{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081081,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20081081,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.1081","BusinessType":19,"BusinessTypeName":"Dringliche Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"DA","Title":"Strommarkt\u00f6ffnung. Teuerungsschub bei der Netznutzung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wenn es nach der Vorstellung der Netzbetreiber geht, sollen mit der Markt\u00f6ffnung die Preise speziell im regulierten Bereich der Netze deutlich mehr ansteigen, als durch die F\u00f6rderung der erneuerbaren Energien gerechtfertigt w\u00e4re. Welches ist der konkrete Mehrwert, den die Endkunden f\u00fcr den h\u00f6heren Preis der Netznutzung erhalten?</p><p>2. Wie hoch ist der Wert der Netzinfrastruktur f\u00fcr die Stromversorgung:</p><p>a. Zu einem Referenzpunkt klar vor der Markt\u00f6ffnung?</p><p>b. Aktuell zum Zeitpunkt der Neubewertung im Hinblick auf die Markt\u00f6ffnung?</p><p>c. Gibt es signifikante Erweiterungen in der Netzinfrastruktur, die in den letzten Jahren gebaut worden sind, die eine h\u00f6here Bewertung rechtfertigen w\u00fcrden?</p><p>3. L\u00e4sst der Bundesrat zu, dass bereits vor der Markt\u00f6ffnung abgeschriebene Anlagen im offenen Strommarkt auf Kosten der Endverbraucher nochmals abgeschrieben werden?</p><p>4. Beim ersten Anlauf zur Strommarkt\u00f6ffnung (EMG) wurden von der Stromwirtschaft spezielle Bestimmungen f\u00fcr die Abfederung von Verlusten durch nicht amortisierbare Investitionen (NAI) verlangt. Beim zweiten Anlauf, keine zehn Jahre sp\u00e4ter, sind die NAI verschwunden.</p><p>a. Betrafen diese NAI auch die Netzinfrastruktur?</p><p>b. Wer hat diese Amortisationen get\u00e4tigt?</p><p>c. Wurden diese Abschreibungen letztlich von den Stromkunden bezahlt?</p><p>5. Beim ersten Anlauf zur Strommarkt\u00f6ffnung wurden die Systemdienstleistungen (SDL) mit 0,15 bis 0,2 Rappen pro Kilowattstunde beziffert. Wie erkl\u00e4rt sich der Bundesrat, dass die SDL heute 0,9 Rappen pro Kilowattstunde betragen sollen, also das Viereinhalbfache?</p><p>6. Die Stromwirtschaft ist gem\u00e4ss Artikel\u00a015 Absatz\u00a01 StromVG verpflichtet, f\u00fcr eine sichere, leistungsf\u00e4hige und effiziente Stromversorgung zu sorgen. Nach eigenen Aussagen des Branchenverbandes soll die Branche eine \"sichere, effiziente und preisg\u00fcnstige Stromversorgung der Schweiz\" gew\u00e4hrleisten. Wie stellt sich der Bundesrat zu der Tatsache, dass bei gleichbleibend sicherer und leistungsf\u00e4higer Versorgung nun mit hohen Netztarifen die wirtschaftliche Effizienz verschlechtert und damit eines der Ziele der Strommarkt\u00f6ffnung verfehlt wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist besorgt \u00fcber das Ausmass der geplanten Strompreiserh\u00f6hungen, die im Durchschnitt um die 15 Prozent und in einigen F\u00e4llen sogar mehr betragen. Bei n\u00e4herer Betrachtung k\u00f6nnen folgende Gr\u00fcnde f\u00fcr Preiserh\u00f6hungen ausgemacht werden:</p><p>- Netzkosten: Neubewertung der Netzinfrastruktur;</p><p>- gestiegene Kosten f\u00fcr Systemdienstleistungen (u. a. Reservehaltung);</p><p>- Umstrukturierungskosten;</p><p>- gestiegene Energiepreise;</p><p>- F\u00f6rderung der erneuerbaren Energien;</p><p>- Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen.</p><p>Die letztgenannten zwei Punkte haben mit der Markt\u00f6ffnung nichts zu tun. Die Umstrukturierungskosten sind bedingt durch den Systemwechsel (Umstellung Buchhaltung, Fakturierung, neue Messger\u00e4te usw.) und fallen einmalig an. Soweit bei der Neubewertung der Netzinfrastruktur der gesetzliche H\u00f6chstwert (Anschaffungszeitwert) \u00fcberschritten wurde, wird die Eidgen\u00f6ssische Elektrizit\u00e4tskommission (Elcom) dagegen einschreiten. Bei den Systemdienstleistungen wurden international nach den verschiedenen Blackouts in den umliegenden L\u00e4ndern die Anforderungen versch\u00e4rft. Auch diese Kosten werden von der Elcom \u00fcberpr\u00fcft und allenfalls nach unten korrigiert. Mit der neuen Regelung profitieren die Endkunden auch von einer erh\u00f6hten Versorgungssicherheit.</p><p>2.a./b. Dazu existieren gegenw\u00e4rtig keine Angaben. Die Elcom wird diese Zahlen k\u00fcnftig erheben.</p><p>c. Nein. In den letzten Jahren wurde unterdurchschnittlich in die Netzinfrastruktur investiert. In den n\u00e4chsten Jahren wird es voraussichtlich zu vermehrten Investitionen kommen. Zurzeit sind beim Bundesamt f\u00fcr Energie bzw. beim Eidgen\u00f6ssischen Starkstrominspektorat im Hinblick auf die Realisierung des strategischen \u00dcbertragungsnetzes verschiedene Bewilligungsverfahren h\u00e4ngig.</p><p>3. Die Stromversorgungsgesetzgebung l\u00e4sst eine Bewertung der Anlagen nach dem Anschaffungsrestwert zu (Art. 15 StromVG; Art. 13 Abs. 3 StromVV; Botschaft zum StromVG, BBl 2005 1653). Diese Regelung geht auf die Beratungen zur Elektrizit\u00e4tsmarktgesetzgebung zur\u00fcck. Die Elektrizit\u00e4tsbranche forderte damals eine Bewertung nach den h\u00f6heren Wiederbeschaffungszeitwerten, dem gegen\u00fcber stand die Forderung nach Buchwerten. Die Bewertung nach Anschaffungsrestwerten ist ein Kompromiss, der so in die Stromversorgungsgesetzgebung \u00fcbernommen wurde. Einige kleinere Elektrizit\u00e4tswerke haben bis zum Inkrafttreten des StromVG den Wert ihrer Anlagen gar nicht buchhalterisch festgehalten. Deshalb mussten sie ihn neu festsetzen und haben direkt den Anschaffungszeitwert eingesetzt.</p><p>Es ist jedoch zu betonen, dass es keineswegs zwingend ist, bereits abgeschriebene Anlagen wieder aufzuwerten. Bei der gesetzlichen Vorgabe handelt es sich lediglich um ein Maximum (Art. 15 Abs. 3 StromVG spricht von \"h\u00f6chstens\"). \u00dcber 80 Prozent der Stromwirtschaft geh\u00f6ren den Kantonen, St\u00e4dten und Gemeinden. Diese haben es im Interesse des Service public in der Hand, auf unn\u00f6tige zus\u00e4tzliche Abschreibungen zu verzichten bzw. diese nicht auf das Netznutzungsentgelt zu schlagen.</p><p>F\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der vorgenommenen Abschreibungen ist die Elcom zust\u00e4ndig. Sie wird nach der von Gesetzes wegen vorgesehenen Anh\u00f6rung des Preis\u00fcberwachers entscheiden, welche Abschreibungen gesetzeswidrig sind und welche nicht. Das UVEK hat zudem mit der Stromwirtschaft, den Kantonen und Gemeinden bereits Gespr\u00e4che gef\u00fchrt und diese aufgefordert, die bereits vorgenommenen Aufwertungen bzw. die damit verbundenen Preiserh\u00f6hungen soweit m\u00f6glich wieder zur\u00fcckzunehmen.</p><p>Der Bundesrat wird noch in diesem Jahr \u00fcber allf\u00e4llige Massnahmen des Bundes entscheiden.</p><p>4.a. Beim abgelehnten Elektrizit\u00e4tsmarktgesetz (EMG) war von \"nicht amortisierbaren Investitionen (NAI)\" nur im Zusammenhang mit Wasserkraftwerken die Rede (Art. 28, Darlehen an Wasserkraftwerke). Die Netzinfrastruktur war nicht betroffen.</p><p>b. Im Rahmen der Beratungen zum EMG ist man davon ausgegangen, dass durch die Strommarktliberalisierung die Preise unter die Gestehungskosten sinken werden und daher nicht mehr gen\u00fcgend Mittel f\u00fcr die Amortisation dieser Kraftwerke zur Verf\u00fcgung stehen. Die Marktpreise haben sich sp\u00e4ter nach oben entwickelt und die beschleunigte Amortisation der betroffenen Anlagen erm\u00f6glicht. Es ist davon auszugehen, dass die Eigent\u00fcmer oder Betreiber der Kraftwerke die Amortisationen get\u00e4tigt haben.</p><p>c. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Elektrizit\u00e4tsversorgungsunternehmen die Abschreibungen der betroffenen Anlagen auf die gleiche Art und Weise finanziert haben. Es ist aber wahrscheinlich, dass die Stromkunden zumindest einen Teil dieser Abschreibungen finanziert haben.</p><p>5. Die Systemdienstleistungen (SDL) sind f\u00fcr den stabilen Betrieb des Netzes n\u00f6tig und dienen damit der Versorgungssicherheit. Zu den SDL geh\u00f6ren namentlich Energiereserven, um Konsumschwankungen oder Kraftwerksausf\u00e4lle auszugleichen. Ob die H\u00f6he der veranschlagten 0,9 Rappen pro Kilowattstunde gerechtfertigt ist oder nicht, muss die Elcom \u00fcberpr\u00fcfen. Sie hat die Kompetenz, diesen Tarif, falls er nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht, herabzusetzen. Der Bundesrat darf hier nicht in dieses laufende Verfahren eingreifen.</p><p>6. Das Stromversorgungsgesetz will nicht nur Markt, sondern strebt auch eine langfristig sichere Stromversorgung an. Das Gesetz sichert der Schweiz auch den Zugang zu den europ\u00e4ischen liberalisierten M\u00e4rkten.</p><p>F\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Netztarife ist die Elcom zust\u00e4ndig. Nach Artikel\u00a022 des Stromversorgungsgesetzes hat sie weitreichende Kompetenzen zur \u00dcberpr\u00fcfung der Netztarife und der Strompreise f\u00fcr Endkunden, die ihren Lieferanten nicht wechseln (insbesondere Haushalte und KMU). Die Elcom kann Absenkungen verf\u00fcgen oder Preiserh\u00f6hungen verbieten. Sie ist eine unabh\u00e4ngige Beh\u00f6rde und unterliegt keinen Weisungen des Bundesrates. Der Bundesrat kann sich daher nicht zu einer laufenden Untersuchung der Elcom \u00e4ussern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1225843200000)\/","SubmittedBy":"Hutter Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1225899431643)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1750806454263)\/","SubmissionDate":"\/Date(1221696000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}