{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083005,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083005,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3005","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gewinne der Lebensversicherungen im Kollektivgesch\u00e4ft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Gewinne der Versicherungsgesellschaften im Kollektivgesch\u00e4ft, wo jeder zweite Arbeitnehmer der Schweiz obligatorisch versichert ist, haben in letzter Zeit Anlass zu Diskussionen gegeben und geben auf Basis der BPV-Statistiken zu weiteren Fragen Anlass:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Verwaltungskosten pro Versicherten von 672 Franken (2005) auf 724 Franken (2006) zugenommen haben? Wieso haben die Verwaltungskosten so stark zugenommen?</p><p>2. Trifft es zu, dass die Entnahme f\u00fcr die Legalquote in Franken pro Versichertern von 2005 279 Franken auf 2006 327 Franken zugenommen hat? Woher stammt dieser Anstieg?</p><p>3. Trifft es zu, dass die Versicherungen nebst der Legalquote Gewinne bei den Verwaltungskosten, der Risikoversicherung und der Verm\u00f6gensverwaltung beanspruchen? Wenn ja, wie hoch sind diese zus\u00e4tzlichen Gewinne?</p><p>4. Wie hoch ist die Eigenkapitalrendite der Versicherungen in diesem Gesch\u00e4ft? Die Eigenkapitalrendite soll derart berechnet werden, dass nur das Eigenkapital, welches von den Aktion\u00e4ren zur Verf\u00fcgung gestellt wurde, in die Berechnung einfliesst und nicht auch das Eigenkapital, welches mittels Legalquote eigentlich von den Versicherten gebildet wird.</p><p>5. Welche Eigenkapitalrendite erachtet der Bundesrat als angemessen angesichts der Tatsache, dass es sich bei der beruflichen Vorsorge um eine obligatorische Sozialversicherung handelt?</p><p>6. Trifft es zu, dass einzelne Versicherungen neuerdings bei Abschluss von Grossvertr\u00e4gen Zinsversprechen abgeben, welche Verzinsungen deutlich \u00fcber dem Mindestzins garantieren? Wenn ja, wie stellt der Bundesrat sicher, dass nicht wie fr\u00fcher Grossunternehmen gegen\u00fcber kleinen KMU bevorzugt werden?</p><p>7. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass auch bei den Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften die Grundlagen f\u00fcr die Berechnung der \u00dcberschussbeteiligung gem\u00e4ss Artikel\u00a048d BVV2 sichergestellt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die genannten Zahlen beziehen sich auf die in den ersten beiden Berichten zur Offenlegung der Betriebsrechnungen gemachten Angaben zum Kostenprozess. Daraus wird ersichtlich, dass der erw\u00e4hnte Anstieg ausschliesslich auf die Verm\u00f6gensverwaltungskosten und nicht auf die Verwaltungskosten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Der Anstieg der Verm\u00f6gensverwaltungskosten ist dabei vollumf\u00e4nglich auf den Umstand zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass diese f\u00fcr das Berichtsjahr 2006 zus\u00e4tzlich den Zinsaufwand umfassten, der im Jahr 2005 im Sparprozess unter Aufwendungen f\u00fcr Liegenschaften und f\u00fcr \u00fcbrige Kapitalanlagen erfasst wurde. Wird dies ber\u00fccksichtigt, sind die Pro-Kopf-Kosten praktisch stabil geblieben.</p><p>Die bei der Aufsichtsbeh\u00f6rde in den Jahren 2007 und 2008 eingegangenen Tarifeingaben lassen f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre sinkende Kosten- und Risikopr\u00e4mien erwarten. Dabei ist allerdings zu ber\u00fccksichtigen, dass sich Tarifanpassungen jeweils erst in den Folgejahren auf das Gros der Kollektivversicherungsvertr\u00e4ge auswirken.</p><p>2. Es gilt zu unterscheiden zwischen den Bereichen \"der Mindestquote unterstellt\" und \"der Mindestquote nicht unterstellt\". Im Bereich \"der Mindestquote nicht unterstellt\" ist der Versicherer nicht an eine Mindestquote gebunden. Vertr\u00e4ge nach Artikel\u00a0146 AVO, welche nicht unter die Mindestquote fallen, sehen auf vertraglicher Basis die H\u00f6he der \u00dcberschussbeteiligung vor, welche die Lebensversicherer den versicherten Vorsorgeeinrichtungen schulden. Entsprechend kann in diesem Bereich das Ergebnis der Lebensversicherer st\u00e4rker schwanken.</p><p>Da sich die genannten Zahlen unzutreffenderweise auf beide Bereiche beziehen, entsteht ein falsches Bild. Wird nur der tats\u00e4chlich der Mindestquote unterstellte Bereich betrachtet, ergibt sich eine \u00c4nderung der Pro-Kopf-Summe von 244 Franken im Jahr 2005 auf 256 Franken im Jahr 2006. Dies entspricht einem Anstieg von 4,9 Prozent. Dieser Anstieg erkl\u00e4rt sich einerseits aus dem insgesamt besseren Ergebnis der Lebensversicherer f\u00fcr das Jahr 2006, andererseits - in geringem Ausmass - aufgrund der im Jahr 2006 leicht gesunkenen durchschnittlichen Aussch\u00fcttungsquote (von 92 Prozent im Jahr 2005 auf 91,7 Prozent im Jahr 2006). Schliesslich spielt auch der leichte R\u00fcckgang der Anzahl der Versicherten eine gewisse Rolle bei dieser Entwicklung.</p><p>3. In der Betriebsrechnung Berufliche Vorsorge bei Lebensversicherungsunternehmen gibt es Kosten, die direkt der beruflichen Vorsorge zugeordnet werden k\u00f6nnen, und Kosten, die mithilfe der Kostenstellen-Kostentr\u00e4ger-Methode verursachergerecht aufgeteilt werden m\u00fcssen. Die korrekte Kostenverteilung ist Aufgabe des Versicherungsunternehmens, was durch die Revisionsstelle gepr\u00fcft wird.</p><p>Die Verteilschl\u00fcssel sind im Begleitbericht zur Betriebsrechnung gegen\u00fcber der Aufsichtsbeh\u00f6rde auszuweisen, und das System der Schl\u00fcsselung ist zu beschreiben. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde pr\u00fcft den korrekten Ausweis der Verwaltungskosten anhand der Betriebsrechnung und mittels Stichproben bei Vor-Ort-Kontrollen. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde hat bei ihren Pr\u00fcfungen keine Indizien daf\u00fcr gefunden, dass die beaufsichtigten Lebensversicherer bei den Verwaltungskosten, der Risikoversicherung oder der Verm\u00f6gensverwaltung zus\u00e4tzliche Gewinne beanspruchen. Sie stellte hingegen fest, dass der intensive Wettbewerb zu Senkungen bei Risiko- und Kostenpr\u00e4mien f\u00fchrt.</p><p>4. Gem\u00e4ss Artikel\u00a037 VAG muss der Betriebsrechnung Berufliche Vorsorge kein separates Eigenkapital zugewiesen werden. Die Eigenkapitalrendite l\u00e4sst sich daher f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsbereich der beruflichen Vorsorge nicht gesondert berechnen. Das Versicherungsunternehmen wird f\u00fcr interne Zwecke Annahmen zum erforderlichen Eigenkapital treffen, haftet aber extern mit seinem gesamten Eigenkapital f\u00fcr alle angebotenen Produkte.</p><p>5. Der Bundesrat entscheidet nicht dar\u00fcber, ob die aufgrund der unternehmensinternen Annahmen errechnete Eigenkapitalrendite angemessen ist oder nicht. Anforderungen an Eigenkapitalrenditen ergeben sich aus den Verh\u00e4ltnissen am Kapitalmarkt, wo das Eigenkapital letztlich zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Wenn ein Versicherungsunternehmen Risikokapital ben\u00f6tigt, so muss es sich dieses Risikokapital am Kapitalmarkt zu Marktkonditionen beschaffen, genauso wie jedes andere Privatunternehmen auch.</p><p>Aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen erfassen das gesamte Gesch\u00e4ft einer Versicherungsunternehmung.</p><p>6. Der Aufsichtsbeh\u00f6rde ist kein Verstoss gegen eine Tarifgenehmigung bekannt. Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen die Versicherungsunternehmen nur zu denjenigen Konditionen offerieren, welche in den gem\u00e4ss Artikel\u00a038 des Versicherungsaufsichtsgesetzes genehmigten Tarifen festgelegt sind. Abschl\u00fcsse von Grossvertr\u00e4gen mit Zinsversprechen, welche Verzinsungen deutlich \u00fcber dem Mindestzinssatz garantieren, w\u00fcrden gegen die von der Aufsichtsbeh\u00f6rde genehmigten Tarife verstossen.</p><p>7. Sammelstiftungen der Lebensversicherungsunternehmen, die regelm\u00e4ssig in der ganzen Schweiz Arbeitgeber anschliessen, werden vom Bund beaufsichtigt. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde des Bundes verlangt von den Vorsorgeeinrichtungen, dass sie die Angaben, die ihnen die Lebensversicherungsunternehmen zur \u00dcberschussbeteiligung weiterleiten m\u00fcssen, gegen\u00fcber den Versicherten der Vorsorgeeinrichtung im Rahmen eines Reglements offenlegen und eine j\u00e4hrlich kommentierte, nachvollziehbare Abrechnung \u00fcber die Berechnung erstellen. Sie \u00fcberpr\u00fcft j\u00e4hrlich mittels Fragebogen an die Revisionsstellen, ob die Vorsorgeeinrichtungen dieser Pflicht nachgekommen sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1210118400000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213372580217)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550053453)\/","SubmissionDate":"\/Date(1204502400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}