{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080446,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080446,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.446","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz","Description":null,"InitialSituation":"<p>Der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) wurde 1991 zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft aufgrund einer parlamentarischen Initiative der B\u00fcros beider R\u00e4te gegr\u00fcndet. Diese wollten zur Feier etwas \"von bleibendem Wert\" f\u00fcr die breite Bev\u00f6lkerung sowie f\u00fcr die kommenden Generationen schaffen. Der Fonds ist ein von der Bundesverwaltung losgel\u00f6stes Instrument und unterst\u00fctzt Projekte zur Pflege und Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften. Er wurde zun\u00e4chst auf 10 Jahre befristet und mit 50 Millionen Franken ausgestattet. Nachdem das Parlament und der Bundesrat 1998/99 uneingeschr\u00e4nkt positive Bilanz gezogen hatten, wurde die Finanzierung des FLS 1999 erstmals um weitere 10 Jahre verl\u00e4ngert. Im Juni 2008 zog die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates erneut eine sehr positive Bilanz und beschloss, eine Kommissionsinitiative zu einer weiteren Verl\u00e4ngerung auszuarbeiten. Die Kommission hat den vorliegenden Entwurf am 24. August 2009 einstimmig angenommen.  Der Entwurf sieht eine Verl\u00e4ngerung des FLS um 10 Jahre sowie die Ausstattung des Fonds mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken vor. (Quelle: Bericht der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> trat mit 25 zu 8 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Debatte \u00e4usserten sich ausschliesslich Bef\u00fcrworter des Fonds. Sie w\u00fcrdigten seine unb\u00fcrokratische und effiziente Wirkung zugunsten des Erhalts und der Pflege von Kulturlandschaften. F\u00fcr die Kommission sprach Ivo Bischofberger (CEg, AI) und stellte fest, dass mit den bisher investierten 100 Millionen Franken 1400 lokale und regionale Projekte angestossen worden seien. Dank der zus\u00e4tzlichen freiwilligen Unterst\u00fctzung von Kantonen, Gemeinden und Privaten sei eine grosse Wirkung erzielt worden. </p><p>Der Bundesrat wollte aus finanzpolitischen \u00dcberlegungen auf eine Weiterf\u00fchrung des Fonds verzichten. In diesem Zusammenhang verwies Bundesrat Moritz Leuenberger auf das beschlossene Moratorium f\u00fcr neue Bundesausgaben und das geplante Sparprogramm von 1,5 Milliarden Franken j\u00e4hrlich. Dennoch nahm die Kleine Kammer die Erneuerung des Fonds in der Gesamtabstimmung mit 25 zu 3 Stimmen an.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>wurde Eintreten mit 120 zu 32 Stimmen beschlossen. Rund zwei Drittel der SVP-Fraktion wollten auf das Gesch\u00e4ft nicht eintreten. Christian Wasserfallen (RL, BE) beantragte mit einer Minderheit, dass der Beitrag von 50 Millionen Franken an den Fonds bei denjenigen Bundesstellen, welche sich mit dem gleichen Aufgabengebiet befassen, zu kompensieren sei. Der Rat lehnte diesen Antrag mit 126 zu 45 Stimmen ab. Unterst\u00fctzt wurde er von fast allen Mitgliedern der SVP-Fraktion und von einigen Freisinnigen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der St\u00e4nderat den \u00c4nderungsbeschluss (Vorlage 1) mit 39 zu 2 Stimmen an. Der Nationalrat verabschiedeten die Vorlage mit 141 zu 47 ablehnenden Stimmen aus der SVP-Fraktion. </b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es werden die erforderlichen Bestimmungen erarbeitet, damit:</p><p>1. der Bundesbeschluss vom 3. Mai 1991 \u00fcber Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) um zehn Jahre bis zum 31. Juli 2021 verl\u00e4ngert werden kann; und </p><p>2. der Fonds Landschaft Schweiz f\u00fcr diese neue Laufzeit mit einem weiteren Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Um zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft \"etwas von bleibendem Wert, namentlich f\u00fcr die kommenden Generationen\" zu schaffen, hat die Bundesversammlung 1991 einen Fonds f\u00fcr naturnahe Kulturlandschaften gegr\u00fcndet. Sie tat dies aufgrund einer parlamentarischen Initiative der B\u00fcros beider R\u00e4te, die ganz bewusst ein \"von der Bundesverwaltung losgel\u00f6stes\" F\u00f6rderinstrument schaffen wollten. Dieses sollte \"\u00fcberall dort zum Tragen kommen, wo die wachsende Initiative zur Erhaltung und Pflege der Landschaft und ihrer nat\u00fcrlichen und kulturellen Werte vorhanden ist und einer direkten, m\u00f6glichst unb\u00fcrokratischen finanziellen Unterst\u00fctzung bedarf\".</p><p>Investitionen in die sch\u00f6ne Schweiz ausl\u00f6sen</p><p>Seit seiner Gr\u00fcndung hat der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) in allen Landesgegenden rund 1300 lokale und regionale Projekte mit insgesamt 94 Millionen Franken unterst\u00fctzt und so ein Mehrfaches an Investitionen in die Sch\u00f6nheit der Schweizer Landschaft ausl\u00f6sen k\u00f6nnen (Stand Ende 2007). Konkret hat der FLS wertvolle Starthilfe f\u00fcr innovative Projekte geleistet und mit Anschubfinanzierungen nachhaltige Impulse gegeben, zum Beispiel:</p><p>- f\u00fcr \u00f6kologische Aufwertungen im Grossen Moos, im St. Galler Rheintal und in der Bolle di Magadino; </p><p>- f\u00fcr den Schutz der Kulturlandschaften La Baroche, Randen, Domleschg, Immenberg, Seebachtal und Natischerberg; </p><p>- f\u00fcr die traditionellen Suonen/Bisses im Wallis, Kastanienselven im Tessin, W\u00e4ssermatten im Mittelland sowie Trockenmauern im Jura und Alpenbogen; </p><p>- f\u00fcr Hochstamm-Obstg\u00e4rten, neue Alleen und Baumreihen; </p><p>- f\u00fcr renaturierte B\u00e4che und renovierte Steinplatten- und Schindeld\u00e4cher;</p><p>- f\u00fcr den Aufbau von Naturparkprojekten, f\u00fcr Pilotvorhaben im Bereich der Siedlungs\u00f6kologie und f\u00fcr den Kampf gegen die Vergandung im Berggebiet. </p><p>Das von der OECD gelobte Werk weiterf\u00fchren</p><p>Das Parlament hat den FLS 1991 zun\u00e4chst auf zehn Jahre befristet und daf\u00fcr 50 Millionen Franken bereitgestellt. Doch zugleich hat es f\u00fcr den Fall, dass sich der FLS bew\u00e4hren sollte, ausdr\u00fccklich \"eine Verl\u00e4ngerung oder gar \u00dcberf\u00fchrung in eine unbefristete Regelung\" angek\u00fcndigt. 1998/99 zogen Parlament und Bundesrat eine uneingeschr\u00e4nkt positive Zwischenbilanz. Obwohl der Bundesrat im damaligen Sparklima trotzdem von einer Weiterf\u00fchrung des FLS absehen wollte, bewilligten die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te weitere 50 Millionen Franken und eine Verl\u00e4ngerung der gesetzlichen Grundlagen bis zum 31. Juli 2011. Dies ist im letzten Umweltpr\u00fcfbericht der OECD f\u00fcr die Schweiz positiv gew\u00fcrdigt worden.</p><p>Erfreuliche Eigeninitiativen unterst\u00fctzen</p><p>In Anbetracht des anhaltenden Drucks auf naturnahe Kulturlandschaften und der \"ausserordentlich positiven Erfahrungen\" hatte der Bundesrat eine Weiterf\u00fchrung des FLS schon 1998 als \"gerechtfertigt\" bezeichnet. Zehn Jahre sp\u00e4ter beklagt er in seiner neuesten Legislaturplanung und deren Grundlagenbericht einen anhaltenden Verlust an Kulturland und naturnahen Landschaften. Beim FLS zeigt ein erh\u00f6hter Gesuchseingang, dass die Pflege von Kulturlandschaften weiterhin n\u00f6tig und unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftig ist und dass vielerorts erfreuliche Eigeninitiativen ergriffen werden. Im letzten Jahr konnte der FLS denn auch mehr Projekte als in jedem Jahr zuvor f\u00f6rdern - dies im Sinne einer Anreizstrategie und von Hilfe zur Selbsthilfe.   </p><p>Dem Verfassungsauftrag nachleben</p><p>Wird die geltende Befristung des FLS nicht aufgehoben, so wird der Bund im Natur- und Landschaftsschutz k\u00fcnftig f\u00fcr mehr Aufgaben weniger Mittel einsetzen - dies im Widerspruch zur Einsicht der Aufgabenverzichtsplanung, dass in diesem Bereich \"kaum Reformpotenziale erkennbar\" sind. Mit einer erneuten Verl\u00e4ngerung der gesetzlichen Grundlagen des FLS und einer weiteren Fondseinlage kann das Parlament hingegen dem Verfassungsauftrag zum Natur- und Heimatschutz verst\u00e4rkt nachleben. Dazu geh\u00f6rt ausdr\u00fccklich auch die Pflege der Kulturlandschaften. </p><p>Ein Zeichen f\u00fcr die Biodiversit\u00e4t setzen</p><p>Mit der Erneuerung des FLS l\u00e4sst sich zudem im Hinblick auf das Internationale Jahr der Biodiversit\u00e4t (2010) auch ein Tatbeweis erbringen, dass die Schweiz ihre internationalen und landeseigenen Verpflichtungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ernst nimmt. Denn die Pflege vielf\u00e4ltiger naturnaher Kulturlandschaften, wie sie der FLS f\u00f6rdert, vergr\u00f6ssert erwiesenermassen die Artenvielfalt. Schliesslich l\u00e4sst sich mit der Weiterf\u00fchrung des FLS als \"Jubil\u00e4umsstiftung\" des Parlamentes zur 700-Jahr-Feier auch ein zukunftsweisendes Zeichen setzen zum 2012 bevorstehenden 50-Jahr-Jubil\u00e4um des Natur- und Heimatschutzartikels in der Bundesverfassung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276853721087)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1771608017927)\/","SubmissionDate":"\/Date(1214179200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}