{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081094,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20081094,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.1094","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Kriegsmaterialverordnung. Stecken die USA in einem bewaffneten Konflikt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die revidierte Kriegsmaterialverordnung schreibt vor, dass Auslandsgesch\u00e4fte gem\u00e4ss Artikel\u00a020 nicht bewilligt werden, wenn das Bestimmungsland in \"einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt\" ist. Gem\u00e4ss anerkannter Definition des Begriffs \"bewaffneter Konflikt\" im internationalen Recht sind viele der massgeblichen Bestimmungsl\u00e4nder von Schweizer Kriegsmaterial in einen solchen Konflikt verwickelt.</p><p>1. Was versteht der Bundesrat unter einem \"internen oder internationalen bewaffneten Konflikt\"?</p><p>2. H\u00e4lt er die Definition von Jean Pictet in seinem Kommentar zum gemeinsamen Artikel\u00a02 Absatz\u00a01 der Genfer Konventionen (\"Les Conventions de Gen\u00e8ve du 12 ao\u00fbt 1949: Commentaire\" von Jean S. Pictet; Comit\u00e9e international de la Croix-Rouge, 1952; S. 34, 1. Absatz) f\u00fcr anwendbar in Bezug auf die revidierte Kriegsmaterialverordnung?</p><p>3. H\u00e4lt er die Sanktionsliste des Uno-Sicherheitsrates, auf welche Frau Bundesr\u00e4tin Leuthard anl\u00e4sslich der Pressekonferenz vom 27. August 2008 wohl Bezug nahm, f\u00fcr eine abschliessende Liste der L\u00e4nder, welche sich in einem bewaffneten Konflikt befinden? Falls ja, wie begr\u00fcndet er diesen Widerspruch zur g\u00e4ngigen Interpretation des Begriffs des \"bewaffneten Konflikts\", der sich rein von der faktischen Situation ableitet und nicht von der Beurteilung eines internationalen Gremiums?</p><p>4. Ist er - im Widerspruch beispielsweise zum US Supreme Court in seinem Urteil vom 29. Juni 2006 im Fall Hamdan vs. Rumsfeld  - der Meinung, dass es sich beim Krieg in Afghanistan um keinen bewaffneten Konflikt handelt oder dass die USA und andere L\u00e4nder der Koalitionstruppen nicht in diesen Konflikt verwickelt sind?</p><p>5. Ist er - im Widerspruch beispielsweise zur Analyse des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zum juristischen Status des Konflikts in Irak - der Meinung, dass in Irak kein bewaffneter Konflikt herrsche oder dass die USA und andere L\u00e4nder der Koalitionstruppen nicht in diesen Konflikt verwickelt sind?</p><p>6. Ist er der Meinung, dass mit Inkrafttreten der revidierten Kriegsmaterialverordnung weiterhin Ausfuhrbewilligungen f\u00fcr die USA und andere Staaten der Koalitionstruppen in Irak oder Afghanistan erteilt werden k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Ob eine bestimmte Situation als internationaler oder interner bewaffneter Konflikt im Sinne von Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a der Kriegsmaterialverordnung (KMV) zu gelten hat, braucht der Bundesrat nicht abstrakt zu entscheiden. F\u00fcr die Beurteilung solcher Fragen wird auf Inhalt, Staatenpraxis und Lehrmeinungen zu den Haager bzw. Genfer Abkommen und Zusatzprotokollen abzustellen sein und auf die Auslegungen, welche insbesondere die internationalen Gerichte (u. a. Internationaler Gerichtshof, Internationaler Strafgerichtshof, Tribunal f\u00fcr Ex-Jugoslawien) entwickelt haben. In einem konkreten Einzelfall hat der Bundesrat allerdings zu entscheiden, ob eine Ausfuhr von Kriegsmaterial verweigert werden soll, weil sie dem V\u00f6lkerrecht, den internationalen Verpflichtungen oder den Grunds\u00e4tzen der schweizerischen Aussenpolitik (Art. 22 des Kriegsmaterialgesetzes) widersprechen w\u00fcrde; ein solcher Widerspruch namentlich zu neutralit\u00e4tsrechtlichen Pflichten, denen die Schweiz unterworfen ist, wird vermutet, wenn sich das Bestimmungsland in einem zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikt befindet. Ob dies tats\u00e4chlich der Fall ist, h\u00e4ngt u. a. von der Intensit\u00e4t und der Kontinuit\u00e4t der Kampfhandlungen ab. Lieferungen an Staaten, die sich im Rahmen einer vom Uno-Sicherheitsrat beschlossenen oder vom Uno-Sicherheitsrat auf Grundlage von Kapitel VII der Uno-Charta autorisierten Mission engagieren, bleiben kriegsmaterialrechtlich weiterhin zul\u00e4ssig, weil die von der Uno beschlossenen milit\u00e4rischen Sanktionen neutralit\u00e4tsrechtlich nicht mit einem Krieg gleichzustellen sind, sondern rechtliche Massnahmen darstellen, mit denen Beschl\u00fcsse durchgesetzt werden, die der Sicherheitsrat im Namen der internationalen Gemeinschaft f\u00fcr die Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit gefasst hat. Daraus ergibt sich, dass der Verweigerungsgrund nach Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a nKMV nicht direkt auf die Anwendbarkeit der Genfer Konventionen abstellt, sondern sich zuerst am Kriegsbegriff des Neutralit\u00e4tsrechtes orientiert.</p><p>3. Gegen L\u00e4nder, die sich in einem internationalen oder internen bewaffneten Konflikt befinden, besteht in der Regel ein Waffenembargo der Uno. In einem solchen Fall ist aber eine Bewilligungserteilung f\u00fcr die Ausfuhr von Kriegsmaterial bereits aufgrund von Artikel\u00a025 des Kriegsmaterialgesetzes (Zwangsmassnahmen nach Embargogesetz) ausgeschlossen. Der Bundesrat beschr\u00e4nkt deshalb die Anwendbarkeit des Kriteriums in Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a nKMV nicht auf Staaten, die von Uno-Sanktionen betroffen sind.</p><p>4. Im konkreten Fall von Afghanistan hat der Uno-Sicherheitsrat mit der Resolution Nr. 1386 vom 20. Dezember 2001 eine internationale Schutztruppe (Isaf) genehmigt. Das Uno-Mandat wurde mehrfach verl\u00e4ngert, letztmals mit der Resolution Nr. 1833 vom 20. September 2008. Auch die \"Operation Enduring Freedom\", die ausserhalb des Rahmens der Isaf, aber mit Einwilligung von Afghanistan stattfindet, ist nicht als zwischenstaatlicher Konflikt zu qualifizieren. Milit\u00e4rische Eins\u00e4tze gest\u00fctzt auf einschl\u00e4gige Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates stehen auch k\u00fcnftig einer Bewilligungserteilung nicht entgegen.</p><p>5. Der Uno-Sicherheitsrat hat mit der Resolution Nr. 1511 vom 16. Oktober 2003 eine multinationale Truppe unter gemeinsamer F\u00fchrung erm\u00e4chtigt, alle erforderlichen Massnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilit\u00e4t in Irak zu ergreifen (Ziff. 13). Die Staaten werden zudem aufgefordert (Ziff. 14), auch milit\u00e4rische Kr\u00e4fte zur Verf\u00fcgung zu stellen. Da sich der aktuelle Einsatz der USA und anderer L\u00e4nder in Irak auf ein Uno-Mandat st\u00fctzt, werden Kriegsmaterialexporte in diese Staaten weiterhin m\u00f6glich sein.</p><p>6. Solange das Engagement der USA und anderer Staaten in Irak und in Afghanistan sich auf einschl\u00e4gige Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates st\u00fctzt oder mit Einwilligung des betroffenen Staates erfolgt, wird sich auch nach Inkrafttreten der revidierten KMV diesbez\u00fcglich die Bewilligungspraxis nicht \u00e4ndern. Es w\u00e4re unverst\u00e4ndlich, wenn die Schweiz Staaten, die sich aufgrund eines Mandates des Uno-Sicherheitsrates an Eins\u00e4tzen zur milit\u00e4rischen Friedensf\u00f6rderung beteiligen, mit einem R\u00fcstungsembargo bestrafen w\u00fcrde. Milit\u00e4rische Friedensf\u00f6rderung findet naturgem\u00e4ss in Gebieten statt, wo Kampfhandlungen stattfinden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1227052800000)\/","SubmittedBy":"Lang Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1227052800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237746053)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222819200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}