{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083375,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083375,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3375","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kein Abschiessen von Zivilflugzeugen mit unbeteiligten Passagieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Abschiessen von Zivilflugzeugen mit unbeteiligten Passagieren ist verboten.</p>","ReasonText":"<p>\"Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloss als Mittel brauchst.\"</p><p>\"Denn vern\u00fcnftige Wesen stehen alle unter dem Gesetz, dass jedes derselben sich selbst und alle anderen niemals bloss als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck an sich selbst behandeln solle.\" </p><p>\"Das aber, was die Bedingung ausmacht, unter der allein etwas Zweck an sich selbst sein kann, hat nicht bloss einen relativen Wert, d. i. einen Preis, sondern einen inneren Wert, d. i. W\u00fcrde.\" </p><p>\"Autonomie ist also der Grund der W\u00fcrde der menschlichen und jeder vern\u00fcnftigen Natur.\" </p><p>(Immanuel Kant: \"Grundlegung zur Metaphysik der Sitten\", 1785) </p><p>\"Die einem solchen Einsatz ausgesetzten Passagiere und Besatzungsmitglieder befinden sich in einer f\u00fcr sie ausweglosen Lage. Sie k\u00f6nnen ihre Lebensumst\u00e4nde nicht mehr unabh\u00e4ngig von anderen selbstbestimmt beeinflussen. Dies macht sie zum Objekt nicht nur der T\u00e4ter. Auch der Staat ... behandelt sie als blosse Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutz anderer. Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit W\u00fcrde und unver\u00e4usserlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre T\u00f6tung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem \u00fcber ihr Leben von Staats wegen einseitig verf\u00fcgt wird, wird den als Opfern selbst schutzbed\u00fcrftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt. ... Unter der Geltung der Menschenw\u00fcrdegarantie ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Erm\u00e4chtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vors\u00e4tzlich zu t\u00f6ten.\" </p><p>(Bundesverfassungsgericht vom 15. Februar 2006)</p><p>\"Oftmals wird in den ersten Minuten oder Stunden einer Flugzeugentf\u00fchrung nicht klar sein, ob der Entf\u00fchrer das Flugzeug als Waffe gebrauchen will oder ob es sich um eine konventionelle Entf\u00fchrung handelt. Zudem ist fraglich, ob nicht zahlreiche unschuldige Menschen dem Flugzeugabschuss zum Opfer fallen, wenn das Flugzeug beispielsweise \u00fcber bewohntem Gebiet abgeschossen wird. Angesichts so grosser Unsicherheit kann eine legitimierende Pr\u00fcfung somit in den meisten F\u00e4llen erst ex post erfolgen.\" </p><p>(Helen Keller, Rechtsprofessorin, und Lucy Keller, wissenschaftliche Mitarbeiterin, \"NZZ\", 21. Januar 2007)</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat geht davon aus, dass der Motion\u00e4r auf dem Wege der Gesetzgebung den Abschuss von zivilen Flugzeugen mit tatunbeteiligten Passagieren verbieten lassen m\u00f6chte.</p><p>In bestimmten Situationen kann jedoch nach Ansicht des Bundesrates der bewusste Abschuss eines zivilen Flugzeuges mit Passagieren nicht per se ausgeschlossen werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein solches Flugzeug in terroristischer Absicht gegen stark bev\u00f6lkerte Ziele am Boden eingesetzt wird. Der Staat bzw. der befugte Entscheidungstr\u00e4ger muss seiner Verantwortung gerecht werden und eine schwierige G\u00fcterabw\u00e4gung vornehmen. Dabei m\u00fcssen die W\u00fcrde und der Anspruch auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit der Flugzeuginsassen ebenso in die Abw\u00e4gung mit einbezogen werden wie die W\u00fcrde und die Unversehrtheit der Menschen am Boden, die Ziel der Terrorattacke sind. Das Ergebnis dieser G\u00fcterabw\u00e4gung kann und soll nach Auffassung des Bundesrates vom Gesetzgeber nicht in genereller und abstrakter Weise vorweggenommen werden. Nichthandeln trotz erkennbarer terroristischer Absicht eines Flugzeugentf\u00fchrers kann unter Umst\u00e4nden ebenso verwerflich sein wie ein fehlerhaft erteilter Abschussbefehl. Aus diesen \u00dcberlegungen sollte ein Abschussverbot tel quel f\u00fcr zivile Flugzeuge mit tatunbeteiligten Passagieren, wie es der Motion\u00e4r beantragt, nicht gesetzlich verankert werden.</p><p>In der Schweiz sind die Voraussetzungen, unter denen der Staat bzw. der zust\u00e4ndige Entscheidungstr\u00e4ger den Einsatz von Waffen gegen zivile Luftfahrzeuge anordnen kann, in der Verordnung \u00fcber die Wahrung der Lufthoheit (VWL; SR 748.111.1) geregelt. Bei nichteingeschr\u00e4nktem Luftverkehr werden Waffen nur bei Notwehr oder Notstand eingesetzt (Art. 9 Abs. 3 VWL). Wenn der Bundesrat dagegen eine Einschr\u00e4nkung des Luftverkehrs beschliesst (wie z. B. w\u00e4hrend der Euro 2008 f\u00fcr die Spieltage in der Schweiz), kann der Chef VBS den Waffeneinsatz anordnen, sofern der Bundesrat keine anderweitigen Dispositionen trifft. Voraussetzung f\u00fcr den Waffeneinsatz ist dabei, dass den luftpolizeilichen Anordnungen nicht Folge geleistet wird und dass andere verf\u00fcgbare Mittel nicht ausreichen. Notwehr und Notstand bleiben vorbehalten (Art. 14 Abs. 1 VWL).</p><p>Dar\u00fcber hinaus weist der Bundesrat auf Artikel\u00a036 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung hin, welcher vorsieht, dass die Beh\u00f6rde im Falle einer ernsten, unmittelbaren und nicht anders abwendbaren Gefahr auch ohne formellgesetzliche Grundlage sogar schwerwiegende Einschr\u00e4nkungen von Grundrechten in Kauf nehmen darf (polizeiliche Generalklausel).</p><p>Der f\u00fcr die Anordnung des Waffeneinsatzes zust\u00e4ndige Entscheidtr\u00e4ger (d. h. der Chef VBS oder die Person, an die der Entscheid nach Art. 14 Abs. 2 VWL delegiert wurde) kann sich bei seinem Entscheid im konkreten Fall auf die Rechtfertigungsgr\u00fcnde der gesetzlich erlaubten Handlung (Art. 14 StGB), der Notwehr (Art. 15 StGB) oder des Notstandes (Art. 17 StGB) berufen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Der milit\u00e4rische Pilot, der den Befehl ausf\u00fchrt, wird sich seinerseits auf Handeln auf Befehl (Art. 20 MStG) oder allenfalls ebenfalls auf Notwehr oder Notstand (Art. 16 und 17 MStG) berufen k\u00f6nnen.</p><p>Die Gesetzesgrundlage der VWL besteht in erster Linie in Artikel\u00a012 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0), der den Bundesrat mit dem Erlass luftpolizeilicher Vorschriften beauftragt. Die Verfassungskonformit\u00e4t von Artikel\u00a014 VWL (Waffeneinsatz) wird allerdings heute unter dem Blickwinkel von Artikel\u00a036 der Bundesverfassung infrage gestellt. Danach ben\u00f6tigen schwerwiegende Einschr\u00e4nkungen von Grundrechten - von der obenerw\u00e4hnten Ausnahme gem\u00e4ss Artikel\u00a036 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung abgesehen - eine klare Grundlage in einem formellen Gesetz. Der Bundesrat ist zwar der Auffassung, dass in zeitlicher Hinsicht kein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Er ist aber bereit, anl\u00e4sslich einer n\u00e4chsten Gesetzesrevision (infrage kommt in erster Linie eine solche des LFG) zu pr\u00fcfen, ob die Voraussetzungen f\u00fcr den Waffeneinsatz gegen Zivilluftfahrzeuge in einem formellen Gesetz (statt wie bisher in einer Verordnung) umschrieben werden sollten. Diese \u00dcberpr\u00fcfung m\u00fcsste umfassend sein und s\u00e4mtliche Aspekte des Waffeneinsatzes gegen zivile Flugzeuge erfassen (u. a. auch die Tragweite von Notwehr und Notstand in diesen F\u00e4llen). Sie m\u00fcsste im Rahmen einer breitangelegten Diskussion erfolgen, die insbesondere die grundrechtlichen Aspekte mit einschliesst.</p><p>F\u00fcr den Fall einer Annahme der Motion im Erstrat beh\u00e4lt sich der Bundesrat im Zweitrat den Antrag auf Umwandlung in einen Pr\u00fcfungsauftrag vor.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1221782400000)\/","SubmittedBy":"Lang Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276819200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531798463)\/","SubmissionDate":"\/Date(1213228800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4804,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Verkehr"}}