{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20081115,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20081115,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.1115","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Inkraftsetzung der Bestimmungen der BVV 2 suspendieren?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Soweit mir bekannt ist, sehen die neuen Anlagevorschriften der BVV 2, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten sollen, vor, dass die Pensionskassen ihre Immobilienanlagen auf 30 Prozent beschr\u00e4nken. Bisher galt eine Begrenzung von 50 Prozent.</p><p>Es heisst, dass diese Revision die Empfehlungen einer Expertengruppe aufnimmt, die ihre Arbeiten vor \u00fcber zwei Jahren abgeschlossen hat, also zu einem Zeitpunkt, an dem die B\u00f6rsenkurse auf einem H\u00f6chststand lagen und damit alle bekannten langfristigen Ergebnisse bei Weitem \u00fcberschritten.</p><p>Zurzeit jedoch erleben wir den Einbruch der Aktienm\u00e4rkte, und in diesem Klima mutet es alles andere als g\u00fcnstig an, das Anlagevolumen im einzigen Sektor, der noch rentabel scheint, verringern zu wollen.</p><p>Da ja die Volatilit\u00e4t von Anlagen an der B\u00f6rse hinreichend bekannt ist, sind defensive Anlagetitel wie Immobilienwerte weiterhin sicherer, und es w\u00e4re ein massloses Risiko, den Zugang zu solchen Werten zu begrenzen; dies umso mehr, als durch den Wertverlust der B\u00f6rsenanlagen der Anteil an Immobilienanlagen der Pensionskassen ohne weiteres Zutun insgesamt bereits gestiegen ist.</p><p>Heute ziehen sich viele Anleger aus den B\u00f6rsenm\u00e4rkten zur\u00fcck und wollen in weniger riskante Bereiche wie Immobilien investieren. Wenn die Kassen vor diesem Hintergrund ihre Immobilienanteile verringern m\u00fcssten, w\u00e4ren sie gezwungen, G\u00fcter zu ver\u00e4ussern, die sie den Marktregeln zufolge besser behalten sollten.</p><p>Was schliesslich die Konjunktur betrifft, so h\u00e4tte der R\u00fcckzug der Pensionskassen aus dem Bausektor eine verheerende Wirkung, da es ja gerade bei einem Konjunkturr\u00fcckgang besonders wichtig ist, auf antizyklische Massnahmen zur\u00fcckzugreifen, zu denen auf jeden Fall Investitionen in den Immobilienbereich geh\u00f6ren.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Beabsichtigt der Bundesrat, die Inkraftsetzung der Bestimmungen der BVV 2 betreffend die Begrenzungen f\u00fcr Anlagekategorien angesichts der aktuellen Konjunkturlage zu suspendieren, insbesondere was die Anlagen in Immobilien betrifft?</p><p>2. Wenn nein, wird der Bundesrat parallel zu den bevorstehenden \u00c4nderungen besondere Massnahmen gegen deren negative Auswirkungen ergreifen?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, welche Auswirkungen die Bestimmungen auf die Bauindustrie und den Immobilienmarkt haben k\u00f6nnten, und plant er deren Kompensierung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die neuen Anlagevorschriften der Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) wurden in der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr berufliche Vorsorge letztmals im Juni 2008 behandelt, zu einem Zeitpunkt, als die Finanzkrise bereits virulent war (der Ausschuss Anlagefragen der BVG-Kommission hat im selben Monat die letzten Anpassungen vorgenommen). Sie wurden einstimmig angenommen. Der Bundesrat hat am 19. September 2008 beschlossen, die neuen Bestimmungen per 1. Januar 2009 in Kraft zu setzen.</p><p>Im Vordergrund der Reform der Anlagevorschriften steht das Vorsichtsprinzip und nicht die einzelne Limite. Die Anlagen sollen sorgf\u00e4ltig ausgew\u00e4hlt, bewirtschaftet und \u00fcberwacht werden. Der Sicherheit des Vorsorgezweckes und der Diversifikation wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Eine \u00dcberschreitung der Limite ist gest\u00fctzt auf das Anlagereglement m\u00f6glich, wenn diese Grundprinzipien eingehalten werden und dies im Anhang der Jahresrechnung schl\u00fcssig festgehalten wird. Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen diese Prinzipien auch unter der bereits bisher g\u00fcltigen Regelung eingehalten werden (vgl. dazu Art. 50 Abs. 1 bis 3 BVV 2). Die Limite der Immobilien wird zwar von 55 Prozent (inklusive 5 Prozent Immobilien Ausland) auf 30 Prozent gesenkt. Wenn die Vorsorgeeinrichtung mehr als 30 Prozent Immobilien h\u00e4lt, wird sie aber keineswegs gezwungen, Immobilien zu verkaufen. Sie soll sich jedoch fragen, ob Sorgfalt und Sicherheit noch gew\u00e4hrleistet sind, wie das bereits im bisherigen Recht festgehalten ist. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass es aufgrund dieser Verordnungs\u00e4nderung zu Umschichtungen kommt, oder nur dann, wenn die Vorsorgeeinrichtung im Immobilienbereich unsorgf\u00e4ltig agiert hat oder untragbare Risiken eingegangen ist. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die meisten Vorsorgeeinrichtungen von dieser Bestimmung gar nicht betroffen sind. Ende 2007 lag der durchschnittliche Anteil der Immobilien Schweiz am Vorsorgeverm\u00f6gen bei rund 13 Prozent, der Anteil der Immobilien Ausland bei 1,3 Prozent. Ebenso ist die Bestimmung f\u00fcr patronale Wohlfahrtsfonds und Finanzierungsstiftungen, welche gelegentlich h\u00f6here Immobilienanteile halten, gem\u00e4ss Erl\u00e4uterungen grossz\u00fcgig zu interpretieren. Der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei jedoch festgehalten, dass Immobilien seit Jahren bei mehr als der H\u00e4lfte der Insolvenzleistungen des Sicherheitsfonds eine prominente Rolle spielen. Und auch die gegenw\u00e4rtigen Entwicklungen in den USA und Europa zeigen, dass sie keineswegs risikolos sind.</p><p>1. Die neuen Verordnungsbestimmungen sind seit 1. Januar 2009 in Kraft. F\u00fcr die Umsetzung dieser \u00c4nderungen besteht eine \u00dcbergangsfrist von zwei Jahren. Sollten die zust\u00e4ndigen Kommissionen des Parlamentes zum Schluss kommen, dass sie Modifikationen oder Zus\u00e4tze w\u00fcnschen, bleibt immer noch gen\u00fcgend Zeit, Anpassungen zu pr\u00fcfen. Auch wird die BVG-Kommission die Entwicklung aufmerksam verfolgen und bei Bedarf \u00c4nderungen vorschlagen.</p><p>2./3. Es ist nicht ersichtlich, dass die Anlagebestimmungen negative Auswirkungen (z. B. auf die Konjunkturentwicklung) haben sollten. Wie bereits oben erw\u00e4hnt, sind allein aufgrund der neuen Anlagebestimmungen keine wesentlichen Umschichtungen zu erwarten. Entsprechende Massnahmen sind deshalb keine notwendig. Es sind auch keine spezifisch negativen Auswirkungen auf die Bauindustrie zu erwarten. Die Vorsorgeeinrichtungen werden sich in ihren Anlageentscheidungen und ihrem Investitionsverhalten letztlich von Rendite-Risiko-\u00dcberlegungen leiten lassen. Die Limiten sind eine Aufforderung, dabei sorgf\u00e4ltig und vorsichtig vorzugehen. Die Anlagebestimmungen und das damit noch st\u00e4rker als bisher implementierte Prinzip der Vorsicht sollen verhindern, dass die Kassen Risiken eingehen, welche sie nicht tragen k\u00f6nnen. Es muss immer auch ber\u00fccksichtigt werden, dass die Leistungen des Sicherheitsfonds und die Sanierungsbeitr\u00e4ge letztlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finanzieren sind und einen konjunkturell negativen Einfluss haben k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1234310400000)\/","SubmittedBy":"Hiltpold Hugues","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1234310400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110790960)\/","SubmissionDate":"\/Date(1228348800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4806,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}