{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083532,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083532,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3532","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Beschr\u00e4nkung der Managerl\u00f6hne","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten eine Gesetzesrevision zu unterbreiten, welche die steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit von Managergeh\u00e4ltern als Aufwand bei den Unternehmen auf h\u00f6chstens eine Million Franken beschr\u00e4nkt.</p>","ReasonText":"<p>Die Lohnexzesse der Manager der letzten Jahre waren erwiesenermassen eine massgebende Ursache f\u00fcr die grosse Finanzkrise. Auch wissenschaftliche Studien haben aufgezeigt, dass Lohnexzesse der Manager und \u00fcberhaupt profitbasierte Entl\u00f6hnungsmodelle f\u00fcr die Unternehmen kontraproduktiv sind. In Anlehnung an Massnahmen, die in anderen L\u00e4ndern beschlossen wurden oder diskutiert werden, dr\u00e4ngt sich als Gegenmittel eine steuerliche Beschr\u00e4nkung der Abzugsf\u00e4higkeit der Managergeh\u00e4lter von \u00fcber einer Million Franken auf.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gegenstand der Gewinnsteuer bei Unternehmen ist der Reingewinn. Im geltenden Recht k\u00f6nnen Unternehmen Teile des Gesch\u00e4ftsergebnisses, die zur Deckung von gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndetem Aufwand verwendet werden, vom steuerbaren Reingewinn abziehen.</p><p>Der Begriff des gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwands ist im Gesetz nicht definiert. Deshalb muss dieser Aufwand jeweils im Einzelfall unter W\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde bestimmt werden. Er muss einem gesch\u00e4ftlichen Zweck dienen, d. h., es bedarf eines sachlichen Zusammenhanges zwischen den Aufwendungen und dem Gesch\u00e4ftsbetrieb. Der Zweck des Unternehmens bestimmt im Wesentlichen die Unternehmenst\u00e4tigkeit. Dient die Aufwendung der Gewinnerzielung oder wird sie im Interesse der Unternehmung vorgenommen, ist sie gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndet. Es ist unerheblich, ob die einzelnen Aufwendungen tats\u00e4chlich notwendig waren. Es gen\u00fcgt der objektive Zusammenhang mit der Unternehmenst\u00e4tigkeit.</p><p>Ein Unternehmen mit Angestellten hat diesen ein Gehalt und die darauf abgerechneten Beitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen zu bezahlen. Auch die Manager sind Angestellte des Unternehmens. Sowohl das dem Manager bezahlte Gehalt als auch die Beitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen stehen somit in einem sachlichen Zusammenhang zum Gesch\u00e4ftsbetrieb. Das Unternehmen kann sie deshalb als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwand auch vom steuerbaren Gewinn abziehen.</p><p>Soll nun, wie vom Motion\u00e4r verlangt, die steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit der Managergeh\u00e4lter auf eine Million Franken beschr\u00e4nkt werden, so w\u00fcrde dies klar dem verfassungsm\u00e4ssigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit widersprechen.  W\u00fcrde ein Unternehmen seinem Manager ein Gehalt auszahlen, das h\u00f6her als eine Million Franken w\u00e4re, k\u00f6nnte das Unternehmen nur eine Million als Aufwand geltend machen. Der Restbetrag w\u00fcrde als fiktiver Gewinn dem Unternehmen aufgerechnet und besteuert. Fraglich ist auch, wie mit den Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen zu verfahren w\u00e4re. Das Unternehmen ist zum einen gesetzlich verpflichtet, auf der ganzen Lohnsumme die Beitr\u00e4ge abzuliefern. Es ist zum andern gesetzlich berechtigt, alle von ihm bezahlten Beitr\u00e4ge an Vorsorgeeinrichtungen zugunsten des Personals als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwand abzuziehen. Damit w\u00fcrde eine Diskrepanz zwischen der anerkannten Lohnsumme von einer Million und den anerkannten effektiven Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen entstehen.</p><p>Aus diesen - durch die Steuersystematik bedingten - Umst\u00e4nden darf aber keinesfalls geschlossen werden, dass der Bundesrat Entsch\u00e4digungen jeglicher Art und H\u00f6he gutheissen w\u00fcrde. Angesichts der aktuellen Finanzkrise und der notwendig gewordenen Massnahmen zur St\u00e4rkung des schweizerischen Finanzsystems hat der Bundesrat entschieden, die Aktion\u00e4rsrechte des bereits verabschiedeten Entwurfs der Aktienrechtsrevision in zwei Punkten zus\u00e4tzlich zu versch\u00e4rfen. So m\u00fcssten die Statuten von Gesellschaften mit kotierten Aktien zwingend Bestimmungen \u00fcber die Grundz\u00fcge der Verg\u00fctungen des Verwaltungsrats enthalten. Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, ein Reglement \u00fcber die Verg\u00fctungen des Verwaltungsrats festzulegen. Der Generalversammlung solcher Gesellschaften steht die Kompetenz zu, das Reglement \u00fcber die Verg\u00fctungen des Verwaltungsrats sowie j\u00e4hrlich die Gesamtverg\u00fctungen der Mitglieder des Verwaltungsrats zu genehmigen. Der Entwurf sieht auch eine R\u00fcckerstattungspflicht von Leistungen vor, soweit diese in einem Missverh\u00e4ltnis zur Gegenleistung stehen. Auch Gl\u00e4ubigerinnen und Gl\u00e4ubiger sollen berechtigt sein, die Klage auf R\u00fcckerstattung ungerechtfertiger Leistung einzureichen. Des Weiteren ist die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission derzeit daran, f\u00fcr die Finanzbranche in einem Rundschreiben generelle Richtlinien zu den Entsch\u00e4digungssystemen auszuarbeiten. So werden Ziele f\u00fcr angemessene Entsch\u00e4digungssysteme vorgegeben. Die Vorgaben werden nicht nur die Entsch\u00e4digungssysteme f\u00fcr das oberste Management betreffen, sondern auch diejenigen f\u00fcr die F\u00fchrungskader und f\u00fcr Mitarbeitende, die grosse Risiken begr\u00fcnden k\u00f6nnen oder bewirtschaften m\u00fcssen.</p><p>Der Bundesrat hat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen der Motion. Zur Umsetzung ist das Steuerrecht allerdings nicht das geeignete Mittel. Der Bundesrat kann sich deshalb dem Anliegen der Motion nicht anschliessen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1227052800000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Paul","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1228766654403)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528812080)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222300800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}