{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083108,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083108,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3108","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Konsequenzen der \u00dcbernahme des Acquis communautaire der EU im Rahmen des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu folgenden Fragen Bericht zu erstatten:</p><p>1. Bezweckt die erw\u00e4hnte, am 30. April 2006 in Kraft gesetzte sogenannte \"Richtlinie \u00fcber die Unionsb\u00fcrgerschaft\" die Einf\u00fchrung einer Unionsb\u00fcrgerschaft f\u00fcr die B\u00fcrger von EU-Mitgliedstaaten anstelle von deren bisherigen nationalen B\u00fcrgerschaften?</p><p>2. Wird eine solche \"Unionsb\u00fcrgerschaft\" von der Schweiz im Rahmen der Verpflichtung zur \u00dcbernahme des Acquis communautaire im Rahmen der bilateralen Vertr\u00e4ge resp. des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens automatisch \u00fcbernommen?</p><p>3. Falls ja, bedeutet dies, dass bei Weiterf\u00fchrung des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens nach 2009 eines Tages auch das Schweizer B\u00fcrgerrecht durch eine Unionsb\u00fcrgerschaft ersetzt w\u00fcrde?</p><p>4. Falls nein, wie gedenkt der Bundesrat in diesem Bereich die Verpflichtung zur \u00dcbernahme des Acquis communautaire durch die Schweiz bei der Richtlinie \u00fcber die Unionsb\u00fcrgerschaft zu verhindern?</p>","ReasonText":"<p>Den Vernehmlassungsunterlagen zur Weiterf\u00fchrung des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens ist Folgendes zu entnehmen: Abschnitt aus dem Bericht zur Vernehmlassung \u00fcber die Weiterf\u00fchrung des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens nach 2009, Seite 23:</p><p>\"3.1.2 Allf\u00e4llige zuk\u00fcnftige Anpassungen </p><p>3.1.2.1 Freiz\u00fcgigkeit </p><p>Anl\u00e4sslich des f\u00fcnften Treffens des Gemischten Ausschusses (2006) wurde zum ersten Mal die bestehende Diskrepanz zwischen den Bestimmungen des Abkommens (statisch) und dem Acquis communautaire (dynamisch) erw\u00e4hnt, verursacht insbesondere durch das Inkrafttreten am 30. April 2006 der neuen Richtlinie der EU \u00fcber das Aufenthaltsrecht der Unionsb\u00fcrger (Richtlinie \u00fcber die Unionsb\u00fcrgerschaft). Nebst der Tatsache, dass diese Richtlinie in einem einzigen Text den ganzen Bereich des Zugangs- und Aufenthaltsrechts der Unionsb\u00fcrger regelt, vorgehend geregelt durch zwei Verordnungen und neun Richtlinien, ver\u00e4ndert sie andererseits betr\u00e4chtlich die Rechte der B\u00fcrger der EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Personenfreiz\u00fcgigkeit, indem sie ihnen eine wahrhaftige Unionsb\u00fcrgerschaft zuerkennt - daher der Name - und den Status, der damit einhergeht, einschliesslich gegen\u00fcber den Staatsangeh\u00f6rigen von Drittstaaten im Falle des Familienzusammenzugs mit einem Unionsb\u00fcrger. Die Richtlinie \u00fcber die Unionsb\u00fcrgerschaft \u00fcbernimmt insbesondere die k\u00fcrzliche Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft (EuGH), von dem gewisse Urteile vom Schweizerischen Bundesgericht (BG) nicht \u00fcbernommen werden m\u00fcssen, wenn sie aus der Zeit nach der Unterzeichnung des Abkommens stammen. </p><p>Der Gemischte Ausschuss hat nicht die Kompetenz, den Wortlaut des Abkommens und seinen Anhang I, der die den Schweizer B\u00fcrgern und denjenigen der EU zuerkannten Rechte regelt, zu modifizieren. Nur eine Revision des Abkommens, im Sinne seines Artikels 18, dem eidgen\u00f6ssischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt, k\u00f6nnte diese Diskrepanz, die zurzeit zwischen dem Acquis communautaire einerseits und dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen andererseits besteht, beseitigen. Eine allf\u00e4llige \u00dcbernahme dieser Richtlinie wird erst dann abschliessend gepr\u00fcft bzw. erfolgen, wenn das Genehmigungsverfahren zur Weiterf\u00fchrung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens abgeschlossen ist.\"</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004 regelt die Freiz\u00fcgigkeit der Staatsangeh\u00f6rigen der Europ\u00e4ischen Union (EU) - insbesondere Einreise, Aufenthalt und Entfernungs-/Fernhaltemassnahmen - zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Das Aufenthaltsstatut der EU-B\u00fcrger, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten, wird demjenigen der Inl\u00e4nder angen\u00e4hert. </p><p>Der Begriff der Unionsb\u00fcrgerschaft wurde mit dem Vertrag von Maastricht in der Europ\u00e4ischen Union eingef\u00fchrt. Unionsb\u00fcrger ist, wer die Staatsb\u00fcrgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitzt. Die Unionsb\u00fcrgerschaft erg\u00e4nzt das nationale B\u00fcrgerrecht, ersetzt dieses jedoch nicht. Der Erwerb oder der Verlust des B\u00fcrgerrechtes eines Mitgliedstaates f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit jedes einzelnen Mitgliedstaates. Folglich bleibt die Frage, ob eine Person die Staatsb\u00fcrgerschaft eines bestimmten EU-Mitgliedstaates besitzt, weiterhin im Landesrecht des betreffenden Staates geregelt.</p><p>2. Da die Schweiz nicht der Europ\u00e4ischen Union angeh\u00f6rt, ist sie auch nicht an das Konzept der Unionsb\u00fcrgerschaft gebunden. Die Unionsb\u00fcrgerschaft geh\u00f6rt nicht zu dem im Rahmen des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) \u00fcbernommenen Gemeinschaftsrecht. Der Begriff der Unionsb\u00fcrgerschaft - einschliesslich der damit verbundenen Rechtswirkungen - ist daher nicht auf die Schweiz und deren Staatsangeh\u00f6rige anwendbar.</p><p>Das FZA enth\u00e4lt f\u00fcr die Schweiz keine Verpflichtung, von der EU verabschiedete neue Rechtsakte (neues Gemeinschaftsrecht) zu \u00fcbernehmen. Artikel\u00a017 FZA sieht lediglich vor, dass der gemischte Ausschuss einen Meinungsaustausch \u00fcber die Auswirkungen f\u00fchrt, welche die Entwicklungen des Landesrechts der Vertragsparteien auf das Funktionieren des FZA haben k\u00f6nnten. </p><p>3./4. Die Richtlinie 2004/38/EG verbessert namentlich das Aufenthaltsrecht der EU-Staatsangeh\u00f6rigen, indem sie die zu erf\u00fcllenden Voraussetzungen und Formalit\u00e4ten erleichtert (z. B. Ersetzung der Aufenthaltserlaubnis durch eine einfache Best\u00e4tigung). Sie erweitert und verbessert die Rechte der Familienmitglieder (z. B. durch Ausdehnung des Familiennachzugsrechtes auf eingetragene Partnerschaften). Sie f\u00fchrt ein Recht auf Daueraufenthalt ein und pr\u00e4zisiert die Voraussetzungen von Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen, die aus Gr\u00fcnden der \u00f6ffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit ergriffen werden. </p><p>Das FZA beschr\u00e4nkt sich dagegen auf die Regelung der Personenfreiz\u00fcgigkeit im engen Sinn, d. h. im klassischen Sinne der vier Binnenmarktfreiheiten.</p><p>Wir beantragen die Ablehnung des Postulates, da es von der nicht zutreffenden Annahme ausgeht, dass die Schweiz das zuk\u00fcnftige Gemeinschaftsrecht und damit die Richtlinie 2004/38/EG \u00fcbernehmen m\u00fcsse; es besteht jedoch - wie oben dargelegt - keine \u00dcbernahmepflicht. Selbst eine allf\u00e4llige sp\u00e4tere \u00dcbernahme der Richtlinie durch die Schweiz h\u00e4tte nicht zur Folge, dass das Schweizer B\u00fcrgerrecht durch die Unionsb\u00fcrgerschaft ersetzt w\u00fcrde.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1212105600000)\/","SubmittedBy":"Waber Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213370620243)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690539842810)\/","SubmissionDate":"\/Date(1205884800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}