{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083192,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083192,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3192","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gerechte EO-Entsch\u00e4digung f\u00fcr Zivilschutz-Dienstleistende","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Zivilschutz hat zunehmend Aufgaben f\u00fcr die Allgemeinheit zu \u00fcbernehmen, die bisher von der Armee geleistet wurden. Grossanl\u00e4sse und Sportveranstaltungen finden meist \u00fcber Wochenenden statt. Neben nationalen Veranstaltungen steht dem Zivilschutz im Zusammenhang mit der Euro 2008 wieder ein grosser Einsatz bevor. </p><p>Im Gegensatz zur Feuerwehr, die pro Stunde Einsatz entsch\u00e4digt wird, erh\u00e4lt der Angeh\u00f6rige des Zivilschutzes (AdZS) lediglich einen Sold zwischen f\u00fcnf und zehn Franken pro Tag. Sein Dienst wird \u00fcber die EO abgerechnet. F\u00fcr Festangestellte geht dieser Lohnersatz an den Arbeitgeber. Das f\u00fchrt dazu, dass AdZS bei Wochenendeins\u00e4tzen nicht nur ohne Ruhetag durcharbeiten, sondern auch noch um ihre Entsch\u00e4digung geprellt werden. L\u00e4ngst nicht alle Arbeitgeber sind bereit, ihren Mitarbeitenden die ihnen zustehende Entsch\u00e4digung oder Freizeit zu erstatten. Ausgerechnet \u00f6ffentliche Verwaltungen stehen schlecht da.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Sieht er eine M\u00f6glichkeit, in der gesetzlichen Regelung der Entsch\u00e4digungsfrage der besonderen Situation des Zivilschutzes Rechnung zu tragen? </p><p>2. Ist es m\u00f6glich, Arbeitgeber zu verpflichten, dass Dienste an Wochenenden und Feiertagen durch Freitage kompensiert werden k\u00f6nnen, sofern die EO einbehalten wird? </p><p>3. In welcher gesetzlichen Grundlage sieht er M\u00f6glichkeiten zu einer Regelung (BZG, Erwerbsersatzgesetz, Obligationenrecht)? </p><p>4. Welche weiteren Massnahmen trifft er oder das zust\u00e4ndige Bundesamt, damit Arbeitgeber die ZS-Dienstpflicht respektieren? </p><p>5. Mit welchen Massnahmen sichert er Motivation und Bereitschaft der AdZS, auch k\u00fcnftig f\u00fcr Leistungen zugunsten der Allgemeinheit anzutreten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Unterschiede bei der Entsch\u00e4digung von Angeh\u00f6rigen der Feuerwehr und des Zivilschutzes sind dem Bundesrat bekannt, auch die teilweise daraus resultierenden Schwierigkeiten. Wiederum muss betont werden, dass die Schutzdienstpflicht auf klaren gesetzlichen Grundlagen beruht. Es steht demnach nicht im freien Ermessen des einzelnen Schutzdienstpflichtigen, ein Aufgebot f\u00fcr einen Zivilschutzeinsatz im Rahmen der Katastrophen- und Nothilfe oder zugunsten der Gemeinschaft anzutreten oder nicht. Analoges gilt f\u00fcr den Arbeitgeber eines Schutzdienstpflichtigen.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die EO-Entsch\u00e4digung ist nicht im Bev\u00f6lkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG, SR 520.1), sondern im Erwerbsersatzgesetz (EOG, SR 834.1) geregelt. Die entsprechenden Regelungen gelten nicht spezifisch f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen des Zivilschutzes, sondern in gleicher Weise f\u00fcr Dienstleistende in der Armee und im Zivildienst. Der Grundsatz der Gleichbehandlung verunm\u00f6glicht es, die geltenden gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr Dienstleistende im Zivilschutz anders anzuwenden als f\u00fcr Dienstleistende in der Armee und im Zivildienst.</p><p>Eine generelle rechtliche Anpassung im Sinne einer \u00c4nderung der Regelungen hinsichtlich Dienstleistungen an Wochenenden oder Feiertagen h\u00e4tte somit Auswirkungen nicht nur auf die Zivilschutz-, sondern auch auf die Milit\u00e4r- und Zivildienstpflichtigen. Die finanziellen und administrativen Folgen einer derartigen \u00c4nderung w\u00e4ren zudem ausserordentlich weitreichend.</p><p>2. Zun\u00e4chst ist festzuhalten, dass die EO-Entsch\u00e4digung ihrem Wesen nach keine Verg\u00fctung f\u00fcr die Dienstleistung darstellt, wie dies bei der von den Gemeinden entrichteten Entsch\u00e4digung der Feuerwehr der Fall ist. Bei der EO-Entsch\u00e4digung handelt es sich um einen Ersatz f\u00fcr den ausgefallenen Verdienst aus einer Erwerbst\u00e4tigkeit. Unter diesem Aspekt ist auch die EO-Entsch\u00e4digung f\u00fcr an Wochenenden oder Feier- oder Freitagen geleistete Zivilschutzeins\u00e4tze zu beurteilen: Da die Arbeitnehmer im Allgemeinen f\u00fcr alle sieben Tage einer Woche entl\u00f6hnt werden, ist es irrelevant, ob eine Zivilschutzdienstleistung w\u00e4hrend normalen Arbeitstagen oder aber am Wochenende bzw. an Feier- oder Freitagen geleistet wird.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates besteht demzufolge nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen keine M\u00f6glichkeit, die Arbeitgeber zu einer Kompensation der an Wochenenden oder Feiertagen geleisteten Schutzdienste zu verpflichten.</p><p>3. Entsprechend den Ausf\u00fchrungen in Antwort 2 sieht der Bundesrat im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen keine M\u00f6glichkeit zu einer Regelung im Sinne der Interpellation.</p><p>Grunds\u00e4tzlich ist die Problematik, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kompensation f\u00fcr die in der Freizeit geleisteten Dienstleistungen zu gew\u00e4hren hat, ein arbeitsrechtliches Problem. Allf\u00e4llige \u00c4nderungen m\u00fcssten mithin in den entsprechenden einschl\u00e4gigen Gesetzen vorgenommen werden, also im Obligationenrecht (OR, SR 220).</p><p>In Artikel\u00a023 BZG wird lediglich statuiert, dass Schutzdienstleistende Anspruch auf EO-Entsch\u00e4digung nach den Bestimmungen des EOG haben. Dabei ist zu beachten, dass gem\u00e4ss OR von den Vorschriften \u00fcber die Lohnfortzahlungspflichten des Arbeitgebers nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden darf, dass aber durch eine schriftliche Vereinbarung eine abweichende Regelung getroffen werden kann, wenn sie f\u00fcr die Arbeitnehmer mindestens gleichwertig ist. Dies weist den einzigen zurzeit gangbaren Weg: die direkte Intervention bei den betroffenen Arbeitgebern mit dem Ziel, dass diese mit den betroffenen Mitarbeitern eine Vereinbarung treffen, in der sie sich je nach Fall zur freiwilligen Weitergabe der EO-Entsch\u00e4digung oder im Sinne des Arbeitsnehmerschutzes zur Gew\u00e4hrung von Ersatzruhetagen f\u00fcr an Wochenenden oder an Feier- bzw. Freitagen geleisteten Schutzdiensttagen bereiterkl\u00e4ren. Zu betonen ist allerdings, dass im Rahmen des geltenden Rechts eine Verpflichtung der Arbeitgeber zu solchen Kompensationen nicht besteht.</p><p>4./5. Genau wie bei der Wehrpflicht handelt es sich bei der Schutzdienstpflicht um eine gesetzlich verankerte, verbindliche Pflicht. Daran haben sich sowohl Schutzdienstpflichtige wie auch Arbeitgeber zu halten.</p><p>Die allgemeine Akzeptanz dieser Pflicht soll aber durch geeignete Massnahmen verbessert werden. Im Vordergrund stehen zielgerichtete Informationsaktivit\u00e4ten. Dabei geht es zum einen darum, die Betroffenen sachlich \u00fcber die gesetzlichen Bestimmungen zur Schutzdienstpflicht zu informieren. Zum andern soll gezielt an die Verantwortung der Arbeitgeber appelliert werden, die bei ihnen angestellten Schutzdienstpflichtigen bei der Erf\u00fcllung ihrer Dienstpflicht im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeiten zu unterst\u00fctzen.</p><p>Das zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz (BABS) erarbeitet derzeit eine entsprechende Informationsbrosch\u00fcre, die sich spezifisch an Arbeitgeber richtet. Sie wird noch im laufenden Jahr 2008 lanciert.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Leistungen des Zivilschutzes ein unverzichtbares Element in der schweizerischen Sicherheitsarchitektur darstellen. Insofern ist ihm eine hohe Motivation der Angeh\u00f6rigen des Zivilschutzes und letztlich eine m\u00f6glichst hohe Leistungsbereitschaft und Leistungsf\u00e4higkeit des Zivilschutzes sehr wichtig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1212105600000)\/","SubmittedBy":"Donz\u00e9 Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213372546450)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487266000)\/","SubmissionDate":"\/Date(1205971200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}