{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083355,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083355,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3355","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anwendung des OECD-Doppelbesteuerungsabkommens","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, nur mit Staaten, welche OECD-Mitglieder sind, ein OECD-Muster-Doppelbesteuerungsabkommen mit erweitertem Informationsaustausch abzuschliessen.</p>","ReasonText":"<p>W\u00e4hrend der Bundesrat fr\u00fcher die Praxis verfolgte, lediglich mit OECD-Staaten OECD-Muster-Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen, hat er in den letzten Monaten eine Praxis\u00e4nderung vollzogen. So will unsere Regierung neu das Muster-Doppelbesteuerungsabkommen auch auf Nicht-OECD-Staaten ausweiten. Ein OECD-Musterdoppelbesteuerungsabkommen mit S\u00fcdafrika befindet sich aktuell im Nationalrat zur Ratifizierung (der St\u00e4nderat hat bereits zugestimmt), mit Kolumbien wurde ebenfalls schon ein solches unterzeichnet, und auch mit der T\u00fcrkei besteht die Absicht, ein Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Muster abzuschliessen. Die Praxis des erweiterten Informationsaustausches ist aus Sicht der Schweiz nicht von Vorteil und insbesondere f\u00fcr den Schweizer Bankplatz, welcher rund 15 Prozent zum Schweizer Bruttoinlandprodukt beitr\u00e4gt, potenziell sch\u00e4dlich. Daher soll in Zukunft nur noch mit OECD-Mitgliedern ein Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Muster abgeschlossen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Musterabkommen der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung regelt in Artikel\u00a026 den Informationsaustausch. Dieser soll nicht nur die Informationen umfassen, die zwecks richtiger Anwendung der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) notwendig sind, sondern auch solche, die der Umsetzung des internen Rechts des anderen Staates dienen und Informationen umfassen, die unter das Bankgeheimnis fallen.</p><p>2. Die Schweiz hatte einen Vorbehalt zu diesem Artikel\u00a026 angebracht und vereinbart daher auch mit OECD-Staaten keinen umfassenden Informationsaustausch gem\u00e4ss OECD-Musterabkommen. Sie hat immer die Auffassung vertreten, dass der Zweck der DBA darin besteht, Doppelbesteuerungen zu vermeiden, nicht aber, die Steuerhinterziehung als solche zu bek\u00e4mpfen. Unser Land ist aber bereit, Auskunft zwecks korrekter Anwendung eines DBA zu erteilen sowie im Rahmen der gegen\u00fcber der OECD eingegangenen Verpflichtungen zus\u00e4tzlich auch bei Steuerbetrug und bei Holdinggesellschaften im Sinne von Artikel\u00a028 Absatz\u00a02 des Steuerharmonisierungsgesetzes.</p><p>3. Im Steuerbereich ist die OECD bestrebt, gewisse Regeln als allgemeine Standards nicht nur f\u00fcr OECD-Mitgliedstaaten, sondern auch f\u00fcr Drittstaaten zu etablieren. Sie unterh\u00e4lt in Asien, Afrika und Lateinamerika Ausbildungszentren f\u00fcr Staatsangestellte von Drittstaaten, um so eine m\u00f6glichst harmonisierte internationale Sicht des Steuerwesens und ihrer Regeln zu f\u00f6rdern. Diese Ausbildungsst\u00e4tten haben einen grossen Erfolg. Die Ausbildung ist zum gr\u00f6ssten Teil auf Fragen rund um die DBA fokussiert und schliesst namentlich das Thema der Amtshilfe mit ein.</p><p>4. Seit mehreren Jahren wurden die Bestrebungen der OECD verst\u00e4rkt, was sich in den Arbeiten \u00fcber den sogenannten \"sch\u00e4dlichen Steuerwettbewerb\" niedergeschlagen hat, die auch auf Drittstaaten ausgedehnt wurden. Im Vordergrund steht hier ebenfalls die Transparenz, welche durch eine \"umfassende\" Amtshilfe sichergestellt werden soll. Im Bereich des Zugangs zu Bankinformationen f\u00fcr fiskalische Belange hat die Schweiz bei der Erarbeitung des entsprechenden Berichts durch das Fiskalkomitee der OECD im Jahre 2000 im Bereich der direkten Steuern das Bankgeheimnis bewahren k\u00f6nnen. Die Schweiz sicherte damals in einem Kompromiss den anderen Mitgliedstaaten zu, ihre DBA zu revidieren, um k\u00fcnftig Amtshilfe auch zur Durchsetzung des internen Rechts eines Vertragsstaates bei Steuerbetrug zu erm\u00f6glichen. Der Zugang zu Bankinformationen f\u00fcr steuerliche Zwecke ist keine abgeschlossene Frage. Die Fortschritte bei der L\u00f6sung der Frage ist vielmehr Gegenstand von periodischen Abkl\u00e4rungen. Die Schweiz konnte unl\u00e4ngst \u00fcber die von ihr getroffenen L\u00f6sungen berichten.</p><p>5. Nach der bisher befolgten Politik ist die Schweiz bereit, auch mit anderen als OECD-Mitgliedstaaten nebst der Amtshilfe zur korrekten Anwendung eines DBA auch Amtshilfe bei Steuerbetrug (vorderhand jedoch nicht Amtshilfe bei Holdinggesellschaften) zu gew\u00e4hren; dies, wenn die betreffenden Staaten den Abschluss eines DBA von einer solchen erweiterten Amtshilfeklausel abh\u00e4ngig machen und nur dadurch ein f\u00fcr unsere Wirtschaft positiver Abkommensabschluss erzielt werden kann. Dies war z. B. bei den Verhandlungen mit Costa Rica und Kolumbien der Fall. Was die T\u00fcrkei betrifft, so handelt es sich um einen OECD-Staat. S\u00fcdafrika hat Beobachterstatus in der OECD und d\u00fcrfte mittelfristig Vollmitglied werden.</p><p>6. Die OECD nimmt eine globale Sicht vor, ist doch die Wirtschaft ihrer Mitgliedstaaten mannigfach vernetzt. Dies gilt vor allem auch f\u00fcr die Schweiz. Es ist daher sehr wichtig f\u00fcr die Schweiz, ihrem in der OECD zugesicherten Standard zur Bek\u00e4mpfung des Steuerbetrugs durch eine staatsvertragliche Verankerung in m\u00f6glichst vielen DBA weltweit Nachachtung zu verschaffen und dabei auch die \u00fcbrigen eigenen Interessen wahrzunehmen. Aus diesem Grund ist der Abschluss eines DBA mit S\u00fcdafrika und der T\u00fcrkei zu begr\u00fcssen, das eine auf den Steuerbetrug erweiterte Amtshilfe vorsieht. Dasselbe gilt auch f\u00fcr Abkommen, die dem Parlament m\u00f6glichst bald unterbreitet werden sollen, wie jenen mit Kolumbien und Costa Rica. Die von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten hinsichtlich anderer OECD-Staaten bereits gutgeheissene \"Schweizer L\u00f6sung\" sollte also auch bei diesen Abkommen bekr\u00e4ftigt werden.</p><p>7. Nach dem Willen des Bundesrates soll diese Politik fortgef\u00fchrt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1220400000000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237378962547)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108348947)\/","SubmissionDate":"\/Date(1213228800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4804,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}