{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083517,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083517,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3517","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einheitliche Maturit\u00e4tspr\u00fcfungen an allen staatlichen Gymnasien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um mit einer Harmonisierung der Maturit\u00e4tspr\u00fcfungen und Qualit\u00e4tsstandards gesamtschweizerisch eine bessere Vergleichbarkeit zu gew\u00e4hrleisten. Der Bund hat dabei eine Koordinationsaufgabe zu erf\u00fcllen.</p>","ReasonText":"<p>Tausende von Schweizer Jugendlichen haben dieses Jahr wieder ihre Maturit\u00e4tspr\u00fcfung abgelegt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Chance, eine Matura zu bestehen, von Kanton zu Kanton und von Schule zu Schule unterschiedlich ist. Der Kanton Aargau hat im Jahr 2008 erstmalig eine einheitliche schriftliche Maturit\u00e4tspr\u00fcfung an allen Gymnasien durchgef\u00fchrt. Die Standardisierung wird durch einheitliche Pr\u00fcfungsniveaus und -verfahren, \u00fcberfachliche und fachspezifische Rahmenvorgaben sowie einheitliche Pr\u00fcfungen pro Schule und Fach erreicht. Diese Ziele garantieren Transparenz bei den Rahmenvorgaben und Bewertungskriterien. Korrekturrichtlinien und Notenskalen sind zum Voraus bekannt. </p><p>Der Prozess dieser Neukonzeption der Pr\u00fcfungsverfahren und deren Ergebnisse im Kanton Aargau werden von der Universit\u00e4t Freiburg wissenschaftlich begleitet. Prof. Franz Baeriswyl attestiert denn auch: \"Die neu entwickelte Standardisierung der Maturit\u00e4tspr\u00fcfungen ist sinn- und massvoll. Der Kanton Aargau \u00fcbernimmt damit eine Pionierrolle und erm\u00f6glicht einen grossen Schritt Richtung Harmonisierung. Dies k\u00f6nnte schweizweit Schule machen.\" </p><p>schweizweit gleiche Pr\u00fcfungsverfahren an den Gymnasien entsprechen den allgemeinen Bestrebungen nach Harmonisierung im Bildungsbereich und f\u00fchren zu erh\u00f6hter Pr\u00fcfungs- und Leistungsgerechtigkeit. Zus\u00e4tzliche Pr\u00fcfungen durch die Hochschulen oder Assessmentjahre, um die \"Spreu vom Weizen\" zu trennen, sind finanziell nicht verantwortbar. Gymnasiastinnen und Gymnasiasten haben das Recht, klare Vorgaben \u00fcber die Lerninhalte und die damit verbundenen Kompetenzen zu erhalten, welche im Hinblick auf den \u00dcbertritt an die Hochschulen und den Studienerfolg bedeutsam sind. Diese Forderung wird gem\u00e4ss \"Tages-Anzeiger\" vom 5. September 2008 von der Pr\u00e4sidentin der kantonalen Bildungsdirektoren unterst\u00fctzt. </p><p>Einheitliche Bildungsstandards sollten aber keinesfalls so eng gefasst werden, dass daraus lediglich ein \"Teaching to the Test\" resultiert. Damit kann auch dem allf\u00e4lligen Vorwurf des Entzugs der Lehrfreiheit entgegengetreten werden. Die Hochschulen sollen zudem ihre Anforderungen in den einzelnen F\u00e4chern klar formulieren. Diese m\u00fcssen abgestimmt sein auf die nationalen Standards im heutigen neunten Schuljahr.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Bundesverfassung ist in Artikel\u00a061a festgelegt, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeiten gemeinsam f\u00fcr eine hohe Qualit\u00e4t und Durchl\u00e4ssigkeit des Bildungsraumes Schweiz sorgen. So koordinieren der Bundesrat und die EDK zusammen die Anerkennung von Maturit\u00e4tsausweisen (geregelt in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren - EDK - \u00fcber die Anerkennung von Maturit\u00e4tsausweisen vom 16. Januar/15. Februar 1995). Als gemeinsame Anerkennungsinstanz ist die Schweizerische Maturit\u00e4tskommission (SMK) beauftragt, u. a. die Einhaltung der Anerkennungsbedingungen durch die anerkannten Schulen zu \u00fcberpr\u00fcfen und damit festzustellen, ob den geltenden Mindestanforderungen entsprochen wird. Als Basis hierzu dient das Maturit\u00e4tsanerkennungsreglement (MAR) von 1995. Die \u00f6ffentlichen Gymnasien unterrichten nach Lehrpl\u00e4nen, die sich auf den gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan der EDK von 1994 abst\u00fctzen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Problematik unterschiedlicher Qualit\u00e4tsanforderungen und regionaler Unterschiede bei den gymnasialen Maturit\u00e4ten bewusst. Die Frage der Herstellung einer besseren Vergleichbarkeit mittels Harmonisierung und Qualit\u00e4tsstandards ist derzeit mehrfach Gegenstand von Abkl\u00e4rungen: Zu nennen ist hier die k\u00fcrzlich fertiggestellte Evaluation des MAR (Evamar II), die die in der Motion erw\u00e4hnten Aspekte der Qualit\u00e4t gymnasialer Ausbildung untersucht. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage der Studierf\u00e4higkeit von Maturandinnen und Maturanden. </p><p>Die EDK-Arbeitsgruppe \"Plattform Gymnasium\" (PGym) begleitet das Projekt \"Evamar\" und die \u00fcbrigen laufenden EDK-Projekte im Gymnasialbereich und analysiert die Auswirkungen der Umsetzung der Bologna-Reform auf das Gymnasium. Gleichzeitig beobachtet sie weitere kantonale Projekte im Bereich des Gymnasiums und der Nahtstellen zu den \u00fcbrigen Stufen. PGym wird per Ende 2008 die gewonnenen Erkenntnisse zusammenfassen und dem Vorstand der EDK hinsichtlich Zielsetzungen, Handlungsfeldern, Instrumenten und Organisationsformen f\u00fcr die k\u00fcnftigen Entwicklungsarbeiten und Steuerungsmassnahmen im Bereich des Gymnasiums Antrag stellen.</p><p>Die EDK und das EDI werden sich ab 2009 damit auseinanderzusetzen und das weitere Vorgehen zu diskutieren haben. Auch der Bildungsbericht der Schweizerischen Koordinationsstelle f\u00fcr Bildungsforschung (SKBF) 2010 wird zus\u00e4tzliche Fakten f\u00fcr die Diskussion zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nnen.</p><p>Im jetzigen Zeitpunkt zu veranlassen, dass der Bund koordinierte Harmonisierungs-Massnahmen im Bereich der Maturit\u00e4tspr\u00fcfungen ergreift, erachtet der Bundesrat nicht als zweckdienlich. Die Ergebnisse der laufenden Diskussionen sollten nicht vorweggenommen und Doppelspurigkeiten mit bereits laufenden Untersuchungen vermieden werden. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Die Maturit\u00e4tsreform ist dem Bundesrat jedoch ein wichtiges Anliegen. Sollte die vorliegende Motion im Erstrat angenommen werden, w\u00fcrde er deshalb im Zweitrat beantragen, die Motion in einen Pr\u00fcfungsauftrag abzu\u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1227657600000)\/","SubmittedBy":"Egger-Wyss Esther","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285891200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690495047920)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222214400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}