{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083586,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083586,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3586","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vermarktung von Insiderwissen nach dem Ausscheiden aus dem Bundesdienst","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Pius Drescher war bis vor Kurzem Bereichsleiter Milit\u00e4rjets der Ruag, die sich in hundertprozentigem Besitz der Schweizerischen Eidgenossenschaft befindet. Vor der Gr\u00fcndung der Ruag war Drescher im Eidgen\u00f6ssischen Milit\u00e4rdepartement Chef Aerodynamik und Flugmechanik. Das \"Schweizerische Handelsamtsblatt\" meldete am 14. Dezember 2007, dass Pius Drescher mit Einzelunterschrift ausgestatteter Leiter der Zweigniederlassung Bern von Rafale International wird, deren Zweck u. a. in der \"Koordination von Aktionen der Mitglieder f\u00fcr die Promotion des Kampfflugzeuges Rafale\" besteht. Nicht zuletzt mit Blick auf das Ausscheiden von Armeechef Roland Nef aus dem Bundesdienst stellen sich Fragen, wie der Bundesrat Interessenkonflikte, Unvereinbarkeiten, Konkurrenzverbot und Wahrung von Berufs-, Gesch\u00e4fts- und Amtsgeheimnissen handhabt, wenn leitende Angestellte aus dem Bundesdienst oder aus bundesnahen Unternehmen ausscheiden:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis davon, dass der ehemalige Ruag-Angestellte Pius Drescher nun sein Insiderwissen und seine hervorragenden Kontakte zu Beschaffungsstellen des Bundes nutzt, um im Solde eines ausl\u00e4ndischen R\u00fcstungsunternehmens f\u00fcr den Abschluss von Milliardengesch\u00e4ften zu lobbyieren?</p><p>2. Sieht er im Fall Drescher ein Risiko von Interessenkonflikten und Unvereinbarkeiten?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen hat der Bundesrat sichergestellt, dass beim Ausscheiden von Pius Drescher das Konkurrenzverbot beachtet wird und das Berufs-, Gesch\u00e4fts- und Amtsgeheimnis gewahrt bleibt? </p><p>4. Mit welchen Massnahmen hat er sichergestellt, dass auch beim Ausscheiden des bisherigen Armeechefs Roland Nef das Konkurrenzverbot beachtet wird und das Berufs-, Gesch\u00e4fts- und Amtsgeheimnis gewahrt bleibt?</p><p>5. Bei der Beantwortung der Anfrage 06.1113 lehnte es der Bundesrat ab, ein Konkurrenzverbot zu vereinbaren und rechtlich sicherzustellen, dass h\u00f6here Kader von Bundes\u00e4mtern und dem Bund nahestehenden Unternehmungen (Ruag, SBB usw.) beispielsweise f\u00fcnf Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion keine leitenden Positionen in branchenverwandten privatwirtschaftlichen Unternehmen \u00fcbernehmen d\u00fcrfen. Ist der Bundesrat bereit, auf diesen Entscheid zur\u00fcckzukommen und eine differenziertere Haltung einzunehmen?</p><p>6. Es besteht ein politisches Interesse daran, dass sich Zeitsoldaten und Berufssoldaten nach dem Ausscheiden aus dem Bundesdienst und aus der Armee erfolgreich im zivilen Arbeitsmarkt integrieren k\u00f6nnen, ohne sich Interessenkonflikten auszusetzen. Die \"Regelung \u00fcber die Ausbildung f\u00fcr den Wiedereinstieg in den zivilen Arbeitsprozess (AWzA)\" gen\u00fcgt diesem Anspruch leider h\u00f6chstens ansatzweise. Mit welchen zus\u00e4tzlichen Massnahmen erh\u00f6ht der Bundesrat die Wirksamkeit solcher Berufsf\u00f6rderungsprogramme?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hatte keine entsprechende Kenntnis vom Arbeitsvertrag mit Herrn Drescher, da der Abschluss und die Aufl\u00f6sung des betreffenden Vertrages gest\u00fctzt auf Artikel\u00a02 BPV (Bundespersonalverordnung; SR 172.220.111.2) nicht in seine Kompetenz fallen. Obwohl personelle Wechsel bei nationalen und internationalen R\u00fcstungsunternehmen sowie bei staatlichen Stellen regelm\u00e4ssig erfolgen, sind dem Bundesrat bisher keine F\u00e4lle bekannt, wonach dadurch Gesch\u00e4fts- oder Amtsgeheimnisse verletzt worden w\u00e4ren.</p><p>2. Der Bundesrat hat keine Anzeichen daf\u00fcr, dass im Fall Drescher ein \u00fcberdurchschnittliches Risiko von Interessenkonflikten und Unvereinbarkeiten besteht. Wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, wie das im Fall Drescher geschehen ist, k\u00f6nnen die Interessen des Arbeitgebers gesch\u00fctzt werden. Ein vollumf\u00e4nglicher Schutz der Interessen des VBS respektive die Vermeidung aller denkbaren Interessenkonflikte und Unvereinbarkeiten ist jedoch nicht m\u00f6glich.</p><p>3. Nach Aufl\u00f6sung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit der Ruag haben alle ausscheidenden Mitarbeiter - auch Pius Drescher - die gesetzlich geltende allgemeine Loyalit\u00e4ts- und Geheimhaltungspflicht gem\u00e4ss Artikel\u00a0321a Absatz\u00a04 OR (Obligationenrecht; SR 220) zu beachten. Pius Drescher wurde auf diesen Umstand ausdr\u00fccklich aufmerksam gemacht. Zudem wurde mit Pius Drescher ein Konkurrenzverbot vereinbart, soweit dies das Schweizer Recht vorsieht und zul\u00e4sst.</p><p>4. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a022 BPG (Bundespersonalgesetz; SR 172.220.1) in Verbindung mit Artikel\u00a094 Absatz\u00a02 BPV bleibt Roland Nef auch nach seinem Ausscheiden aus der Bundesverwaltung an das Amts-, Gesch\u00e4fts- und Berufsgeheimnis gebunden. Im Sinne einer Verdeutlichung wurde dieser Punkt explizit in der Aufl\u00f6sungsvereinbarung aufgenommen. Das Konkurrenzverbot darf nur bei T\u00e4tigkeitsbereichen, in denen die Bundesverwaltung mit ihrem Leistungsangebot auf dem Markt in Konkurrenz mit anderen Anbietern steht, in einem Arbeitsvertrag verankert werden. Bei der Funktion des Berufsoffiziers handelt es sich um einen Monopolberuf. Die Armee steht mit ihrem T\u00e4tigkeitsbereich somit in keinem Konkurrenzverh\u00e4ltnis.</p><p>5. Ein generelles, zeitlich beschr\u00e4nktes Verbot von T\u00e4tigkeiten in leitender Position f\u00fcr ehemalige Angeh\u00f6rige des h\u00f6heren Kaders der Bundesverwaltung und von bundesnahen Betrieben bei branchenverwandten Unternehmen lehnt der Bundesrat nach wie vor ab. Er hat sich mit Beschluss vom 3. September 2008 im Rahmen eines Aussprachepapiers zur L\u00e4nderpr\u00fcfung durch die Greco (Groupe d'Etats contre la corruption) des Europarates jedoch bereiterkl\u00e4rt, die Empfehlung 9 der Greco, welche u. a. Interessenkonflikte beim Wechsel in die Privatwirtschaft thematisiert, im Rahmen der Revision des BPG und der BPV zu pr\u00fcfen.</p><p>6. Die Anstellung der Zeitmilit\u00e4rs ist auf maximal f\u00fcnf Jahre befristet. Mit der Befristung soll eine Wiedereingliederung in den zivilen Arbeitsprozess ohne grosse Probleme sichergestellt werden k\u00f6nnen (geringere Beeintr\u00e4chtigung der Arbeitsmarktf\u00e4higkeit). Je nach Alter, Vorbildung/Berufsabschluss, Wirtschaftslage und Erfahrung des Zeitmilit\u00e4rs k\u00f6nnen dennoch Schwierigkeiten in der Wiedereingliederung auftreten. Der Arbeitgeber hat ein vitales Interesse an der Schaffung g\u00fcnstiger Voraussetzungen, welche diesen Wiedereinstieg erleichtern. Aus diesem Grund beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten f\u00fcr Ausbildungen, die dieser Reintegration dienen. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverh\u00e4ltnis mindestens drei Jahre dauert. Aus unserer Sicht sind die Reintegrationsmassnahmen ausreichend, und es ergibt sich kein grundlegender Handlungsbedarf. Zeitmilit\u00e4rs sind vor allem in der milit\u00e4rspezifischen Ausbildung eingesetzt. Der Bundesrat erachtet die Risiken in Bezug auf einen m\u00f6glichen Interessenkonflikt als gering. Auch die Zeitmilit\u00e4rs unterstehen im \u00dcbrigen der Bundesgesetzgebung und sind somit dem Berufs-, Gesch\u00e4fts- und Amtsgeheimnis verpflichtet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1227052800000)\/","SubmittedBy":"Allemann Evi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229688991357)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106337683)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222819200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik"}}