{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083598,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083598,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3598","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anstellung von Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft im Grenzwachtkorps","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Anstellung von Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft im Grenzwachtkorps zu erm\u00f6glichen und zu f\u00f6rdern;</p><p>2. geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit Personen dunkler oder schwarzer Hautfarbe im Anstellungsverfahren keinerlei Diskriminierungen ausgesetzt sind;</p><p>3. daf\u00fcr zu sorgen, dass die Angeh\u00f6rigen des Grenzwachtkorps in Bezug auf Probleme der Rassendiskriminierung geschult und sensibilisiert werden.</p>","ReasonText":"<p>Der Uno-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung ist beauftragt, die Einhaltung der Bestimmungen des gleichnamigen \u00dcbereinkommens, das auch von der Schweiz unterzeichnet wurde, zu \u00fcberwachen. Im Jahr 2002 hat der Uno-Ausschuss seiner Besorgnis Ausdruck gegeben, dass in der Schweiz weiterhin eine fremdenfeindliche Haltung gegen\u00fcber Menschen schwarzer Hautfarbe, Musliminnen und Muslimen sowie Asylsuchenden wahrzunehmen ist. Berichte \u00fcber polizeiliche Gewalt (und Gewalt von Angeh\u00f6rigen \u00e4hnlicher Organisationen wie des Grenzwachtkorps) und \u00fcber \u00fcberm\u00e4ssige Gewaltanwendung gegen Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft anl\u00e4sslich ihrer Festnahme stellten f\u00fcr den Uno-Ausschuss ebenfalls einen Grund zur Besorgnis dar.</p><p>In seinem Bericht hat der Uno-Ausschuss der Schweiz zudem Empfehlungen abgegeben, wie diese fremdenfeindliche Haltung bek\u00e4mpft werden kann. Er verlangt von ihr - wie auch von den anderen Staaten, die das \u00dcbereinkommen unterzeichnet haben -, sich darum zu bem\u00fchen, Angeh\u00f6rige von Minderheiten f\u00fcr die Polizei und f\u00fcr andere \u00e4hnliche Organisationen zu rekrutieren, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Organisationen in Bezug auf die Probleme der Rassendiskriminierung zu sensibilisieren und zu schulen.</p><p>Die Anstellung von Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft (mit Schweizer B\u00fcrgerrecht oder einer g\u00fcltigen Aufenthaltsbewilligung) im Grenzwachtkorps soll im Rahmen der bestehenden Anstellungsbedingungen gef\u00f6rdert werden. Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft sollen, beispielsweise bei der Besetzung einer freien Stelle, bei gleicher Eignung aber auch bevorzugt werden. Wenn die Schweiz solche Massnahmen ergreift, w\u00fcrde sie klar zum Ausdruck bringen, dass sie darum bem\u00fcht ist, alle Einwohnerinnen und Einwohner gleich zu behandeln und die Rechte eines jeden Einzelnen zu wahren. Gleichzeitig w\u00fcrden diese Massnahmen auch die Integration ausl\u00e4ndischer Bev\u00f6lkerungsgruppen erleichtern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Anstellungsbedingungen f\u00fcr die Bundesangestellten richten sich nach dem Bundespersonalgesetz und der Bundespersonalverordnung. Das Bundespersonalgesetz erm\u00e4chtigt den Bundesrat, auf dem Verordnungsweg den Zugang zu bestimmten Arbeitsverh\u00e4ltnissen auf Personen mit Schweizer B\u00fcrgerrecht zu beschr\u00e4nken, wenn dies f\u00fcr die Erf\u00fcllung hoheitlicher Aufgaben notwendig ist (Art. 8 Abs. 3 BPG).</p><p>Hoheitliche Aufgaben obliegen in der Praxis vorab der Armee, der Polizei, der Steuerverwaltung und der Diplomatie (Botschaft des Bundesrates zum Bundespersonalgesetz vom 14. Dezember 1998 (BBl 1999 1597; 1635). Artikel\u00a023 der Bundespersonalverordnung erm\u00e4chtigt das EFD, den Stellenzugang f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen des Grenzwachtkorps auf Personen mit schweizerischem B\u00fcrgerrecht zu beschr\u00e4nken. Bei den Angeh\u00f6rigen des Grenzwachtkorps wird die Anwendung dieser Beschr\u00e4nkung mit den hoheitlichen zoll-, sicherheits- und fremdenpolizeilichen Aufgaben begr\u00fcndet, die das Grenzwachtkorps innehat.</p><p>Hingegen hat das Aussehen keinen Einfluss auf die Anstellung, auch wenn es nicht sehr viele Grenzw\u00e4chter nichteurop\u00e4ischen Aussehens gibt. Die wenigen Korpsangeh\u00f6rigen anderer Hautfarbe sind asiatischer bzw. nordafrikanischer Herkunft. Einer von ihnen bekleidet den Grad eines Hauptmanns, die anderen haben Mannschaftsdienstgrade. Diese Korpsangeh\u00f6rigen erfreuen sich einer hohen Akzeptanz beim Publikum und haben sich auch in heiklen Situationen immer wieder bew\u00e4hrt. Das Grenzwachtkorps w\u00fcrde durchaus auch Grenzw\u00e4chter schwarzafrikanischen Aussehens besch\u00e4ftigen. Sie k\u00f6nnten unter Umst\u00e4nden auch Missverst\u00e4ndnissen bei den Grenzkontrollen vorbeugen helfen. Es gab aber in den letzten Jahren keine einzige Bewerbung, welche unseren vergleichsweise hohen Anforderungen im Bereich der Schulbildung gerecht wurde. In Anbetracht des Personalmangels gerade auf dem Platz Genf ist hingegen klar, dass angestellt wird, wer die Pr\u00fcfung bestanden hat. Aus der Sicht des Grenzwachtkorps ist es deshalb eine reine Zeitfrage, bis auch Personen dunkler oder schwarzer Hautfarbe die Grenzw\u00e4chteruniform tragen werden.</p><p>Wer den Grenzw\u00e4chterberuf aus\u00fcbt, sieht sich allein von der Aufgabenstellung her immer wieder mit Rassismusvorw\u00fcrfen konfrontiert. Diese k\u00f6nnen schon nur damit zusammenh\u00e4ngen, dass B\u00fcrger der meisten afrikanischen L\u00e4nder zur Einreise in die Schweiz ein Visum ben\u00f6tigen und sich deshalb gegen\u00fcber anderen Reisenden benachteiligt f\u00fchlen. Grenzorgane, welche beispielsweise in einem fahrenden Zug gleichzeitig bei visumspflichtigen und nichtvisumspflichtigen Reisenden ihren Auftrag zu erf\u00fcllen haben, m\u00fcssen mit grosser Umsicht vorgehen.</p><p>Die Verwaltung ist sich bewusst, dass die Grenzw\u00e4chter \u00fcberdurchschnittliche psychosoziale Kompetenzen besitzen m\u00fcssen, um sich im Einsatz von Anfang an in jeder Hinsicht korrekt zu verhalten. Das Fach \"Menschenrechte/Ethik\" wird deshalb direkt im ersten Einf\u00fchrungskurs f\u00fcr Grenzw\u00e4chter unterrichtet. Das Grenzwachtkorps misst einer korrekten Aufgabenerf\u00fcllung durch seine Angestellten gr\u00f6sste Bedeutung bei.</p><p>Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, w\u00fcrde der Bundesrat im Zweitrat beantragen, sie in einen Pr\u00fcfungsantrag abzu\u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1229644800000)\/","SubmittedBy":"Lumengo Ricardo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1252886400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538848783)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222905600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}