{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083166,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083166,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3166","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Steuerabzug f\u00fcr die Kinderbetreuung durch Dritte","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer und das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sind derart zu \u00e4ndern, dass f\u00fcr die Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte ein Steuerabzug gew\u00e4hrt werden kann, wenn Steuerpflichtige, die mit Kindern im gleichen Haushalt leben, deren Betreuung infolge Erwerbst\u00e4tigkeit, Erwerbsunf\u00e4higkeit oder Ausbildung nicht selber wahrnehmen k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Steuerpflichtige, die mit Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Betreuung infolge Erwerbst\u00e4tigkeit, Erwerbsunf\u00e4higkeit oder Ausbildung nicht selber wahrnehmen k\u00f6nnen, sind oftmals gezwungen, Dritte mit der Kinderbetreuung zu beauftragen (familienerg\u00e4nzende Betreuungspl\u00e4tze, Kinderkrippen, Tagesfamilien, Einrichtungen der schulerg\u00e4nzenden Betreuung usw.). Die dabei anfallenden Kosten k\u00f6nnen bei der direkten Bundessteuer sowie bei einzelnen Kantons- und Gemeindesteuern nicht zum Abzug zugelassen werden.</p><p>Benachteiligt werden durch die heutige gesetzliche Regelung vor allem Alleinerziehende - meistens Frauen - sowie Ehegatten, wenn beide Ehepartner erwerbst\u00e4tig sind oder ein Ehegatte aufgrund von Krankheit oder Invalidit\u00e4t nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen. </p><p>Verschiedene Kantone haben f\u00fcr diese F\u00e4lle in den letzten Jahren einen nach oben begrenzten Abzug in ihre Steuergesetzgebungen aufgenommen und damit anerkannt, dass diese Betreuungskosten im weitesten Sinn \"berufsbedingt\" sind und aus sozialpolitischen Gr\u00fcnden bis zu einem bestimmten H\u00f6chstbetrag als abzugsberechtigt erkl\u00e4rt werden sollten. </p><p>Auch der Bundesrat hat bei der Beantwortung fr\u00fcherer parlamentarischer Vorst\u00f6sse (z. B. Motion Teuscher 02.3718) die Einf\u00fchrung eines Kinderbetreuungsabzuges im Rahmen k\u00fcnftiger Reformen der Ehepaar- und Familienbesteuerung in Aussicht gestellt.</p><p>Im Sinne der Steuerharmonisierung ist es angezeigt, diesen Kinderbetreuungsabzug unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem H\u00f6chstbetrag auch bei der direkten Bundessteuer zu gew\u00e4hren. Durch eine \u00c4nderung des StHG ist zudem die Einf\u00fchrung eines Kinderbetreuungsabzuges auch den Kantonen zwingend vorzuschreiben, wobei die Festlegung des H\u00f6chstbetrages in der Kompetenz der Kantone bleiben soll.</p><p>Von einem Steuerabzug f\u00fcr Kinderbetreuungskosten w\u00fcrden in erster Linie alleinerziehende Frauen mit tiefen und mittleren Einkommen profitieren, die oftmals aus finanziellen Gr\u00fcnden gezwungen sind, einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachzugehen, und nicht in der Lage sind, w\u00e4hrend dieser Zeit die Kinderbetreuung wahrzunehmen. In diesen F\u00e4llen ist es ungerecht, wenn man die Kinderbetreuungskosten weiterhin als \"reine Lebenshaltungskosten\" betrachtet. Die Kosten der familienexternen Kinderbetreuung sind f\u00fcr sie die Voraussetzung, um \u00fcberhaupt erwerbst\u00e4tig sein zu k\u00f6nnen.</p><p>Mit einem zus\u00e4tzlichen Steuerabzug - wie er bereits in verschiedenen Kantonen besteht - k\u00f6nnten die berufsbedingten Kosten der Kinderbetreuung wenigstens teilweise ausgeglichen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das geltende Recht sieht f\u00fcr die direkte Bundessteuer keinen Abzug der Fremdbetreuungskosten vor. Demgegen\u00fcber erlaubt das Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) \"bis zur Inkraftsetzung der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung\" einen Abzug f\u00fcr die w\u00e4hrend der Erwerbst\u00e4tigkeit der Eltern entstehenden Kinderbetreuungskosten (Art. 72c StHG). Anzumerken ist, dass bei der direkten Bundessteuer Alleinstehende, die mit Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben, wie Ehepaare in den Genuss des milderen Verheiratetentarifes kommen und damit gegen\u00fcber den tats\u00e4chlich Alleinstehenden bereits entlastet werden.</p><p>Die Motion strebt in dreierlei Hinsicht eine \u00c4nderung an. Erstens soll der Kinderbetreuungsabzug den Kantonen zwingend vorgeschrieben werden. Zweitens sollen die Kosten f\u00fcr die Fremdbetreuung auch infolge Erwerbsunf\u00e4higkeit oder Ausbildung abgezogen werden k\u00f6nnen. Und drittens soll dieser Abzug auch f\u00fcr die direkte Bundessteuer eingef\u00fchrt werden.</p><p>Nach der Milderung der sogenannten \"Heiratsstrafe\" durch die am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Sofortmassnahmen bei der Ehepaarbesteuerung wurde eine weitere Reform im Bereich der Ehepaar- und Familienbesteuerung an die Hand genommen. Urspr\u00fcnglich sollte vorerst entschieden werden, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder k\u00fcnftig getrennt zu besteuern sind, da je nach gew\u00e4hlter Veranlagungsart die Entlastungen f\u00fcr Ehepaare und Familien unterschiedlich ausfallen. Ein im Jahr 2007 zum Systementscheid durchgef\u00fchrtes Vernehmlassungsverfahren hat aber aufgezeigt, dass die politische Entscheidfindung in dieser Systemfrage \u00e4usserst schwierig sein d\u00fcrfte.</p><p>Das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement hat deshalb der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung im Fr\u00fchjahr den Auftrag erteilt, basierend auf dem geltenden System der Familienbesteuerung verschiedene M\u00f6glichkeiten zur Milderung der steuerlichen Belastung von Familien mit Kindern zu pr\u00fcfen und konkrete Vorschl\u00e4ge auszuarbeiten. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung ist daran, ihren Bericht \"Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern\" fertigzustellen. Der Bericht soll anschliessend auch der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) unterbreitet werden. In Kenntnis der Stellungnahme der FDK wird sich der Bundesrat im Herbst mit dem Bericht befassen und \u00fcber das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>Bei dieser anstehenden Reform gilt es zu pr\u00fcfen, auf welche Weise und insbesondere in welchem Umfang den Kinderkosten Rechnung zu tragen ist. Obschon der Motionstext sehr konkret formuliert ist, was die Wahl der effektiven Entlastungsmassnahmen einschr\u00e4nkt, unterst\u00fctzt der Bundesrat die Stossrichtung. Er m\u00f6chte den Vorschl\u00e4gen der eingesetzten Arbeitsgruppe sowie der Stellungnahme der FDK zur Entlastung von Familien mit Kindern im jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen, ist jedoch bereit, die Motion im Sinne seiner vorstehenden Ausf\u00fchrungen anzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":19,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1221782400000)\/","SubmittedBy":"Schmidt Roberto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1249862400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690549319670)\/","SubmissionDate":"\/Date(1205971200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}