{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080515,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080515,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.515","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Bedingter R\u00fcckzug einer Volksinitiative im Falle eines indirekten Gegenvorschlages","Description":null,"InitialSituation":"<p>Volksinitiativen k\u00f6nnen gem\u00e4ss Artikel\u00a073 des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte vom Initiativkomitee zur\u00fcckgezogen werden. Verschiedene Gr\u00fcnde k\u00f6nnen ein Initiativkomitee zu diesem Schritt bewegen. So kann das Anliegen zum Beispiel an Aktualit\u00e4t verloren haben oder es erscheint im Hinblick auf die Volksabstimmung chancenlos. H\u00e4ufiger sind aber R\u00fcckz\u00fcge aufgrund von direkten Gegenentw\u00fcrfen auf Verfassungsstufe oder indirekten Gegenvorschl\u00e4gen auf Gesetzesstufe, die von der Bundesversammlung erarbeitet worden sind.</p><p>Will nun ein Initiativkomitee eine Volksinitiative zur\u00fcckziehen, weil es mit dem vom Parlament erarbeiteten indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zufrieden ist, kann es in ein Dilemma kommen. In vielen F\u00e4llen sind solche indirekten Gegenvorschl\u00e4ge auf Gesetzesstufe mit einer Klausel versehen, wonach sie erst publiziert werden, sobald die Volksinitiative zur\u00fcckgezogen oder in der Volksabstimmung abgelehnt worden ist. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass eine Gesetzes\u00e4nderung in Kraft tritt, welche kurz darauf aufgrund einer anstehenden Volksabstimmung \u00fcber eine Volksinitiative die Verfassungsgrundlage verlieren k\u00f6nnte. Somit beginnt also die Referendumsfrist f\u00fcr den indirekten Gegenvorschlag erst zu laufen, nachdem die Volksinitiative zur\u00fcckgezogen oder abgelehnt ist. Dies bedeutet, dass die Initianten und Initiantinnen zu einem Zeitpunkt \u00fcber den R\u00fcckzug ihrer Initiative entscheiden m\u00fcssen, bei dem das Schicksal des indirekten Gegenvorschlags, mit dem sie sich ja vielleicht zufrieden geben k\u00f6nnten, noch nicht entschieden ist. Wer auf Nummer sicher geht, zieht seine Volksinitiative besser nicht zur\u00fcck.</p><p>Mit den hier vorgeschlagenen \u00c4nderungen sollen Initiativkomitees neu die M\u00f6glichkeit erhalten, ihre Volksinitiative unter der Bedingung zur\u00fcckzuziehen, dass der indirekte Gegenvorschlag auch wirklich in Kraft tritt. Beschliesst das Initiativkomitee einen solchen bedingten R\u00fcckzug, beginnt somit die Referendumsfrist f\u00fcr den indirekten Gegenvorschlag zu laufen. Wird das Referendum ergriffen und wird in der Volksabstimmung der Gegenvorschlag abgelehnt, dann findet trotzdem eine Abstimmung \u00fcber die Volksinitiative statt. In allen anderen F\u00e4llen gilt die Initiative als definitiv zur\u00fcckgezogen, sobald das Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlages durch kein rechtliches Hindernis mehr gef\u00e4hrdet ist. (Quelle: Bericht der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates)</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzte in seiner Stellungnahme die vorgeschlagene L\u00f6sung.</p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat</b> lobte Bundeskanzlerin Corina Casanova den Gesetzesentwurf. Trotz rekordverd\u00e4chtigem Tempo der Staatspolitischen Kommission sei die Vorlage seri\u00f6s und weder das Parlament noch die Initianten w\u00fcrden in ihren Rechten geschw\u00e4cht. Zudem k\u00f6nnten unn\u00f6tige Urneng\u00e4nge vermieden werden. Der St\u00e4nderat stimmte den vorgeschlagenen \u00c4nderungen diskussionslos und ohne Gegenstimmen zu. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> verlangte eine Minderheit Schibli (V, ZH) Nichteintreten, da die Vorlage die Volksrechte der Stimmberechtigten einschr\u00e4nke. Sie wurde dabei von der SVP-Fraktion und einer Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion unterst\u00fctzt. Laut Gabi Huber (RL, UR), k\u00f6nne es nicht angehen, den Initianten einer Volksinitiative quasi eine gesetzliche Garantie zu geben, dass ein indirekter Gegenvorschlag tats\u00e4chlich in Kraft trete. Zudem w\u00fcrde die vorgeschlagene Einf\u00fchrung eines bedingten R\u00fcckzugs einer Volksinitiative die Volksrechte verkomplizieren und keine Verbesserung des Status quo f\u00fcr alle beteiligten Akteure bringen. Der Antrag wurde mit 82 zu 76 Stimmen knapp abgelehnt. In der Folge stimmte die Grosse Kammer den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates zu, nahm aber noch zwei redaktionelle \u00c4nderungen vor.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte den Beschl\u00fcssen des Nationalrates diskussionslos und einstimmig zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im St\u00e4nderat mit 40 zu 0 und im Nationalrat mit 106 zu 88 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 \u00fcber die politischen Rechte (SR 161.1) wird wie folgt erg\u00e4nzt:</p><p>Art. 68</p><p>Abs. 1</p><p>Wird eine Volksinitiative zur Unterzeichnung aufgelegt, so hat die Unterschriftenliste (auf Bogen, Blatt oder Karte) folgende Angaben zu enthalten:</p><p>...</p><p>Bst. c</p><p>eine R\u00fcckzugsklausel im Sinne von Artikel\u00a073;</p><p>...</p><p>Art. 73</p><p>...</p><p>Abs. 2bis</p><p>Der R\u00fcckzug einer Volksinitiative ist unbedingt. Hat die Bundesversammlung sp\u00e4testens gleichzeitig mit der Schlussabstimmung \u00fcber die Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe verabschiedet, so kann das Initiativkomitee seine Volksinitiative jedoch ausdr\u00fccklich unter der Bedingung zur\u00fcckziehen, dass der indirekte Gegenvorschlag nicht in einer Volksabstimmung abgelehnt wird. Dieser bedingte R\u00fcckzug wird ohne weiteres wirksam:</p><p>Bst. a</p><p>sobald die Referendumsfrist gegen den indirekten Gegenvorschlag unben\u00fctzt abgelaufen ist;</p><p>Bst. b</p><p>sobald das Nichtzustandekommen eines eingereichten Referendums gegen den indirekten Gegenvorschlag rechtsg\u00fcltig feststeht; </p><p>Bst. c</p><p>falls der indirekte Gegenvorschlag nach dem Zustandekommen eines Referendums vom Volk in der Volksabstimmung angenommen ist: Sobald der Bundesrat das Abstimmungsergebnis nach Artikel\u00a015 Absatz\u00a01 erwahrt hat.</p><p>...</p><p>Art. 74</p><p>...</p><p>Abs. 2bis</p><p>Im Falle eines bedingten R\u00fcckzugs zugunsten eines indirekten Gegenvorschlags unterbreitet der Bundesrat die Volksinitiative innert zehn Monaten der Abstimmung von Volk und St\u00e4nden, sobald er das Ergebnis der Volksabstimmung nach Artikel\u00a015 Absatz\u00a01 erwahrt hat, in der das Volk den indirekten Gegenvorschlag abgelehnt hat. </p><p>...</p>","ReasonText":"<p>Das Parlament stand bei der Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zu einer Volksinitiative schon mehrmals vor der Situation, dass ein Initiativkomitee zwar bereit gewesen w\u00e4re, seine Initiative zugunsten eines indirekten Gegenvorschlags (auf Gesetzesstufe) zur\u00fcckzuziehen, jedoch bef\u00fcrchtete, das gegnerische Lager k\u00f6nnte den Gegenvorschlag danach mit einem Referendum zu Fall bringen, womit sie, die Initiantinnen und Initianten, am Schluss mit leeren H\u00e4nden dagestanden w\u00e4ren.</p><p>Das Problem stellt sich einmal mehr (und muss dringend angegangen werden), und zwar im Zusammenhang mit dem Gegenvorschlag der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des St\u00e4nderates zur Volksinitiative \"Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)\": Das Komitee w\u00e4re bereit, die Initiative zur\u00fcckzuziehen, f\u00fcrchtet aber, dass dann die Elektrizit\u00e4tswirtschaft wie schon im Jahr 1992 das Referendum gegen den Gegenvorschlag ergreifen k\u00f6nnte. </p><p>Ich verlange deshalb von den beiden Staatspolitischen Kommissionen und den beiden R\u00e4ten, meine parlamentarische Initiative dringlich zu behandeln, damit dem Initiativkomitee der Renaturierungs-Initiative rechtzeitig (Wintersession 2009) die n\u00f6tigen Sicherheiten f\u00fcr den R\u00fcckzug seiner Initiative gegeben werden k\u00f6nnen. </p><p>Die beantragte \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte ist ganz allgemein notwendig, um das Instrument des Gegenvorschlags zu st\u00e4rken und die Arbeit aufzuwerten, die das Parlament leistet, um den R\u00fcckzug einer Volksinitiative zugunsten einer von ihm erarbeiteten Gesetzes\u00e4nderung zu erwirken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Lombardi Filippo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253873183740)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1770754486373)\/","SubmissionDate":"\/Date(1229558400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}