{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083417,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083417,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3417","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Entsendung von Handwerkern nach Deutschland. Auflagen f\u00fcr Firmen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Schweizer Firmen des Bauhaupt- und des Ausbaugewerbes, welche Auftr\u00e4ge in Deutschland ausf\u00fchren, m\u00fcssen seit Kurzem bestimmte neue Auflagen (frisch revidierte EU-/EWR-Handwerksordnung) erf\u00fcllen - zus\u00e4tzlich zu den bereits bestehenden deutschen entsenderechtlichen Bestimmungen. </p><p>F\u00fcr Schweizer KMU bedeutet das konkret: Vor der Auftragsausf\u00fchrung in Deutschland ist erstens die Pr\u00fcfung und Registrierung durch eine deutsche Handwerkskammer vornehmen zu lassen. Zweitens ist bei dieser das Formular \"Meldung der vor\u00fcbergehenden Erbringung von Dienstleistungen gem\u00e4ss Artikel\u00a08 EU-/EWR-Handwerksverordnung\" anzufordern und auszuf\u00fcllen. Drittens ist als erste Beilage ein aktueller Handelsregisterauszug oder eine Selbstst\u00e4ndigkeits-Erkl\u00e4rung einer Ausgleichskasse mitzuliefern. Und viertens ist als weitere Beilage der Nachweis f\u00fcr eine mindestens zweij\u00e4hrige praktische Berufserfahrung als Selbstst\u00e4ndiger oder als Betriebsverantwortlicher erforderlich. Dieser Nachweis muss vorg\u00e4ngig in der Schweiz beim Bundesamt f\u00fcr Technologie (BBT) angefordert werden. Diese Meldung mit all ihren Beilagen ist zus\u00e4tzlich zur bereits bekannten, bisherigen Entsendemeldung gem\u00e4ss deutschem Entsendegesetz einzureichen. </p><p>Die Einhaltung dieser f\u00fcr ein Schweizer KMU mit enormen Aufw\u00e4nden verbundenen Bestimmungen wird durch den deutschen Zoll von Amtes wegen kontrolliert. Zudem fallen bei der Eintragung und auch bei der Beschaffung der geforderten Nachweise zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren an, dabei auch jene der deutschen Handwerkskammern. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Hat er Kenntnis von diesen neuen Bestimmungen, und sind die Schweizer Beh\u00f6rden im Vorfeld dieser Erlasse konsultiert worden? </p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass es sich bei diesen neuen Bestimmungen um schikan\u00f6se Vorschriften handelt, die den im Nachbarland wirtschaftlich t\u00e4tigen Schweizer KMU eigentliche technische Handelshemmnisse und zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren auferlegen? </p><p>3. M\u00fcssen sich die im Ausland t\u00e4tigen Schweizer KMU diese zus\u00e4tzlich - n\u00e4mlich zus\u00e4tzlich zu den bereits bestehenden deutschen entsenderechtlichen Bestimmungen - auferlegten Forderungen gefallen lassen? </p><p>4. Teilt er die Vermutung, dass diese zus\u00e4tzlichen Auflagen weniger in der eigentlichen Sache begr\u00fcndet sind, sondern vielmehr als \"taktischer Spielball\" im Rahmen mit Verhandlungen in anderen Sachgebieten dienen sollen? </p><p>5. Was gedenkt er zu unternehmen, um Schweizer KMU k\u00fcnftig von diesen schikan\u00f6sen Massnahmen zu befreien bzw. sie vor solchen zu sch\u00fctzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3.-5. Die neue Richtlinie 2005/36/EG \u00fcber die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist in den Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union bereits seit Oktober 2007 in Kraft. Die Schweiz wurde \u00fcber die gleichzeitige Einf\u00fchrung dieser Richtlinie in den 27 EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Ausschusses nach Artikel\u00a058 der Richtlinie 2005/36/EG, in welchem sie als Beobachterin vertreten ist, informiert. Demgem\u00e4ss hat Deutschland seine diesbez\u00fcgliche Gesetzgebung ge\u00e4ndert und ihre Anwendung auf Schweizer Unternehmen ausgeweitet, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Die neue Gesetzgebung ist auf zahlreiche, in Anlage A der Handwerksordnung aufgelistete T\u00e4tigkeiten des Industriesektors anwendbar, unabh\u00e4ngig davon, ob diese T\u00e4tigkeiten unselbstst\u00e4ndig oder selbstst\u00e4ndig ausge\u00fcbt werden.</p><p>Der Bundesrat hat sich am 18. Juni 2008 f\u00fcr eine \u00dcbernahme der Richtlinie 2005/36/EG durch die Schweiz ausgesprochen. Sobald sie in Kraft getreten ist - sp\u00e4testens im Laufe des ersten Halbjahres 2010 -, ist sie auch auf Dienstleistungserbringer aus der EU und demnach auch aus Deutschland anwendbar, die ihre Dienstleistungen in der Schweiz erbringen.</p><p>2.-4. Die Richtlinie 2005/36/EG \u00fcbernimmt im Grundsatz das bis anhin in der EU geltende System der Diplomanerkennung. Sie vereinfacht die vor\u00fcbergehende Erbringung von Dienstleistungen, indem sie ein neues Verfahren bei der Diplomanerkennung vorsieht. Selbst wenn ein Beruf im Aufnahmestaat reglementiert ist (was in Deutschland gem\u00e4ss der Handwerksordnung im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe in der Regel der Fall ist), wird keine Diplomanerkennung mehr verlangt. Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen von den Dienstleistungserbringern eine vorg\u00e4ngige Meldung verlangen; dies ist in der Tat ein zus\u00e4tzlicher Aufwand, die Schweizer Unternehmen m\u00fcssen im Gegenzug jedoch nicht mehr die Berufsqualifikationen ihrer Angestellten nachweisen. Das Wegfallen des zum Teil aufwendigen Diplomanerkennungsverfahrens (Geb\u00fchren, Pr\u00fcfung der Gleichwertigkeit usw.) bringt f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Dienstleistungserbringung im Gegensatz zum Meldeverfahren weniger Aufwand und Geb\u00fchren. Die vom Interpellanten erw\u00e4hnte vorg\u00e4ngige Registrierung durch eine deutsche Handelskammer ist keine neue Auflage, sondern wird bereits seit mehreren Jahren verlangt.</p><p>Gem\u00e4ss der Richtlinie 2005/36/EG soll das neue, f\u00fcr Dienstleistungserbringer geltende Verfahren weder unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Auflagen und Geb\u00fchren mit sich bringen noch die Erbringung der Dienstleistung im EU-Mitgliedstaat behindern oder diese weniger attraktiv machen.</p><p>F\u00fcr Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die sich in Deutschland niederlassen wollen, \u00e4ndert sich mit der Richtlinie 2005/36/EG gegen\u00fcber dem heutigen System nichts. Die Aus\u00fcbung eines in Deutschland reglementierten Berufes setzt die Anerkennung des Diploms voraus.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1221782400000)\/","SubmittedBy":"Gysin Hans Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229689225897)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237300437)\/","SubmissionDate":"\/Date(1213315200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4804,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}