{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083304,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083304,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3304","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Beratende Kommission betreffend die Genehmigung von kantonalen Behindertenkonzepten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit dem Inkrafttreten der NFA am 1. Januar 2008 sind die Kantone f\u00fcr die Finanzierung der Institutionen zur F\u00f6rderung der Eingliederung von invaliden Personen verantwortlich. Um den Bef\u00fcrchtungen der Behinderten vor einem Leistungsabbau entgegenzuwirken, wurde eine \u00dcbergangsbestimmung zu Artikel\u00a0112b in die Bundesverfassung aufgenommen, wonach die Kantone dem Bundesrat ihre Behindertenkonzepte zur Genehmigung vorzulegen haben. In der entsprechenden Ausf\u00fchrungsgesetzgebung wurde in Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 IFEG festgelegt, dass sich der Bundesrat dabei von einer Kommission beraten l\u00e4sst, in welcher der Bund, die Kantone, die Behinderten und die Institutionen vertreten sind.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach bei der Zusammensetzung der Kommission auf eine ausgewogene Vertretung aller im Gesetz aufgef\u00fchrten Kreise zu achten ist?</p><p>2. Ist er bereit, diese Kommission rechtzeitig einzusetzen, damit diesem Gremium gen\u00fcgend Zeit bleibt, um die von den Kantonen eingereichten Konzepte zu pr\u00fcfen?</p><p>3. Teilt er die Besorgnis der Behinderten und der Institutionen, wonach der Bundesrat die kantonalen Konzepte ohne vereinbarte inhaltliche Kriterien beurteilen will?</p>","ReasonText":"<p>Im Vorfeld der Abstimmung \u00fcber die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen haben Bundesrat und Parlament die Bef\u00fcrchtungen der Menschen mit Behinderung aufgenommen und haben sowohl in der Bundesverfassung (Art. 112b und \u00dcbergangsbestimmung in Art. 197 Ziff. 4) als auch in der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung verschiedene Sicherungen eingebaut. Danach hat der Verfassungsgeber festgelegt, dass die Kantone die bisherigen Leistungen der Eidgen\u00f6ssischen Invalidenversicherung zu \u00fcbernehmen h\u00e4tten, bis sie \u00fcber ein vom Bundesrat genehmigtes Behindertenkonzept, fr\u00fchestens ab 1. Januar 2011, verf\u00fcgen. Das Parlament hat zudem gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0112b der Bundesverfassung ein Bundesgesetz (Bundesgesetz \u00fcber die Institutionen zur F\u00f6rderung der Eingliederung von invaliden Personen, Ifeg) erlassen, worin das Verfahren zur Genehmigung der Konzepte geregelt ist. Danach l\u00e4sst sich der Bundesrat durch eine Kommission beraten, worin Bund, Kantone, behinderte Menschen und Behinderteninstitutionen vertreten sind.</p><p>Ich muss heute feststellen, dass die NFA zwar in Kraft getreten ist, doch bislang kaum Vorkehren getroffen worden sind, um die Zusammensetzung und die Aufgaben der in Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 Ifeg vorgesehenen Kommission zu regeln. Trotz verschiedener Interventionen der Interessengemeinschaft Umsetzung NFA, in welcher alle massgeblichen Organisationen der Behinderten und der Institutionen vertreten sind, l\u00e4sst die Konstituierung dieser Kommission auf sich warten. Dadurch verst\u00e4rkt sich die Skepsis der Behinderten, wonach eine vertiefte inhaltliche Pr\u00fcfung der Konzepte, welche zeitlich anspruchsvoll sein m\u00fcsste, nicht im Vordergrund stehen soll. Auch bez\u00fcglich der zahlenm\u00e4ssigen Zusammensetzung der Kommission bestehen Zweifel, ob die vom Gesetzgeber gewollte massgebliche Ber\u00fccksichtigung der Anliegen der Betroffenen umgesetzt wird.</p><p>Mit der \u00dcbergangsbestimmung in der Bundesverfassung und deren Konkretisierung im Ausf\u00fchrungsgesetz Ifeg hat der Gesetzgeber die klare Absicht ge\u00e4ussert, dass die betroffenen Kreise (behinderte Menschen und Behinderteninstitutionen) bei der erstmaligen Ausarbeitung der kantonalen Gesetzgebung ernst genommen werden und Gelegenheit erhalten, die Konzepte, welche die Zukunft vor allem schwerbehinderter Menschen in unserem Land massgeblich pr\u00e4gen werden, eingehend zu pr\u00fcfen. Mit der Hinausz\u00f6gerung der Konstituierung (Festlegung der Aufgaben und Zusammensetzung) schwindet die M\u00f6glichkeit zusehends, dass dem Willen des Parlamentes entsprochen wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach bei der Zusammensetzung der Kommission auf eine ausgewogene Vertretung der im Gesetz (Art. 10 Abs. 3 Ifeg) aufgef\u00fchrten Kreise zu achten ist. Die Kommission soll nach Ansicht des Bundesrates aus 13 Personen bestehen und von einer Vertretung des Bundes geleitet werden. Vorgesehen ist folgende Zusammensetzung: Bund, 3 Personen; Kantone, 6 Personen; Institutionen, 2 Personen; Behinderte, 2 Personen.</p><p>2. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0197 Absatz\u00a04 der Bundesverfassung haben die Kantone ab Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) die bisherigen Leistungen der Invalidenversicherung an Anstalten, Werkst\u00e4tten und Wohnheime so lange zu gew\u00e4hren, bis sie \u00fcber vom Bundesrat genehmigte Behindertenkonzepte verf\u00fcgen, welche auch die Gew\u00e4hrung kantonaler Beitr\u00e4ge an Bau und Betrieb von Institutionen mit ausserkantonalen Platzierungen regeln, mindestens jedoch w\u00e4hrend drei Jahren, d. h. bis 31. Dezember 2010. Ausgehend von dieser \u00dcbergangsregelung hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren verlauten lassen, dass die Erarbeitung der kantonalen Konzepte koordiniert erfolgen soll und dass die Konzepte gegen Ende 2009 der Kommission bzw. dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden k\u00f6nnen.</p><p>Unter Ber\u00fccksichtigung dieser Planung wird der Bundesrat noch in diesem Jahr die beratende Fachkommission einsetzen. Die Einsetzung wird vom Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern unter Einbezug der betroffenen Kreise vorbereitet. Mit diesem Vorgehen ist gew\u00e4hrleistet, dass der Kommission gen\u00fcgend Zeit zur Verf\u00fcgung steht, sich bis Ende 2009 ein Gesch\u00e4ftsreglement zu geben und das Vorgehen und die Kriterien festzulegen, nach denen die Konzepte formell und materiell zu pr\u00fcfen sein werden.</p><p>3. Der Gesetzgeber hat in Artikel\u00a010 Absatz\u00a01 Ifeg vorgesehen, dass Institutionen und Behindertenorganisationen bereits im Rahmen des kantonalen Verfahrens anzuh\u00f6ren sind. Zudem wurden in Artikel\u00a010 Absatz\u00a02 Ifeg die Elemente aufgelistet, die im Konzept enthalten sein m\u00fcssen. In Anbetracht des fr\u00fchzeitigen Einbezuges der Behinderten und der Institutionen im kantonalen Verfahren, der klaren bundesrechtlichen Vorgaben f\u00fcr die Konzepte, der Bereitschaft der Kantone zur Koordination der Konzepte und des vorgesehenen Zeitpunktes ihrer Einreichung ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Kommission gen\u00fcgend Zeit zur Verf\u00fcgung stehen wird, Kriterien f\u00fcr eine inhaltliche und formelle Pr\u00fcfung zu erarbeiten und die Konzepte danach zu beurteilen, so wie der Bundesrat das bereits in seiner Botschaft (BBl 2005 6211) ausgef\u00fchrt hat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1219795200000)\/","SubmittedBy":"B\u00fcttiker Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1222945241500)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690493008520)\/","SubmissionDate":"\/Date(1213056000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4804,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}