{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083551,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083551,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3551","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vorzeitige Verzichterkl\u00e4rung f\u00fcr die Wahl in den Bundesrat","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Auf Seite 8 der Ausgabe der Zeitung \"Le Temps\" vom 26. September 2008 konnte man folgende Zeilen lesen (\u00dcbersetzung): </p><p>\"F\u00fcr diese Situation (die Wahl eines bestimmten Mitgliedes der SVP-Fraktion in den Bundesrat) ist die Parteileitung der SVP gewappnet. Er (das besagte Mitglied der SVP-Fraktion) sowie andere Parteikolleginnen und Parteikollegen sind gezwungen, eine Erkl\u00e4rung zu unterzeichnen, in der sie versichern, eine allf\u00e4llige Wahl (in den Bundesrat) am 12. Dezember abzulehnen.\"</p><p>Ich richte deshalb, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0118 Absatz\u00a03 des Parlamentsgesetzes, eine Interpellation an das B\u00fcro des Nationalrates und stelle ihm folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt das B\u00fcro das Vorgehen, bei dem eine vorzeitige Verzichterkl\u00e4rung f\u00fcr die Wahl in den Bundesrat unterzeichnet wird, sei dies in der Form einer Nichtannahme der Wahl oder eines vorzeitigen R\u00fccktritts?</p><p>2. Wie w\u00fcrde das B\u00fcro dieses Vorgehen beurteilen, wenn sich herausstellen sollte, dass diese Erkl\u00e4rung - wie die Zeitung \"Le Temps\" behauptet - unter Zwang unterzeichnet wurde?</p><p>3. Verst\u00f6sst eine solche Erkl\u00e4rung einer B\u00fcrgerin oder eines B\u00fcrgers - unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um ein Parlamentsmitglied handelt oder nicht - nicht gegen die politischen Rechte, die durch Artikel\u00a034 der Bundesverfassung gew\u00e4hrleistet sind und deren Kerngehalt als unantastbar gilt (Art. 36 Abs. 4 der Bundesverfassung)? Ist dieses Vorgehen mit Artikel\u00a0143 (W\u00e4hlbarkeit) und Artikel\u00a0161 (Instruktionsverbot) vereinbar?</p><p>4. Steht die Unterzeichnung einer vorzeitigen Verzichterkl\u00e4rung f\u00fcr die Wahl in den Bundesrat mit dem Parlamentsgesetz im Einklang?</p><p>5. Welche rechtliche Bedeutung hat eine derartige Verzichterkl\u00e4rung? Kann die SVP damit jederzeit den R\u00fccktritt von gew\u00e4hlten Bundesr\u00e4tinnen und Bundesr\u00e4ten provozieren, die vor ihrer Wahl eine solche Verzichterkl\u00e4rung unterzeichnet haben?</p><p>6. Ist eine derartige Verzichterkl\u00e4rung - und m\u00f6glicherweise der Umstand, dass sie unter Zwang zustande kam - strafrechtlich relevant?</p><p>7. Beabsichtigt das B\u00fcro, eine Untersuchung durchzuf\u00fchren und solche Praktiken zu verbieten?</p></text>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Die W\u00e4hlbarkeit einer Person in den Bundesrat wird durch Abgabe einer Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber der eigenen Partei, der Fraktion und/oder der \u00d6ffentlichkeit, eine allf\u00e4llige Wahl nicht anzunehmen, nicht beeintr\u00e4chtigt. Diese Verzichtserkl\u00e4rung betrifft nur das privatrechtliche Verh\u00e4ltnis zwischen der politischen Partei und ihrem Mitglied. Das \u00f6ffentlich-rechtliche Verh\u00e4ltnis ist davon nicht betroffen, sodass die Wahlkompetenz der Vereinigten Bundesversammlung nicht eingeschr\u00e4nkt ist. Das B\u00fcro erachtet es nicht als seine Aufgabe, innerparteiliche Vorkommnisse zu beurteilen, zu regeln oder zu untersuchen.</p><p>Verfassungsrechtlich sind u. a. folgende Bestimmungen massgebend: Die W\u00e4hlbarkeit einer Person als Mitglied des Bundesrates richtet sich nach Artikel\u00a0175 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung. Danach sind alle Schweizerinnen und Schweizer in den Bundesrat w\u00e4hlbar, die als Mitglieder des Nationalrates gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen. W\u00e4hlbarkeitsvoraussetzungen sind somit das Schweizer B\u00fcrgerrecht, die Zur\u00fccklegung des 18. Altersjahres und das Fehlen einer Entm\u00fcndigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschw\u00e4che (Art. 143 in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1 der Bundesverfassung). Des Weiteren gew\u00e4hrleistet Artikel\u00a034 der Bundesverfassung die politischen Rechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Diese umfassen insbesondere das Stimm- und Wahlrecht. Artikel\u00a034 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung h\u00e4lt fest, dass u. a. das Recht auf freie Willensbildung gesch\u00fctzt wird. Es geht darum, dass die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ihren Entscheid gest\u00fctzt auf einen m\u00f6glichst freien und umfassenden Prozess der Meinungsbildung treffen. Das Instruktionsverbot nach Artikel\u00a0161 der Bundesverfassung richtet sich an die Mitglieder der Bundesversammlung und garantiert ebenfalls die freie Willensbildung, indem es sie von rechtlich verbindlichen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Stimmvolk, den Regierungen und Parlamenten der Kantone, aber auch gegen\u00fcber den politischen Parteien befreit; allf\u00e4llige Verpflichtungen, wonach ein Parlamentsmitglied eine bestimmte Meinung zu vertreten hat oder gar eine Handlung vornehmen muss, sind nichtig. Freiwillige Bindungen indes sind zul\u00e4ssig; im Falle eines Konflikts k\u00f6nnen sie von der Partei oder der Fraktion jedoch nicht rechtlich durchgesetzt werden.</p><p>Entscheidend f\u00fcr die W\u00e4hlbarkeit in den Bundesrat sind einzig die von Verfassung und Gesetz vorgegebenen Voraussetzungen. Auch wer nicht gewillt ist, das Amt anzunehmen, kann gew\u00e4hlt werden, sofern die W\u00e4hlbarkeitsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind. Verdeutlicht wird dies durch die Regeln des Parlamentsgesetzes betreffend ung\u00fcltige und zu streichende Stimmen: Stimmen f\u00fcr w\u00e4hlbare Personen, die vor der Wahl erkl\u00e4rt haben, nicht zur Verf\u00fcgung zu stehen, sind nicht zu streichen (Art. 131 Abs. 2 des Parlamentsgesetzes e contrario). Die Verzichterkl\u00e4rung ist somit ohne Einfluss auf die W\u00e4hlbarkeit durch das Wahlorgan, und die betroffene Person ist - unabh\u00e4ngig davon, ob Mitglied des Parlamentes oder nicht - nicht daran gebunden. Entscheidend ist erst ihr Wille nach dem Wahlakt bei der Erkl\u00e4rung, ob sie das Amt annimmt oder darauf verzichtet. Die Partei kann die Wahl und die Annahme des Amtes nicht verhindern.</p><p>Welche Auswirkungen eine vorg\u00e4ngige Verzichterkl\u00e4rung (bzw. deren Missachtung) zwischen dem Mitglied und dem Verein hat, ist von den Beteiligten oder allenfalls vom Richter anhand der Statuten und der einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Vereinsrechts (Art. 60ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB) zu kl\u00e4ren. Die Parteien sind bez\u00fcglich Gestaltung der Organisation relativ frei. In diesem Kontext scheint eine vorg\u00e4ngige Verzichterkl\u00e4rung nicht grunds\u00e4tzlich sittenwidrig oder widerrechtlich im Sinne von Artikel\u00a020 des Obligationenrechtes oder im Widerspruch zum Recht der Pers\u00f6nlichkeit (Art. 27 ZGB) zu stehen.</p><p>Sofern die Erkl\u00e4rung nicht freiwillig erfolgt, kann der Tatbestand der N\u00f6tigung (Art. 181 des Strafgesetzbuches) in Betracht fallen. Er setzt allerdings voraus, dass die Erkl\u00e4rung durch Gewalt, Androhung ernstlicher Nachteile oder durch eine andere Beschr\u00e4nkung der Handlungsf\u00e4higkeit erwirkt worden ist. Anhaltspunkte daf\u00fcr werden weder in der Interpellation noch in dem vom Interpellanten erw\u00e4hnten Zeitungsartikel genannt.</p></text>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1228089600000)\/","SubmittedBy":"Nordmann Roger","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229694979857)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"421","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222732800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Parlament"}}