{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083462,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083462,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3462","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Register f\u00fcr P\u00e4dophile, Sexualstraft\u00e4ter und Gewaltstraft\u00e4ter","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat meine Motion 08.3033, \"Schaffung eines nationalen Registers f\u00fcr vorbestrafte P\u00e4dophile\", abgelehnt. In der Antwort finden sich diverse Widerspr\u00fcche sowie nicht belegbare Aussagen. Der Bundesrat suggeriert, das zentrale Strafregister Vostra schaffe Sicherheit. Dies stimmt nur bedingt, denn darin sind zu wenige Informationen enthalten, und die Polizei hat darauf keinen Zugriff. Umgekehrt gibt es Tools (z. B. Viclas), welche ein solches Register integrieren k\u00f6nnten bzw. relevante Informationen bereits verarbeiten. Zudem sollte ein solches Register auf Sexual- und Gewaltstraft\u00e4ter (vor allem solche mit hohem R\u00fcckfallrisiko) erweitert werden. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie soll die Polizei - z. B. bei Entf\u00fchrung eines Kindes durch einen Wiederholungst\u00e4ter - ohne Zugang zu den relevanten Daten umgehend reagieren k\u00f6nnen? Wie ist die Zugriffsberechtigung bez\u00fcglich Vostra im Detail geregelt?</p><p>2. Beurteilt er eine - nicht \u00f6ffentliche - Datenbank f\u00fcr P\u00e4dophile und Sexualverbrecher, die Adressdaten sowie Aussehen der T\u00e4ter beinhaltet, nicht als wichtig? Werden diese Angaben in Viclas bereits erfasst, und hat es dort im Gegensatz zu Vostra eine Recherchierm\u00f6glichkeit?</p><p>3. Ist es richtig, dass Vostra keine Tatverd\u00e4chtigen erfasst und bedingte und teilbedingte Strafen nicht erscheinen, wenn der T\u00e4ter sich in der Probezeit bew\u00e4hrt hat? Fallen darunter auch Vergewaltigungen?</p><p>4. Trifft es zu, dass Straftaten nach Verb\u00fcssung der Strafe aus Vostra gel\u00f6scht werden? Wie ist dies geregelt?</p><p>5. Teilt er die Meinung, dass Justiz und Vollzug die Polizei informieren sollten \u00fcber Gef\u00e4ngnisentlassungen von Straft\u00e4tern mit hohem R\u00fcckfallrisiko? Wie will er dies sicherstellen?</p><p>6. Er schreibt, die R\u00fcckfallrate bei Sexualstraft\u00e4tern sei viel tiefer als allgemein angenommen. Auf welche Zahlen st\u00fctzt sich diese Aussage?</p><p>7. Warum beurteilt er den Aufwand f\u00fcr ein P\u00e4dophilenregister als zu hoch, w\u00e4hrend er z. B. die Datenbank Hoogan (f\u00fcr Hooligans) initialisiert hat?</p><p>8. Stimmt es, dass dank Viclas mehrere Sexual- und Gewaltstraft\u00e4ter \u00fcberf\u00fchrt werden konnten, weil die Polizei die entsprechenden Taten und das T\u00e4terverhalten erfasst und analysiert hatte? Trifft es also zu, dass z. B. Viclas die Grundlage b\u00f6te, das geforderte Register zu integrieren bzw. ein solches aufzubauen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Frage, ob in Anbetracht der bestehenden Datenbanken auf Bundesebene (Vostra, DNA-Datenbank, Afis-Fingerprintsystem) eine eigenst\u00e4ndige Form der Registrierung von p\u00e4dokriminellen Sexual- und Gewaltstraft\u00e4tern sinnvoll ist, l\u00e4sst sich nur im Hinblick auf das konkrete Ziel beantworten, welches durch die Registrierung erreicht werden soll. F\u00fcr die rechtliche Beurteilung macht es daher einen Unterschied, ob die Registrierung einzig der Verbesserung der Ermittlungst\u00e4tigkeit, dem Vollzug von Berufs- und T\u00e4tigkeitsverboten oder gar der Information der \u00d6ffentlichkeit dienen soll. Die im Rahmen der Interpellation gestellten Fragen betreffen in erster Linie den Bereich der Ermittlungst\u00e4tigkeit der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. Diese Problematik ist enger als die von der Motion Rickli verfolgten Zielsetzungen.</p><p>1. Bei der Entf\u00fchrung eines Kindes - wie auch bei der Begehung anderer Straftaten - konzentrieren sich die Ermittlungen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zuallererst auf den Tatort, die Tatumst\u00e4nde und den Tathergang. Es werden Spuren gesichert, Zeugen befragt, die letzten Kontakte ermittelt, und es wird allenfalls das Umfeld des Kindes abgekl\u00e4rt. Es bestehen zudem verschiedene M\u00f6glichkeiten der Konsultation von Datenbanken zum Abgleich ermittelter Informationen (Afis, DNA, Vostra, Viclas). Der Zugriff auf Vostra steht ermittlungstechnisch aber nicht im Vordergrund, da die abzufragende Person bereits namentlich bekannt sein muss, um eine Abfrage durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen.</p><p>F\u00fcr den Fall, dass sich aus diesen Ermittlungen erste Hinweise auf eine konkrete T\u00e4terschaft ergeben, hat der leitende Untersuchungsrichter oder Staatsanwalt die M\u00f6glichkeit, online s\u00e4mtliche Strafregisterdaten (Urteilsdaten und Daten \u00fcber h\u00e4ngige Strafverfahren) abzufragen, etwa um abzukl\u00e4ren, ob unter den Tatverd\u00e4chtigen allenfalls einschl\u00e4gig vorbestrafte oder in andere Verfahren verwickelte Personen (also m\u00f6gliche Wiederholungst\u00e4ter) sind (vgl. Art. 365 Abs. 2 Bst. a in Verbindung mit Art. 367 Abs. 2 Bst. a und Abs. 4 StGB). Diese Informationen k\u00f6nnen in der Folge gegebenenfalls weitere Abkl\u00e4rungen initiieren. Die kantonalen Polizeistellen verf\u00fcgen heute \u00fcber kein eigenes Zugriffsrecht auf Vostra. Sie k\u00f6nnen diese Informationen aber \u00fcber die jeweilige Verfahrensleitung beziehen. Ob die kantonalen Polizeistellen k\u00fcnftig an Vostra anzuschliessen sind, wird gegenw\u00e4rtig im Rahmen der umfassenden Revision des Strafregisterrechtes gepr\u00fcft.</p><p>2. Es ist wichtig, dass der Polizei wirksame Instrumente zur Verf\u00fcgung stehen, um Straftaten, insbesondere Delikte, welche durch Sexual- und Gewaltstraft\u00e4ter begangen werden, zu verhindern und aufzukl\u00e4ren. Der Bundesrat hat deshalb bereits in seiner Antwort auf die erw\u00e4hnte Motion Rickli festgehalten, dass f\u00fcr die Ermittlungsbeh\u00f6rden eine umfassende Datenbank, in der s\u00e4mtliche erkennungsdienstlichen Daten sowie Daten \u00fcber die jeweiligen Tatumst\u00e4nde festgehalten werden, durchaus von Interesse sein kann.</p><p>Auf kantonaler Ebene hat die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz jedoch bereits einen Schritt in diese Richtung gemacht, als sie im Jahr 2001 die nationale Einf\u00fchrung von Viclas beschlossen hat. Es handelt sich dabei um ein in Kanada entwickeltes und auch in vielen europ\u00e4ischen Staaten angewandtes Analysesystem zum Erkennen von Tatzusammenh\u00e4ngen bei Serienstraftaten insbesondere im Bereich sexuell motivierter Gewaltdelikte. Diese Datenbank, bei der sich alle Kantone beteiligen k\u00f6nnen, ist kein blosses Verurteiltenregister, da auch nicht aufgekl\u00e4rte F\u00e4lle mit unbekannter T\u00e4terschaft erfasst werden. Da f\u00fcr die Erstellung eines \"Verhaltensfingerabdrucks\" eine detaillierte Fallbeschreibung n\u00f6tig ist, gestaltet sich die Eingabe der Daten aufwendig. Das System wird in der Schweiz in erster Linie auf T\u00f6tungs- und Sexualdelikte angewandt. Grunds\u00e4tzlich werden s\u00e4mtliche relevanten Falldaten registriert. Auch Daten \u00fcber Wohn- und Arbeitsort sowie Signalementsbeschreibungen k\u00f6nnen eingegeben und abgefragt werden. Als erg\u00e4nzendes Informationselement sollen k\u00fcnftig auch Bilder eingebunden werden k\u00f6nnen.</p><p>3. Vostra ist in erster Linie eine Urteilsdatenbank. In Vostra werden aber auch alle Personen erfasst, gegen die in der Schweiz ein Strafverfahren wegen Verbrechen und Vergehen h\u00e4ngig ist (Art. 366 Abs. 4 StGB). Bei einer sp\u00e4teren Sanktionierung wird das Urteil eingetragen. Bei einem Freispruch oder bei einer Einstellung des Verfahrens wird der entsprechende Eintrag gel\u00f6scht.</p><p>Ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil, welches infolge guter Prognose eine bedingte oder teilbedingte Strafe als Sanktion enth\u00e4lt, wird zehn Jahre im Strafregister aufbewahrt (Art. 369 Abs. 3 StGB) und ist in dieser Zeit f\u00fcr die Strafjustizbeh\u00f6rden (Gerichte, Untersuchungsrichter, Staatsanw\u00e4lte) zug\u00e4nglich. Sofern sich der Betroffene bis zum Ablauf der Probezeit bew\u00e4hrt hat, erscheint ein solches Urteil allerdings nicht mehr im Auszug f\u00fcr Privatpersonen (Art. 371 Abs. 3 StGB). Dies gilt f\u00fcr alle Delikte - auch f\u00fcr Vergewaltigungen.</p><p>4. Die Fristen f\u00fcr die Entfernung der Daten sind in Artikel\u00a0369 StGB geregelt. Zus\u00e4tzlich gibt es in Artikel\u00a0371 StGB Fristen f\u00fcr die Dauer des Erscheinens im Privatauszug. Die Fristen sind so festgesetzt, dass vor der \"Verb\u00fcssung\" der Strafe sicher keine Entfernung des Eintrages erfolgt. Die \"Verb\u00fcssung\" der Sanktion hat aber keine unmittelbare Entfernung eines Eintrages zur Folge. Bei therapeutischen Massnahmen und bei der Verwahrung beginnt der Fristenlauf zudem erst mit dem Ende dieser Massnahme (Art. 369 Abs. 6 Bst. b StGB).</p><p>5. Bei den angesprochenen, hoch r\u00fcckfallgef\u00e4hrdeten T\u00e4tern im Sexual- und Gewaltbereich handelt es sich um eine Kategorie, bei der regelm\u00e4ssig eine station\u00e4re Massnahme oder letztlich auch eine Verwahrung (unter Umst\u00e4nden auch nachtr\u00e4glich) anzuordnen ist, aus der jemand gar nicht entlassen werden kann, solange er gef\u00e4hrlich ist. Zudem w\u00e4ren solche Informationen f\u00fcr die Pr\u00e4vention kaum von Nutzen, da die Polizei gar nicht \u00fcber die Mittel verf\u00fcgt, um entlassene Personen entsprechend \u00fcberwachen zu k\u00f6nnen. Solche Informationen erm\u00f6glichen bestenfalls die Durchf\u00fchrung gezielter Alibi\u00fcberpr\u00fcfungen. Es ist nicht auszuschliessen, dass dadurch vereinzelt auch Ermittlungserfolge erzielt werden k\u00f6nnten.</p><p>6. Die Aussage, dass die R\u00fcckfallrate bei Sexualstraft\u00e4tern viel tiefer liege als allgemein angenommen, bezieht sich auf den Umstand, dass in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung das Bild vorherrscht: \"Einmal Sexualstraft\u00e4ter, immer Sexualstraft\u00e4ter\". Diverse Untersuchungen (etwa Studien der kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden oder auch die Zahlen des Bundesamtes f\u00fcr Statistik) zeigen jedoch, dass die meisten Sexualstraft\u00e4ter nicht r\u00fcckf\u00e4llig werden. Einzur\u00e4umen ist allerdings, dass der Aussagewert einer Studie immer auch von der Auswahl der Stichprobe, dem T\u00e4tertypus, der Art des untersuchten Sexualdelikts oder dem Beobachtungszeitraum abh\u00e4ngt. Weiter m\u00fcssen auch Ver\u00e4nderungen bei der Aufkl\u00e4rungsrate und beim Anzeigeverhalten mitber\u00fccksichtigt werden. Schliesslich gibt es bei Sexualdelikten an Kindern auch eine hohe Dunkelziffer.</p><p>7. Der Aufwand f\u00fcr Aufbau und Pflege einer Datenbank ist immer im Verh\u00e4ltnis zu deren Nutzen zu beurteilen. Dabei spielt die konkrete Ausgestaltung eine entscheidende Rolle. Das elektronische Informationssystem Hoogan und ein Register \u00fcber verurteilte P\u00e4dophile lassen sich daher nicht vergleichen. Da gerade Daten \u00fcber Wohn- und Arbeitsort sowie Aussehen verurteilter Straft\u00e4ter f\u00fcr die Effizienz der Strafverfolgung letztlich nicht priorit\u00e4r sind, steht f\u00fcr den Bundesrat auch der Aufwand f\u00fcr den Aufbau eines solchen Registers auf Bundesebene in keinem vern\u00fcnftigen Verh\u00e4ltnis.</p><p>8. Dem Bundesrat sind Meldungen kantonaler Beh\u00f6rden bekannt, wonach nicht zuletzt gest\u00fctzt auf Viclas in verschiedenen F\u00e4llen Ermittlungserfolge erzielt werden konnten. Viclas ist eine Datenbank, welche durch die Kantone im Bereich ihrer Strafverfolgungskompetenzen auf eigene Initiative hin aufgebaut worden ist und von diesen betrieben wird. Auch der Entscheid \u00fcber eine allf\u00e4llige Erweiterung der Datenbank liegt folglich in deren Kompetenz.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1227052800000)\/","SubmittedBy":"Rickli Natalie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244029499567)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690484819653)\/","SubmissionDate":"\/Date(1221523200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}