{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080445,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080445,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.445","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Angemessene Wasserzinsen","Description":null,"InitialSituation":"<p>Der Wasserzins als \u00f6ffentliche Abgabe ist das Entgelt f\u00fcr das Zur-Verf\u00fcgung-Stellen des \u00f6ffentlichen Gutes Wasser, d.h. der Preis f\u00fcr die Ressource Wasser. Die Wasserhoheit liegt bei den Kantonen, sie d\u00fcrfen jedoch bei der Bestimmung ihres Wasserzinses nicht \u00fcber das vom Bund festgelegte Wasserzinsmaximum hinausgehen. </p><p>Dieses Maximum wurde 1997 letztmals festgelegt und soll nun an die ver\u00e4nderten Rahmenbedingungen angepasst werden.</p><p>Am 23. Juni 2008 reichte die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des St\u00e4nderates eine parlamentarische Initiative ein, welche eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Nutzbarmachung der Wasserkr\u00e4fte (Wasserrechtsgesetz; WRG) verlangt. Ziel ist es, die Obergrenze f\u00fcr die Wasserzinse, das so genannte Wasserzinsmaximum, angemessen zu erh\u00f6hen.</p><p>Das Wasserzinsmaximum ist seit 1918 bereits f\u00fcnfmal nach oben angepasst worden. Aktuell betr\u00e4gt es 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Die letzte Anpassung erfolgte 1997. Seither haben sich neben dem Preisindex auch andere Rahmenbedingungen f\u00fcr die schweizerische Wasserkraftnutzung ver\u00e4ndert. Die Stromkonzerne beteiligen sich heute st\u00e4rker als fr\u00fcher am europ\u00e4ischen Stromhandel. Aufgrund knapper Kraftwerkskapazit\u00e4ten und des verst\u00e4rkten Ausbaus der erneuerbaren Energieproduktion auf europ\u00e4ischer Ebene sind insbesondere die Preise f\u00fcr Spitzen- und Regelenergie in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Wasserkraft profitiert von diesen Entwicklungen. Neben dem Ausgleich der Teuerung sollen diese Aspekte bei der Festlegung des Wasserzinsmaximums mitber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Das Anliegen der Kommissionsinitiative wird durch \u00c4nderung des Artikels 49 WRG umgesetzt. Das Wasserzinsmaximum soll dabei f\u00fcr zeitlich begrenzte Perioden von f\u00fcnf Jahren bis Ende 2020 festgelegt werden. Es gilt ein H\u00f6chstsatz von 100 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung von 2011 bis Ende 2015 und ein H\u00f6chstsatz von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung von 2016 bis Ende 2020. F\u00fcr die darauf folgende Periode soll der Bundesrat dem Parlament rechtzeitig einen Vorschlag zum Wasserzinsmaximum ab 2021 unterbreiten.</p><p>Die Einnahmen der Konzession verleihenden Gemeinwesen erh\u00f6hen sich durch diese Anpassung des Wasserzinsmaximums um 150 Millionen Franken. Den Wasserzinsberechtigen ist es aber auch in Zukunft anheim gestellt, ob sie den bundesrechtlich festgesetzten H\u00f6chstansatz f\u00fcr den Wasserzins aussch\u00f6pfen wollen. (Quelle: Bericht der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Im Interessenkonflikt um die Wasserzinsen zwischen Stromproduzenten und Gebirgskantonen gelang es Pankraz Freitag (RL, GL), eine Mehrheit f\u00fcr seinen Kompromissantrag zu finden. So soll bereits ab 2015 ein Zinsmaximum von 110 Franken gelten - statt ab 2016 gem\u00e4ss Vorschlag der Kommission. Eine erste Erh\u00f6hung auf 100 Franken soll jedoch, wie von der Kommission beantragt, erst ab 2011 erfolgen. Dies nicht zuletzt aus R\u00fccksicht auf die sich anbahnende Rezession. Kantone und Strombranche hatten nach einer Einigung im Vorfeld der parlamentarischen Beratung daf\u00fcr pl\u00e4diert, die Erh\u00f6hung bereits ab 2010 vorzusehen. </p><p>Der St\u00e4nderat verlangte vom Bundesrat zudem, bereits f\u00fcr die Zeit nach dem 1. Januar 2020 - ein Jahr fr\u00fcher als von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagen - einen neuen Erlassentwurf zum Wasserzins vorzulegen.</p><p>Christoffel Br\u00e4ndli (V, GR) und This Jenny (V, GL), welche sich mit einem Minderheits- bzw. Einzelantrag gegen weitere Verz\u00f6gerungen bei der Erh\u00f6hung des Wasserzinses engagierten, zogen ihre Antr\u00e4ge zu Gunsten des Kompromissantrags von Pankraz Freitag zur\u00fcck.</p><p>Eine Mehrheit der <b>nationalr\u00e4tlichen</b> Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) beantragte dem Plenum, die \u00c4nderung des Wasserrechtsgesetzes mit einer \u00c4nderung des Energiegesetzes zu erg\u00e4nzen bzw. zu verkn\u00fcpfen. </p><p>Jacques Bourgeois (RL, FR) hatte im Vorfeld der Behandlung des Wasserrechtsgesetzes mit einer Parlamentarischen Initiative (08.481) die \u00c4nderung des Energiegesetzes angeregt. Diese bezweckt eine Revision und Erh\u00f6hung der kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung (KEV) f\u00fcr Strom aus neuen erneuerbaren Energien (Strom aus Sonne, Biomasse, Wind und kleinen Wasserkraftwerken). Die Kommissionen beider R\u00e4te gaben der Initiative von Jacques Bourgeois bereits im M\u00e4rz bzw. Mai 2009 Folge. </p><p>Die Mehrheit der nationalr\u00e4tlichen UREK beantragte demzufolge, die KEV neu zu gestalten. Die Abgabe f\u00fcr die KEV sollte gem\u00e4ss Antrag ab 2013 auf maximal 1,2 Rappen pro Kilowattstunde Strom bzw. auf eine Summe von rund 700 Millionen Franken pro Jahr verdoppelt werden. Die Kontingentierung f\u00fcr einzelne Technologien sollte aufgehoben und der Anteil der Verg\u00fctung zugunsten des Solarstroms erh\u00f6ht werden. Stromintensiven Betrieben w\u00e4re gem\u00e4ss Mehrheit die Abgabe vollst\u00e4ndig zur\u00fcck zu erstatten.</p><p>Eine Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der SVP- und der RL-Fraktion, beantragte, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie lehnte die Verkn\u00fcpfung der beiden Vorlagen ab. Hans Rutschmann (V, ZH) monierte im Namen der Minderheit, diese verkn\u00fcpfte Vorlage koste den Stromkonsumenten in Zukunft j\u00e4hrlich \u00fcber 450 Millionen Franken. Die einen wollten den Wasserzins, die anderen die Einspeiseverg\u00fctung erh\u00f6hen. Jedes Anliegen f\u00fcr sich w\u00e4re nicht unbedingt mehrheitsf\u00e4hig gewesen. Deshalb h\u00e4tten sich die Bef\u00fcrworter der beiden Gesetzes\u00e4nderungen zu einer Zweckgemeinschaft zusammengeschlossen und unterst\u00fctzen sich nun gegenseitig. In sachlicher Hinsicht h\u00e4tten diese beiden Vorlagen \u00fcberhaupt keinen Zusammenhang.</p><p>Bei den Bef\u00fcrwortern sah man durchaus einen Zusammenhang der beiden Vorlagen. F\u00fcr Roger Nordmann (S, VD) handelte es sich dabei um zwei Seiten einer Medaille. Es gehe schlicht darum, die in der Schweiz gratis vorhandenen Prim\u00e4renergien aufzuwerten, sei dies nun die Wasserkraft, die Wind- oder die Sonnenenergie. Es sei absurd, inl\u00e4ndische Projekte f\u00fcr eine \u00f6kologische Stromproduktion zu blockieren und gleichzeitig Milliarden f\u00fcr den Import fossiler Energien auszugeben. Hans Grunder (BD, BE) sprach von einem Br\u00fcckenschlag zwischen den berechtigten finanziellen Interessen der Kantone und dem nicht weniger wichtigen Aufstockungsbedarf der F\u00f6rdergelder f\u00fcr erneuerbare Energien. </p><p>Das Plenum beschloss mit 112 zu 65 Stimmen, auf die verkn\u00fcpfte Vorlage einzutreten. In der Detailberatung folgte der Nationalrat beim Wasserzins den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderats und damit seiner Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der CEg-, der SP- und der gr\u00fcnen Fraktion. Ein Vorschlag der Kommissionsmehrheit, welcher eine geringere und um ein Jahr sp\u00e4tere Erh\u00f6hung des Wasserzinses vorgesehen h\u00e4tte, wurde abgelehnt. Abgelehnt wurde auch der Antrag einer gr\u00fcnen Kommissionsminderheit. Sie wollte die Erh\u00f6hung des Wasserzinses nur jenen Kantonen gew\u00e4hren, welche ihren Sanierungspflichten gem\u00e4ss Gew\u00e4sserschutzgesetz fristgerecht nachkommen.</p><p>Breit diskutiert wurden die Vorschl\u00e4ge zur Erh\u00f6hung der kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung (KEV) f\u00fcr Strom aus neuen erneuerbaren Energien. Das Parlament hatte die KEV 2007 durch \u00c4nderung des Energiegesetzes eingef\u00fchrt. Das Gesetz trat Anfang 2009 in Kraft. Es sieht einen maximalen Zuschlag auf dem Strompreis f\u00fcr Konsumenten von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde zur F\u00f6rderung der neuen erneuerbaren Energien vor. Die Kommission beantragte dem Plenum neu einen maximalen Zuschlag von 1,2 Rappen pro Kilowattstunde. Der Nationalrat folgte jedoch mit 99 zu 93 Stimmen einem b\u00fcrgerlichen Minderheitsantrag und beschr\u00e4nkte den maximal m\u00f6glichen Zuschlag auf 0,9 Rappen pro Kilowattstunde ab 2013. Ein Minderheitsantrag von Mitgliedern der SVP- und der RL- Fraktion, auf den Aufschlag ganz zu verzichten, hatte keinen Erfolg. Abgelehnt wurde auch ein Minderheitsantrag von gr\u00fcner Seite. Demnach h\u00e4tten Anlagen mit einem \u00f6kologisch schlechten Standard (z.B. bez\u00fcglich Gew\u00e4sser- und Landschaftsschutz) von der KEV ausgenommen werden sollen.</p><p>Mit dieser Revision des Energiegesetzes lockerte der Nationalrat auch die mengenm\u00e4ssigen Limiten f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der verschiedenen Arten von \u00d6kostrom. Davon w\u00fcrde vor allem der Solarstrom profitieren.</p><p>F\u00fcr energieintensive Unternehmen wurden Erleichterungen vorgesehen. Sie k\u00f6nnen je nach Anteil der Elektrizit\u00e4tskosten an der Wertsch\u00f6pfung eine vollst\u00e4ndige oder h\u00e4lftige R\u00fcckerstattung des bezahlten Zuschlags auf Strom verlangen.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 135 zu 49 Stimmen an. Dagegen votierten ein Grossteil der SVP-Fraktion sowie je drei Mitglieder der CEg- und der RL-Fraktion.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> akzeptierte auf Empfehlung seiner Kommission die vom Nationalrat beschlossene Verkn\u00fcpfung der Erh\u00f6hung des Wasserzinses mit der Erh\u00f6hung der kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung (KEV) und damit auch einen neuen Titel der Vorlage: \"Bundesgesetz zur \u00c4nderung des Wasserrechtsgesetzes und des Energiegesetzes\". F\u00fcr die Kommission wies Filippo Lombardi (CEg, TI) darauf hin, dass diese Verkn\u00fcpfung in der Kommission nach l\u00e4ngerer Diskussion ohne Minderheitsantrag einstimmig erfolgte, teilweise jedoch nicht mit grosser Begeisterung.</p><p>Beim Wasserzins hatten beide R\u00e4te bereits fr\u00fcher Einigkeit erzielt. Der St\u00e4nderat musste sich noch mit der Erh\u00f6hung der KEV zur F\u00f6rderung von \u00d6kostrom befassen. Er stimmte der vom Nationalrat beschlossenen Erh\u00f6hung der maximalen Abgabe auf den Stromverbrauch (0,9 Rappen pro kWh) zur Finanzierung der KEV zu. </p><p>Bei der Frage der Teilkontingentierung der KEV-Gelder folgte er jedoch dem Nationalrat nicht (Art. 7 Abs. 4). Dieser wollte den bisherigen Verteilschl\u00fcssel zur F\u00f6rderung der Stromproduktion aus den verschieden erneuerbaren Energien aufheben. Der St\u00e4nderat strich auch die von der grossen Kammer beschlossene Entlastung von Grossverbrauchern (Art. 15b Abs. 3) wieder aus dem Gesetzesentwurf.</p><p>Bei diesen letzten beiden Differenzen folgte der <b>Nationalrat</b> dem St\u00e4nderat, womit das Gesch\u00e4ft bereinigt war.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im St\u00e4nderat einstimmig (42:0) und im Nationalrat mit 131 zu 57 Stimmen angenommen. Dagegen votierten ein grosser Teil der SVP- sowie rund ein Viertel der FDP-Liberalen Fraktion.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist in Ber\u00fccksichtigung des energie- und umweltpolitischen Umfeldes eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Nutzbarmachung der Wasserkr\u00e4fte zu erlassen mit dem Ziel, die Obergrenze f\u00fcr die Wasserzinsen (das sogenannte Wasserzinsmaximum) angemessen zu erh\u00f6hen. Dabei ist insbesondere der Teuerung sowie dem Wert der Speicherenergie Rechnung zu tragen. Die Erh\u00f6hung soll innerhalb eines bestimmten Zeitraums gestaffelt erfolgen und das Wasserzinsmaximum nach Ablauf dieses Zeitraums erneut \u00fcberpr\u00fcft werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276853680333)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1770754043817)\/","SubmissionDate":"\/Date(1214179200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}