{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083046,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083046,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3046","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Oberaufsicht des BVET im Tierschutzvollzug","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie ist die Oberaufsicht des BVET \u00fcber den Vollzug des Tierschutzgesetzes in den Kantonen organisiert?</p><p>2. In welchen Kantonen f\u00fchrte das BVET in den Jahren 2006 und 2007 Inspektionen auf landwirtschaftlichen Betrieben durch und aufgrund welcher Kriterien?</p><p>3. In wie vielen Problemf\u00e4llen des Jahres 2006/07 hat das BVET analysiert, welche Stellen f\u00fcr die Fehlleistungen verantwortlich sind und wie es dazu gekommen ist? </p><p>4. Hat das BVET die Behebung der M\u00e4ngel \u00fcberpr\u00fcft?</p><p>5. Nach welchen Kriterien wurden bei Tierschutzverst\u00f6ssen die Direktzahlungen basierend auf dem \u00d6LN (Art. 70 Abs. 2a) gek\u00fcrzt? Wie wurde dies in den vier Berner F\u00e4llen gehandhabt?</p><p>6. Welche Schritte gedenkt das BVET zu unternehmen, um sicherzustellen, dass im Sinne seiner Oberaufsicht dem Tierschutz geb\u00fchrend Rechnung getragen wird?</p>","ReasonText":"<p>Innerhalb kurzer Zeit wurden mehrere schwerwiegende Verst\u00f6sse gegen das Tierschutzgesetz publik. Ende Januar wurden in Studen/BE 78 vollkommen verwahrloste Rinder gefunden. Die Tiere standen in Bergen von Mist, ihre Klauen waren deformiert, und einer Kuh ging es so schlecht, dass sie noch vor Ort eingeschl\u00e4fert werden musste. Drei weitere F\u00e4lle dieser Art wurden im Kanton Bern seit Anfang Jahr publik. Die H\u00e4ufung solcher F\u00e4lle weist auf Vollzugsm\u00e4ngel hin. Das BVET hat gem\u00e4ss Tierschutzverordnung (Art. 70 Abs. 1 TschV) die Oberaufsicht \u00fcber den kantonalen Vollzug des Tierschutzgesetzes. </p><p>Anders als im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz existiert im Tierschutz kein Verbandsbeschwerderecht. Tiere werden somit meist kaum oder lediglich mangelhaft im Strafprozess vertreten. W\u00e4hrend sich im Kanton Z\u00fcrich seit 15 Jahren der Tieranwalt erfolgreich f\u00fcr die Rechte von Tieren einsetzt, existiert in keinem anderen Kanton der Schweiz eine \u00e4hnliche Institution. </p><p>Im Jahr 2006 gab es gem\u00e4ss der Statistik der Stiftung \"Tier im Recht\" in der ganzen Schweiz 572 Strafverfahren in Tierschutzangelegenheiten. Jeder dritte Fall stammt aus dem Kanton Z\u00fcrich. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Solothurn, Tessin, Uri und Wallis gab es 2006 keinen Fall. Die unterschiedliche Anzahl Strafverfahren bedeutet sicherlich nicht, dass es in diesen Kantonen keine Verst\u00f6sse gegen das Tierschutzgesetz gab. Vielmehr weist diese ungleiche Verteilung auf den mangelnden Vollzug hin. Ausser im Kanton Z\u00fcrich ist der Vollzug direkt von den Personen in den kantonalen Beh\u00f6rden abh\u00e4ngig. Diese Vernachl\u00e4ssigung des Tierschutzes ist moralisch bedenklich und der Schweiz unw\u00fcrdig.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen (BVET) erl\u00e4sst Vollzugsanweisungen in Form von Richtlinien und technischen Weisungen zu spezifischen Fragestellungen und bietet den kantonalen Vollzugsstellen regelm\u00e4ssig Weiterbildungsveranstaltungen und Workshops an, an denen die konkrete Umsetzung der Vorschriften thematisiert wird und Erfahrungen ausgetauscht werden. Zudem k\u00f6nnen die kantonalen Stellen jederzeit beim BVET zu Vollzugsfragen Fachberatung anfordern. Gegebenenfalls werden Problemf\u00e4lle vor Ort besprochen.</p><p>2. Die Tierschutzkontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben werden im Rahmen des \u00f6kologischen Leistungsnachweises (\u00d6LN) durchgef\u00fchrt. Der \u00d6LN-Vollzug ist dem Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) unterstellt. Das BLW \u00fcberpr\u00fcft, ob die Kantone die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen durch die Landwirte bei der Ausrichtung der Direktzahlungen ber\u00fccksichtigen. Dem BVET obliegt die Oberaufsicht \u00fcber den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung durch die Kantonstier\u00e4rzte. </p><p>3./4. Das BVET beschr\u00e4nkt seine Aufsichtst\u00e4tigkeit in der Regel auf die fachlichen Inhalte der Arbeit der f\u00fcr den Vollzug des Tierschutzgesetzes zust\u00e4ndigen Kantone. Analysen der Funktionsf\u00e4higkeit der kantonalen Vollzugsstellen im Zusammenhang mit Einzelf\u00e4llen w\u00fcrden die Ressourcen des BVET \u00fcberschreiten (vgl. dazu aber Ziffer 6 unten). </p><p>5. Nach Auskunft des f\u00fcr die Sanktionen zust\u00e4ndigen Amtes Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern werden die Verst\u00f6sse gegen das Tierschutzgesetz konsequent gem\u00e4ss den Richtlinien der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz vom 27. Januar 2005 zur K\u00fcrzung der Direktzahlungen sanktioniert. Bei schweren Verst\u00f6ssen erfolgt zudem bei den direkt und indirekt tierbezogenen Massnahmen eine Beitragsk\u00fcrzung oder -verweigerung. F\u00fcr die seit Jahresbeginn publik gewordenen F\u00e4lle erfolgt die K\u00fcrzung im Beitragsjahr, d. h. anl\u00e4sslich der Beitragser\u00f6ffnung von Ende November 2008. </p><p>6. Am 1. Januar 2007 hat die Bundeseinheit f\u00fcr die Lebensmittelkette (BLK) ihre T\u00e4tigkeit aufgenommen. Sie arbeitet im Auftrag des BLW, des BVET und des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit und unterst\u00fctzt diese bei der Aufsicht \u00fcber den Vollzug der Futtermittel-, Tierseuchen-, Tierschutz- und Lebensmittelgesetzgebung. Dazu werden u. a. kantonale Inspektoren bei ihren Kontrollen vor Ort begleitet. Die BLK hat f\u00fcr 2009 zum Thema \"Qualit\u00e4t der Tierschutzkontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben\" Audits in den Kantonen geplant. Weiter werden das neue Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 und die neue Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 durch eine Verst\u00e4rkung der Vollzugsstrukturen und neue Vollzugsinstrumente auch eine Verbesserung des Vollzugs bringen. Das BVET beabsichtigt, einen periodischen Bericht \u00fcber den Vollzug und die Auswirkungen der neuen Tierschutzgesetzgebung zu ver\u00f6ffentlichen. Geplant ist sodann ein zentrales Verzeichnis der von den kantonalen Vollzugsstellen ausgesprochenen Tierhalteverbote. Zu erw\u00e4hnen ist schliesslich die Verordnung des Bundesrates \u00fcber die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im \u00f6ffentlichen Veterin\u00e4rdienst vom 24. Januar 2007 (SR 916.402), welche die Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Mitarbeitenden der kantonalen Vollzugsstellen regelt. Zu den gest\u00fctzt auf diese Verordnung unter der Leitung des BVET durchgef\u00fchrten Kursen, deren Besuch f\u00fcr die Erlangung eines F\u00e4higkeitszeugnisses obligatorisch ist, geh\u00f6rt namentlich auch ein Modul Tierschutz.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1211328000000)\/","SubmittedBy":"Moser Tiana Angelina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1223048029263)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236998740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1205107200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}