{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083388,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083388,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3388","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Obligatorische Patientenverf\u00fcgung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu pr\u00fcfen, ob das Erstellen einer Patientenverf\u00fcgung, gem\u00e4ss dem Entwurf zur \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches (06.063, Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), f\u00fcr Menschen ab dem 50. Lebensjahr obligatorisch eingef\u00fchrt werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch aufgrund seines fortschreitenden Alters in eine Krankheits- oder Pflegesituation kommt, in der er mangels Urteilsf\u00e4higkeit nicht mehr selber entscheiden kann, wie er behandelt werden m\u00f6chte bzw. welchen medizinischen Massnahmen er zustimmt oder nicht. Oft w\u00fcnschen sich noch urteilsf\u00e4hige Menschen, dass in solchen F\u00e4llen keine lebenserhaltenden Massnahmen an ihnen angewendet werden. Mangels verbindlicher bzw. schriftlicher Willens\u00e4usserung kann auf diesen Wunsch aus rechtlicher Sicht nicht eingegangen werden. </p><p>Viele Menschen erachten eine Patientenverf\u00fcgung zwar f\u00fcr sinnvoll und notwendig, scheuen sich jedoch, sich mit einem solch emotional belastenden Thema zu besch\u00e4ftigen. Mit einer obligatorischen Patientenverf\u00fcgung ab dem 50. Lebensjahr w\u00fcrden die Menschen sensibilisiert und dadurch bef\u00e4higt, sich mit einer Frage auseinanderzusetzen, die in unserer Gesellschaft weitgehend ein Tabu ist. </p><p>Patientenverf\u00fcgungen sind eine komplexe Angelegenheit und bed\u00fcrfen einer klaren Artikulierung seitens des bzw. der Verf\u00fcgenden. Zudem kann sich die Einstellung gegen\u00fcber dem eigenen Sterben je nach Lebenssituation \u00e4ndern. Um dieser Dynamik Rechnung zu tragen, muss eine obligatorische Patientenverf\u00fcgung jederzeit \u00e4nderbar sein. Daher k\u00f6nnte mit dem j\u00e4hrlichen Abschluss der Krankenkassengrundversicherung die Patientenverf\u00fcgung regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft und angepasst werden. Damit w\u00fcrde bis zu einem gewissen Grad gew\u00e4hrleistet, dass der Wunsch des bzw. der Betroffenen noch aktuell ist. Jeder bzw. jede sollte bei dieser Gelegenheit aber auch den Wunsch \u00e4ussern k\u00f6nnen, von einer Patientenverf\u00fcgung abzusehen; dies gilt auch f\u00fcr die erste Verf\u00fcgung mit 50 Jahren.</p><p>Schliesslich k\u00f6nnten mit der Einf\u00fchrung einer obligatorischen Patientenverf\u00fcgung enorme Betr\u00e4ge im Gesundheitswesen eingespart werden. Denn ein Intensivpatient bzw. eine Intensivpatientin verursacht in den letzten Lebenstagen mehr Kosten als je zuvor. Damit w\u00fcrden die Menschen f\u00fcr den \u00f6konomischen Aspekt einer langen medizinischen Behandlung ohne Erfolgsaussichten sensibilisiert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine Patientenverf\u00fcgung erfordert eine Auseinandersetzung mit existenziellen Fragen, die Krankheit, Leiden und Tod betreffen. Die Anordnung in einer Patientenverf\u00fcgung schliesst n\u00e4mlich auch die Selbstverantwortung f\u00fcr die Folgen ein. So kann etwa ein Behandlungsverzicht das Leben beenden, w\u00e4hrend mit dem Wunsch nach lebenserhaltenden Massnahmen m\u00f6glicherweise Abh\u00e4ngigkeit und Fremdbestimmung in Kauf genommen werden. Entsprechende Willensbildungen k\u00f6nnen und d\u00fcrfen nicht unter Druck erfolgen. Eine Patientenverf\u00fcgung kann ein wichtiges Instrument der Patientenautonomie darstellen; eine obligatorische Selbstbestimmung vor dem Hintergrund pers\u00f6nlicher Wertvorstellungen, religi\u00f6ser Anschauungen und Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben ist aber als Zwangsautonomie ein Widerspruch in sich. Zudem gibt es Menschen mit der \u00dcberzeugung, dass sich eine k\u00fcnftige, unbekannte gesundheitliche Krisensituation gar nicht antizipieren l\u00e4sst, dass auch Abh\u00e4ngigkeit von der Hilfe Dritter und Angewiesensein auf andere Teil der menschlichen Existenz sind oder dass die Inakzeptanz des Schicksalhaften durch absolute Kontrollierbarkeit, selbst des eigenen Sterbens, eine Illusion ist, die Zuversicht und Gelassenheit weichen m\u00fcsse. Auch solche Grundeinstellungen, die existenzielle Fragen keineswegs tabuisieren, verdienen Respekt.</p><p>Vor diesem Hintergrund lehnt es der Bundesrat auch ab, Mutmassungen dar\u00fcber anzustellen, welche Auswirkungen eine f\u00fcr obligatorisch erkl\u00e4rte Patientenverf\u00fcgung auf die Gesundheitskosten haben k\u00f6nnte. Im Postulat werden Kosteneinsparungen in Aussicht gestellt. Es ist aber durchaus auch denkbar, dass etwa wegen Diskussionen um eine Altersrationierung die Bef\u00fcrchtung \u00fcberhandnimmt, es werde nicht mehr alles medizinisch M\u00f6gliche getan. Entsprechend k\u00f6nnten Patientenverf\u00fcgungen den Wunsch enthalten, m\u00f6glichst lange zu leben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1221004800000)\/","SubmittedBy":"von Graffenried Alec","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276819200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110332543)\/","SubmissionDate":"\/Date(1213228800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4804,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}