{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083271,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083271,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3271","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ungen\u00fcgende R\u00fcckstellungen f\u00fcr Chemiem\u00fcllrisiken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Medienberichten zufolge (\"Bilanz\" 9/2008, \"Basler Zeitung\" 15. Mai 2008) wurden die R\u00fcckstellungen f\u00fcr Umweltverbindlichkeiten bei der Ausgliederung von Ciba aus der Novartis 1997 bewusst zu tief angesetzt. Ciba und Novartis wussten, dass die Chemiem\u00fclldeponie Bonfol das Grundwasser verschmutzt, und zwar bis nach Frankreich, auch wenn dies von der f\u00fcr Bonfol zust\u00e4ndigen Basler Chemischen Industrie (BCI) \u00f6ffentlich noch bis mindestens 2001 bestritten wurde. Gem\u00e4ss unternehmensinternen Papieren war bereits 1996 klar, dass f\u00fcr Bonfol technisch nur eine Totalsanierung mit Kostenfolgen von 200 Millionen Franken infrage kommt. Ciba hatte bei ihrem B\u00f6rsengang aber nur 6,5 Millionen Franken f\u00fcr die Sanierung von Bonfol ausgewiesen; das entgegen den Empfehlungen der K\u00f6lner Gerling Consulting Group als externe Gutachter, die bei Ciba f\u00fcr Bonfol R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 85 Millionen Franken empfohlen hatten, und dem k\u00fcnftigen Ciba-Management, das 1996 vor der Ausgliederung aus der Novartis mindestens den Betrag von 65 Millionen Franken R\u00fcckstellung f\u00fcr die Totalsanierung von Bonfol verlangt hatte. F\u00fcr die damals schon bekannten, meist wild angelegten 13 Chemiem\u00fclldeponien in der Region Basel wurden - ausser f\u00fcr die Deponie Hirschacker in Grenzach (D) - \u00fcberhaupt keine R\u00fcckstellungen vorgenommen. </p><p>Daraus l\u00e4sst sich schliessen, dass Ciba beim B\u00f6rsengang 1997 \u00fcberbewertet war. Gem\u00e4ss internationalen Buchf\u00fchrungsstandards m\u00fcssen bei Fusionen und Ausgliederungen die Risiken m\u00f6glichst genau kalkuliert und ausgewiesen werden. Das war bei der Ausgliederung von Ciba aus der Novartis nicht der Fall.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Seit wann hatte das Bafu bei der Deponie Bonfol Kenntnis von der Grundwasserverschmutzung generell und der Kontamination selbst auf franz\u00f6sischem Boden? Die Basler Chemische Industrie (BCI) hat ihre Erkenntnisse \u00fcber Grundwasserverschmutzungen der Deponie Bonfol w\u00e4hrend rund f\u00fcnf Jahren verheimlicht. Wie beurteilt der Bundesrat das Verhalten im Lichte einer Good Governance? </p><p>2. Wie beurteilt er rechtlich (in Bezug auf das Aktienrecht, die Rechnungslegung und internationale Rechnungslegungsstandards) die R\u00fcckstellung von Ciba f\u00fcr Bonfol von 6,5 Millionen Franken bei einer Risikosch\u00e4tzung der Gerling Consulting Group von 85 Millionen Franken? Welche Bedeutung haben die Risikosch\u00e4tzungen externer Consulting-Firmen? </p><p>3. Teilt er die Meinung, dass grobe Fehleinsch\u00e4tzungen des Risiko-Portfolios, wie sie bei Ciba, Novartis, aber auch den beiden Grossbanken erfolgten, dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden? Wie k\u00f6nnen die Investorinnen und Investoren sowie die \u00d6ffentlichkeit vor solchen Fehlbewertungen des Risiko-Portfolios besser gesch\u00fctzt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Vollzug der Umweltgesetzgebung im Zusammenhang mit der Sonderm\u00fclldeponie Bonfol war und ist Aufgabe des Kantons Jura. Der Kanton hat das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu) aber regelm\u00e4ssig informiert und konsultiert. Bereits nach der Schliessung der Deponie 1976 wurden Umwelteinwirkungen festgestellt, was zu den in den Jahren 1986-1995 realisierten Sicherungsmassnahmen f\u00fchrte. Die Basler Chemische Industrie (BCI) sowie kantonale und Bundesbeh\u00f6rden waren sich aber bereits damals im Klaren, dass diese Massnahmen noch viele Hundert Jahre betrieben werden m\u00fcssten. Zudem ging aus den Jahresberichten hervor, dass nach wie vor geringe Mengen an Deponiewasser versickerten. Deshalb wurde auch die Entfernung des Deponieinhalts als mittelfristige L\u00f6sung diskutiert. Damals gab es aber in den umliegenden Staaten und erst recht in der Schweiz viel zu wenig Verbrennungskapazit\u00e4t f\u00fcr Sonderabf\u00e4lle in gutausger\u00fcsteten Anlagen. Die BCI wollte deshalb innerhalb der n\u00e4chsten 30 Jahre eine definitive L\u00f6sung finden. Das Bafu forderte 1999 aufgrund der Altlastenverordnung vom 26. August 1998 den Kanton Jura auf, von der BCI rascher eine definitive L\u00f6sung zu verlangen, welche aktive Massnahmen nach sp\u00e4testens ein bis zwei Generationen \u00fcberfl\u00fcssig macht. Von einer Verheimlichung seitens der BCI kann aus Sicht des Bundes also nicht gesprochen werden, allerdings beurteilte man dazumal die Dringlichkeit einer Totalsanierung unterschiedlich.</p><p>2. Nach Artikel\u00a0669 des Obligationenrechts (OR) sind s\u00e4mtliche Risiken, die in Verbindlichkeiten resultieren k\u00f6nnen, zu bemessen, wobei dem bilanzierenden Unternehmen ein erheblicher Ermessensspielraum zusteht. Da R\u00fcckstellungen auch steuerwirksam sind, d\u00fcrften einmalige R\u00fcckstellungen f\u00fcr eine Verbindlichkeit in ferner Zukunft von der Steuerbeh\u00f6rde kaum akzeptiert werden. R\u00fcckstellungen nach anerkanntem internationalem Rechnungslegungsstandard (International Financial Reporting System, IFRS) sind nur in einem engen Rahmen m\u00f6glich und sollen ein getreues Bild der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens garantieren. Sie sind nur dann zul\u00e4ssig, wenn ein Unternehmen am Bilanzstichtag eine gegenw\u00e4rtige rechtliche oder eine qualifizierte tats\u00e4chliche Verpflichtung als Ergebnis eines vergangenen Ereignisses hat und der k\u00fcnftige Mittelabfluss \u00fcberwiegend wahrscheinlich ist und verl\u00e4sslich gesch\u00e4tzt werden kann. </p><p>Nach Kenntnis des Bundesrats hat zum Zeitpunkt der Ausgliederung der Ciba weder eine rechtliche Verpflichtung zur Totalsanierung der Deponie Bonfol bestanden, noch hat die BCI diesbez\u00fcgliche Grunds\u00e4tze \u00f6ffentlich kundgetan (sogenannt qualifizierte tats\u00e4chliche Verpflichtung). Vielmehr hat eine Einsicht in das Gerling-Gutachten ergeben, dass aus Sicht der Auditoren eine Totaldekontamination zu dieser Zeit keine wahrscheinliche Variante darstellte und eine Sicherungsmassnahme als gen\u00fcgend erachtet wurde. Da eine konkrete schweizerische Altlastengesetzgebung erst 1998 mit der Altlastenverordnung in Kraft gesetzt wurde, war eine verl\u00e4ssliche Kostensch\u00e4tzung f\u00fcr solche Vorhaben dazumal auch kaum m\u00f6glich. </p><p>Schliesslich kann das Fusionsgesetz auf die von der Interpellantin vorgebrachte Sache nicht angewandt werden, da es erst auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt wurde.</p><p>3. Es ist nach Ansicht des Bundesrats kaum anzunehmen, dass der Ruf des Wirtschaftsstandorts Schweiz aufgrund des in der Interpellation dargelegten Sachverhalts nachhaltig leiden wird. Der relevante Sachverhalt betrifft Vorkommnisse, die zum Teil \u00fcber zehn Jahre zur\u00fcckliegen und lokal begrenzt sind. Ausserdem geht es nicht um das Deponieren des Chemiem\u00fclls an sich oder um die staatliche Beteiligung an den Sanierungskosten, sondern um die zwischen den beteiligten Unternehmen relevante Kostentragungspflicht bzw. um die damit in engem Zusammenhang stehenden R\u00fcckstellungen des abgespalteten Unternehmens. Es liegt folglich prim\u00e4r eine privatrechtliche Angelegenheit vor.</p><p>Die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr die Rechnungslegung von Unternehmen, deren Beteiligungspapiere an der Swiss Exchange (SWX) kotiert sind, sind umfassend, und ihre Einhaltung wird von namhaften Revisionsunternehmen kontrolliert (vgl. Art. 727b OR), die gem\u00e4ss dem Revisionsaufsichtsgesetz vom 16. Dezember 2005 ihrerseits wiederum von der Eidgen\u00f6ssischen Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde beaufsichtigt werden. Auch die Rechtsbehelfe des OR sind grunds\u00e4tzlich als ausreichend einzustufen. Eine gewichtige \u00c4nderung soll zudem durch die im St\u00e4nderat h\u00e4ngige Aktienrechtsreform erreicht werden, indem das Buchf\u00fchrungs- und Rechnungslegungsrecht des OR vollst\u00e4ndig neu geregelt wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1221004800000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276819200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690493073473)\/","SubmissionDate":"\/Date(1212364800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4804,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}