{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081082,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20081082,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.1082","BusinessType":19,"BusinessTypeName":"Dringliche Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"DA","Title":"Berechnung der Stromtarife. Handlungsbedarf bei Netzbewertung und Gesetzgebung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die publizierten Strompreiserh\u00f6hungen haben schweizweit Wellen geschlagen. Diese werden nicht nur die privaten Haushalte, insbesondere Familien mit Kindern und tiefen Einkommen, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen massiv belasten. Auch wenn die wichtigsten Faktoren f\u00fcr diese Preisentwicklung (steigende Stromkosten auf den internationalen Energiem\u00e4rkten, kostendeckende Einspeiseverg\u00fctung f\u00fcr erneuerbare Energien sowie erh\u00f6hte Anforderungen an die neue Netzbetreibergesellschaft zur Gew\u00e4hrleistung der Versorgungssicherheit) nachvollziehbar sind, so stellen sich bez\u00fcglich weiterer Elemente, insbesondere der Kosten f\u00fcr das eigentliche Netz, bez\u00fcglich des Handlungsbedarfs bei der Gesetzgebung nach wie vor Fragen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1.1 Entspricht es den Tatsachen, dass die den Kosten des Transportnetzes zugrunde liegende Netzbewertung zwar - gem\u00e4ss den gesetzlichen Vorgaben - nach dem Anschaffungszeitwert und den vorgegebenen Zinsen erfolgte, dass diese Bewertung jedoch ohne Ber\u00fccksichtigung des Buchwertes und somit der in der Vergangenheit bereits bezahlten Abschreibungen entstanden ist?</p><p>1.2 Sollte die unter Punkt 1 aufgeworfene Frage bejaht werden: F\u00fchrt dieser Umstand nicht dazu, dass die Konsumentinnen und Konsumenten doppelt zur Kasse gebeten werden, weil f\u00fcr die in den Stromkosten bereits enthaltenen Abschreibungen (die in der Vergangenheit schon bezahlt wurden) erneut Kosten erhoben werden?</p><p>1.3 Wie sch\u00e4tzt er den Handlungsbedarf ein, um dieser Problematik zu begegnen und in Zukunft ein nachvollziehbares Berechnungssystem zu garantieren, mit welchem die Konsumentinnen und Konsumenten vor einer allf\u00e4lligen Mehrfachbezahlung der Netze gesch\u00fctzt werden?</p><p>2. Teilt er die Auffassung gewisser Wirtschaftsverb\u00e4nde, dass die Stromfirmen gem\u00e4ss Gesetz \u00fcber die Stromversorgung heute von weitreichenden Garantien f\u00fcr die Kosten- und Eigenmittelrendite profitieren k\u00f6nnen? Erachtet der Bundesrat diese Elemente in der Gesetzgebung ebenfalls als ausschlaggebend f\u00fcr die aktuellen Strompreiserh\u00f6hungen, und wie beurteilt er den Handlungsbedarf f\u00fcr eine Revision der entsprechenden Gesetzgebung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.1 Die Stromversorgungsgesetzgebung l\u00e4sst eine Bewertung der Anlagen nach dem Anschaffungsrestwert zu (Art. 15 StromVG; Art. 13 Abs. 3 StromVV; Botschaft zum StromVG, BBl 2005 1653). Diese Regelung geht auf die Beratungen zur Elektrizit\u00e4tsmarktgesetzgebung zur\u00fcck. Die Elektrizit\u00e4tsbranche forderte damals eine Bewertung nach den h\u00f6heren Wiederbeschaffungszeitwerten, dem gegen\u00fcber stand die Forderung nach Buchwerten. Die Bewertung nach Anschaffungsrestwerten ist ein Kompromiss, der so in die Stromversorgungsgesetzgebung \u00fcbernommen wurde. Einige kleinere Elektrizit\u00e4tswerke haben bis zum Inkrafttreten des StromVG den Wert ihrer Anlagen gar nicht buchhalterisch festgehalten. Deshalb mussten sie ihn neu festsetzen und haben direkt den Anschaffungszeitwert eingesetzt.</p><p>1.2 Dies kann nicht ausgeschlossen werden. Es ist jedoch zu betonen, dass es keineswegs zwingend ist, bereits abgeschriebene Anlagen wieder aufzuwerten. Bei der gesetzlichen Vorgabe handelt es sich lediglich um ein Maximum (Art. 15 Abs. 3 StromVG spricht von \"h\u00f6chstens\"). \u00dcber 80 Prozent der Stromwirtschaft geh\u00f6ren den Kantonen, St\u00e4dten und Gemeinden. Diese haben es im Interesse des Service public in der Hand, auf unn\u00f6tige zus\u00e4tzliche Abschreibungen zu verzichten bzw. diese nicht auf das Netznutzungsentgelt zu schlagen.</p><p>F\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der vorgenommenen Abschreibungen ist die Eidgen\u00f6ssische Elektrizit\u00e4tskommission (Elcom) zust\u00e4ndig. Sie wird nach der von Gesetzes wegen vorgesehenen Anh\u00f6rung des Preis\u00fcberwachers entscheiden, welche Abschreibungen gesetzeswidrig sind und welche nicht. Das UVEK hat zudem mit der Stromwirtschaft, den Kantonen und Gemeinden bereits Gespr\u00e4che gef\u00fchrt und diese aufgefordert, die bereits vorgenommenen Aufwertungen bzw. die damit verbundenen Preiserh\u00f6hungen soweit m\u00f6glich wieder zur\u00fcckzunehmen.</p><p>Der Bundesrat wird noch in diesem Jahr \u00fcber allf\u00e4llige Massnahmen des Bundes entscheiden.</p><p>1.3 In erster Linie ist die Elcom gefordert. Sie hat die Kompetenz, gegen gesetzeswidrige Aufwertungen vorzugehen. Stellt sich heraus, dass viele Elektrizit\u00e4tswerke im Rahmen ihres Handlungsspielraums die Netze zur Gewinnoptimierung aufgewertet haben, und f\u00fchren zudem die Gespr\u00e4che des UVEK nicht zum Ziel, sind \u00c4nderungen des StromVG und der StromVV ernsthaft zu pr\u00fcfen.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der in Artikel\u00a013 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0b der Stromversorgungsverordnung festgelegte Zinssatz die Risiken der Kapitalgeber f\u00fcr die notwendigen Investitionen ins Netz angemessen entsch\u00e4digt. Bei dessen Festlegung hat der Bundesrat zwei Gesichtspunkte beachtet: Einerseits soll der Zinssatz gen\u00fcgend hoch sein, damit Investoren bereit sind, ins Stromnetz zu investieren und damit die Versorgungssicherheit zu gew\u00e4hrleisten. Andererseits soll er so tief sein, dass keine ungerechtfertigten Gewinne erzielt werden. Der Bundesrat sieht heute keine Indizien daf\u00fcr, dass der gew\u00e4hlte Zinssatz diesen beiden Zielen nicht korrekt Rechnung tr\u00e4gt. Im Rahmen der unter Ziffer 1.3 erw\u00e4hnten allf\u00e4lligen Revision der Stromversorgungsverordnung kann dieser Zinssatz allerdings auch einer \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1225843200000)\/","SubmittedBy":"Malama Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1225899619010)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1750805103493)\/","SubmissionDate":"\/Date(1221696000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}