{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083070,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083070,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3070","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wachtdienst mit durchgeladener Waffe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass der Wachtdienst der Schweizer Armee in der Regel nicht mit durchgeladener Waffe durchgef\u00fchrt wird und die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und der Schutz vor Waffengewalt namentlich in Wohngebieten strikte gewahrt bleiben.</p>","ReasonText":"<p>Der Wachtdienst der Schweizer Armee findet oft in Wohngebieten statt. Viele Kasernen stehen immer noch mitten in den St\u00e4dten oder D\u00f6rfern. Namentlich in unmittelbarer N\u00e4he von Passantinnen und Passanten oder gar spielenden Kindern stellt die vom VBS am 1. Januar 2008 in Kraft gesetzte neue Weisung, den Wachtdienst nach dem Verlassen des Wachtlokals mit durchgeladener Waffe auszuf\u00fchren, eine nicht tragbare Gef\u00e4hrdung der betroffenen Zivilbev\u00f6lkerung und der \u00f6ffentlichen Sicherheit dar. Die Unfallgefahr \u00fcbersteigt den angeblichen Nutzen bei Weitem, liegt doch der neuen Weisung ein wenig plausibles Bedrohungsszenario zugrunde. Es fehlt namentlich die Begr\u00fcndung, weshalb beispielsweise ausgerechnet Kasernen Zielscheibe von terroristischen Anschl\u00e4gen sein sollen. Beim WEF und bei der Botschaftsbewachung, wo eher von einer potenziellen Gef\u00e4hrdung ausgegangen werden k\u00f6nnte, wird auf einen Armee-Einsatz mit durchgeladener Waffe zu Recht weiterhin verzichtet. Auch die Polizei f\u00fchrt in der Regel ihre Eins\u00e4tze ohne durchgeladene Waffe durch. Der Schweizerische Gemeindeverband hat zudem klargestellt, dass allein die Gemeinden f\u00fcr die Sicherheit zust\u00e4ndig sind. Auch die Verordnung \u00fcber die Polizeibefugnisse der Armee fordert Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Keine Massnahme darf \"\u00fcber das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Zweckes erforderlich ist\", und \"darf nicht zum Nachteil f\u00fchren, der in einem Missverh\u00e4ltnis zum verfolgten Zweck steht\", heisst es hier in Artikel\u00a03. Die Weisung, ohne Vorliegen einer erkennbaren Gef\u00e4hrdung in der Regel eine durchgeladene Waffe zu tragen, ist mit dieser Vorschrift unvereinbar.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bedrohungsumfeld hat sich nach dem Ende des Kalten Krieges zunehmend ver\u00e4ndert. Die Wahrscheinlichkeit eines Krieges ist noch weiter gesunken, w\u00e4hrend vor allem die terroristische Bedrohung eindeutig zugenommen hat. Die Armee hat sich im Rahmen der vergangenen Reformschritte auf diese neuen Rahmenbedingungen ausgerichtet.</p><p>Die Armee muss die Voraussetzungen schaffen, damit sich ihre Angeh\u00f6rigen im Wachtdienst auch gegen einen zu allem entschlossenen Angreifer mit ad\u00e4quaten Mitteln zur Wehr setzen k\u00f6nnen. Bereits vor mehreren Jahren wurde die \u00dcberarbeitung der Weisungen \u00fcber den Wachtdienst vom 2. September 1997 eingeleitet. Die neuen Weisungen beinhalten diverse Ausnahmen und geben dem verantwortlichen Kommandanten einen grossen Ermessensspielraum.</p><p>Die Angeh\u00f6rigen der Armee sind gut ausgebildet und bef\u00e4higt, Waffe und Munition situationsgerecht und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig einzusetzen. Wachtdienst darf nur leisten, wer die entsprechende Ausbildung erfolgreich absolviert hat. Dazu geh\u00f6rt, dass die Armeeangeh\u00f6rigen die Waffe auch dann beherrschen, wenn die Ladebewegung gemacht ist. Im \u00dcbrigen bleibt auch die durchgeladene Waffe bis unmittelbar vor der Schussabgabe gesichert. Die Soldaten \u00fcben seit Jahrzehnten den Umgang mit geladener Waffe. Die intensive Ausbildung bietet Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass sich unsere Soldaten auf der Wache strikt gem\u00e4ss den Regeln der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit verhalten und die Schusswaffe nur in klar definierten Notsituationen einsetzen.</p><p>Wo vom Standort oder vom publikumsintensiven Umfeld her ein Schusswaffengebrauch wegen besonderer Gef\u00e4hrdung Dritter nicht zu verantworten ist (z. B. Schulh\u00e4user, Kindergarten), wird auch in Zukunft auf den bewaffneten Wachtdienst verzichtet. Die verantwortlichen Truppenkommandanten sind jeweils mit den lokalen Beh\u00f6rden im Dialog und ber\u00fccksichtigen allf\u00e4llige Vorbehalte in ihrer Lagebeurteilung. Der Bundesrat hat volles Vertrauen in die Beurteilungsf\u00e4higkeit der Kommandanten unserer Armee.</p><p>Im Unterschied zum Einsatz im Rahmen des Wachtdienstes werden in subsidi\u00e4ren Eins\u00e4tzen (WEF, Botschaftsbewachungen, Euro 2008) die Einsatzregeln von zivilen Beh\u00f6rden vorgegeben. Letztere tragen die Einsatzverantwortung und legen u. a. auch fest, ob Armeeangeh\u00f6rige mit geladener, nichtgeladener oder gar ohne Waffe eingesetzt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1212105600000)\/","SubmittedBy":"Allemann Evi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237229030153)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690486236930)\/","SubmissionDate":"\/Date(1205280000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}