktion sowie einer grossen Mehrheit der Fraktion CVP/EVP/glp, die in diesem Vorgehen politisches Kalk\u00fcl sahen.</p><p>In der Wintersession 2010 nahm der <b>St\u00e4nderat</b> einstimmig den von seiner Kommission ausgearbeiteten neuen indirekten Gegenentwurf an (10.443) und strich darauf ohne weitere Diskussion den vom Nationalrat im M\u00e4rz 2010 eingef\u00fcgten Artikel\u00a01a des Bundesbeschlusses \u00fcber die Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\". Damit sprach er sich gegen jeglichen direkten Gegenentwurf aus und hielt an seinem Beschluss, die Initiative abzulehnen (Art. 2), fest. Am Ende dieser Session waren die beiden R\u00e4te somit getrennter Meinung \u00fcber die Unterbreitung eines direkten Gegenentwurfs sowie \u00fcber die Abstimmungsempfehlung zur Initiative.</p><p>Nachdem die beiden R\u00e4te in der Sommersession 2011 die Behandlungsfrist f\u00fcr die Volksinitiative ein weiteres Mal verl\u00e4ngert hatten, nahm der <b>Nationalrat</b> in der Fr\u00fchjahrssession 2012 die Pr\u00fcfung des Bundesbeschlusses \u00fcber die Volksinitiative wieder auf und sprach sich mit 100 zu 87 Stimmen f\u00fcr einen neuen direkten Gegenentwurf aus, der darauf abzielte, \u00fcberh\u00f6hten Verg\u00fctungen mit fiskalischen Massnahmen entgegenzutreten. F\u00fcr die Kommissionssprecher brachte die als indirekter Gegenentwurf dienende Gesetzes\u00e4nderung, die sich damals in der Differenzbereinigung befand, zwar zweifellos Vorteile mit sich, da sie gewisse Forderungen der Volksinitiative erf\u00fcllte und gleichzeitig die unternehmerischen Freiheiten garantierte. Doch s\u00e4hen weder der indirekte Gegenentwurf noch die Initiative konkrete Massnahmen zur Einschr\u00e4nkung der \u00fcberm\u00e4ssigen Verg\u00fctungen vor, die beim Volk zunehmend auf Unverst\u00e4ndnis stossen w\u00fcrden. Eine starke Kommissionsminderheit aus den Reihen der SVP, der FDP-Liberalen und der BDP beantragte, diesen direkten Gegenentwurf abzulehnen, da solche L\u00f6sungen dort, wo sie angewendet w\u00fcrden, keine Wirkung gezeitigt h\u00e4tten. Zudem war es in ihren Augen nicht sinnvoll, eine solche Regelung auf Verfassungsebene einzuf\u00fchren, nachdem der Nationalrat es im Rahmen des indirekten Gegenentwurfs (10.443, Vorlage 2) bereits zweimal abgelehnt hatte, auf die \"Besteuerung von Boni\" einzutreten.</p><p>Bei Artikel\u00a02 des Bundesbeschlusses empfahl der Nationalrat mit 94 zu 55 Stimmen, die Initiative abzulehnen und den direkten Gegenentwurf anzunehmen. Eine links-gr\u00fcne Minderheit der Kommission scheiterte mit ihrem Antrag, auf den fr\u00fcheren Ratsbeschluss zur\u00fcckzukommen und sowohl die Initiative als auch den Gegenentwurf anzunehmen. 37 Mitglieder der SVP-Fraktion enthielten sich der Stimme und 18 stimmten mit der Mehrheit. Am Ende der Fr\u00fchjahrssession 2012 waren sich die beiden R\u00e4te einig, die Initiative abzulehnen, wogegen sie bei der Frage des direkten Gegenentwurfs (Art. 1a, Art. 2) immer noch geteilter Meinung waren.</p><p>In der Sommersession 2012 schloss sich der <b>St\u00e4nderat</b>, der sich immer f\u00fcr fiskalische Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung \u00fcberh\u00f6hter Verg\u00fctungen ausgesprochen hatte, nach einer angeregten Debatte dem Nationalrat an.</p><p>In der Schlussabstimmung hielt der <b>St\u00e4nderat</b> an seiner Position fest und nahm den Bundesbeschluss mit 26 zu 14 Stimmen an. Der <b>Nationalrat</b> dagegen hielt seine Unterst\u00fctzung des direkten Gegenentwurfs nicht aufrecht und lehnte den Bundesbeschluss mit 104 zu 87 Stimmen ab. Die SVP-Fraktion, die sich im Fr\u00fchjahr 2012 zu zwei Drittel der Stimme enthalten hatte, sprach sich diesmal (bis auf eine Stimme) geschlossen gegen den Bundesbeschluss aus. Die Gr\u00fcnliberale Fraktion, welche im M\u00e4rz 2012 den direkten Gegenentwurf noch unterst\u00fctzt hatte, lehnte ihn diesmal ab. Da die beiden R\u00e4te sich nicht einigen konnten, wird die Initiative Volk und St\u00e4nden ohne Abstimmungsempfehlung des Parlaments unterbreitet werden. Sollte die Initiative verworfen werden, wird der am 16. M\u00e4rz 2012 von beiden R\u00e4ten angenommene indirekte Gegenentwurf im Bundesblatt ver\u00f6ffentlicht werden. Dieser Gegenentwurf untersteht dem fakultativen Referendum (vgl. Gesch\u00e4ft 10.443)</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 3. M\u00e4rz 2013 mit 68\u00a0Prozent Ja-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen gutgeheissen.</b></p><p></p><p>Stand dieser Seite: Dezember 2013</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339718400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":"I","Modified":"\/Date(1770754913440)\/","SubmissionDate":"\/Date(1228435200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}