{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083579,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083579,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3579","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Tiefere Pr\u00e4mien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der privaten Zusatzversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gegenw\u00e4rtig erw\u00e4gen viele Krankenversicherte in der Schweiz, aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ihrer Krankenkasse auszutreten. Von offizieller Seite heisst es, man wolle sie zu diesem Schritt ermutigen, damit ein gewisser Wettbewerb unter den Krankenkassen entsteht. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Eine versicherte Person tritt aus der Krankenkasse aus, in der sie ihre OKP und eine private Zusatzversicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen ist die Krankenkasse berechtigt, die im Vertrag der Zusatzversicherung festgelegten Pr\u00e4mien zu erh\u00f6hen oder sogar den Vertrag zu k\u00fcndigen? Kann der Bundesrat best\u00e4tigen, dass die Rechte der Versicherten vollst\u00e4ndig respektiert werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Versicherten durch das Risiko einer m\u00f6glichen K\u00fcndigung des Vertrags der Zusatzversicherung davon abgehalten werden, die OKP zu wechseln? Ist er nicht der Auffassung, dass damit der \"gesunde\" Druck auf die Krankenkassen entf\u00e4llt - ein Druck, der sie dazu verpflichten w\u00fcrde, ihre F\u00fchrung zu optimieren und somit die Zunahme der Kosten zu bremsen, was sich nicht nur positiv auf das ganze System, sondern insbesondere auch auf die Versicherten auswirken w\u00fcrde? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um diese Situation zu verbessern?</p><p>3. Kann der Bundesrat dem Parlament die verschiedenen Massnahmen nennen, die er n\u00e4chstens umsetzen will, damit die Versicherten die Kassen f\u00fcr die OKP und die private Zusatzversicherung frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen und damit das Hauptziel nicht gef\u00e4hrdet wird, n\u00e4mlich individuelle Pr\u00e4mien in der OKP, die f\u00fcr alle Versicherten zahlbar sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Krankenkassen, die die soziale Krankenversicherung durchf\u00fchren, sind berechtigt, auch Zusatzversicherungen anzubieten. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und die Zusatzversicherungen unterstehen zwei verschiedenen Gesetzen und somit zwei unterschiedlichen Regelungen. Die Erstere untersteht dem Bundesgesetz vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Nach Artikel\u00a012 Absatz\u00a03 KVG unterliegen die Zusatzversicherungen dem Bundesgesetz vom 2. April 1908 \u00fcber den Versicherungsvertrag (VVG; SR 221.229.1).</p><p>Nach Artikel\u00a07 Abs\u00e4tze 7 und 8 KVG d\u00fcrfen die Krankenkassen die bei ihnen abgeschlossenen Zusatzversicherungen nicht allein aufgrund der Tatsache k\u00fcndigen, dass die versicherte Person den Versicherer f\u00fcr die OKP wechselt. Sie sind berechtigt, die Pr\u00e4mien der Zusatzversicherungen festzulegen. Nach der Richtlinie des Bundesamtes f\u00fcr Privatversicherungen (BPV) vom 12. Oktober 2001 haben sie zwar das Recht, einen Zuschlag f\u00fcr Verwaltungskosten zu erheben, wenn die Grundversicherung einem anderen Versicherer \u00fcbertragen wird. Dieser Zuschlag muss jedoch den tats\u00e4chlichen Kosten entsprechen und darf 50 Prozent der Bruttopr\u00e4mie nicht \u00fcbersteigen.</p><p>Der durch Artikel\u00a07 Abs\u00e4tze 7 und 8 KVG gew\u00e4hrte Schutz gilt nur, wenn die versicherte Person ihre OKP und eine Zusatzversicherung beim gleichen Versicherer abgeschlossen hat. Die Situation, dass die Zusatzversicherung bei einer anderen juristischen Person abgeschlossen wird, ist folglich durch Artikel\u00a07 Abs\u00e4tze 7 und 8 KVG nicht gedeckt.</p><p>Die Pr\u00e4mien der OKP m\u00fcssen vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) genehmigt werden, die Pr\u00e4mien der Zusatzversicherungen vom BPV. Dieses stellt sicher, dass sich die vorgesehenen Pr\u00e4mien in einem Rahmen halten, der einerseits die Solvenz der Versicherungsunternehmen und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbr\u00e4uchen gew\u00e4hrleistet. Die Interessen der Versicherten werden somit vollumf\u00e4nglich gewahrt.</p><p>2. Hat eine versicherte Person ihre OKP und eine Zusatzversicherung beim gleichen Versicherer abgeschlossen, d\u00fcrfen die Krankenkassen diese nicht allein aufgrund der Tatsache k\u00fcndigen, dass die versicherte Person den Versicherer f\u00fcr die OKP wechselt. In diesem Fall kann das K\u00fcndigungsrisiko somit kein Hindernis f\u00fcr die Mobilit\u00e4t in der OKP darstellen. Der Bundesrat ist sich allerdings bewusst, dass einige Personen z\u00f6gern k\u00f6nnen, f\u00fcr die OKP bei einer Krankenkasse versichert zu sein und die Zusatzversicherungen bei einer anderen abzuschliessen. Doch vor allem bei der Bekanntgabe der neuen Pr\u00e4mien gibt das BAG jeweils umfassende Informationen \u00fcber das Recht der Versicherten, die Krankenkasse f\u00fcr die OKP zu wechseln, und die dazu notwendigen Schritte ab. Diese Informationen werden von allen Medien sehr breit gestreut. Die versicherte Person kann somit die verschiedenen Pr\u00e4mien vergleichen und jenen Versicherer w\u00e4hlen, der ihr das vorteilhafteste Angebot bietet.</p><p>Zudem hat der Bundesrat am 22. Oktober 2008 eine \u00c4nderung von Artikel\u00a059 der Verordnung vom 27. Juni 1995 \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2009 m\u00fcssen die Leistungserbringer somit zwei gesonderte Rechnungen ausstellen: eine f\u00fcr die Leistungen, die von der OKP \u00fcbernommen werden, und die andere f\u00fcr die \u00fcbrigen Leistungen. Mit dieser Massnahme soll unter anderem die Erstattung der Rechnungsbetr\u00e4ge vereinfacht werden, wenn die versicherte Person ihre OKP und ihre Zusatzversicherungen bei zwei verschiedenen Versicherern abgeschlossen hat. Der Bundesrat beabsichtigt zurzeit nicht, weitere Massnahmen umzusetzen.</p><p>3. In Anbetracht der obigen Erl\u00e4uterungen plant der Bundesrat keine weiteren Massnahmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1229040000000)\/","SubmittedBy":"Parmelin Guy","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285891200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536972987)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222819200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}