{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083169,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083169,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3169","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Stopp dem Zahlungsschlendrian","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a0104 OR so zu revidieren, dass der gegenw\u00e4rtig geltende Verzugszins von 5 Prozent angemessen erh\u00f6ht wird und f\u00fcr den Gl\u00e4ubiger kostendeckend ist. Die entsprechenden Zinsvorschriften des Bundes (allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen) sind ebenfalls anzupassen.</p>","ReasonText":"<p>Die \u00fcberf\u00e4lligen Forderungen der schweizerischen Unternehmen betragen 9 Milliarden Franken. Die Rechnungen werden mit einem durchschnittlichen Zahlungsverzug von 14,8 Tagen nach Ablauf der \u00fcblichen Zahlungsfrist von 30 Tagen bezahlt. Besonders schlecht ist die Zahlungsmoral der \u00f6ffentlichen Hand: Bund, Kantone und Gemeinden zahlen Rechnungen durchschnittlich erst nach 48,7 Tagen ab Rechnungsdatum.</p><p>Enorm ist die Zahl der Rechnungen, die erst nach mehr als 60 Tagen bezahlt werden: In die Gruppe von 61 bis 90 Tagen fallen 8,1 Prozent aller Rechnungen, 2,8 Prozent der Rechnungen werden sogar erst nach 120 Tagen beglichen. Die definitiven Forderungsverluste belaufen sich auf 1,6 Prozent aller fakturierten Betr\u00e4ge. Die schlechte Zahlungsmoral der Kunden \u00fcbt bei 80 Prozent der Unternehmen einen negativen Einfluss auf die Liquidit\u00e4t aus. 7 Prozent der Unternehmen sehen sich deswegen sogar massiv in ihrer Existenz bedroht. 21 Prozent der Konkurse gehen auf versp\u00e4tete Zahlungseing\u00e4nge bzw. dadurch bedingte Liquidit\u00e4tsschwierigkeiten zur\u00fcck.</p><p>Der Schuldnerverzug bedeutet Lieferantenkredit zum Nulltarif. Das f\u00fchrt zahlreiche Unternehmen in die Liquidit\u00e4tsfalle und zwingt sie zu Bankkrediten und damit zu entsprechenden Zinskosten. Der nach dem aktuellen Text von Artikel\u00a0104 OR geltende gesetzliche Verzugszins von 5 Prozent ist bei Weitem nicht geeignet, die beim Gl\u00e4ubiger durch den Schuldnerverzug entstehenden Zinskosten zu decken: F\u00fcr nicht bank\u00fcblich gesicherte Kontokorrentkredite, die zur Deckung des durch den Verzug beim Lieferanten entstehenden zus\u00e4tzlichen Liquidit\u00e4tsbedarfes aufgenommen werden m\u00fcssen, hat ein KMU n\u00e4mlich 9 bis 12 Prozent p. a. zu bezahlen.</p><p>Eine Revision von Artikel\u00a0104 OR ist daher dringend notwendig. Der Verzugszins muss auf ein Niveau angehoben werden, das einerseits den beim Gl\u00e4ubiger entstehenden Zinsschaden abdeckt und andererseits gegen\u00fcber dem s\u00e4umigen Schuldner ein deutliches Zeichen setzt. Angemessen ist ein Verzugszinssatz von 10 Prozent. Erfahrungen im Ausland (z. B. nordeurop\u00e4ische Staaten) zeigen, dass strenge Verzugszinsnormen zu einem deutlich p\u00fcnktlicheren Zahlungsverhalten f\u00fchren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der heute geltende Verzugszinssatz bei versp\u00e4teter Zahlung einer Geldschuld nach Artikel\u00a0104 OR wird von verschiedenen Kreisen als zu tief empfunden. Ein Rechtsvergleich zeigt, dass unsere Nachbarl\u00e4nder h\u00f6here Verzugszinsen kennen. Dies trifft insbesondere f\u00fcr den kaufm\u00e4nnischen Verkehr zu (z. B. Deutschland: 11,32 Prozent; \u00d6sterreich: 11,19 Prozent; Frankreich 11,2 Prozent). In diesem Zusammenhang ist auch auf die Richtlinie 2000/35/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bek\u00e4mpfung von Zahlungsverzug im Gesch\u00e4ftsverkehr hinzuweisen. Gem\u00e4ss dieser Richtlinie muss der Verzugszins mindestens 7 Prozent \u00fcber dem Leitzins der Europ\u00e4ischen Zentralbank liegen. </p><p>Der Bundesrat erachtet daher das Anliegen der Motion\u00e4rin grunds\u00e4tzlich als berechtigt, auch wenn es sich beim Verzugszins nach Artikel\u00a0104 OR lediglich um einen gesetzlichen Mindestzinssatz handelt, von dem vertraglich abgewichen werden kann. </p><p>Inwiefern die H\u00f6he des Verzugszinses die Zahlungsmoral der Schuldner beeinflusst, welcher Verzugszins angemessen ist und ob er starr oder dynamisch (z. B. durch Kopplung an einen Leitzins der Schweizerischen Nationalbank) auszugestalten ist, bedarf jedoch noch der weiteren Abkl\u00e4rung. Das Gleiche gilt f\u00fcr die Frage, ob der Verzugszins generell oder beschr\u00e4nkt auf den kaufm\u00e4nnischen Verkehr erh\u00f6ht werden soll und ob sich diese Erh\u00f6hung auch mit Blick auf Forderungen des Staates, namentlich Steuerforderungen, und auf Forderungen gegen den Staat aufdr\u00e4ngt.</p><p>Anders als die Motion 08.3168 der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, \"Stopp dem Zahlungsschlendrian\", verlangt die vorliegende Motion bloss die angemessene Erh\u00f6hung des Verzugszinssatzes. Sie bel\u00e4sst dem Bundesrat damit den n\u00f6tigen Spielraum bei ihrer Umsetzung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":19,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1211328000000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363219200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809562470)\/","SubmissionDate":"\/Date(1205971200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}