{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083340,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083340,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3340","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einheitliche Regelung des Sponsorings in Lehre und Forschung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in geeigneter Form auf einen einheitlichen Umgang der Hochschulen betreffend das private Sponsoring in der universit\u00e4ren Lehre und Forschung hinzuwirken. Insbesondere soll gew\u00e4hrleistet werden, dass die Freiheit von Lehre und Forschung als verfassungsm\u00e4ssiges Grundrecht geachtet wird und entsprechend aus dem finanziellen Engagement dritter Geldgeber keine Interessenkonflikte entstehen.</p>","ReasonText":"<p>Namentlich die Finanzierung von Lehrst\u00fchlen mit privaten Mitteln (j\u00fcngste Beispiele Swiss Re und Swisselectric) hat neben anderen Formen des privaten Sponsorings in der Forschung (so die Zusammenarbeit ETHZ/EPFL mit Microsoft Schweiz im Bereich \"Embedded Software\" oder Research Center EPFL mit Nokia) stark zugenommen und soll weiter ausgebaut werden. Grunds\u00e4tzlich sind Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der Forschung zu begr\u00fcssen, insbesondere auch im Hinblick auf die daraus resultierenden Impulse f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Schweiz. </p><p>Es ist jedoch unerl\u00e4sslich, die Unabh\u00e4ngigkeit der universit\u00e4ren Forschung stets zu wahren und alles zu unternehmen, um allf\u00e4llige Interessenkonflikte von Beginn weg zu vermeiden. Der ETH-Rat hat mit dem Erlass von Weisungen \u00fcber den Umgang mit Donatorenleistungen bei Immobilien im ETH-Bereich im Dezember 2007 in einem Teilbereich einen wichtigen Schritt in diese Richtung unternommen. Auch finden sich in den \"Grunds\u00e4tzen und Verfahrensregeln zur wissenschaftlichen Integrit\u00e4t\" der Akademien der Wissenschaften Schweiz entsprechende Empfehlungen bei Interessenkollisionen. </p><p>Ein transparenter, einheitlich geregelter Umgang aller Hochschulen im Zusammenhang mit Drittmitteln w\u00fcrde sich in Bezug auf die zu erwartende weitere Entwicklung vertrauensbildend auswirken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat begr\u00fcsst wie der Motion\u00e4r die verschiedenen Formen der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wie beispielsweise die Finanzierung von Lehrst\u00fchlen. Diese Zusammenarbeit st\u00e4rkt die gegenseitige R\u00fcckkoppelung von Wissenschaft und Wirtschaft und erzeugt wichtige Impulse f\u00fcr den Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz. Weiter zeigt sich im Willen der Wirtschaft zu Kooperationen auch die Konkurrenzf\u00e4higkeit und Exzellenz der Forschung in der Schweiz. Der Bund selbst fordert und f\u00f6rdert Kooperationen der Hochschulen mit der Wirtschaft sowie die Drittmittelakquisition durch verschiedene Massnahmen, namentlich: Berechnung der Grundbeitr\u00e4ge der Universit\u00e4ten und der Betriebsbeitr\u00e4ge an die Fachhochschulen auch aufgrund der H\u00f6he der Akquisition von Drittmitteln aus der Privatwirtschaft (Universit\u00e4tsf\u00f6rderungsgesetz, UFG, Art. 15; Fachhochschulgesetz, FHSG, Art. 19). Im Falle des ETH-Bereichs legt der Leistungsauftrag 2008-2011 des Bundesrats gest\u00fctzt auf den Zweckartikel des ETH-Gesetzes die Pflicht zur Kooperation mit der Industrie ausdr\u00fccklich fest.</p><p>F\u00fcr staatliche Finanzierung soll das Schwergewicht eher bei der langfristig angelegten Forschung liegen. Privatwirtschaftliches Engagement in der Form einer Lehrstuhlfinanzierung oder von Forschungs- und Technologiepartnerschaften stellt ebenfalls eine l\u00e4ngerfristig orientierte Kooperationsform dar. F\u00fcr den Bereich der Forschung mit kurzfristiger oder mittelfristiger \u00f6konomischer Nutzungsperspektive (angewandte Forschung) ist ein finanzielles Engagement privater Geldgeber jedoch unerl\u00e4sslich. Alle diese Formen der Kooperation, namentlich aber die l\u00e4ngerfristig orientierten, stellen hohe Anforderungen an die Regelung von Rechten und Verantwortlichkeiten, die in gegenseitigem Interesse zu treffen sind.</p><p>Im Lichte der in der Motion dargelegten Anliegen kann die aktuelle Situation zus\u00e4tzlich mit folgenden Ausf\u00fchrungen erg\u00e4nzt und pr\u00e4zisiert werden:</p><p>Wie der Motion\u00e4r anf\u00fchrt, gew\u00e4hrleistet die Bundesverfassung die Freiheit von Forschung und Lehre als Grundrecht, welches der Staat nicht ohne zwingenden Grund einschr\u00e4nken darf. Es handelt sich um ein Abwehrrecht, aus dem sich ausser der Schaffung von angemessenen Rahmenbedingungen nicht direkt Aufgaben des Staates ableiten lassen. So wird sowohl im Forschungsgesetz (Art. 3) als auch im ETH-Gesetz (Art. 5) die Lehr- und Forschungsfreiheit gew\u00e4hrleistet. Diese Freiheit ist auch im Kontext des jeweiligen gesetzlichen Auftrags der Hochschulen zu verstehen: Der Auftrag kann nur erf\u00fcllt werden, wenn die Hochschulen die Unabh\u00e4ngigkeit von Forschung und Lehre, gerade auch im Verh\u00e4ltnis zu Drittmittelgebern, sicherstellen. Im Weiteren ist im Forschungsgesetz der Auftrag der schweizerischen wissenschaftlichen Akademien verankert, das Bewusstsein f\u00fcr ethisch begr\u00fcndete Verantwortung in der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung zu f\u00f6rdern. Gem\u00e4ss diesem gesetzlichen Auftrag haben die schweizerischen Akademien Grunds\u00e4tze und Verfahrensregeln zur wissenschaftlichen Integrit\u00e4t erarbeitet sowie eine Kommission eingesetzt, welche bei grunds\u00e4tzlichen Fragen der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t Beratung anbietet.</p><p>Die Schweizer Hochschulen haben ihrerseits Reglemente erlassen (teils in Anlehnung an die Empfehlungen der Akademien und entsprechender kantonaler Gesetzgebungen), um den Umgang mit allf\u00e4lligen Interessenkollisionen oder -konflikten zu regeln, wie dies der Motion\u00e4r am Beispiel der Weisungen des ETH-Rats zum Umgang mit Donatorenleistungen anf\u00fchrt. </p><p>So ist sichergestellt, dass die jeweils massgebliche Wissenschaftsgemeinschaft und die direkt zust\u00e4ndigen Hochschulorgane aus eigenem Interesse die Kriterien guter und exzellenter Forschung definieren. \"Gekaufte\" Forschungsresultate st\u00fcnden nicht nur im Widerspruch zur \u00f6ffentlichen Aufgabe der Hochschulen, sondern w\u00fcrden auch in der Wissenschaftsgemeinschaft erkannt, die Reputation und Glaubw\u00fcrdigkeit der betreffenden Personen und Institutionen w\u00fcrden besch\u00e4digt und dadurch die Attraktivit\u00e4t f\u00fcr k\u00fcnftige Kooperationen und neue Geldgeber schnell schwinden. Auch k\u00f6nnten Hochschulen unter diesen Bedingungen nicht mehr die besten K\u00f6pfe f\u00fcr Forschung, Lehre und Studium anziehen.</p><p>Mit all diesen Schritten regeln die Hochschulorgane und die Wissenschaftsgemeinschaft den Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten und den Umgang mit Bedrohungen der Freiheit im Sinne des Motion\u00e4rs.</p><p>Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion daher als erf\u00fcllt und sieht namentlich keine Notwendigkeit und bez\u00fcglich der kantonalen Universit\u00e4ten keine M\u00f6glichkeit, den verantwortlichen Hochschulorganen zus\u00e4tzliche Vorgaben zu machen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1221004800000)\/","SubmittedBy":"St\u00f6ckli Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276819200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690542291470)\/","SubmissionDate":"\/Date(1213228800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4804,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung"}}