{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081099,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20081099,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.1099","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Wie viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit doppelter Staatsangeh\u00f6rigkeit sind gleichzeitig in zwei L\u00e4ndern im Parlament?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es kommt vor, dass sich Personen mit doppelter Staatsangeh\u00f6rigkeit aus Leidenschaft f\u00fcr die Politik in beiden L\u00e4ndern, deren B\u00fcrgerrecht sie besitzen, zur Wahl auf kantonaler, regionaler oder Bundesebene stellen und dann einen Sitz in einem Parlament sowohl des einen wie auch des anderen Landes erlangen. Eine derartige Situation erscheint nicht ideal, k\u00f6nnte es doch w\u00e4hrend den Beratungen zu Interessenskonflikten kommen.</p><p>Die Vielzahl an Mandaten, die diese \u00c4mter mit sich bringen, kann ausserdem die Qualit\u00e4t der Arbeit der Parlamentarierin oder des Parlamentariers beeintr\u00e4chtigen, da sie oder er sich mit zahlreichen fachspezifischen Themen in zwei verschiedenen Rechtsordnungen auseinandersetzen muss.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um eine Antwort auf die folgende Frage:</p><p>Wie viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit doppelter Staatsangeh\u00f6rigkeit sind gleichzeitig in Parlamenten zweier L\u00e4nder vertreten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie viele Doppelb\u00fcrgerinnen oder Doppelb\u00fcrger in zwei Parlamenten verschiedener Staaten der Welt Einsitz nehmen, entzieht sich unserer Kenntnis. Ein solcher Sachverhalt setzt zweierlei voraus:</p><p>1. eine doppelte Staatsb\u00fcrgerschaft;</p><p>2. zumindest das passive Wahlrecht f\u00fcr Staatsb\u00fcrger mit Wohnsitz ausserhalb der Staatsgrenzen.</p><p>Auch die Interparlamentarische Union (die seit 1889 bestehende Organisation der Parlamente mit Sitz in Genf von 154 souver\u00e4nen Staaten) verf\u00fcgt \u00fcber keine solche Datenbank. Eine Zusammenstellung s\u00e4mtlicher F\u00e4lle zu erarbeiten, ist schon deshalb mit vern\u00fcnftigem Aufwand nicht m\u00f6glich, weil allein f\u00fcr die derzeit 189 ein Parlament aufweisenden der 195 weit verbreitet als souver\u00e4n anerkannten Staaten der Welt \u00fcber 34 000 Abgeordnete aufgelistet und untersucht werden m\u00fcssten; in 71 Staaten besteht das Parlament zudem aus zwei H\u00e4usern, die einander freilich in den wenigsten Staaten wie in der Schweiz gleichgestellt sind; nicht selten hat die zweite Kammer nur eingeschr\u00e4nkte, zuweilen gar nur repr\u00e4sentative Funktionen, sodass auch Interessenskollisionen nur im konkreten Vergleich zweier Staaten ermittelt werden k\u00f6nnen. Aus zweiten Kammern k\u00e4men noch einmal \u00fcber 6000 Mitglieder hinzu. \u00dcberhaupt nicht ber\u00fccksichtigt sind dabei Gliedstaatenparlamente, welche h\u00f6chstens in den derzeit 22 erkl\u00e4rten Bundesstaaten der Welt nennenswerte Mitentscheidungskompetenzen besitzen; allein in diesen Bundesstaaten existieren \u00fcber 400 Gliedstaatenparlamente, von Regionalparlamenten gar nicht zu sprechen. Allein auf gesamtstaatlicher Ebene finden durchschnittlich im 14-Tage-Rhythmus Gesamterneuerungswahlen statt; eine Datenbank bed\u00fcrfte daher pausenloser Pflege.</p><p>Eine solche Erhebung verspricht ohne detaillierte Datenerhebung zu den Unterschieden der institutionellen Specifica der verschiedenen Staaten praktisch wenig Erkenntnisgewinn: Ein Dutzend der 195 souver\u00e4nen Staaten der Welt haben staatsfremde Staatsoberh\u00e4upter. Die sprach\u00fcbergreifenden Transkriptionsprobleme bei verschiedenartigen Schriftzeichen verunm\u00f6glichen einen aussagekr\u00e4ftigen internationalen Abgleich. Einwanderungen nach Israel waren bei manchen Spitzenpolitikern mit Namens\u00e4nderungen verbunden. Datenbankabgleiche k\u00f6nnten, soweit sie \u00fcberhaupt m\u00f6glich sind, h\u00f6chstens fragmentarische Ausk\u00fcnfte liefern.</p><p>Manche Doppelb\u00fcrgerinnen und -b\u00fcrger (Henry Kissinger, Zbigniew Brzezinski, Madeleine Albright, Abdala Bucar\u00e0m, Alberto Fujimori, Sonja Gandhi-Maino, Ralf Dahrendorf oder Karel Schwarzenberg) absolvierten in j\u00fcngerer Zeit auf gesamtstaatlicher Ebene politische Karrieren. Von ihnen geh\u00f6rte einzig Dahrendorf (sukzessive) Parlamenten zweier verschiedener souver\u00e4ner Staaten an.</p><p>Auch in der Schweiz haben Personen beispielsweise deutscher Herkunft aus verschiedenen Parteien im Bund politische Karriere gemacht: Karl Hoffmann (1820-1895, FDP, 1873-1890 St\u00e4nderat, der 1881 die Wahl in den Bundesrat ablehnte), Herman Greulich (1842-1925, SP, Nationalrat 1902-1905 und 1908-1925), der \"K\u00f6nigsmacher\" Heinrich Walther (1862-1954, KK, Nationalrat 1908-1943). Auch in den vergangenen 35 Jahren nahmen mehrere eingeb\u00fcrgerte Personen als Mitglieder verschiedener Fraktionen Einsitz im Nationalrat.</p><p>Die Schweiz hat es seit jeher akzeptiert, wenn Auslandschweizer die Staatsangeh\u00f6rigkeit des Aufenthaltsstaates erwarben und dadurch Doppelb\u00fcrger wurden. Im 19./20. Jahrhundert bestand das oberste Ziel des Verfassungsgebers darin, einerseits durch die B\u00fcrgerrechtsbestimmungen neue Heimatlosenf\u00e4lle zu vermeiden und andererseits Konflikten mit fremden Staaten wegen der Verleihung des Schweizer B\u00fcrgerrechtes aus dem Weg zu gehen. Infolge der Erfordernisse, die sich seit 1981 aus dem Verfassungsgebot der Gleichstellung von Frau und Mann ergaben, wurden die F\u00e4lle doppelten B\u00fcrgerrechtes h\u00e4ufiger. Seit 1992 verlangt die Schweiz nicht mehr, dass Ausl\u00e4nder, welche das Schweizer B\u00fcrgerrecht erwerben wollen, auf die bisherige Staatsangeh\u00f6rigkeit verzichten.</p><p>Ein Auslandschweizerstimmrecht wurde erst mit der Schaffung einer Verfassungsgrundlage (Art. 45bis Abs. 2 der alten Bundesverfassung) im Jahre 1966 sowie der n\u00f6tigen Gesetzesgrundlagen (Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 \u00fcber die politischen Rechte der Auslandschweizer; SR 161.5) im Jahre 1975 eingef\u00fchrt. Selbst wenn ein schweizerisch-ausl\u00e4ndischer Doppelb\u00fcrger ins ausl\u00e4ndische Parlament gew\u00e4hlt werden sollte, w\u00fcrde er ohne eigenen Verzicht auf das Schweizer B\u00fcrgerrecht weder seine Stimmberechtigung noch seine W\u00e4hlbarkeit zum schweizerischen Nationalrat verlieren: Die heutige schweizerische Rechtsordnung \u00fcberl\u00e4sst es ebenso wie bei Kandidaturen in wohnsitzfremden Kantonen den politischen Gegnern eines Kandidaten, auf derlei Umst\u00e4nde aufmerksam zu machen, damit die W\u00e4hler ihren Entscheid in Kenntnis solcher Fakten treffen k\u00f6nnen (vgl. VPB 54.38). Es kann \u00fcbrigens im Interesse der Schweiz liegen, wenn ein Doppelb\u00fcrger schweizerische Interessen in einem ausl\u00e4ndischen Parlament vertritt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1227657600000)\/","SubmittedBy":"Hiltpold Hugues","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1227717200617)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750814665417)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222905600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Migration"}}