{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083524,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083524,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3524","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bauharmonisierungsgesetz. Effizienter und kosteng\u00fcnstiger bauen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Voraussetzungen f\u00fcr eine formelle Vereinheitlichung des Baurechts in der Schweiz zu schaffen. Dem Parlament sind dazu der Entwurf eines Bundesbauharmonisierungsgesetzes sowie die allenfalls erforderliche Verfassungs\u00e4nderung zu unterbreiten.</p><p>1. Der Erlass soll insbesondere folgende Punkte umfassen bzw. f\u00fcr die ganze Schweiz formell einheitlich regeln:</p><p>a. im Bau verwendete Begriffe und Messmethoden;</p><p>b. die minimalen W\u00e4rmed\u00e4mmungsvorschriften;</p><p>c. die minimalen Schallschutznormen;</p><p>d. die Sicherheitsanforderungen im Bereich der Elektroinstallationen;</p><p>e. die minimalen Feuerschutzvorschriften;</p><p>f. vergleichbare Vorgaben f\u00fcr Sanierungen wie f\u00fcr den Neubau.</p><p>2. Zu pr\u00fcfen ist ferner, inwieweit das Verfahrensrecht im Bau schweizweit vereinheitlicht werden kann.</p><p>3. Der Vollzug ist bei den Kantonen zu belassen.</p>","ReasonText":"<p>Die Kosten f\u00fcr das Wohnen und die Gesch\u00e4ftsr\u00e4umlichkeiten sind in der Schweiz im EU-Vergleich hoch. Zur Verteuerung tr\u00e4gt neben den hohen Bodenpreisen insbesondere die Vielfalt an Bauvorschriften in den Kantonen und Gemeinden bei. Das hemmt die Baurationalisierung. Ein Nutzen ist aus der Vielfalt an Vorschriften weder individuell noch volkswirtschaftlich auszumachen. Im Parlament gab es bereits verschiedene Bem\u00fchungen (vgl. insbesondere Vorst\u00f6sse von alt Nationalrat R. Hegetschweiler, Nationalr\u00e4tin S. Leutenegger Oberholzer, Nationalrat Ph. M\u00fcller), die Bauvorschriften zu vereinheitlichen. Sie zeitigten nicht den gew\u00fcnschten Erfolg. Die als Alternative angek\u00fcndigte Konkordatsl\u00f6sung der Kantone kommt nicht voran. Eine nur von einigen Kantonen getragene L\u00f6sung w\u00fcrde zudem auch nicht den gew\u00fcnschten Effizienzgewinn bringen.</p><p>Eine formelle Harmonisierung der Baunormen ist erw\u00fcnscht. Der Erlass eines Bauharmonisierungsgesetzes - vergleichbar mit der formellen Steuerharmonisierung - w\u00fcrde grosse Fortschritte und volkswirtschaftliche Effizienzgewinne erm\u00f6glichen. F\u00fcr den Vollzug w\u00e4ren nach wie vor die Kantone zust\u00e4ndig. Da f\u00fcr die Belange des Baus in der f\u00f6deralistischen Kompetenzverteilung in der Schweiz die Kantone zust\u00e4ndig sind, ist dem Parlament mit dem Gesetzeserlass gleichzeitig die n\u00f6tige \u00c4nderung der Bundesverfassung vorzulegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Angesichts der Vielfalt an kantonalen und kommunalen Planungs- und Bauvorschriften und der Unterschiede bei der Ausgestaltung der planungs- und baurechtlichen Verfahren besteht in der Tat ein Interesse an einer Vereinheitlichung der Bauvorschriften. Aufgrund des geltenden Verfassungsrechts steht es dem Bund indessen nicht zu, das Baurecht als solches zu regeln. Hierzu bed\u00fcrfte es, wie in der Begr\u00fcndung der Motion zu Recht festgehalten wird, einer entsprechenden Verfassungs\u00e4nderung. Der Handlungsbedarf ist unbestrittenermassen ausgewiesen. Die entscheidende Frage ist jedoch, auf welche Weise die Harmonisierung erreicht werden soll.</p><p>Im Bereich des Baurechts haben die Kantone bez\u00fcglich der Begriffe und Messmethoden (Ziff. 1 Bst. a der Motion) bereits vor einiger Zeit den Konkordatsweg beschritten. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) hat die Interkantonale Vereinbarung \u00fcber die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) anl\u00e4sslich ihrer Hauptversammlung vom 22. September 2005 verabschiedet. Mittlerweile sind der IVHB drei Kantone (GR, BE und FR) beigetreten. Zwei weitere Kantone stehen kurz vor dem Beitritt, und in zw\u00f6lf Kantonen sind konkrete Arbeiten im Hinblick auf einen Beitritt im Gang. Als Hindernis, der IVHB beizutreten, hat sich in mehreren Kantonen der Umstand erwiesen, dass mit einem Beitritt die Ausn\u00fctzungsziffer aufgegeben werden muss. Derzeit laufen Bestrebungen, der IVHB auch dann beitreten zu k\u00f6nnen, wenn die Ausn\u00fctzungsziffer beibehalten wird. Die bisherigen R\u00fcckmeldungen zeigen, dass dies von den Kantonen grossmehrheitlich begr\u00fcsst wird. Sollte diese Flexibilit\u00e4t geschaffen werden, d\u00fcrfte die Zahl der beitretenden Kantone rasch zunehmen. Bei dieser Ausgangslage ist der Bundesrat der Auffassung, dass dieser Weg weiter beschritten werden sollte. Den Bundesrat mit der Ausarbeitung entsprechender Gesetzentw\u00fcrfe zu beauftragen macht in diesem Bereich zudem auch deshalb keinen Sinn, weil die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te der parlamentarischen Initiative 04.456 von Nationalrat Philipp M\u00fcller, \"Begriffe und Messweisen in Bau- und Nutzungsvorschriften. Harmonisierung\", mittlerweile Folge gegeben haben. Sie haben es damit in der Hand, das aus ihrer Sicht N\u00f6tige selbst vorzukehren.</p><p>Im Bereich des Energierechts sind f\u00fcr Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Geb\u00e4uden betreffen, vor allem die Kantone zust\u00e4ndig (Art. 89 Abs. 4 BV). Das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) und die Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV; SR 730.01) definieren bloss gewisse Rahmenvorgaben f\u00fcr die kantonale Energiegesetzgebung.</p><p>Im August 2000 verabschiedete die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) zudem die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2000). Nachdem die zentralen Module 1 und 2 aus der MuKEn 2000 von den Kantonen nahezu fl\u00e4chendeckend \u00fcbernommen wurden, hat die EnDK auf den 4. April 2008 die Mustervorschriften in wesentlichen Teilen erg\u00e4nzt und versch\u00e4rft. An ihrer Generalversammlung haben sich alle Energiedirektoren hinter die neuen MuKEn 2008 gestellt, mit der Empfehlung an die Kantone, diese beim Erlass kantonalrechtlicher Bestimmungen bestm\u00f6glich zu \u00fcbernehmen. Diese Mustervorschriften decken die von der Motion unter Ziffer 1 Buchstaben b und f erw\u00e4hnten Bereiche ab.</p><p>Der Schallschutz (Ziff. 1 Bst. c der Motion) ist eine wesentliche Anforderung an ein Bauwerk im Sinne der europ\u00e4ischen Bauprodukterichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) und der schweizerischen Bauproduktegesetzgebung (BauPG, SR 933.0 und BauPV, SR 933.01). Die Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse sieht die M\u00f6glichkeit vor, f\u00fcr alle Kantone verbindliche Vorschriften auch zum Schallschutz zu erlassen. Harmonisierte Vorschriften der Kantone zum Schallschutz gibt es derzeit (noch) nicht. Auf europ\u00e4ischer Ebene werden l\u00e4ngerfristig jedoch auch Normen f\u00fcr den Bereich des Schallschutzes von Bauwerken erarbeitet werden, die dann in der Schweiz \u00fcbernommen werden. Auf diese Weise k\u00f6nnen auch in diesem Bereich die Voraussetzungen f\u00fcr eine Harmonisierung auf interkantonaler Ebene geschaffen werden. Die Vereinheitlichungsbestrebungen werden zudem durch den Einschluss der Bauprodukte in das Abkommen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber die gegenseitige Anerkennung von Konformit\u00e4tsbewertungen (SR 0.946.526.81) unterst\u00fctzt.</p><p>Die Sicherheitsanforderungen im Bereich der Elektroinstallationen (Ziff. 1 Bst. d der Motion) sind bereits heute national geregelt: zum einen in der Verordnung vom 7. November 2001 \u00fcber elektrische Niederspannungsleitungen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV; SR 734.27) und zum anderen in den technischen Niederspannungsinstallationsnormen (NIN) von Electrosuisse.</p><p>In Bezug auf den Brandschutz (Ziff. 1 Bst. e der Motion) besteht bereits heute eine vollst\u00e4ndige Harmonisierung \u00fcber die Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse, der s\u00e4mtliche Kantone beigetreten sind.</p><p>Schliesslich ist auch noch darauf hinzuweisen, dass die SIA-Normen als Regeln der Baukunst, die bei der Planung und Ausf\u00fchrung von Bauwerken zur Anwendung kommen, einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung leisten.</p><p>Die vorstehenden Ausf\u00fchrungen zeigen, dass in verschiedenen Bereichen bereits harmonisierte Regelungen bestehen. In anderen Bereichen sind die Harmonisierungsbestrebungen auf interkantonaler Ebene im Gang. Bei dieser Situation ist der Bundesrat der Auffassung, dass es im jetzigen Zeitpunkt noch verfr\u00fcht w\u00e4re, die formelle Vereinheitlichung des Baurechts mittels bundesrechtlicher Regelungen erreichen zu wollen. Da der Erlass eines Bauharmonisierungsgesetzes einer Verfassungs\u00e4nderung bed\u00fcrfte, w\u00fcrde dieser Weg zudem vermutungsweise mehr Zeit in Anspruch nehmen, als wenn die Kantone ihre Harmonisierungsbestrebungen in Wahrnehmung ihrer Zust\u00e4ndigkeiten nun z\u00fcgig vorantreiben. Sollten diese Bestrebungen jedoch nicht innert n\u00fctzlicher Frist zu konkreten Ergebnissen f\u00fchren, beh\u00e4lt sich der Bundesrat vor, die Arbeiten im Hinblick auf den Erlass einer bundesrechtlichen Regelung in die Wege zu leiten. Bei einer allf\u00e4lligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Pr\u00fcfungsauftrag abzu\u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1236902400000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Philipp","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324425600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690553011443)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222300800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}