{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20083679,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20083679,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.3679","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Finanzierung von Hilfsmitteln bei Erkrankung im AHV-Alter","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Verordnung \u00fcber die Abgabe von Hilfsmitteln durch die AHV (HVA) ist dahingehend zu \u00e4ndern, dass die im Rahmen der IV garantierten krankheitsbedingten Hilfsmittel auch dann von der AHV \u00fcbernommen werden, wenn jemand erst nach Erreichen des AHV-Alters erkrankt bzw. die im IVG definierten Anspruchsvoraussetzungen erf\u00fcllt.</p>","ReasonText":"<p>Wenn heute jemand erst im AHV-Alter krankheitsbedingt auf Hilfsmittel angewiesen ist, ist er unter Umst\u00e4nden schlechtergestellt als jemand, der bereits vor Eintritt ins AHV-Alter \u00fcber die IV entsprechende Leistungen erhielt: </p><p>- Versicherte haben im Rahmen von Artikel\u00a021f. IVG Anspruch auf die Bezahlung von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung. Nach dem Eintritt ins AHV-Alter bleibt der Anspruch gem\u00e4ss Artikel\u00a04 der Verordnung \u00fcber die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) im Umfang der IV-Bestimmungen bestehen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erf\u00fcllt sind (IV-Besitzstand). </p><p>- Wenn hingegen jemand erst im AHV-Alter erkrankt bzw. wenn die Notwendigkeit eines Hilfsmittels erstmals im AHV-Alter entsteht, werden diese krankheitsbedingten Hilfsmittel nur beschr\u00e4nkt durch die AHV verg\u00fctet (gem\u00e4ss HVA). In denjenigen F\u00e4llen, die nicht von der HVA abgedeckt sind, muss der Patient selbst f\u00fcr die Hilfsmittel aufkommen. </p><p>Diese Regelung ist unbefriedigend und kann in Einzelf\u00e4llen zu erheblichen finanziellen Belastungen der Betroffenen f\u00fchren, z. B. im Falle der Nerven- und Muskelkrankheit ALS, bei der die Patienten auf teure Hilfsmittel angewiesen sind. Die IV stellt die krankheitsbedingten Hilfsmittel (z. B. Sprechger\u00e4te oder Rollst\u00fchle) zur Verf\u00fcgung, die AHV kommt hingegen nur beschr\u00e4nkt f\u00fcr diese Hilfsmittel auf. Als Folge m\u00fcssen diejenigen ALS-Patienten, bei denen die Krankheit erst im Pensionsalter diagnostiziert wurde, f\u00fcr diese teuren Hilfsmittel selbst aufkommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion\u00e4rin st\u00f6sst sich an der ungleichen Ausrichtung von Hilfsmitteln in der AHV und der IV und m\u00f6chte erwirken, dass die AHV-Leistungen auf das Niveau der IV-Leistungen angehoben werden. Von einer solchen Anhebung des AHV-Leistungsniveaus ist aus folgenden Gr\u00fcnden abzusehen:</p><p>Die grossz\u00fcgigere \u00dcbernahme von Hilfsmitteln im Rahmen der IV gr\u00fcndet in ihrer Ausgestaltung als Eingliederungsversicherung. Die IV gew\u00e4hrt in erster Linie Leistungen, die die berufliche Eingliederung f\u00f6rdern und geeignet sind, die Erwerbsf\u00e4higkeit von Versicherten zu verbessern. Zur Erreichung dieses Ziels ist einerseits die vom Bundesrat aufgestellte Liste der Hilfsmittel umfassender als jene der AHV, und andererseits werden die Kosten der Hilfsmittel von der Versicherung im Rahmen einer einfachen und zweckm\u00e4ssigen Versorgung vollumf\u00e4nglich \u00fcbernommen. Die AHV hingegen beteiligt sich nur teilweise an den anfallenden Kosten und beschr\u00e4nkt ihre Leistungsausrichtung auf eine bestimmte Anzahl von Hilfsmitteln, weil sie im Wesentlichen als reine Rentenversicherung konzipiert ist. Die Kostenbeteiligung der AHV betr\u00e4gt in der Regel 75 Prozent der auf der Liste aufgef\u00fchrten Hilfsmittel; 25 Prozent m\u00fcssen von den Versicherten getragen werden.</p><p>Gegen einen Ausbau der Hilfsmittelversorgung in der AHV spricht weiter, dass damit eine massive Kostensteigerung verbunden w\u00e4re. Eine \u00dcbernahme von 100 Prozent anstelle der heutigen 75 Prozent w\u00fcrde - bei den heute gew\u00e4hrten Hilfsmitteln - Mehrkosten von j\u00e4hrlich etwa 15 Millionen Franken verursachen; dies entspricht einem Drittel der 2007 \u00fcbernommenen Kosten f\u00fcr Hilfsmittel f\u00fcr AHV-Rentner ohne Besitzstand. Eine zus\u00e4tzliche Ausweitung des Katalogs der von der AHV zu \u00fcbernehmenden Hilfsmittel h\u00e4tte eine noch massiv h\u00f6here Ausgabensteigerung zur Folge. Entsprechende Mehrauslagen sind angesichts der zuk\u00fcnftigen Herausforderungen der AHV nicht sinnvoll.</p><p>Bereits heute werden f\u00fcr AHV-Rentner in finanziell schwierigen Verh\u00e4ltnissen mit den Erg\u00e4nzungsleistungen die minimalen Lebenskosten gedeckt. Im Rahmen der \u00dcbernahme der Krankheits- und Behinderungskosten verg\u00fcten die Kantone unter gewissen Voraussetzungen den Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcgern einer j\u00e4hrlichen Erg\u00e4nzungsleistung Kosten f\u00fcr Hilfsmittel (Art. 14 ELG).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1228435200000)\/","SubmittedBy":"H\u00e4berli-Koller Brigitte","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285891200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550467300)\/","SubmissionDate":"\/Date(1222992000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4805,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}