{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083656,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083656,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3656","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"KVG. Verminderung der Entsolidarisierung durch altersabh\u00e4ngige Pr\u00e4mien und risikobasierte Rabatte","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Um der Entsolidarisierung zwischen Jung und Alt und zwischen Gesunden und Kranken entgegenzuwirken, m\u00fcssen bei der Pr\u00e4mienfestlegung das Alter der Versicherten und das tats\u00e4chliche Krankheitsrisiko vermehrt ber\u00fccksichtigt werden. Deshalb sind beispielsweise zwei weitere Altersklassen einzuf\u00fchren und die Versicherer zu verpflichten, die Rabatte f\u00fcr Wahlfranchisen, gest\u00fctzt auf das tats\u00e4chliche, vom Versicherten selber getragene Krankheitsrisiko, festzulegen.</p>","ReasonText":"<p>Die Versicherung mit Wahlfranchise lockt in erster Linie junge gesunde Versicherte an, welche sich f\u00fcr dieses System einzig wegen den massiv reduzierten Pr\u00e4mien entscheiden. Infolgedessen ist der Anteil der Jungen mit Wahlfranchise gegen\u00fcber den \u00e4lteren Personen mit Wahlfranchise erheblich gr\u00f6sser. Diese Situation l\u00e4sst sich durch die Tatsache erkl\u00e4ren, dass das Risiko, die Franchise auszusch\u00f6pfen, f\u00fcr einen jungen Versicherten bedeutend kleiner ist als f\u00fcr eine \u00e4ltere Person; der jeweils gew\u00e4hrte Rabatt ist jedoch in beiden F\u00e4llen derselbe. Zur Illustration sei erw\u00e4hnt, dass das Risiko, die Wahlfranchise von 1500 Franken zu \u00fcberschreiten f\u00fcr eine \u00fcber 70-j\u00e4hrige Person bei 62 Prozent liegt, dasselbe Risiko f\u00fcr eine Person von 28 Jahren betr\u00e4gt nur noch 14 Prozent; der auf der Pr\u00e4mie gew\u00e4hrte Rabatt ist jedoch f\u00fcr beide gleich. Das heutige Rabattsystem bei den Wahlfranchisen entspricht in keiner Weise dem tats\u00e4chlichen Risiko, welches der jeweilige Versicherte zu tragen bereit ist, und f\u00fchrt demnach zu einer Entsolidarisierung zwischen den Generationen. </p><p>Um die im KVG vorgesehene Solidarit\u00e4t zu sch\u00fctzen und einen Anreiz zu schaffen, dass auch die \u00e4ltere Bev\u00f6lkerung die besondere Versicherungsform der Wahlfranchisen w\u00e4hlt, m\u00fcssten weitere Altersklassen eingef\u00fchrt werden. Damit k\u00f6nnen die Rabatte f\u00fcr Wahlfranchisen an das tats\u00e4chliche Risiko pro Altersklasse, die Franchise auszusch\u00f6pfen, gekoppelt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht in Artikel\u00a061 Absatz\u00a01 vor, dass die Versicherer von ihren Versicherten die gleichen Pr\u00e4mien erheben. Nach Absatz\u00a02 dieses Artikels kann der Versicherer die Pr\u00e4mien nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal und regional abstufen. Die Versicherer d\u00fcrfen die Pr\u00e4mien somit nicht nach Alter (mit Ausnahme der im Gesetz vorgesehenen drei Altersgruppen Kinder, junge Erwachsene bis 25 Jahre und Erwachsene), Gesundheitszustand, Eintrittsdatum, Geschlecht oder sonst risikobasiert erheben. Zudem m\u00fcssen die Versicherer alle versicherungspflichtigen Personen aufnehmen, die einen entsprechenden Antrag stellen - ungeachtet ihres Alters und Gesundheitszustands. Der Gesetzgeber sah darin eine wichtige Grundlage, um den Grundsatz der Solidarit\u00e4t zwischen jungen und gesunden sowie alten und kranken Versicherten zu verwirklichen. </p><p>Die Motion verlangt, dass das Alter der Versicherten und das tats\u00e4chliche Risiko vermehrt bei der Pr\u00e4mienfestlegung ber\u00fccksichtigt werden sollten. Sie macht geltend, dass die Rabatte f\u00fcr die Wahlfranchisen dem Risiko nicht entsprechen, welches die versicherte Person zu tragen bereit sei, und spricht von der Entsolidarisierung zwischen den Generationen als Folge. Der Bundesrat stellt fest, dass eine solche Forderung auf eine individualisierte Risikobetrachtung hinausl\u00e4uft, mit dem Grundsatz der Solidarit\u00e4t nicht vereinbar ist und deshalb im System der sozialen Krankenversicherung keinen Platz findet.  </p><p>Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass der Ausgleich der tats\u00e4chlichen Risiken \u00fcber das Instrument des Risikoausgleichs sichergestellt ist (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Frick 07.3160, \"Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung durch sogenannte Billigkassen\"). Bereits heute erhalten Krankenversicherer mit \u00fcberdurchschnittlich vielen Frauen und \u00e4lteren Personen Ausgleichszahlungen aus dem Risikoausgleich. Zudem hat der Gesetzgeber beschlossen, das Krankheitsrisiko im Risikoausgleich st\u00e4rker zu ber\u00fccksichtigen. Ab dem Ausgleichsjahr 2012 wird deshalb neben den bisherigen Faktoren Alter und Geschlecht als weiterer Ausgleichsfaktor der Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr, welcher l\u00e4nger als drei Tage gedauert hat, einbezogen.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf, die Grunds\u00e4tze des KVG im Sinne der Motion zu \u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1229040000000)\/","SubmittedBy":"Borer Roland F.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285891200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690535960663)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222992000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}