{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083133,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083133,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3133","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Massive Geb\u00fchrenerh\u00f6hungen des Bazl","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 28. September 2007 hat der Bundesrat die neue Verordnung \u00fcber die Geb\u00fchren des Bazl beschlossen. Diese wurde am 13. November 2007 in der amtlichen Gesetzessammlung publiziert und per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Dabei sind die Geb\u00fchren zum Teil um mehrere Hundert Prozent erh\u00f6ht worden. </p><p>Kostete beispielsweise die Eintragung eines Luftfahrzeuges bis 5,7 Tonnen oder eines einmotorigen Helikopters in das Luftfahrzeugregister 85 Franken, sind neu daf\u00fcr 400 Franken zu bezahlen. Oder f\u00fcr die Genehmigung eines technischen Unterhaltsbetriebes werden die Geb\u00fchren neu nach Zeitaufwand erhoben, mit einem Geb\u00fchrenrahmen von 2000 Franken bis 15 000 Franken. Bisher hatte ein Kleinbetrieb mit f\u00fcnf Personen daf\u00fcr maximal 2200 Franken zu entrichten.</p>","ReasonText":"<p>Die Luftfahrt erh\u00e4lt durch diese Geb\u00fchrenerh\u00f6hungen kaum mehr Sicherheit oder andere Mehrleistungen. Der erh\u00f6hte Aufwand des Bazl bei der Aufsichtst\u00e4tigkeit hat seinen Grund in der zunehmenden Regeldichte und der \u00fcberm\u00e4ssigen Administration, was nicht zwingend eine Verbesserung der operationellen Sicherheit zur Folge hat. Betroffen von den Geb\u00fchrenanpassungen sind u. a. die allgemeine Luftfahrt, Flugzeughalter, Wartungsbetriebe, der Flugsport sowie die Flugschulen. Aufgrund der kurzfristig getroffenen und massiven Geb\u00fchrenerh\u00f6hungen ist der Unmut bei den Betroffenen und allgemein in der schweizerischen Luftfahrt sehr gross. </p><p>Ausgehend von diesem Sachverhalt stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen: </p><p>1. Sind Geb\u00fchrenerh\u00f6hungen von mehreren Hundert Prozent nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und damit rechtswidrig? </p><p>2. Ist es nicht so, dass der Stellenausbau im Bazl mit der zunehmenden Regelungsdichte und erh\u00f6htem Verwaltungsaufwand zu tun hat und kaum Verbesserung der operationellen Sicherheit der Luftfahrt zur Folge hat? </p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Geb\u00fchrenerh\u00f6hungen gravierende Auswirkungen f\u00fcr gewerbsm\u00e4ssige Luftfahrtsbetriebe und Wartungsbetriebe haben werden mit erh\u00f6hten Kosten, Wettbewerbsnachteilen und der Gef\u00e4hrdung von Arbeitspl\u00e4tzen? </p><p>4. Ist er nicht auch der Meinung, dass durch die Geb\u00fchrenerh\u00f6hungen das bereits heute bestehende Problem des mangelnden Pilotennachwuchses noch zus\u00e4tzlich versch\u00e4rft wird? </p><p>5. Warum vertritt er die Auffassung, eines der wichtigsten Ziele des Bazl sei ein m\u00f6glichst hoher Kostendeckungsgrad? Hat das Bazl nicht einen gesetzlich klar umschriebenen Auftrag im Dienste der schweizerischen Luftfahrt? </p><p>6. Warum mussten die Direktbetroffenen den bundesr\u00e4tlichen Entscheid aus den Medien erfahren, nachdem sie sich vorg\u00e4ngig mit den Vorschl\u00e4gen des Bazl intensiv und konstruktiv auseinandergesetzt hatten? </p><p>7. Welchen Stellenwert hat die Luftfahrt f\u00fcr den Bundesrat? Ist er nicht auch der Meinung, dass die schweizerische Luftfahrt u. a. in wirtschaftlicher Hinsicht bedeutungsvoll ist? </p><p>8. Ist er bereit, bevor weitere politische und rechtliche Massnahmen ergriffen werden, die erlassenen Geb\u00fchrenerh\u00f6hungen nochmals zu \u00fcberpr\u00fcfen?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Revision der Verordnung \u00fcber die Geb\u00fchren des Bazl basiert auf einem politischen Auftrag aus dem Jahre 2004, erteilt einerseits durch Parlament und Bundesrat im Rahmen der Genehmigung der f\u00fcr eine Aufstockung der Bazl-Personalressourcen um insgesamt 60 Stellen erforderlichen Mittel (Bundesratsbeschluss vom 25. Februar 2004, behandelt und genehmigt durch Parlament in der Sommersession 2004; Gesch\u00e4ftsnummer 04.015), andererseits durch die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle aufgrund deren Pr\u00fcfung der Einnahmenrubrik Geb\u00fchren des Bazl (Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle: Bericht \u00fcber die Pr\u00fcfung der Einnahmenrubrik Geb\u00fchren sowie deren Kostendeckungsgrad, 9. Juli 2004). Diesen Auftrag bekr\u00e4ftigten Bundesrat und Bundesversammlung 2007 bei der Genehmigung des neuerlichen Personalausbaus im Bazl, welcher haushaltneutral zu erfolgen hat (Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 2007).</p><p>Mit Inkrafttreten der neuen Geb\u00fchrenverordnung wird der bisherige Kostendeckungsgrad des Bazl bezogen auf die Legislaturperiode 2008-2011 von etwa 12 Prozent auf etwa 15 Prozent erh\u00f6ht. Die H\u00f6he der Geb\u00fchren bemisst sich gr\u00f6sstenteils nach dem effektiven Aufwand. Sie ber\u00fccksichtigt zudem die seit 1996 nicht mehr ausgeglichene Teuerung von rund 10 Prozent.</p><p>Der trotz erh\u00f6hter Geb\u00fchreneinnahmen bescheidene Kostendeckungsgrad von 15 Prozent ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass sich allgemeine Aufsichtst\u00e4tigkeiten wie die Wahrung der Interessen der schweizerischen Luftfahrt auf nationaler und internationaler Ebene sowie Rechtsetzungst\u00e4tigkeiten nicht durch Geb\u00fchren finanzieren lassen, da sie nicht individuell einzelnen der Aufsicht unterstellten Personen und Gesellschaften zugerechnet werden k\u00f6nnen.</p><p>1. Eine Erh\u00f6hung von Geb\u00fchren ist rechtm\u00e4ssig und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig, wenn Kostendeckungs- und \u00c4quivalenzprinzip eingehalten werden. Dies ist bei der Geb\u00fchrenerh\u00f6hung des Bazl der Fall. Der Grad der Erh\u00f6hung mag in einzelnen F\u00e4llen hoch erscheinen, ist jedoch nicht entscheidend, solange die Geb\u00fchr bei der Abgeltung von Leistungen und der Deckung der Kosten im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit bleibt.</p><p>2. Der Bundesrat hat beschlossen, dass in der ersten Phase der neuerlichen Ressourcenaufstockung beim Bazl ausschliesslich Stellen im Bereich Sicherheit geschaffen werden. Diese Personalressourcen werden folglich ausschliesslich f\u00fcr sicherheitsrelevante T\u00e4tigkeiten eingesetzt. Damit kann die effiziente und aktive Sicherheitsaufsicht auf der Basis eines umfassenden und modernen Sicherheitsmanagementsystems, das auch auf die zunehmende internationale Regelungsdichte reagiert, weiter verbessert werden. Zudem lassen sich die Bearbeitungszeiten im Bereich der Sicherheitszulassung verk\u00fcrzen. Die Personalaufstockung leistet somit einen klaren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit.</p><p>3. Gem\u00e4ss der im Auftrag des Bazl und der schweizerischen Luftfahrt (Aerosuisse, Swiss International Airport Association) erstellten Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der Luftfahrt in der Schweiz (Infras: Volkswirtschaftliche Bedeutung der Luftfahrt in der Schweiz, 8.  September 2006; http://www.bazl.admin.ch/dokumentation/studien/) betr\u00e4gt die gesamte Wertsch\u00f6pfung der Zivilluftfahrt in der Schweiz j\u00e4hrlich etwa 24,2 Milliarden Franken. Die prognostizierten Mehreinnahmen des Bazl von rund 4 Millionen Franken (von prognostizierten gesamten Geb\u00fchreneinnahmen von etwa 11 Millionen Franken) stellen einen vergleichsweise kleinen Betrag dar. Umgelegt auf die pro Jahr in der Schweiz ankommenden und abfliegenden Passagiere w\u00fcrde er den Flugpreis pro Person um gerade mal 10 Rappen verteuern.</p><p>4. Wie in Punkt 3 ausgef\u00fchrt, belastet die Geb\u00fchrenerh\u00f6hung des Bazl die Luftfahrtindustrie nur marginal. Der Engpass bei den Piloten ist eine direkte Folge der prosperierenden Luftfahrt und steht in keinem Zusammenhang mit den Geb\u00fchren des Bazl. Trotz der Erh\u00f6hung sind die Geb\u00fchren weiterhin nicht prohibitiv und fallen gemessen an den Ausbildungskosten f\u00fcr einen Piloten bescheiden aus.</p><p>5. Der Bundesrat vertritt nicht die Auffassung, ein m\u00f6glichst hoher Kostendeckungsgrad sei eines der wichtigsten Ziele des Bazl. Er ist jedoch der Ansicht, dass der momentan geringe Kostendeckungsgrad des Bazl von rund 12 Prozent zu erh\u00f6hen ist. Ein gesamter Kostendeckungsgrad von 15 Prozent ist verglichen mit anderen Bereichen immer noch tief. So deckt zum Beispiel die HSK ihre Aufwendungen fast vollst\u00e4ndig durch Geb\u00fchreneinnahmen ab (Kostendeckungsgrad 2006: 99 Prozent). Auch Swisstopo (2006: 56 Prozent), Bakom (2006: 62 Prozent) oder Meteo Schweiz (2006: 50 Prozent) weisen weit h\u00f6here Kostendeckungsgrade aus als das Bazl (Quellen f\u00fcr Kostendeckungsgrade: Jahresberichte 2006 der entsprechenden Verwaltungseinheiten).</p><p>6. Die betroffenen Kreise wurden vorg\u00e4ngig zur Stellungnahme eingeladen, unter gleichzeitiger Bekanntgabe des Inkraftsetzungstermins. Nach der Genehmigung durch den Bundesrat und der Ver\u00f6ffentlichung der Geb\u00fchrenverordnung in der Amtlichen Sammlung wurden dieselben Adressaten mit einem zus\u00e4tzlichen Schreiben ausf\u00fchrlich informiert. Der Bundesrat hat jedoch Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, dass die Luftfahrtakteure eine Information unmittelbar nach der Genehmigung der neuen Geb\u00fchrenverordnung gesch\u00e4tzt h\u00e4tten. Es muss jedoch der Grundsatz betont werden, dass Rechtserlasse publiziert werden (in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts); eine fl\u00e4chendeckende Zustellung an alle potenziellen Adressaten ist weder sinnvoll noch praktikabel.</p><p>7. Der Bundesrat hat im Bericht \u00fcber die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004  (05.011 Bericht \u00fcber die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004, 10. Dezember 2004; http://www.bazl.admin.ch/themen/lupo/) die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung der schweizerischen Zivilluftfahrt ausf\u00fchrlich gew\u00fcrdigt.</p><p>8. Der Bundesrat hat die vom Bazl sorgf\u00e4ltig kalkulierten Geb\u00fchren f\u00fcr richtig und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig eingesch\u00e4tzt und h\u00e4lt an diesem Entscheid fest. Im \u00dcbrigen ist das Bazl daran, einzelne Geb\u00fchren, die zu besonderer Kritik Anlass geben, noch einmal detailliert zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1212710400000)\/","SubmittedBy":"Joder Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1223048556070)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550529247)\/","SubmissionDate":"\/Date(1205884800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}