{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083285,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083285,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3285","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"B\u00fcrgerschutz vor Telefonbel\u00e4stigungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu pr\u00fcfen und Bericht zu erstatten, ob die Gesetzgebung ausreicht oder angepasst werden muss, um den B\u00fcrgerschutz gegen unerw\u00fcnschte und wiederholte Telefonbel\u00e4stigungen durch Anrufer mit unterdr\u00fcckter Telefonnummer zu verbessern. Insbesondere soll der Bundesrat folgende Fragen pr\u00fcfen:</p><p>1. Bietet die Gesetzgebung eine ausreichende Handhabe, um gegen unerw\u00fcnschte Telefonanrufe vorzugehen?</p><p>2. Ist es aufgrund der geltenden Gesetzgebung m\u00f6glich, die Zul\u00e4ssigkeit von unterdr\u00fcckten Telefonnummern auf bestimmte Personen zu beschr\u00e4nken, z. B. auf Personen, die Immunit\u00e4t geniessen oder sonst einen wichtigen Grund geltend machen k\u00f6nnen?</p><p>3. Ist es m\u00f6glich, auf dem Markt angebotene Ger\u00e4te, welche die Stimme des Anrufers bis zur Unkenntlichkeit ver\u00e4ndern, beh\u00f6rdlich zu verbieten?</p><p>4. Sind die heutigen Pr\u00e4ventionsmassnahmen und die Informationskampagnen aus seiner Sicht gen\u00fcgend, um die Opfer von Bel\u00e4stigungen und Bedrohungen effizient \u00fcber ihre Rechte aufzukl\u00e4ren?</p>","ReasonText":"<p>Immer mehr B\u00fcrger werden Opfer von Bel\u00e4stigungen und Bedrohungen durch Telefonanrufe mit unterdr\u00fcckten Telefonnummern (Stalking). Die Opfer k\u00f6nnen nicht erkennen, durch wen sie bel\u00e4stigt werden.</p><p>Die wiederholten, beharrlichen Bel\u00e4stigungen und Bedrohungen durch Telefonanrufe k\u00f6nnen die physische und psychische Unversehrtheit sch\u00e4digen.</p><p>Spezifisch auf Frauen ausgerichtete Beratungsstellen und Nottelefone registrieren vermehrt Anrufe wegen Stalking. Auch Personen in F\u00fchrungspositionen - vorwiegend in der Politik oder Wirtschaft - beklagen sich immer wieder.</p><p>Die Dunkelziffer ist gross, weil sich viele sch\u00e4men, Anzeige zu erstatten. Zudem sind Polizeianzeigen bei unterdr\u00fcckten Telefonnummern wenig erfolgversprechend, weil das Verfahren viel zu lange dauert, um den T\u00e4ter ausfindig zu machen.</p><p>Die Opfer m\u00fcssen nicht selten mit dem Gef\u00fchl von Ohnmacht und st\u00e4ndiger Bedrohung leben. Seelische Verletzungen k\u00f6nnen die Form von posttraumatischen Belastungsst\u00f6rungen annehmen. Betroffene reagieren zudem oft mit Vermeidungsverhalten und schr\u00e4nken bewusst oder unbewusst ihren Lebensradius ein, indem sie aus Angst soziale Kontakte nicht mehr wahrnehmen und sich bis zur sozialen Isolation zur\u00fcckziehen. </p><p>Erschwerend wirkt der Umstand, dass heute auf dem Markt sogar Ger\u00e4te angeboten werden, welche die Stimme des bel\u00e4stigenden Anrufers bis zur Unkenntlichkeit ver\u00e4ndern (z. B. Voice Changer).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Zusammenhang mit der Rufnummerunterdr\u00fcckung verlangt dieses Postulat die \u00dcberpr\u00fcfung der Gesetzgebung zum B\u00fcrgerschutz vor missbr\u00e4uchlichen Anrufen. Die Frage der unlauteren telefonischen Massenwerbung (Telefonspam) ist hingegen nicht Gegenstand dieses Postulates (als Spam gelten seit dem Inkrafttreten der Regelung zur Spam-Bek\u00e4mpfung am 1. April 2007 nur maschinell ausgef\u00fchrte Anrufe, die automatisch eine Werbebotschaft \u00fcbermitteln; nicht als Spam gelten von Menschen ausgef\u00fchrte).</p><p>1. Identifikation missbr\u00e4uchlich hergestellter Verbindungen</p><p>Das Schweizerische Strafgesetzbuch (SR 311.0) sieht in Artikel\u00a0179septies vor, dass wer aus Bosheit oder Mutwillen eine Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Bel\u00e4stigung missbraucht, auf Antrag mit Busse bestraft wird. Damit die bel\u00e4stigte Person den anrufenden Anschluss identifizieren und Strafanzeige erstatten kann, sieht das Fernmeldegesetz (FMG; SR 784.10) in Artikel\u00a045 Absatz\u00a02 vor, dass wer diese Daten zur Ermittlung missbr\u00e4uchlich hergestellter Verbindungen ben\u00f6tigt, von der Anbieterin von Fernmeldediensten Auskunft \u00fcber Namen und Adresse verlangen kann. Artikel\u00a082 der Verordnung \u00fcber Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) regelt die Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Mitteilung dieser Daten.</p><p>2. Unterdr\u00fcckung der Identifikation des anrufenden Anschlusses</p><p>Die Anonymit\u00e4t der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist durch das in Artikel\u00a043 FMG festgehaltene Fernmeldegeheimnis gesch\u00fctzt. Sie haben einerseits das Recht, nicht im Verzeichnis zu erscheinen (Art. 12d FMG), und k\u00f6nnen andererseits die Rufnummerunterdr\u00fcckung verlangen, sodass beim Anrufen die eigene Nummer nicht angezeigt wird. Nach Artikel\u00a084 FDV m\u00fcssen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten ihrer Kundschaft auf einfache und unentgeltliche Weise die M\u00f6glichkeit bieten, die Anzeige ihrer Rufnummer auf der Anlage der oder des Angerufenen zu unterdr\u00fccken, und zwar f\u00fcr jeden Anruf einzeln oder als Dauerfunktion.</p><p>Einige Fernmeldedienstanbieterinnen bieten zudem ihrer Kundschaft die M\u00f6glichkeit an, einen Dienst zu aktivieren, der Anrufe von Anschl\u00fcssen mit Rufnummerunterdr\u00fcckung herausfiltert. In diesem Fall ist die automatisierte Ansage zu h\u00f6ren, die angerufene Person w\u00fcnsche keine Anrufe von Anschl\u00fcssen, deren Nummer nicht angezeigt werde.</p><p>3. \"Voice Changer\"</p><p>Es ist keine fernmelderechtliche Bestimmung vorgesehen, die den Verkauf von Ger\u00e4ten verbietet, die die Stimme der anrufenden Person bis zur Unkenntlichkeit verzerren.</p><p>4. Informationspflicht der Anbieterinnen von Fernmeldediensten</p><p>Die Fernmeldedienstanbieterinnen sind verpflichtet, ihre Kundschaft \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Rufnummerunterdr\u00fcckung zu informieren. Sie sind hingegen nicht verpflichtet, sie dar\u00fcber zu informieren, dass in missbr\u00e4uchlichen F\u00e4llen die Informationen zur Identifizierung des anrufenden Anschlusses verlangt werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit zu pr\u00fcfen, ob der bestehende rechtliche Schutz der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger vor unerw\u00fcnschten und wiederholten Anrufen durch Personen, deren Rufnummer nicht angezeigt wird, den im Postulat genannten Anforderungen gen\u00fcgt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.","FederalCouncilProposal":18,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1220400000000)\/","SubmittedBy":"Schmidt Roberto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308096000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809999917)\/","SubmissionDate":"\/Date(1212624000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4804,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}