{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080407,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080407,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.407","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Erleichterte Zulassung und Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern mit Schweizer Hochschulabschluss","Description":null,"InitialSituation":"<p>Universit\u00e4ts- und Unternehmerkreise weisen seit Jahren darauf hin, dass im Bereich der Aufenthaltsbewilligungen f\u00fcr Studierende, wie auch f\u00fcr Studienabg\u00e4ngerinnen und -abg\u00e4nger aus Nicht-EU/-EFTA-Staaten immer wieder ausl\u00e4nderrechtliche Schwierigkeiten mit den Migrations- und Arbeitsmarktbeh\u00f6rden auftreten. Die offensichtlichsten Unzul\u00e4nglichkeiten des Ausl\u00e4nderrechts und entsprechende Vorschl\u00e4ge f\u00fcr deren L\u00f6sung wurden seit 2000 bereits wiederholt in der Form von parlamentarischen Vorst\u00f6ssen und bei den Beratungen zum neuen Ausl\u00e4ndergesetz (AuG) zur Diskussion gestellt.</p><p>In seiner am 19. M\u00e4rz 2008 eingereichten parlamentarischen Initiative stellte Nationalrat Jacques Neirynck eine Reihe von konkreten L\u00f6sungsans\u00e4tzen vor. Nach der Einsch\u00e4tzung des Initianten sind \u00c4nderungen des Ausl\u00e4ndergesetzes in den Regelungsbereichen Vorrang der inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fte, Zulassungs-voraussetzungen, Aufenthalt zu einer Aus- oder Weiterbildung sowie bei der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen angezeigt. In der Gesetzesvorlage pr\u00e4sentiert die f\u00fcr die Umsetzung der Initiative zust\u00e4ndige Nationalratskommission drei konkrete Vorschl\u00e4ge zur \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes:</p><p>- Die geltende Vorrangregelung nach Artikel\u00a021 des Ausl\u00e4ndergesetzes soll so ge\u00e4ndert werden, dass neu auch Personen aus Drittstaaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn deren Erwerbst\u00e4tigkeit von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist.</p><p>- Artikel\u00a027 des Ausl\u00e4ndergesetzes soll so revidiert werden, dass eine \"gesicherte Wiederausreise\" nicht mehr als generelle Bedingung f\u00fcr die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu Aus- oder Weiterbildungszwecken vorausgesetzt wird.</p><p>- Artikel\u00a034 des Ausl\u00e4ndergesetzes soll so erg\u00e4nzt werden, dass bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen fr\u00fchere Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung nachtr\u00e4glich angerechnet werden.</p><p>Bei der Umsetzung der Initiative legte die SPK Wert darauf, eine Vorlage zu pr\u00e4sentieren, die den unterschiedlichen Bed\u00fcrfnissen der betroffenen ausl\u00e4ndischen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, der Hochschulen, des schweizerischen Arbeitsmarktes und der Wirtschaft gerecht wird. Dabei soll die Koh\u00e4renz des Ausl\u00e4ndergesetzes und die Praktikabilit\u00e4t des Gesetzesvollzugs gewahrt werden. Die Zulassung zu einem Hochschulstudium und die Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt soll so ausgestaltet werden, dass die Schweiz auch langfristig ihren Spitzenplatz unter den f\u00fchrenden Bildungs- und Wirtschaftsstandorten behaupten kann. (Quelle: Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates)</p><p>Mit der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ist der Bundesrat der Ansicht, dass die vorgeschlagenen \u00c4nderungen gr\u00f6sstenteils gerechtfertigt sind. Sie entsprechen \u00fcberdies mit Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt auch der heute geltenden Praxis, da Personen aus Drittstaaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss in aller Regel eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn sie eine ihrer Ausbildung entsprechende Stelle in der Schweiz finden und wenn f\u00fcr diese T\u00e4tigkeit ein ausgewiesener Arbeitskr\u00e4ftemangel besteht.</p><p>Nicht zustimmen kann der Bundesrat hingegen der nachtr\u00e4glich zum Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagenen Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a021 Absatz\u00a03, wonach Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder f\u00fcr eine Dauer von sechs Monaten nach dem Ende ihrer Ausbildung vorl\u00e4ufig zugelassen werden sollen, um eine Anstellung von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse suchen zu k\u00f6nnen. Angesichts des Umstands, dass sich acht Kantone grunds\u00e4tzlich gegen die \u00c4nderung der Vorrangsregelung im Rahmen des Vernehmlassungsentwurfs ausgesprochen hatten, erachtet der Bundesrat diese noch weitergehende \u00d6ffnung des Arbeitsmarkts als nicht gerechtfertigt und teilt die Ansicht der Kommissionsminderheit, wonach die Garantie eines vorl\u00e4ufigen Aufenthaltsrechts f\u00fcr eine Dauer von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung zu streichen ist. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Die R\u00e4te haben den Entwurf diskussionslos angenommen, der Nationalrat mit 104 zu 36 und der St\u00e4nderat mit 33 Stimmen bei 3 Enthaltungen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 145 zu 39 und im St\u00e4nderat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetztes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 21 Vorrang</p><p>...</p><p>Abs. 3 (neu)</p><p>Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder mit Schweizer Hochschulabschluss fallen nicht unter die Vorrangregel nach Absatz\u00a01.</p><p>Art. 23 Pers\u00f6nliche Voraussetzungen</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>...</p><p>Bst. b (\u00c4nderung)</p><p>anerkannte Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Sport;</p><p>...</p><p>Art. 27 Aus- und Weiterbildung</p><p>Abs. 1</p><p>...</p><p>Bst. d</p><p>Aufgehoben</p><p>...</p><p>Art. 30</p><p>Abs. 1</p><p>...</p><p>Bst. i (\u00c4nderung)</p><p>Personen mit einem Schweizer Hochschulabschluss die Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit zu erleichtern, sofern diese von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist;</p><p>...</p><p>Art. 34 Niederlassungsbewilligung</p><p>...</p><p>Abs. 5</p><p>Aufgehoben</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder enth\u00e4lt Bestimmungen, welche die Zulassung, Niederlassung und Integration der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder aus Nicht-EU/EFTA-Staaten mit Schweizer Hochschulabschluss erschweren. Insbesondere Artikel\u00a027 l\u00e4sst Studierende nur dann zu, wenn ihre Wiederausreise nach Abschluss der Studien gesichert scheint. Gem\u00e4ss Artikel\u00a034 wird die Niederlassungsbewilligung erst nach zehn Jahren Aufenthalt erteilt, wobei Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung nicht angerechnet werden. Artikel\u00a030 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0i beschr\u00e4nkt die Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit auf Personen mit einem abgeschlossenen Studium (s. Fussnote), deren T\u00e4tigkeit wissenschaftlicher Art ist. Hier werden sowohl die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen als auch die Personen mit einem Fachhochschulabschluss vernachl\u00e4ssigt. Anerkannte Personen aus der Wirtschaft finden in Artikel\u00a023 keine Erw\u00e4hnung, und nach Artikel\u00a021 figurieren Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder mit Schweizer Hochschulabschluss nicht auf der Liste der Personen mit Vorrang.</p><p>Die Summe dieser Bestimmungen hemmt die wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Unser Land investiert betr\u00e4chtliche Summen \u00f6ffentlicher Gelder in die Ausbildung junger Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, doch kaum diplomiert, werden sie auch schon wieder fortgeschickt. Eine einzelne Nachwuchswissenschaftlerin, ein einzelner Nachwuchswissenschaftler kann uns Hunderttausende von Franken kosten, aber zurzeit geht diese Investition f\u00fcr die Schweiz verloren und wird an einen Staat verschenkt, der mit uns im Wettbewerb steht.</p><p>Oft wird argumentiert, ausl\u00e4ndische Studentinnen und Studenten w\u00fcrden in der Schweiz nur ausgebildet, damit sie anschliessend zur\u00fcckreisen und zur Entwicklung ihres Heimatstaats beitragen. Diese Argumentation ist nicht stichhaltig, denn nichts zwingt junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu, in ihre Heimat zur\u00fcckzukehren. Ganz im Gegenteil, junge Forscherinnen und Forscher aus Entwicklungsl\u00e4ndern kehren selten in ihre Heimat zur\u00fcck, weil sie dort ihren Beruf nicht aus\u00fcben k\u00f6nnen, viel \u00f6fter gehen sie in die USA. Ausserdem kommen viele Studentinnen und Studenten gar nicht erst aus Entwicklungsstaaten, sondern aus Industrienationen, die mit der Schweiz in Konkurrenz stehen. Und so bilden wir die Kader der Weltwirtschaft aus, investieren zu diesem Zweck unsere \u00f6ffentlichen Gelder und verbieten nur uns selber, diese Kader anzuwerben und von unserer Investition zu profitieren. Die Schweizer Wissenschaft, Technik und Wirtschaft k\u00f6nnen sich aber nur entwickeln, wenn weltweit und unter Einbezug aller Nationalit\u00e4ten die richtigen Fachpersonen angeworben werden. Es ist nicht leicht, sie auf dem internationalen Markt anzuwerben, und es ist deshalb absurd, Kaderleute wegzuschicken, die viel einfacher zu gewinnen w\u00e4ren, weil sie ja schon hier sind.</p><p>Die gegenw\u00e4rtigen Bestimmungen hemmen also die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Sie verursachen eine Verschwendung von \u00f6ffentlichen Geldern. Sie widersprechen dem Prinzip, dass junge Techniker und Technikerinnen oder Ingenieure und Ingenieurinnen, egal woher sie kommen, Freiz\u00fcgigkeit geniessen, w\u00e4hrend andere Staaten ihnen diese Freiz\u00fcgigkeit zu unserem Nachteil gew\u00e4hren.</p><p>Diese Beobachtungen wurden in j\u00fcngster Zeit bereits von Akademiker- und Studentenkreisen gemacht. Sie beurteilen diese Bestimmungen als absurd und kontraproduktiv. Um sie abzu\u00e4ndern, wurden deshalb in mehreren Kantonen Initiativen ergriffen. Eine Korrektur der Bundesgesetzgebung ist unumg\u00e4nglich.</p><p>Fussnote: A. d. \u00dc. Die deutsche Version von Artikel\u00a030 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0i besagt: \"mit einem abgeschlossenen Studium\", w\u00e4hrend die franz\u00f6sische Version wie folgt lautet: \"titulaires d'un dipl\u00f4me universitaire\".</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Neirynck Jacques","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276853637270)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"32|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1770757392620)\/","SubmissionDate":"\/Date(1205884800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Migration"}}