{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083082,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083082,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3082","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umsetzung des Mineral\u00f6lsteuergesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie will der Bundesrat die Ber\u00fccksichtigung der einheimischen erneuerbaren Rohstoffe gem\u00e4ss den Beschl\u00fcssen des Parlamentes (Art. 12b Abs. 3 Bst. a Ziff. 1 Min\u00f6StG) praktisch umsetzen?</p><p>2. Wie will der Bundesrat die vom Parlament geforderten Bestimmungen zu den \u00f6kologischen und sozialen Anforderungen f\u00fcr Biotreibstoffe umsetzen, damit Biotreibstoffe einheimischer und ausl\u00e4ndischer Herkunft verglichen und gleich behandelt werden? Welche Kontrollinstrumente gedenkt er dabei einzusetzen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass inl\u00e4ndische Rohstoffe, die den Regeln f\u00fcr den \u00f6kologischen Leistungsnachweis nach dem Landwirtschaftsgesetz entsprechen, von der Pflicht zum Nachweis der positiven \u00f6kologischen Gesamtbilanz befreit werden k\u00f6nnten?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat in Zukunft auch Agronominnen und Agronomen, insbesondere die Fachleute der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-T\u00e4nikon, bei der Ausarbeitung und Bewertung der \u00d6kobilanz von Biotreibstoffen beizuziehen?</p>","ReasonText":"<p>Am 23. M\u00e4rz 2007 hat das Parlament die Revision des Mineral\u00f6lsteuergesetzes verabschiedet. \u00dcber den bundesr\u00e4tlichen Entwurf hinaus hat das Parlament Bestimmungen zu \u00f6kologischen und sozialen Mindestanforderungen sowie zur Ber\u00fccksichtigung der einheimischen Produktion beschlossen (Art. 12b Abs. 3 Bst. a Ziff. 1 Min\u00f6StG). Diese Stossrichtung wurde im weiteren Verlauf von verschiedenen parlamentarischen Kommissionen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Verordnungsentwurf best\u00e4tigt. Am 30. Januar 2008 hat der Bundesrat die Revision der Mineral\u00f6lsteuerverordnung verabschiedet. Im neuen Artikel\u00a019h hat er, abweichend vom Gesetz, nicht festgelegt, dass einheimische und ausl\u00e4ndische Biotreibstoffe unterschiedlich behandelt werden m\u00fcssen. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der \u00f6kologischen und sozialen Mindestanforderungen nicht klar geregelt ist (Einfluss auf die Produktionskosten, neue b\u00fcrokratische H\u00fcrden, Aufbau eines Verwaltungsapparates f\u00fcr die Kontrollen und die Umsetzung).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Wortlaut der vom Parlament beschlossenen Bestimmung von Artikel\u00a012b Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0a Ziffer 1 des Mineral\u00f6lsteuergesetzes (Min\u00f6StG; SR 641.61) steht im Widerspruch zu v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, die sich aus der WTO (Gatt 1994), dem Freihandelsabkommen Schweiz-EG von 1972 und weiteren Freihandelsabkommen der Schweiz ergeben: Importierte Waren m\u00fcssen gleich behandelt werden wie im Inland hergestellte Waren (Prinzip der Inl\u00e4nderbehandlung). Eine Steuersatzdifferenzierung ohne Ber\u00fccksichtigung der vertraglichen Bindungen sowie die Anwendung von mengenm\u00e4ssigen Beschr\u00e4nkungen ausschliesslich gegen\u00fcber der Einfuhr w\u00fcrden durch die offensichtliche und mehrfache Verletzung internationaler Verpflichtungen das Interesse der Schweiz an stabilen und g\u00fcnstigen aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen stark beeintr\u00e4chtigen. In der am 30. Januar 2008 verabschiedeten \u00c4nderung der Mineral\u00f6lsteuerverordnung (Min\u00f6StV; SR 641.611) wird deshalb auf eine steuerliche Differenzierung zwischen Treibstoffen aus in- und ausl\u00e4ndischen Rohstoffen verzichtet, d. h., der Steuersatz wird unabh\u00e4ngig vom Warenursprung auf \"0\" festgesetzt. Gem\u00e4ss den Bestimmungen von Artikel\u00a012b Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0a Ziffer 3 Min\u00f6StG kann der Bundesrat, sofern die Marktbedingungen \u00e4ndern und die Biotreibstoffe im Vergleich zu den fossilen Treibstoffen \u00fcberkompensiert werden, diesen Steuersatz f\u00fcr Treibstoffe aus in- und ausl\u00e4ndischen Rohstoffen gleichermassen anpassen.</p><p>Sollte es aufgrund der Marktbedingungen notwendig werden, k\u00f6nnte die Anhebung des Zollansatzes bis auf die H\u00f6he der WTO-Bindung in Betracht gezogen werden. Einfuhren von Ursprungserzeugnissen aus Staaten, mit denen die Schweiz ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, sind in jedem Fall ohne Z\u00f6lle zu besteuern.</p><p>2. Die steuerliche Differenzierung von Waren nach \u00f6kologischen und sozialen Kriterien geschieht aufgrund der in den Ausf\u00fchrungsbestimmungen festgelegten Kriterien (Art. 19b und 19d Min\u00f6StV). Der Importeur bzw. der Hersteller muss vor Abgabe der ersten Steueranmeldung die Einhaltung der \u00f6kologischen Mindestanforderungen nachweisen und glaubhaft darlegen, dass er die Sozialkriterien erf\u00fcllt. Die Details zu den Nachweisen der \u00f6kologischen Gesamtbilanz werden in der Treibstoff-\u00d6kobilanzverordnung des UVEK geregelt, welche voraussichtlich im Herbst 2008 in Kraft tritt. Die Sozialkriterien sind in der Min\u00f6StV (Art. 19d) ausreichend pr\u00e4zis definiert, sodass auf eine zus\u00e4tzliche Verordnung verzichtet werden kann.</p><p>Es muss noch abgekl\u00e4rt werden, ob eine direkte \u00dcberpr\u00fcfung der Produktionsbedingungen durch schweizerische Beh\u00f6rden im Ausland m\u00f6glich ist. Vorgesehen ist jedenfalls die Einforderung zus\u00e4tzlicher Informationen von den Antragstellern bei Hinweisen auf Nichteinhaltung, die \u00dcberpr\u00fcfung der Angaben in den Nachweisen durch privatwirtschaftliche Kontrollorganisationen und die Zusammenarbeit mit den jeweils zust\u00e4ndigen lokalen Beh\u00f6rden.</p><p>3. Der Bezug von Direktzahlungen in der Landwirtschaft ist gem\u00e4ss Landwirtschaftsgesetzgebung an \u00f6kologische Auflagen gebunden, die unter den Begriff \"\u00d6kologischer Leistungsnachweis\" (\u00d6LN) fallen. Der \u00d6LN macht Aussagen bez\u00fcglich Umweltbelastung (z. B. Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und D\u00fcngern) und zum Beitrag zur Erhaltung der Biodiversit\u00e4t (\u00f6kologische Ausgleichsfl\u00e4chen). Der \u00d6LN wird deshalb bei der Pr\u00fcfung der Nichtgef\u00e4hrdung des Regenwaldes oder anderer CO2-speichernder \u00d6kosysteme und der biologischen Vielfalt ber\u00fccksichtigt. F\u00fcr in der Schweiz angebaute Rohstoffe zur Treibstoffherstellung gelten diese Anforderungen als erf\u00fcllt, wenn die Rohstoffe vollst\u00e4ndig aus landwirtschaftlichem Anbau nach dem \u00d6LN stammen und wenn von den f\u00fcr die Direktzahlung verantwortlichen Vollzugsbeh\u00f6rden keine finanziellen K\u00fcrzungen aufgrund von Verst\u00f6ssen gegen \u00d6LN-Vorschriften rechtskr\u00e4ftig vollzogen wurden.</p><p>Die Treibstoff-\u00d6kobilanzverordnung regelt, welche Angaben bez\u00fcglich Treibhausgasreduktion und Umweltbelastung zus\u00e4tzlich zum \u00d6LN eingereicht werden m\u00fcssen, damit die Erf\u00fcllung der \u00f6kologischen Mindestanforderungen, welche der Gesetzgeber in Artikel\u00a012b Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0b Min\u00f6StG vorgesehen und welche der Bundesrat in Artikel\u00a019b Min\u00f6StV konkretisiert hat, gepr\u00fcft werden kann.</p><p>4. Die Beurteilung der Nachweise der positiven \u00f6kologischen Gesamtbilanz wird das Bundesamt f\u00fcr Umwelt vornehmen. Es wird dabei nach Bedarf unabh\u00e4ngige Stellen beiziehen und insbesondere in geeigneter Weise das Wissen der Landwirtschaftsfachleute wie beispielsweise der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-T\u00e4nikon (ART) einbeziehen.</p><p>Bereits bei der Empa-Studie \"\u00d6kobilanz von Energieprodukten: \u00d6kologische Bewertung von Biotreibstoffen\", die eine wichtige Grundlage bei der Beurteilung der Nachweise der positiven \u00f6kologischen Gesamtbilanz ist, haben Fachleute der ART mitgewirkt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1219795200000)\/","SubmittedBy":"Bourgeois Jacques","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1268956800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690492825720)\/","SubmissionDate":"\/Date(1205366400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Energie"}}