{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080447,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080447,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.447","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Schutz der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen und \u00c4nderung der gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Immunit\u00e4t","Description":null,"InitialSituation":"<p>Nach geltendem Recht sind es die Ratsplena von Nationalrat und St\u00e4nderat, die letztinstanzlich \u00fcber Disziplinarmassnahmen gegen Ratsmitglieder und \u00fcber Gesuche um Aufhebung der Immunit\u00e4t von Ratsmitgliedern und Magistratspersonen entscheiden. In beiden F\u00e4llen handelt es sich um Beschl\u00fcsse, die nicht in erster Linie nach politischen, sondern nach rechtlichen Kriterien gef\u00e4llt werden sollten. Daf\u00fcr sind die Ratsplena ihrer Natur nach weniger geeignet. Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen (RK) und die Staatspolitische Kommission (SPK) schlagen daher vor, diese Zust\u00e4ndigkeiten von den Ratsplena an Kommissionen zu \u00fcbertragen.</p><p>Das parlamentarische Disziplinarrecht dient der Aufrechterhaltung der Ordnung im Ratssaal, der Wahrung des Ansehens der \"obersten Gewalt im Bund\" (Art. 148 BV) und vor allem auch der Wahrnehmung der verfassungsm\u00e4ssigen Aufgaben des Parlamentes und seiner Organe. Eine zentrale Voraussetzung f\u00fcr die Wahrnehmung der Aufgaben der parlamentarischen Kommissionen ist die Wahrung der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen. Ein Verzicht auf diese Vertraulichkeit w\u00fcrde die Aufgabenerf\u00fcllung gef\u00e4hrden, indem die Kommissionen ihr Recht auf Erhalt auch nicht \u00f6ffentlicher Informationen gegen\u00fcber dem Bundesrat nicht mehr geltend machen k\u00f6nnen. \u00d6ffentlich tagende Kommissionen h\u00e4tten mehr M\u00fche, Kompromisse und mehrheitsf\u00e4hige L\u00f6sungen zu finden. Die Entscheidfindung w\u00fcrde in vorparlamentarische, nicht \u00f6ffentliche Gremien verlagert, welche anders als die Kommissionen nicht repr\u00e4sentativ zusammengesetzt sind und nicht nach demokratischen Regeln funktionieren.</p><p>Die Bedeutung der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen f\u00fcr die Wahrnehmung der Aufgaben des Parlamentes und damit f\u00fcr die Demokratie rechtfertigt die Ahndung ihrer Verletzung durch Disziplinarmassnahmen. Wie die Erfahrung zeigt, ist das heute angewendete Verfahren wenig geeignet. Die SPK schl\u00e4gt vor, durch die Einrichtung eines geeigneten zust\u00e4ndigen Organs und durch ein besseres Verfahren die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Zweck des Disziplinarrechts, der insbesondere auch im Schutz des Amtsgeheimnisses besteht, besser erf\u00fcllt werden kann. Im Nationalrat soll nicht mehr das durch andere wichtige Aufgaben stark belastete Ratsb\u00fcro, sondern eine neue kleine st\u00e4ndige Kommission f\u00fcr Disziplinarmassnahmen zust\u00e4ndig sein. \u00dcber eine Einsprache gegen eine solche Massnahme soll nicht mehr das Ratsplenum, sondern das B\u00fcro entscheiden.</p><p>Dieselbe kleine st\u00e4ndige Kommission soll im Nationalrat auch \u00fcber Gesuche um Aufhebung der Immunit\u00e4t entscheiden. Die Ratsplena werden damit nicht mehr befasst. Damit auf ein solches Gesuch eingetreten wird bzw. damit die Immunit\u00e4t aufgehoben werden kann, muss eine Kommission des St\u00e4nderates einen \u00fcbereinstimmenden Beschluss fassen.</p><p>W\u00e4hrend die Mehrheit der RK und eine Minderheit der SPK an der relativen Immunit\u00e4t der Ratsmitglieder in leicht eingeschr\u00e4nkter Form (siehe dazu weiter unten) festhalten m\u00f6chte, will die Mehrheit der SPK und eine Minderheit der RK diese abschaffen. Ratsmitglieder sollen gegen\u00fcber anderen Personen nicht in der Weise privilegiert sein, dass sie in politischen Auseinandersetzungen ohne Risiko einer Strafverfolgung z.B. Ehrverletzungen begehen k\u00f6nnen, andere Personen hingegen nicht. Unver\u00e4ndert bestehen bleibt die absolute Immunit\u00e4t, d.h. der Schutz vor Strafverfolgung wegen \u00c4usserungen eines Ratsmitglieds in den R\u00e4ten oder Kommissionen.</p><p>Beibehalten wird auch die relative Immunit\u00e4t der Mitglieder des Bundesrats und des Bundesgerichts bei strafbaren Handlungen im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer amtlichen T\u00e4tigkeit oder Stellung, weil dieser Personenkreis in besonderem Ausmass exponiert ist. Ebenfalls abgeschafft wird hingegen die bisher bestehende Unantastbarkeit der Mitglieder des Bundesrates und der eidgen\u00f6ssischen Gerichte bei strafbaren Handlungen, die keinen unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer amtlichen T\u00e4tigkeit oder Stellung haben. </p><p>Eine Minderheit der SPK folgt der Mehrheit der RK und m\u00f6chte an der relativen Immunit\u00e4t der Ratsmitglieder festhalten, wobei diese Immunit\u00e4t enger definiert werden soll. Immunit\u00e4t wird bisher gew\u00e4hrt gegen eine Strafverfolgung wegen einer strafbaren Handlung, die in Zusammenhang mit der parlamentarischen T\u00e4tigkeit steht. Neu soll bloss noch ein \"unmittelbarer\" Zusammenhang vor Strafverfolgung sch\u00fctzen. Zweck der relativen Immunit\u00e4t soll der Schutz der Ratsmitglieder vor einer Strafverfolgung sein, mit welcher Dritte die Amtsaus\u00fcbung der demokratisch gew\u00e4hlten Volksvertretung beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten. Wenn aber ein Ratsmitglied z.B. infolge seiner publizistischen T\u00e4tigkeit als Journalist oder Professorin wegen einer Ehrverletzung angeklagt wird, so soll es nicht privilegiert werden gegen\u00fcber Journalisten oder Professorinnen, die nicht Ratsmitglied sind.</p><p>Eine weitere Minderheit der SPK lehnt auch diese Einschr\u00e4nkung der relativen Immunit\u00e4t ab, weil die gew\u00e4hlte Formulierung nicht zur gew\u00fcnschten Klarheit beitrage.</p><p>(Quelle: Bericht der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>Nationalrat </b>war Eintreten umstritten. Die Gegner der Vorlage wiesen auf die Wichtigkeit der parlamentarischen Immunit\u00e4t hin. Die parlamentarische Immunit\u00e4t erm\u00f6gliche den Ratsmitglieder ihr politisches Mandat auszu\u00fcben, ohne eine Intervention des Richters bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen. Die Abschaffung der parlamentarischen Immunit\u00e4t berge das Risiko einer Zunahme von kostspieliger Prozesse - Prozesse, welche klar zum Ziel h\u00e4tten, den politischen Gegner zum Schweigen zu bringen. Trotz dieser Einw\u00e4nde trat der Nationalrat auf die Vorlage ein. Gegen Eintreten votierten die geschlossene BDP- und SVP-Fraktion, sowie Teile der SP-, CEg- und gr\u00fcnen Fraktion.</p><p>Bei Artikel\u00a013 ParlG folgte der Nationalrat Andrea H\u00e4mmerle (S, GR), der am bisherigen Disziplinarverfahren festhalten wollte. Dieser begr\u00fcndete seinen Antrag damit, dass es vollkommen unn\u00f6tig sei, eine detaillierte Regelung einzuf\u00fchren, die ausser vielen Umtrieben nichts bringe. Kein Verstoss gegen Ordnungs- und Verfahrensvorschriften w\u00e4re in den letzten zwanzig Jahren aufgrund dieser neuen Regelung verhindert worden. </p><p>Nach einer animierten Debatte beschloss der Nationalrat entgegen dem Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission die Beibehaltung der relativen Immunit\u00e4t (Art. 17 ParlG). Er schr\u00e4nkte jedoch - entgegen dem Antrag der Minderheit II Rudolf Joder (V, BE), dem Antrag der Minderheit I Hans St\u00f6ckli (S, BE) folgend - die relative Immunit\u00e4t auf strafbare Handlungen ein, welche unmittelbar im Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder T\u00e4tigkeit stehen. Er beschloss zudem, dass Gesuche um die Aufhebung der Immunit\u00e4t eines Ratsmitglieds k\u00fcnftig nicht mehr durch die Ratsplena, sondern durch Ratskommissionen entschieden werden sollen. </p><p>Auch bei der Sessionsteilnahmegarantie (Art. 20 ParlG) folgte der Nationalrat nicht der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission und stimmte f\u00fcr deren Beibehaltung. Der Nationalrat weigerte sich zudem, die Richter des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesstrafgerichts, des Bundespatentgerichts sowie die Bundesanwaltschaft und die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft vom Schutze der relativen Immunit\u00e4t auszuschliessen (Art. 14 VG). Er hob aber die Verfolgungsprivilegien der Bundesbeamten (Art. 15 VG) und die Unantastbarkeit der Bundesratsmitglieder, des Bundeskanzlers (Art. 61a RVOG), der Bundesrichter (Art. 11 BGG), der Patentrichter (Art. 16 PatGG), der Verwaltungsrichter (Art. 12 VGG) und der Strafrichter des Bundes (Art. 50 StBOG) auf.</p><p>Bei den \u00c4nderungen des Gesch\u00e4ftsreglementes des Nationalrates wurden zwei Minderheitsantr\u00e4ge gestellt: Die Minderheit Rudolf Joder (V, BE) wollte, dass die neue Kommission aus 25 anstatt 9 Mitgliedern bestehe; die Minderheit Andreas Gross (S, ZH) verlangte wiederum, dass die Mitglieder sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter der neu zu schaffenden Kommission dem Rat seit mindestens vier Jahren angeh\u00f6ren m\u00fcssten. Die Grosse Kammer wies beide Antr\u00e4ge ab.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>war Eintreten unbestritten. Entgegen dem Beschluss der Grossen Kammer beschloss die Kleine Kammer, die Verfolgungsprivilegien der Bundesangestellten (Art. 15 VG) und die Unantastbarkeit der Bundesratsmitglieder und des Bundeskanzlers beizubehalten (Art. 61a RVOG). </p><p>In ihrem Gesch\u00e4ftsreglement hielt die Kleine Kammer fest, dass die Immunit\u00e4tsaufhebungsgesuche von der bereits bestehenden Kommission f\u00fcr Rechtsfragen behandelt werden sollen.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>stimmte dem Beschluss des St\u00e4nderates bez\u00fcglich der Verfolgungsprivilegien der Bundesangestellten zu. Er hielt aber daran fest, die Unantastbarkeit der Mitglieder des Bundesrates und des Bundeskanzlers aufzuheben.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>lenkte bei allen bestehenden Differenzen ein. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 129 zu 56 und im St\u00e4nderat mit 41 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p><b></b></p><p><b>Das Gesch\u00e4ftsreglement des Nationalrates wurde im Nationalrat mit 140 zu 53 Stimmen und das Gesch\u00e4ftsreglement des St\u00e4nderates im St\u00e4nderat mit 41 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p></p><p><b></b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates beschliesst unter Vorbehalt der Zustimmung der SPK des St\u00e4nderates, dass der Bundesversammlung eine \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes unterbreitet wird, welche das Verfahren bei der Ergreifung von Disziplinarmassnahmen gegen Ratsmitglieder so \u00e4ndert, dass insbesondere der Schutz der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen gew\u00e4hrleistet wird.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"421","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770758239847)\/","SubmissionDate":"\/Date(1214438400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Parlament"}}