{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080432,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080432,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.432","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen","Description":null,"InitialSituation":"<p>Personen der dritten Ausl\u00e4ndergeneration sollen kraft ihrer Geburt in der Schweiz erleichtert eingeb\u00fcrgert werden k\u00f6nnen. Nachdem bereits ihre Grosseltern in die Schweiz eingewandert und ihre Eltern in der Schweiz aufgewachsen sind, sind sie faktisch keine Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder mehr, sondern f\u00fchlen sich in der Regel als Schweizerinnen und Schweizer und werden auch als solche betrachtet. Die Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) sieht im Unterschied zu der im Jahre 2004 knapp gescheiterten Vorlage aber keinen Automatismus der Einb\u00fcrgerung aufgrund der Geburt in der Schweiz (\"ius soli\") vor; die Einb\u00fcrgerung kann auf Gesuch hin erteilt werden, d.h. die Erteilung erfolgt nur im Nachgang einer willentlichen Erkl\u00e4rung der Eltern oder der betroffenen Person selbst.</p><p>Als Angeh\u00f6rige der dritten Ausl\u00e4ndergeneration werden nur Personen anerkannt, deren Grosseltern und Eltern bereits ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Schweiz besessen haben oder besitzen und die selber \u00fcber eine Niederlassungsbewilligung (Status C) oder eine Aufenthaltsbewilligung (Status B) verf\u00fcgen. Weiter muss der Lebensmittelpunkt des oder der Einb\u00fcrgerungswilligen zum Zeitpunkt der Geburt in der Schweiz liegen oder gelegen haben. Der Bundesbeh\u00f6rde bleibt es vorbehalten, eine Pr\u00fcfung hinsichtlich der Einhaltung der Rechtsordnung sowie der Nichtgef\u00e4hrdung der inneren und \u00e4usseren Sicherheit durchzuf\u00fchren und im Falle nachgewiesener Verst\u00f6sse gegen die Rechtsordnung die Erteilung des B\u00fcrgerrechts zu verweigern.</p><p>Obwohl die vorgeschlagene L\u00f6sung keine automatische Einb\u00fcrgerung bei Geburt im Sinne eines \"ius soli\" vorsieht, wird die Erteilung des B\u00fcrgerrechts letztlich dennoch von der Geburt in der Schweiz abh\u00e4ngig gemacht. Die vorgeschlagene \u00c4nderung des B\u00fcrgerrechtsgesetzes setzt daher eine entsprechende \u00c4nderung der Bundesverfassung voraus.</p><p>Die Kommission beabsichtigt mit ihrer Vorlage, im Bereich der Einb\u00fcrgerungserleichterungen f\u00fcr die dritte Ausl\u00e4ndergeneration eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung sicherzustellen. Die stark unterschiedlich ausgestalteten kantonalen Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen f\u00fcr diese Personenkategorie werden zunehmend als stossend, rechtsungleich und zuf\u00e4llig empfunden.</p><p>(Bericht der SPK-N vom 30.10.2014)</p><p></p><p>Der Bundesrat bef\u00fcrwortet in seiner am 21.01.2015 verabschiedeten Stellungnahme die parlamentarische Initiative \"Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen\". Die Initiative verlangt, dass Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder der dritten Generation, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, in einem erleichterten Verfahren eingeb\u00fcrgert werden k\u00f6nnen. </p><p>(Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.01.2015)</p>","Proceedings":"<p><b>Das Parlament verabschiedete am 30. September 2016 in Umsetzung der von Nationalr\u00e4tin Ada Marra im Jahr 2008 eingereichten parlamentarischen Initiative \"Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen\" eine \u00c4nderung der Bundesverfassung und eine Revision des B\u00fcrgerrechtsgesetzes. Mit der Verabschiedung dieser beiden Entw\u00fcrfe k\u00f6nnen Personen der dritten Ausl\u00e4ndergeneration, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, von einer erleichterten, nicht jedoch automatischen Einb\u00fcrgerung profitieren. Die Grosseltern, die Eltern und die Einb\u00fcrgerungswilligen selbst m\u00fcssen hierf\u00fcr allerdings verschiedene im Gesetz genau festgelegte Voraussetzungen erf\u00fcllen. Gegenstand der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 ist nur die Verfassungs\u00e4nderung, die den Bund befugt, die Einb\u00fcrgerung von Angeh\u00f6rigen der dritten Ausl\u00e4ndergeneration und von staatenlosen Kindern zu erleichtern.</b></p><p></p><p><b>Entwurf 1</b></p><p>Im Nationalrat wie auch im St\u00e4nderat verteidigten die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter der parlamentarischen Initiative die Verfassungs\u00e4nderung. Sie sei ein positives Signal f\u00fcr die Enkelkinder gut integrierter Einwanderinnen und Einwanderer und erm\u00f6gliche eine Harmonisierung der von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlichen Praktiken. Der Verfassungsartikel setze somit einem Einb\u00fcrgerungsverfahren ein Ende, das gewisse Ratsmitglieder als regelrechte Lotterie bezeichneten.</p><p>Der Nationalrat trat mit 121 zu 58 Stimmen auf die Vorlage ein. Die SVP-Fraktion sowie einige Mitglieder der Fraktionen der FDP-Liberalen und der CVP waren der Meinung, die Vorlage k\u00e4me de facto der Einf\u00fchrung des \"ius soli\" gleich, sei ein erster Schritt hin zu einer automatischen Einb\u00fcrgerung und bezwecke im Grunde genommen die Abschaffung des Integrationstests f\u00fcr alle Anw\u00e4rterinnen und Anw\u00e4rter auf den Schweizer Pass.</p><p>Der St\u00e4nderat beschloss \u00e4usserst knapp mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten Claude H\u00eache (S, JU), auf die Vorlage einzutreten. In der kleinen Kammer kam der Widerstand nicht nur aus den R\u00e4ngen der SVP, welche einen Ausverkauf des Schweizer Passes bef\u00fcrchtete, sondern auch von Mitgliedern der CVP und der FDP. Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage argumentierten, sie wollten nicht in die Hoheit der Kantone eingreifen.</p><p>Bei der Verfassungs\u00e4nderung schloss sich der Nationalrat diskussionslos dem St\u00e4nderat an. In der Augen des St\u00e4nderates h\u00e4tte die vom Nationalrat in erster Lesung angenommene Formulierung dem Bund theoretisch auch erlaubt, Bestimmungen \u00fcber die erleichterte Einb\u00fcrgerung der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder der zweiten Generation zu erlassen und eine Vorlage zur Umsetzung des \"ius soli\" zu lancieren. Deshalb hatte sich der St\u00e4nderat mit 28 zu 6 Stimmen f\u00fcr eine Verfassungs\u00e4nderung ausgesprochen, die den Bund befugt, lediglich Angeh\u00f6rige der dritten Ausl\u00e4ndergeneration und staatenlose Kinder erleichtert einzub\u00fcrgern.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss mit 122 zu 75 Stimmen an, der St\u00e4nderat mit 25 zu 19 Stimmen.</b></p><p></p><p><b>Entwurf 2</b></p><p>Das Ausf\u00fchrungsgesetz zur Verfassungs\u00e4nderung wird - nach Annahme des Bundesbeschlusses vom 30. September 2016 \u00fcber die erleichterte Einb\u00fcrgerung der dritten Ausl\u00e4ndergeneration durch Volk und St\u00e4nde - im Bundesblatt ver\u00f6ffentlicht. Mit der offiziellen Ver\u00f6ffentlichung beginnt die Referendumsfrist zu laufen.</p><p>Nach einem Hin und Her zwischen den R\u00e4ten konnten sich diese auf die Voraussetzungen f\u00fcr eine erleichterte Einb\u00fcrgerung einigen. Der Nationalrat folgte dem St\u00e4nderat und versch\u00e4rfte die Einb\u00fcrgerungskriterien f\u00fcr die dritte Ausl\u00e4ndergeneration in Artikel\u00a024a Absatz\u00a01 Buchstaben a, b, c und d mit zus\u00e4tzlichen Erfordernissen bez\u00fcglich der Eltern, der Grosseltern und der Einb\u00fcrgerungswilligen selbst. Mindestens ein Elternteil muss \u00fcber eine Niederlassungsbewilligung verf\u00fcgen, sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hier mindestens f\u00fcnf Jahre die obligatorische Schule besucht haben. Dieses letzte Erfordernis gilt auch f\u00fcr die Einb\u00fcrgerungswilligen selbst. Unnachgiebig war der Nationalrat hingegen bei der Frage, wie der Aufenthalt der Grosseltern in der Schweiz belegt werden muss. So soll es reichen, dass ein Grosselternteil glaubhaft machen kann, dass er ein Aufenthaltsrecht besitzt respektive besass.</p><p>Gem\u00e4ss dem vom St\u00e4nderat angenommenen Kompromissvorschlag des Nationalrates sind Gesuche bis zum vollendeten 25. Altersjahr einzureichen. Enkelkinder von Einwanderinnen und Einwandern, die beim Inkrafttreten der Vorlage das 26. Altersjahr bereits erreicht und das 35. Altersjahr noch nicht \u00fcberschritten haben, sollen allerdings noch w\u00e4hrend f\u00fcnf Jahren ein Gesuch einreichen k\u00f6nnen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 123 zu 75 Stimmen an, der St\u00e4nderat mit 25 zu 19 Stimmen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein mit dem Ziel, dass die Ausl\u00e4nder der dritten Generation in der Schweiz zuk\u00fcnftig auf Antrag der Eltern oder der betroffenen Personen selbst eingeb\u00fcrgert werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen und aufh\u00f6ren, Menschen als \"Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder\" zu bezeichnen, die keine sind. In der Schweiz geborene Personen, deren Eltern ebenfalls in der Schweiz geboren wurden und deren Grosseltern mehr als zwanzig Jahre ihres Lebens \u00fcberwiegend in der Schweiz verbracht haben, sind keine Ausl\u00e4nder mehr. Die Mehrheit dieser Personen spricht die Sprache der Grosseltern nur mangelhaft oder gar nicht. M\u00fcssten sie in ihrem Herkunftsland einen Integrationstest machen, w\u00fcrden sie den Sprachtest auf keinen Fall bestehen. Die dritte Generation unterh\u00e4lt fast nur noch eine symbolische Beziehung zum \"geheimnisvollen Land\" der Grosseltern; sie sind dort bloss Touristinnen und Touristen. Unabh\u00e4ngig davon, wie ihr Alltag aussieht und welchen sozio\u00f6konomischen Hintergrund sie haben, spielt sich das Leben dieser Menschen in der Schweiz ab. Sie sind ein Teil der Schweiz. </p><p>Die Zahl der Personen, die zur dritten Generation z\u00e4hlen, ist noch unbekannt, da in den Statistiken nur der Prozentsatz der in der Schweiz geborenen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder angegeben (23 Prozent aller Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder) und kein Unterschied zwischen der zweiten und dritten Generation gemacht wird. Die Schweiz ist ein Einwanderungsland. Aber kann man bei der dritten - und bald schon vierten - Generation wirklich noch von Einwanderern sprechen?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Marra Ada","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770756713823)\/","SubmissionDate":"\/Date(1212969600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4804,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}