{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083635,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083635,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3635","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Avig-Revision. Senkung der Beitr\u00e4ge f\u00fcr kollektive arbeitsmarktliche Massnahmen zur Wiedereingliederung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat preist die berufliche Wiedereingliederung als bessere Alternative zur Beanspruchung von Sozialleistungen. Zu diesem Zweck wurden in der Arbeitslosenversicherung (ALV) denn auch Pr\u00e4ventionsmassnahmen eingef\u00fchrt. Bildungsprogramme f\u00fcr Stellensuchende sollen deren berufliche Qualifikationen entsprechend den Bed\u00fcrfnissen des Arbeitsmarktes f\u00f6rdern. Gegenw\u00e4rtig werden diese arbeitsmarktlichen Massnahmen mit j\u00e4hrlich 3500 Franken pro stellensuchende Person verg\u00fctet. Nun hat aber der Bundesrat einseitig und ohne R\u00fccksicht auf kantonale Stellungnahmen beschlossen, die Finanzierung dieser Massnahmen zu beschneiden.</p><p>1. Als Grund f\u00fcr diese Entscheidung wird die katastrophale Finanzlage der ALV vorgeschoben. Kann der Bundesrat sagen, wer f\u00fcr diese Lage verantwortlich ist?</p><p>2. H\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr korrekt, wenn die Kantone die Zeche zahlen m\u00fcssen f\u00fcr die Fehlprognosen des Seco zur Finanzierung der ALV in den letzten Jahren? Dies betrifft namentlich die Sch\u00e4tzung der durchschnittlichen Arbeitslosenquote und den Verzicht auf das Solidarit\u00e4tsprozent, das zuvor auf den h\u00f6heren Erwerbseinkommen erhoben wurde.</p><p>3. Wie sollen nach Ansicht des Bundesrats die Kantone diese Einbusse von mehreren Millionen Franken in ihre Budgets f\u00fcr 2009 einf\u00fcgen k\u00f6nnen, die sie doch bereits aufgestellt hatten, als die Nachricht von der K\u00fcrzung am 8. September 2008 eintraf?</p><p>4. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass nicht nur die Westschweizer Kantone von dieser Massnahme hart getroffen werden, sondern auch die Grenzkantone, die sich einer stark wachsenden Zahl junger, gut ausgebildeter und mobiler Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger gegen\u00fcbersehen?</p><p>5. Mit seiner Entscheidung benachteiligt der Bundesrat die Kantone, die st\u00e4rker als andere von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Ist es das, was der Bundesrat unter interkantonaler Solidarit\u00e4t versteht?</p><p>6. Hat der Bundesrat bedacht, welche Risiken er mit diesem Schritt im Vorfeld der Volksabstimmung \u00fcber den freien Personenverkehr eingeht?</p><p>7. Konnte der Bundesrat nicht die laufende Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes abwarten, um erst nach einer umfassenderen und ausgewogeneren Pr\u00fcfung geeignete Massnahmen zu treffen?</p><p>8. Bei einer erh\u00f6hten Arbeitslosigkeit lassen sich arbeitsmarktliche Massnahmen zwar etwas rationalisieren. Diese M\u00f6glichkeit ist aber begrenzt, will man nicht allzu starke Qualit\u00e4tseinbussen in Kauf nehmen. Wann gedenkt der Bundesrat die finanziell unterst\u00fctzten Bildungsmassnahmen f\u00fcr Stellensuchende nach Qualit\u00e4tskriterien und nicht nur nach der m\u00f6glichen Teilnehmerzahl zu beurteilen?</p><p>9. Kann die aktuelle weltweite Finanzkrise nach Auffassung des Bundesrats die Arbeitslosigkeit in der Schweiz beeinflussen? Wenn ja, welche Folgen wird diese Krise f\u00fcr die Finanzen der ALV und folglich f\u00fcr die Kantone haben, wenn zudem noch die finanzielle Unterst\u00fctzung wie vorgesehen gek\u00fcrzt wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist es seit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) im Jahr 1995 m\u00f6glich, auf eine Verschlechterung der Arbeitsmarktlage schnell und bedarfsgerecht zu reagieren. Mit der Revision vom 22. M\u00e4rz 2002 wurde zudem ein neues Finanzierungskonzept eingef\u00fchrt, das einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben der Versicherung \u00fcber einen Konjunkturzyklus anstrebte. Dabei wurde eine konjunkturunabh\u00e4ngige Arbeitslosigkeit von durchschnittlich 100 000 Personen unterstellt. Diese Zahl hat sich als zu tief erwiesen. Heute ist davon auszugehen, dass die ALV langfristig mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,2 Prozent rechnen muss, was einer Arbeitslosenzahl von 125 000 entspricht. Trotz guter Konjunkturlage und einem R\u00fcckgang der Arbeitslosigkeit hat die ALV daher auch 2007 mit der R\u00fcckzahlung der Fehlbetr\u00e4ge nicht beginnen k\u00f6nnen. Die Darlehensschuld betr\u00e4gt weiterhin mehr als 4 Milliarden Franken. Die ALV und ihre Organe haben die Kosten, welche sie beeinflussen k\u00f6nnen, im Griff: Obwohl die Arbeitslosigkeit ab dem Jahr 2001 zunahm, blieben die Kosten pro stellensuchende Person f\u00fcr Beratung, Vermittlung und arbeitsmarktliche Massnahmen konstant. Die Defizite und damit die Schulden der ALV resultieren aus der Entwicklung der Arbeitslosigkeit, welche durch die ALV nicht zu beeinflussen ist. Aus den genannten Gr\u00fcnden strebt der Bundesrat mit der geplanten Revision des Avig eine m\u00f6glichst rasche, langfristige finanzielle Sicherung der ALV an.</p><p>3. Die Kantone wurden fr\u00fch \u00fcber die geplante Reduktion der kantonalen H\u00f6chstbetr\u00e4ge an die arbeitsmarktlichen Massnahmen informiert. Bereits in der Vernehmlassungsvorlage zur Avig-Revision wurde eine j\u00e4hrliche Einsparung bei den arbeitsmarktlichen Massnahmen von rund 60 Millionen Franken vorgeschlagen. Kantonsvertreter partizipierten zudem an einer vom zust\u00e4ndigen Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) einberufenen Arbeitsgruppe, die im Fr\u00fchjahr 2008 Vorschl\u00e4ge eines neuen Systems der Finanzierung von arbeitsmarktlichen Massnahmen erarbeitete.</p><p>Die finanziellen Auswirkungen der revidierten Verordnung auf die kantonalen Budgets k\u00f6nnen aufgrund des bisherigen Aussch\u00f6pfungsgrades der kantonalen H\u00f6chstbetr\u00e4ge als moderat bezeichnet werden. Um m\u00f6gliche finanzielle Engp\u00e4sse bei einzelnen Kantonen zu vermeiden, hat das EVD \u00fcberdies beschlossen, eine \u00dcbergangsbestimmung in die Verordnung aufzunehmen. Gem\u00e4ss dieser Bestimmung, die f\u00fcr das Jahr 2009 g\u00fcltig ist, k\u00f6nnen die Kantone bei nachgewiesenem Bedarf ihren kantonalen H\u00f6chstbetrag um bis zu 5 Prozent \u00fcberschreiten.</p><p>4.-6. Die Arbeitsmarktprobleme der grenznahen Kantone sind durch die Inkraftsetzung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) kaum vergr\u00f6ssert worden. Das Seco wird die Arbeitsmarktsituation in den Grenzg\u00e4ngerkantonen weiterhin genau beobachten und bei Bedarf reagieren. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Annahme unbegr\u00fcndet ist, wonach gewisse Regionen durch das FZA wirtschaftliche Nachteile erlitten haben. Die Zuwanderung zahlreicher gut qualifizierter Arbeitskr\u00e4fte d\u00fcrfte den wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre und die Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen im Gegenteil eher noch unterst\u00fctzt haben. Zwar liegt die Arbeitslosenquote in der R\u00e9gion L\u00e9manique (GE, VD, VS) sowie im Kanton Tessin, welche in der Folge des FZA beide einen erh\u00f6hten Zugang von Arbeitskr\u00e4ften aus der EU verzeichneten, \u00fcber dem Schweizer Durchschnitt. Der relative Abstand der Arbeitslosenquoten vom Durchschnitt war in den Jahren nach Inkrafttreten des FZA jedoch nicht gr\u00f6sser als im Durchschnitt seit Anfang der Neunzigerjahre. Dies deutet darauf hin, dass regionale Unterschiede in der Arbeitslosigkeit tiefer liegende, strukturelle Ursachen haben und durch die Personenfreiz\u00fcgigkeit kaum akzentuiert wurden. Die Arbeitsmarktsituation in den Grenzregionen und L\u00f6sungsans\u00e4tze f\u00fcr allf\u00e4llige Arbeitsmarktprobleme, welche sich aus einer starken Zunahme der Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung ergeben k\u00f6nnten, werden gegenw\u00e4rtig untersucht. Seit 1. Juni 2007 d\u00fcrfen Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigte aus den 15 alten EU-Staaten sowie aus Zypern und Malta auch ausserhalb der Grenzzonen in der ganzen Schweiz arbeiten und sich als Wochenaufenthalterinnen und -aufenthalter im Land aufhalten. Daraus d\u00fcrfte sich eine Reduktion der regionalen Konzentration der Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung ergeben.</p><p>7. Die Verg\u00fctung der arbeitsmarktlichen Massnahmen ist in einer Verordnung des EVD geregelt. Deren Anpassung wurde bereits in der Vernehmlassung zur Avig-Revision angek\u00fcndigt und erfolgte somit im Rahmen einer umfassenden und ausgewogenen Pr\u00fcfung. Im Rahmen einer Anh\u00f6rung wurden die Stellungnahmen der Kantone sowie der mitinteressierten Verb\u00e4nde eingeholt. Nach der Auswertung der Anh\u00f6rung wurde die neue Verordnung nochmals angepasst und erg\u00e4nzt.</p><p>8. Die Durchf\u00fchrung von wirkungsvollen, bedarfsgerechten und effizienten arbeitsmarktlichen Massnahmen ist auch mit der neuen Verordnung gew\u00e4hrleistet. Im Fall eines Anstiegs der Arbeitslosigkeit stellt auch das neue Finanzierungssystem den Kantonen mehr finanzielle Mittel zur Verf\u00fcgung. Bei der Vermeidung von drohender und der Bek\u00e4mpfung bestehender Arbeitslosigkeit arbeiten Bund und Kantone partnerschaftlich zusammen. W\u00e4hrend der Bund die finanziellen Mittel zur Verf\u00fcgung stellt und den gesetzlichen Rahmen absteckt, geh\u00f6rt der Vollzug der arbeitsmarktlichen Massnahmen zu den Kompetenzen der kantonalen Amtsstellen. Ihnen obliegt es daher, Strategien zur Vermeidung und Bek\u00e4mpfung von Arbeitslosigkeit zu entwickeln und die daf\u00fcr aus ihrer Sicht erforderlichen Massnahmen zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Kantonen und basierend auf verschiedenen Studien ist der Bund fortw\u00e4hrend darum bem\u00fcht, bestehende arbeitsmarktliche Massnahmen zu optimieren und bei Bedarf neue Massnahmen zu entwickeln.</p><p>9. F\u00fcr die Beurteilung der wirtschaftlichen Aussichten st\u00fctzt sich der Bundesrat auf die Prognosen der Expertengruppe des Bundes. Diese erwartet im Einklang mit den meisten anderen Prognostikern, dass sich die Schweizer Wirtschaft dem ung\u00fcnstigeren weltwirtschaftlichen Umfeld nicht entziehen kann. Dabei verkennt die Expertengruppe nicht, dass angesichts der gegenw\u00e4rtigen Konjunkturschw\u00e4che bzw. gar Rezessionsanzeichen in einigen EU-L\u00e4ndern sowie der versch\u00e4rften Finanzmarktturbulenzen die Risiken f\u00fcr eine st\u00e4rkere wirtschaftliche Abk\u00fchlung auch in der Schweiz gestiegen sind. Eine echte Rezession, die durch sinkende Produktion in vielen Sektoren und eine deutlich zunehmende Arbeitslosigkeit gekennzeichnet w\u00e4re, wird aber nach wie vor als wenig wahrscheinlich erachtet. </p><p>Die Prognostiker rechnen \u00fcbereinstimmend f\u00fcr 2009 mit einer Erh\u00f6hung der Arbeitslosenquote gegen 3 Prozent. Diese nat\u00fcrliche Anpassung an ein ver\u00e4ndertes konjunkturelles Umfeld kann durch die Arbeitslosenversicherung aufgefangen werden. Die Notwendigkeit einer gesunden finanziellen Basis der Arbeitslosenversicherung zeigt sich somit gerade in wirtschaftlich ung\u00fcnstigeren Phasen. Die Verordnung \u00fcber die Verg\u00fctung von arbeitsmarktlichen Massnahmen hat f\u00fcr den Fall eines \u00fcberdurchschnittlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit schweizweit oder in einzelnen Kantonen vorgesorgt. Die Kantone k\u00f6nnen gem\u00e4ss Artikel\u00a04 der Verordnung in besonderen Situationen ihren H\u00f6chstbetrag \u00fcberschreiten. Als besondere Situationen gelten insbesondere ein nachgewiesener \u00fcberdurchschnittlicher Bedarf an arbeitsmarktlichen Massnahmen oder eine erh\u00f6hte Jugendarbeitslosigkeit.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1227657600000)\/","SubmittedBy":"John-Calame Francine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253029940340)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237880117)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222905600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}