{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083495,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083495,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3495","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Stalking","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Stalking unter Strafe zu stellen und das Strafgesetzbuch mit einem entsprechenden Artikel zu erg\u00e4nzen.</p>","ReasonText":"<p>Stalking ist zu einem ernstzunehmenden Problem geworden. Insbesondere die fast t\u00e4glich fortschreitende Entwicklung im Kommunikationsbereich erm\u00f6glicht eine besonders perfide M\u00f6glichkeit, das Opfer zu bel\u00e4stigen. Die Folgen k\u00f6nnen schwerwiegend sein. Die Opfer leiden an k\u00f6rperlichen und schweren psychischen Symptomen, die bis zu Selbstmordversuchen f\u00fchren. Auch Stellenverlust ist eine h\u00e4ufige Folge. </p><p>Unsere Nachbarstaaten Deutschland und \u00d6sterreich haben eine Strafnorm geschaffen, mit der die verschiedenen Formen von Stalking erfasst werden. In der Schweiz fehlt eine entsprechende Strafnorm. Der am 1. Juli 2007 in Kraft getretene Artikel\u00a028b ZGB deckt l\u00e4ngst nicht alle Formen von Stalking ab.</p><p>In der Praxis wird versucht, stalkendes Verhalten durch andere Strafnormen wie z. B. Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Drohung, N\u00f6tigung oder Hausfriedensbruch usw. aufzufangen, was jedoch sehr oft nicht oder nur teilweise gelingt. Nicht selten ist es nicht eine einzelne Handlung als solche, sondern das subtile Zusammenspiel vieler strafbarer oder auch nicht strafbarer Verhaltensweisen, welche ein Stalkingopfer belasten.</p><p>Die Rechtsprechung im Bereich \"Stalking\" ist uneinheitlich und f\u00fcr Betroffene \u00e4usserst unbefriedigend. Die Schaffung einer speziellen Strafnorm, unter die die verschiedenen Stalkingmethoden subsumiert werden k\u00f6nnen, dr\u00e4ngt sich auf.</p><p>In Anbetracht der schwerwiegenden Folgen f\u00fcr die Opfer ist eine rasche Ausarbeitung eines \"Stalking-Straftatbestandes\" dringend geboten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die von der Motion Fiala erhobene Forderung ist nicht neu. Der fr\u00fchere Nationalrat Hess hat am 21. M\u00e4rz 2007 bereits eine \u00e4hnliche Motion (07.3092, Anti-Stalking-Gesetz) eingereicht, welche am 6. Dezember 2007 abgeschrieben wurde, weil der Urheber aus dem Rat ausgeschieden war. In der Sache verlangte auch die Motion Hess eine besondere Strafnorm f\u00fcr Stalking.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 16. Mai 2007, die immer noch G\u00fcltigkeit hat, ausgef\u00fchrt, er sei sich bewusst, dass Stalking (deutsch: die Nachstellung) bei den Opfern gravierende psychische Beeintr\u00e4chtigungen hervorrufen k\u00f6nne. Bereits heute sind indessen die meisten f\u00fcr Stalker typischen Verhaltensweisen mit Strafe bedroht. Das gilt insbesondere dann, wenn der T\u00e4ter den Hausfrieden bricht (Art. 186 StGB), eine Fernmeldeanlage missbraucht (Art. 179 StGB), die Privatsph\u00e4re verletzt (Art. 179ff. StGB) oder Drohungen ausspricht (Art. 180 StGB). In BGE 129 IV 262 hat das Bundesgericht \u00fcberdies festgehalten, Stalking sei unter gewissen Voraussetzungen als N\u00f6tigung (Art. 181 StGB) zu qualifizieren. Das Strafverfahren wird - je nach Delikt - entweder von Amtes wegen oder aber auf Antrag gef\u00fchrt.</p><p>Strafrechtlich nicht erfasst ist einzig das sogenannte \"weiche Stalking\", also ein Verhalten, bei dem der T\u00e4ter zwar immer wieder die physische N\u00e4he des Opfers sucht, dieses aber nie erkennbar bedr\u00e4ngt. Zu denken ist etwa an das wiederholte Erwarten des Opfers vor dessen Haus, die Verfolgung desselben auf Distanz usw. Solche Verhaltensweisen lassen sich kaum abschliessend umschreiben. Gerade Stalker werden immer wieder neue Wege finden, um mit dem Opfer in Kontakt zu treten. Die beantragte Strafnorm m\u00fcsste daher mit einem Auffangtatbestand versehen werden, der mit dem Legalit\u00e4tsprinzip kaum in Einklang zu bringen w\u00e4re und auch sozialad\u00e4quates Verhalten unter Strafe stellen w\u00fcrde.</p><p>Aber auch ohne besondere Strafbestimmung ist der Schutz gegen weiches Stalking bereits heute gew\u00e4hrleistet: Gem\u00e4ss dem am 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Artikel\u00a028b Absatz\u00a01 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) kann die von einer Nachstellung betroffene Person beim Gericht beantragen, dass der verletzenden Person insbesondere verboten wird:</p><p>1. sich ihr anzun\u00e4hern oder sich in einem bestimmten Umkreis ihrer Wohnung aufzuhalten;</p><p>2. sich an bestimmten Orten, namentlich bestimmten Strassen, Pl\u00e4tzen oder Quartieren, aufzuhalten;</p><p>3. mit ihr Kontakt aufzunehmen, namentlich auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg, oder sie in anderer Weise zu bel\u00e4stigen.</p><p>Diese Verbote k\u00f6nnen mittels vorsorglicher Massnahmen prozessual sehr rasch in die Wege geleitet werden. Das Gericht kann die Verf\u00fcgung zudem mit einer Strafandrohung nach Artikel\u00a0292 StGB (Ungehorsam gegen amtliche Verf\u00fcgungen) verbinden, sodass der T\u00e4ter durch den Umweg \u00fcber das Zivilrecht zus\u00e4tzlich strafrechtlich belangt werden kann. Der Bundesrat wird die praktische Umsetzung von Artikel\u00a028b Absatz\u00a01 ZGB genau beobachten und dessen Wirksamkeit evaluieren. Die Evaluation soll f\u00fcnf Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Bestimmung durchgef\u00fchrt werden, sodass hinreichende Erfahrungen bestehen. Sollte sich der Schutz der Opfer dann als unzureichend erweisen, wird der Bundesrat weitere Massnahmen pr\u00fcfen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist der strafrechtliche Schutz vor Stalking umfassend geregelt. Deshalb ist eine Erg\u00e4nzung des Strafgesetzbuches um eine spezielle Stalking-Bestimmung nicht erforderlich. Vielmehr w\u00fcrde die Einf\u00fchrung einer solchen Norm zu heiklen Abgrenzungsproblemen mit den bestehenden Strafnormen f\u00fchren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1227052800000)\/","SubmittedBy":"Fiala Doris","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285233504520)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690540362577)\/","SubmissionDate":"\/Date(1221696000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}